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Language proficiency check - Wie handhabt Ihr das?


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ammu:

Die 10 Minuten hat sich das BAZL 45.- kosten lassen, entspricht einem Stundenlohn von 270.-

Ich habe kürzlich zeitgleich die Verlängerung von meinem SEP Rating sowie die Eintragung der Nachtflugberechtigung beantragt. Die haben mir tatsächlich zwei mal die Lizenz ausgestellt (einmal nur die Verlängerung und dann einmal noch mit dem NIT Eintrag) und zweimal 45.- berechnet. Dazu ein Brief in dem stand, dass seit März 2021 das neu so ist und für jede Änderung zuerst wieder eine neue Lizenz ausgestellt werden muss. Was für eine fortschrlittliche Neuerung...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Und nun auch schwarz auf weiss: Habe gestern meine Lizenz mit dem Eintrag erhalten. Dafür waren es mir die 45.- wert, denn langfristig habe ich etwas Geld gespart, welches ich stattdessen verfliegen kann. 😉

 

Als nächstes müsste ich wohl die deutsche RTF und LPC angehen, damit ich mich auch auf kleineren Plätzen in Deutschland austoben kann... Der LPC dürfte hier jedoch unter Garantie als 6 ausfallen. 😉

Geschrieben

Kriegt man den deutschen LPC als Muttersprachler nicht einfach eingetragen? Das war zumindest damals so.

Geschrieben

Gemäss BAZL GebV:

"für Level 6, Überprüfung der Sprechfertigkeit bei Muttersprachlern" 200 Stutz.

 

Soweit ich weiss gibt es ohne zuvor die entsprechende RTF Prüfung (und Voice Theorie, aber die hab ich ja) abgelegt zu haben auch keinen LPC.

Geschrieben

Ok, aber Du hast doch eine RTF-Prüfung im Rahmen Deines PPL gemacht. Ich weiss noch, dass das bei mir einfach anerkannt wurde, als die LPCs eingeführt wurden. Es kann natürlich sein, dass dies nicht mehr gilt.

Geschrieben

Ich glaube in Österreich macht man heute noch bei der englischen RTF Prüfung automatisch auch die deutsche mit. In der Schweiz ist das aber nicht so. Ich bin aber relativ sicher, dass man mit Englisch überall in Deutschland fliegen kann und darf und zur Not kann man sich immer noch auf Deutsch verständigen. Zumindest kann ich in der Westschweiz auch auf gemäss VFR Manual FR only Plätzen legal auf Englisch funken. Trotzdem hilft es natürlich, wenn man die französischen Funksprüche versteht.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
On 4/18/2021 at 12:53 PM, Dierk said:

für Frankreich habe ich diese Liste gefunden, leider ist nicht ganz klar, welche Sprache geprüft wird.

Ich kann Dir das bestätigen:

- Fr bekommt man , wenn man die PPL-Ausbildung gemacht hat, die Prüfung für das Fach bestanden hat, danach die praktische Prüfung (meist integriert im Schulungsprogramm) gemacht hat (Einflug, Landung etc. in eine Kontrollzone mit anschl. Stempel vom AIS) mit der Note 6.

- De gibt es nirgends in FR (hab ich extra angefragt, wurde nach Braunschweig verwiesen)

- EN ist gemäss Deiner Liste.

 

Ich bin für Strassburg am 10. Juni angemeldet (FCL055 Niveau 6 VFR), werde dann hier berichten, wie es mir ergangen ist. (hatte das letzte mal vor 6 Jahren eine 5- auch in Strassburg)

cosy

  • 1 Monat später...
Geschrieben
On 5/20/2021 at 6:01 PM, cosy said:

Ich kann Dir das bestätigen:

- Fr bekommt man , wenn man die PPL-Ausbildung gemacht hat, die Prüfung für das Fach bestanden hat, danach die praktische Prüfung (meist integriert im Schulungsprogramm) gemacht hat (Einflug, Landung etc. in eine Kontrollzone mit anschl. Stempel vom AIS) mit der Note 6.

- De gibt es nirgends in FR (hab ich extra angefragt, wurde nach Braunschweig verwiesen)

- EN ist gemäss Deiner Liste.

 

Ich bin für Strassburg am 10. Juni angemeldet (FCL055 Niveau 6 VFR), werde dann hier berichten, wie es mir ergangen ist. (hatte das letzte mal vor 6 Jahren eine 5- auch in Strassburg)

cosy

So.  Die LPC in english (oder wie es richtig heisst, der Check nach  FCL.055) ist agehackt.

 

Ich habe nun endlich (nach 3 mal Antreten in Frankreich für diese Kleinigkeit) verstanden, warum das ANDERS ist als im Rest des EASA-Lands:

- Frankreich verlangt eine 3-teilige Testabfolge :

a) Vorlage eines Scenarios (Text) mit dem Ausschnitt einer Flugkarte, danach 'abfliegen' mit simulierter ATC (die Experten machen den Tower / Info /Sektor)- alle Kandidaten durcheinander mit jeweils anderem Flugauftrag - eben wie im Leben, etwa 20'

b) Höhrverständnis: 20-30 Sprachmitschnitte, davon mind. 1 ATIS. Abgabe des Transcripts in Form eines Lückentext. Teilweise starkes rauschen und abgeschnittene Konversation, in einem Fall hatte ich 'two stations' und musste raten, was meine Textlücke gewesen sein könnte

c) Emergency: Freies Sprechen 1:1 mit dem Experten über ein Vorkommnis, das mir als französischer Text  auf A4-Blatt (3/4 gefüllt) für 90 Sekunden zum Querlesen gegeben wurde.

Die Situation war ein Anflug auf einen kontrollierten Platz mit einer Maschine mit Einziehfahrwerk. Dabei wurden die "3 green" nicht angezeigt. Im Verlauf des Dialogs verschlimmerte sich die Situation durch die Situationsbeurteilung des Controllers / Experten.

Ich hatte max. 10' Zeit. Der Experte fragte zweimal nach, was ich sonst noch hätte machen können. Ich sprach dann über allgemein vermutete Ursachen der Panne, ohne zu wissen welchen Typ Maschine da gemeint ist.

In der Nachbesprechung sagte er mir, er hätte das manuelle Ausfahren (er sprach von 'Handpumpe') vermisst. Ich hatte aber die failure oder emergency checklist abarbeiten erwähnt, ohne in die Details zu gehen . Das kostete mich 2 Punkte von 20!!

 

Jeder Teil wird mit 0 bis 20 Punkten bewertet. Die schlechteste Note der Drei bestimmt das Resultat. Ich hatte wieder eine 5 (14 bis 17 Punkte). Das verschont mich für 6 weitere Jahre vor dem angelsächsischen  Sado-Maso-Theater.

 

Es waren noch 4 andere Kandidaten in meiner Runde. Wir hatten uns alle an die FCL.055VFR für das Level 6 eingeschrieben.

4 erhielten die Note 5, einer die Note 6.  Ein Kandidat stammte aus einem zweisprachigen Haushalt (Amerikanerin- Franzose), der Rest waren Franzosen ausser ich - Deutsch-Schweizer.

 

Die Prüfung hatte 70 EUR gekostet. Mir wurde eine neue Lizenz ausgestellt und per Post nach zwei Tagen in die Schweiz zugeschickt.

 

Cosy

Geschrieben

Habe beim suchen dieses Threads recht mühe gehabt, im FF findet man einfach nichts ..

 

Nun , dies ist die Liste aller Threads, welche sich direkt mit der LPC in Englissssch befassen:

Link / Titel

Von.. Datum

EASA Flyers und Languge proficiency

 

Arctic Chiller, 2017

Sprache der Radiotelefonie – Umsetzung von Art. 10 LFG und Art. 5a VFSD

 

Pelliflyer, 2019

English Proficiency

Sam Jerono 2008

Englisch als Pflichtsprache bei Flugfunk

Joachim Gothe, 2012

ICAO English language proficiency für US PPL Inhaber

 

Tomcat 2008

Language Proficiency – Requirements im Ausland

 

HB-RFE 2014

Aviation English Online

 

Dierk, 2015

Gültigkeit RTF Befähigung?

 

PAO19D8, 2015

Stellungnahme: Online-Umfrage "Englisch und Flugsicherheit"

 

Marie81, 2013

Language proficiency check - Wie handhabt Ihr das?

 

MarkusP210, 2009

Englischkenntnisse als Pilot - Links dazu und zu Vorfällen (für Referat)

 

Conaly, 2012

Frage zur Englisch Level 5/6 Pruefung

 

Redskin blue, 2012

Language Proficiency Check Frage?

 

Linkbart, 2012

Air China Piloten im Kampf mit der englischen Sprache ;-)

 

 

Chris1984, 2011

Ausländische LP Prüfungen und das BAZL

LanguageProficiency, 2012

Voice Level 4

 

SimonBachmann, 2007

Language Proficiency Check

 

PhilM, 2008

Fremdsprache Englisch im Cockpit

 

Zeder, 2008

Periodische Voiceprüfung

Art Buck, 2005 !!!

Say again! Wie gut ist Dein Englisch per Funk?

..

und das ist die legale Grundlage des LPC:

 

Grundlage :

 

FCL.055 Sprachkenntnisse

a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.

b) Bewerber um einen Sprachenvermerk müssen gemäß Anlage 2 dieses Teils mindestens Sprachkenntnisse sowohl auf der Ebene der Einsatzfähigkeit für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache besitzen. Hierzu muss der Bewerber die Fähigkeit zu Folgendem nachweisen:

(1) effektiv zu kommunizieren sowohl bei rein akustischem Kontakt als auch mit einem anwesenden Gesprächspartner;

(2) präzise und deutlich über alltägliche und arbeitsbezogene Themen zu kommunizieren;

(3) geeignete Kommunikationsstrategien für den Austausch von Mitteilungen und zur Erkennung und Beseitigung von Missverständnissen in einem allgemeinen oder arbeitsbezogenen Zusammenhang zu verwenden;DE L 311/12 Amtsblatt der Europäischen Union 25.11.2011

(4) die sprachlichen Herausforderungen aufgrund von Komplikationen oder unerwarteten Ereignissen, die sich im Zusammenhang mit einer routinemäßigen Arbeitssituation oder Kommunikationsaufgabe ergeben, mit der sie ansonsten vertraut sind, erfolgreich zu handhaben und

(5) einen Dialekt oder mit einem Akzent sprechen, der in Luftfahrtkreisen verstanden wird.

c) Außer bei Piloten, die Sprachkenntnisse auf Expertenniveau gemäß Anlage 2 dieses Teils nachgewiesen haben, muss der Sprachenvermerk regelmäßig neu bewertet werden, und zwar:

(1) alle 4 Jahre, wenn die Stufe der Einsatzfähigkeit nachgewiesen wurde, bzw.

(2) alle 6 Jahre, wenn das erweiterte Niveau nachgewiesen wurde.

d) Besondere Anforderungen an Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung (IR). Ungeachtet der vorstehenden Absätze müssen Inhaber einer IR die Fähigkeit nachgewiesen haben, die englische Sprache auf einer Ebene zu verwenden, die es ihnen erlaubt:

(1) alle Informationen für die Durchführung aller Phasen eines Fluges einschließlich der Flugvorbereitung zu verstehen;

(2) den Sprechfunkverkehr in allen Phasen des Fluges einschließlich Notfällen zu verwenden;

(3) mit anderen Besatzungsmitgliedern in allen Phasen des Fluges einschließlich der Flugvorbereitung zu kommunizieren.

e) Der Nachweis der Sprachkenntnisse und des Gebrauchs der englischen Sprache für IR-Inhaber erfolgt nach einer von der zuständigen Behörde festgelegten Bewertungsmethode.

 

 

Dieser Text ist aus: (EU Verordnung von 2011), Version vom 12. Jan. 2021) :

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1178&from=DE

 

 

cosy a.k. Bruno

Chris B. , 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Die amerikanische FAA hatte bisher mit einzelnen Staaten in Europa Abkommen, welche Betrieb/ Nutzung von US-immatrikulierten Flugzeugen und US-Flight crew licences in Europa regelten. Nach Verhandlungen mit der EASA werden letztere nun durch ein Abkommen mit der EASA ersetzt.

 

Am 22. Jumi 2021 trat die Regelung betr. FAA-Lizenzen in Kraft, die aufgrund einer Einigung zwischen FAA und EASA ausgearbeitet wurde. Diese Vereinbarung gilt nur für Privatpiloten sowie auf N-Maschinen im nichtgewerblichen Nutzungsbereich.

 

Darin wurde betr. FCL.055 oder eben LPC english festgelegt, dass

falls im FAA Ausweis 'English Proficient' vermerkt ist, dies im ICAO (-EASA) Ausweis automatisch

English VFR level4 until dd.mm.yy eingetragen wird.

 

(original Wortlaut  in F:

Compétences linguistiques : si votre licence américaine porte la mention ”English Proficient” vous obtiendrez un classement OACI en langue anglaise de niveau 4 (vous n’avez pas passé d’examen de niveau OACI aux USA).

 

Cosy

Bearbeitet von cosy
Geschrieben

Hallo Miteinander

 

Habe diese Woche bei https://ilpt.net

den LPC gemacht und hat super geklappt. Die Bestätigung kam gestern per Mail. Der Test war genau so wie bei den Infos beschrieben und das Interview war sehr angenehm.

 

Jetzt noch ausdrucken, dem BAZL schicken und dann habe ich meinen Level 5 Eintrag. 
 

Grüsse 

Mirko

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

So noch mein Update zum LPC. Heute ist meine neue Lizenz  mit Level 5 gekommen. Hat alles bestens geklappt. Kann ich nur empfehlen! 

(https://ilpt.net/)

Gruss Mirko

Bearbeitet von MJackie
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Habe erstmalig den LPC online gemacht => ist etwa der fünfte in 40 Jahren Pilotentätigkeit den ich absolviert habe und aus meiner Sicht der beste, umfassendste.

Ist ausserordentlich praxisorientiert, selektiv, professionnel.

Der Ablauf ist wie von den Vorrednern geschildert ; für IR-Piloten lohnt es sich die Standard-ATC-Phrasalogien gut zu beherrschen => gibt rund 25 „read-back“s von der clearence über taxi bis zum Rollen am Abstellplatz.

Ebenfalls lohnt es sich einzuüben wie die drei gezeigten Bilder beschrieben werden können. => beim Interview können hier gemachte Fehler „ausgebügelt“ werden.

Erreichte Level 5, was sich 100% mit meiner Einschätzung deckt.

Kann ich zu 100% weiterempfehlen!

Freundlicher Gruss

Thomas

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Bei mir wäre in ein paar Monaten nun die Revalidation von meinem LPC Level 4 angestanden. Augrund der Empfehlungen hier im Forum habe ich bei https://ilpt.net/ den Online-Test gemacht und innerhalb von zwei Tagen das Resultat mit Level 6 erhalten. Werde es nun ans BAZL schicken und gehe aufgrund der von euch gemacht Erfahrungen davon aus, dass das ohne Probleme eingetragen wird. Danke für den super Tipp und an alle, die es vor mir ausprobiert haben 😉

 

Gruss Felix

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Danke für eure Tipps! ilpt.net ist echt ein super Service. Ich habe in den vergangenen Tagen zwecks Lvl 4 Renewal die Online-Tests gemacht und heute Nami den Video-Call. Kurz danach ist das Zertifikat eingetroffen: Lvl 6 😍

 

Im Vergleich zum "klassischen" Renewal mit echtem Flug war es für mich deutlich stressfreier.

Geschrieben
On 4/29/2021 at 3:55 PM, Ammu said:

Als nächstes müsste ich wohl die deutsche RTF und LPC angehen, damit ich mich auch auf kleineren Plätzen in Deutschland austoben kann... Der LPC dürfte hier jedoch unter Garantie als 6 ausfallen.

Genau diese Ueberlegung hatte ich auch gemacht (ich habe LPC Fr=6,En=5).

Anlässlich der Aero22 habe ich den Sachverhalt am Gemeinschafts-Stand der LBA und Dfs erörtert. Der Referent für Lizenzfragen sagte, ein (muttersprachlich) Deutsch-sprechender darf in deutsch funken, wenn er bereits eine Berechtigung hat, die auf einer anderen Sprache basiert. Er sagte, jch müsse da nichts befürchten. 

cosy

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb cosy:

Genau diese Ueberlegung hatte ich auch gemacht (ich habe LPC Fr=6,En=5).

Anlässlich der Aero22 habe ich den Sachverhalt am Gemeinschafts-Stand der LBA und Dfs erörtert. Der Referent für Lizenzfragen sagte, ein (muttersprachlich) Deutsch-sprechender darf in deutsch funken, wenn er bereits eine Berechtigung hat, die auf einer anderen Sprache basiert. Er sagte, jch müsse da nichts befürchten. 

cosy

 

Das heißt, wenn man Muttersprache deutsch hat und ein englisches Funksprechzeugnis, dann muss man keinen Kurs und Prüfung für funken auf deutsch besuchen? Das wundert mich, da die Phrasen in deutsch ja nicht unbedingt intuitiv sind. Wäre aber immerhin mal kein Büroschimmel der regiert.

Wenn ich mich recht erinnere kann man in Deutschland die Prüfung für das englische Funkzeugnis (BZF1) ohne das deutsche (BZF2) gar nicht ablegen. Hat das geändert?

 

Gruß Alex

Bearbeitet von Alexh
Geschrieben

Oha, das wäre ja eine erfreuliche Nachricht. Mich erstaunt das ebenfalls, denn es wäre sehr un-deutsch 😁 und die Begriffe sind ja doch ein wenig anders als im englischen.

 

Gibt es diese Information allenfalls auch in schriftlicher Form? Sonst ist sie leider wertlos wenn es zu einem Problem kommt. Analog "ein Polizist hat mir mal gesagt...".

Geschrieben
2 hours ago, Alexh said:

wenn man Muttersprache deutsch hat und ein englisches Funksprechzeugnis, dann muss man keinen Kurs und Prüfung für funken auf deutsch besuchen?

Ja, so ist des. Zumindest für meinen Fall als Besucher.

cosy

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb Ammu:

Oha, das wäre ja eine erfreuliche Nachricht. Mich erstaunt das ebenfalls, denn es wäre sehr un-deutsch 😁 und die Begriffe sind ja doch ein wenig anders als im englischen.

 

Gibt es diese Information allenfalls auch in schriftlicher Form? Sonst ist sie leider wertlos wenn es zu einem Problem kommt. Analog "ein Polizist hat mir mal gesagt...".

 

Das einzige das ich gefunden habe ist laut wikipedia nach LuftPersV §44 wenn man sich im Luftraum G oder E befindet. Der Artikel bezieht sich aber explizit nur auf Luftsportgeräteführer (kein PPL). 

 

Die FlugfunkV sagt in §1 das gleiche, in §14 dann mMn explizit, dass andere Flugfunkzeugnisse nur zum Funk in englischer Sprache berechtigen.

 

Die Frage ist ob sich das wiederum nur Funk in Verbindung mit deutschen Lizenzen bezieht?

 

Gruß Alex

Bearbeitet von Alexh
Geschrieben (bearbeitet)

Ich fürchte, die freundliche Auskunft des LBA Mitarbeiters war sachlich falsch. Weil es an der gesetzlichen Grundlage dazu fehlt. Zwar kann man sich aufgrund einer im Ausland erworbenen Funklizenz, falls "Gleichwertigkeit" (was immer das sein soll), vorliegt, mittels einer Prüfung oder einer vereinfachten Prüfung bei der Bundnetzagentur von eben dieser ein deutsches Flugfunkzeugnis ausstellen lassen (kostenpflichtig). 

 

Antrag_AnerkennAuslZeugnis_pdf.pdf?__blo

 

Ich denke, nationale deutsche Regelungen führen in dieser Angelegenheit nicht weiter, da muss man auf EU-Recht (EASA) abstellen. 

 

In der Schweiz ist für die Berechtigung, auf deutsch zu funken, eine Ausbildung bzw. Anmeldung zur Prüfung seitens eines Fluglehrers, ein simulierter Streckenflug (Prüfung beim BAZL Experten) und der Sprachnachweis für Deutsch erforderlich. Da hilft die englische Radiotelefonieprüfung nicht.

 

Wer als EASA-Land Mitglied eine in EASA-Land ausgestellte Flugfunkberechtigung für Radiotelefonie in Englisch hat, braucht diese natürlich in Deutschland nicht umzuwandeln, da diese Teil der gegenseitig anerkannten PPL-Pilotenlizenz ist.

 

Aber mit dieser englisch-basierten Flugfunkberechtigung darf man in der Schweiz eben nicht auf Deutsch funken.

 

In dem Sinn würde dann auch in Deutschland dem PPL Flugzeugführer die Berechtigung für Funken auf Deutsch fehlen, da diese in der schweizerischen Lizenz nicht automatisch enthalten ist.

 

Falls wer anderer Meinung ist, wäre ein Verweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage nett.

 

Das die Problematik in der Praxis eventuell nicht thematisiert wird, wenn man auf einem Wald- und Wiesen Flugplatz landet, wo der Türmer nur auf deutsch funken darf, und den fehlenden Spracheintrag dann im C-Büro niemanden interessiert, mag vielleicht hier und da so sein. Was aber laut (einem rein deutschsprachigem) Flugleiter gar nicht geht, sind Funksprüche auf Englisch für einen german-only Platz. Das mögen die gar nicht…

 

Edit: Ach ja, und übrigens wäre dann da noch dieser Absatz im § 12 Anerkennung von Prüfungen zum Erwerb einer Erlaubnis für Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung zu erwähnen:

 

Zitat

(3) Dem Inhaber eines gültigen Flugfunkzeugnisses, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt, jedoch unter Prüfungsbedingungen erworben wurde, die unabhängig von Fertigkeiten in deutscher Sprache denen eines entsprechenden Flugfunkzeugnisses der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sind, kann auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt werden, der den Inhaber nur zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache berechtigt.

 

Bearbeitet von Dierk
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Geschrieben
Am 23.5.2022 um 15:23 schrieb Alexh:

.........

Wenn ich mich recht erinnere kann man in Deutschland die Prüfung für das englische Funkzeugnis (BZF1) ohne das deutsche (BZF2) gar nicht ablegen. Hat das geändert?

 

Gruß Alex

Scheinbar ja ! Wie soll man denn sonst nach VFR fliegen, wenn man keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse hat? 🤔

 

Dazu wurde irgendwann still und heimlich das BZF-E eingeführt:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/__2.html

 

Gruß

Manfred

 

 

 

 

Geschrieben

Naja, damals als die Regelung bzgl. Sprachkompetenz über uns gebracht wurde, wurde einem das LPC für die Muttersprache automatisch mit Level 6 eingetragen. Fertig. Das war vernünftig angesichts dieser ganzen unvernünftigen Regulierung. Diejenigen, die es eigentlich "treffen" sollte, schummeln wie eh und je und wir sind die Dummen, weil wir uns an alle Regeln halten.

Geschrieben

Uns wurde vor ein paar Jahren auch die deutsche LPC 6 "geschenkt", nachdem wir die Voice Prüfung gemacht hatten - ob man jetzt Schwizerdütsch als Muttersprachler akzeptieren soll oder nicht, sei dahingestellt 😇

Voice ist aber aus meiner Sicht schon sinnvoll, ist ja nicht grad Umgangssprache, hat auch die englische Voice wieder gefestigt.

So nebenbei hat mir auch ein FR Platz gesagt, ihnen sei es egal wenn jemand ohne franz. Voice / LPC anfliegt - nur wenn was passiert, interessiert es sie dann halt. Meine Furcht aber eher, wenn zufällig ein gelangweilter Beamter am Boden rumsteht. 

 

vor 19 Stunden schrieb Dierk:

Aber mit dieser englisch-basierten Flugfunkberechtigung darf man in der Schweiz eben nicht auf Deutsch funken.

Ich würde die Behauptung wagen, deine Ausführungen treffen für alle EASA Staaten zu...

 

Geschrieben
On 5/24/2022 at 5:41 PM, Michi Moos said:

Uns wurde vor ein paar Jahren auch die deutsche LPC 6 "geschenkt", nachdem wir die Voice Prüfung gemacht hatten - ob man jetzt Schwizerdütsch als Muttersprachler akzeptieren soll oder nicht, sei dahingestellt 😇

Voice ist aber aus meiner Sicht schon sinnvoll, ist ja nicht grad Umgangssprache, hat auch die englische Voice wieder gefestigt.

So nebenbei hat mir auch ein FR Platz gesagt, ihnen sei es egal wenn jemand ohne franz. Voice / LPC anfliegt - nur wenn was passiert, interessiert es sie dann halt. Meine Furcht aber eher, wenn zufällig ein gelangweilter Beamter am Boden rumsteht. 

 

Ich würde die Behauptung wagen, deine Ausführungen treffen für alle EASA Staaten zu...

 

ch war ja bis zum Gespräch an der Aero 22 auch dieser Auffassung.

Meine Vermutung ist, dass zwischen Funken auf deutsch, wo man nur mit Freigabe reinkommt  und Funken auf deutsch , wo man "einfach darf " unterschieden wird.

 

Cosy

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