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Von CH nach DE ziehen?


chrigel

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Hallo zusammen,

 

Ich und meine Freunen wollen in den nächsten Monaten zusammen ziehen. Wir möchten uns gemeinsam eine Wohnung in Deutschland suchen, genauer gesagt in der nähe von St.Blasien.

 

Nun zu meiner Frage, was muss ich alles beachten um nach Deutschland ziehen zu können? (Bin CH-Bürger und werde auch weiterhin in der Schweiz arbeiten)

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Das Hauptproblem wird die Steuerfrage sein. Natürlich versuchst du mit allen Mitteln, dass du die Steuern weiterhin in der Schweiz bezahlen kannst. Aber die Deutschen werden es trotzdem versuchen. Am besten fragst du einen Steuerberater, der sich genau mit deiner CH und der D Gemeinde auskennt. Die Unterschiede sind sehr gross, je nach Kanton, und Basel ist ganz speziell schlimm!

 

Viel Glück

Dani

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Hallo Christian,

Ich bin mir nicht sicher, ob es in St.Blasien einen Steuerberater gibt, ansonsten versuch's einfach mal in Waldshut.

Was zieht dich denn in diese Stadt?

 

Grueß

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n zu meiner Frage, was muss ich alles beachten um nach Deutschland ziehen zu können? (Bin CH-Bürger und werde auch weiterhin in der Schweiz arbeiten)

 

Hallo,

 

eigentlich wenig.

 

Zuerst mal mußt Du ein Visum beantragen. Das geht aber nur in Berlin. Dort musst Du persönlich mit handgeschriebenen Lebenslauf (10-fach !!) vorstellig werden und bei einem sicherlich unfreundlichen peußischen Beamten einen Antrag auf Ausstellung eines Visums stellen.

Dauert 10 min, dann kannst Du wieder heimgehen.

 

In der Regel dauert das Vorfahren zum Antrag auf Durchführung eines Visumsverfahren dann so um die 6 Monate.

Dann bekommst Du einen Zwischenbescheid, mit dem Du dann bei der deutschen Botschaft in Bern antreten musst. Der Herr Botschafter fragt dann allerlei Sachen, dein Einkommen, Loyalität, Kenntnisse von Grundgesetz und all so Scheiß.

 

Wenn Du hier durchkommst, geht der Rest eigentlich recht zügig, nach ca. 3 Monaten bekommst Du das Visum, zusammen mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für eine räumlich eng umgrentzen Bezirk (also z.b. Waldshut).

 

Um eine unbeschränkte AE (Aufenthaltsgenehmigung) zu bekommen, musst Du erst mal in die Landeshauptstadt (Stuttgart, besser "Schtoog´rt (schwäbisch), um dort Deinen Sprachtest zu absolvieren (wofür die eine Ausnahmegenehmigung brauchst, denn Du darfst ja Waldshut nicht verlassen, keine Ahnung, wo´s die gibt).

 

Ich weiß aus gut unterrichteten Quellen, dass Schweizer hier oft durchfallen, macht aber nix, Du darst die Prüfung beliebig oft wiederholen.

Ach ja, das ist übrigens kein Deutschtest", sondern ein "Schwäbischtest".

Ist auch nicht ganz einfach, da gibt es aber gute Literatur.

 

Wiegesagt: den Test kannst Du alle 3 Wochen wiederholen, ist halt ein bißchen blöd, dass die AE (Aufenthaltsgenehmigung) bis zum Bestehen räumlich auf Waldshut begrenzt bleibt. Ob du dennoch zur Arbeit fahren darfst, würde ich also vorher mal klären.

 

Wenn das dann geklappt hast, meldest Du Dich auf der Gemeinde in Waldshut an, entrichtet die übliche Bürgschaft für CH-Bürger (ich glaube, es waren so um die € 50.000) und das wars schon.

 

Ist alles alles kein Thema, ich würd´aber schon mal schwäbisch pauken (wiegesagt, es heißt Schtoogrt oder so ähnlich und nicht Stuttgart.

Und verwechsele das bloß nicht mit dem Badischen, denn das hören die Schwaben nicht allzu gerne und den Sprachtest kannst Du dann gleich vergessen.

 

Grüsse aus dem Schwäbsichen :cool:

 

Matthias

 

PS: wie sagt der Schwabe: "späßle gemacht, zu deutsch: ich habe einen Witz gemacht, du brauchst natürlich kein Visum, die Bürgschaft, dann aber € 100.000, reicht :mad:

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Ok, doch soooooo einfach :002: :005:

Ok, da hast du mir schon sehr weitergeholfen ;) Wenn ich jetzt aber als 1. Wohnsitz z.B. Neuhausen angebe und als 2.Wohnsitz St.Blasien? Wie ist es dann?

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Ok, doch soooooo einfach :002: :005:

Ok, da hast du mir schon sehr weitergeholfen ;) Wenn ich jetzt aber als 1. Wohnsitz z.B. Neuhausen angebe und als 2.Wohnsitz St.Blasien? Wie ist es dann?

 

Wenn du wieder in die Schweiz ausreisen willst, brauchst du dringend eine Ausreisegenehmigung.

Aber es gibt da auch wieder ein ganz kleines Problem: Deutschland erteilt prinzipiell an Schweizer keine Ausreisegenehmigungen mehr!

 

Du musst dich bei der lybischen Botschaft in Berlin melden. Dort wird das Gesuch an Herr Ghadaffi persönlich überwiesen.

 

Und der entscheidet, nach Rücksprache mit seinen Freunden bei der Genfer Polizei, ob du ausreisen darfst.

 

Viel Glück

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die Stuttgarter nennen ihre Stadt "Schdúggard" oder "Schduerged". Manche auch schlicht "drhoim".

 

Ich hatte mal einen Bekannten, der in D lebte aber in CH arbeitete (also umgekehrt). Dem ist was blödes passiert: Er hat beim Deutschen Finanzamt angefragt, wie er nun Steuern zu entrichten hätte und bekam einen Bescheid, daß er - da er ja in der Schweiz arbeite - auch dort Lohnsteuern zu entrichten hätte. Die Tatsache, daß er in Deutschland lebe, würde für die Bundesrepublik nur bedeuten, daß er eben hier sehr viel Geld ausgibt für Miete, Lebenshaltung etc.

Daraufhin hat er sich an die Schweizer Steuerbehörden gewandt - diese meinten, da er Deutscher Staatsbürger sei und im Nordkanton lebe, seien die Deutschen Behörden für die Besteuerung zuständig.

Aus Unsicherheit hat er die mutmaßliche Steuer einfach mal angelegt, um jederzeit etwaigen Nachforderungen gewachsen zu sein. Nach fünf Jahren allerdings, hat er die Kohle verbraten für ein neues Auto. Bis heute hat niemand nach den Steuern gefragt.

 

So kann es auch gehen...

 

Anyway: Komm du mal ruhig nach Deutschland, hier gibt es viel zu wenig Schweizer!

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