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Arbeitsrecht


comandant

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Sali zämä

 

Falls sich jemand gut auskennt mit Arbeitsrecht, wäre ich ihn dankbar auf die Beantwortung meiner Fragen:

 

- Kann ein Vorgesetzter ohne Weiteres eine Kündigung aussprechen? Der Grund liegt bei einer Email, die ihm nicht in den Kragen passt. Es sind aber keine Beleidigungen oder sonstige Aussagen enthalten. in der Email handelt es sich lediglich um Fragen, auf die man Antworten ersuchte.

- Muss in einem Kündigungsschreiben (seitens Arbeitgeber) der Kündigungsgrund mitangegeben werden?

- Würdet ihr euch an das Arbeitsgericht wenden, wenn man euch ohne einleuchtenden Grund kündigt?

- Falls ja, wäre es besser, sich einen eigenen Anwalt zu organisieren, oder ist das Erscheinen vor Gericht "alleine" eher besser?

 

Danke für eure Ratschläge!

 

Gruss, Omar.

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Für Österreich:

 

-JA

-NEIN

- somit hinfällig

 

LG

 

P.S.: Verwandte von mir wurde entlassen, weil die Arbeitsposition aufgewertet wurde (Regionalleiterposition), und diese mit einem Mann besetzt werden sollte. Sollange du solche Aussagen nicht am Papier oder mit ausreichend Zeugen bestätigt hast (Zeuge = Arbeitskollege = Gefahr selber den Job zu verlieren = in diesen Zeiten garnicht gut), kannst leider nichts machen. Traurig!

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Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird oder du zumindest über die gesamte Kündigungsfrist den vollen Lohn erhältst, kann man jemanden aus irgendeinem Grund kündigen.

 

Arbeitsrecht-Technisch gibt es fast keine Chance. Vielleicht bei einem speziellen Fall, wie nach einer Krankheit oder Schwangerschaft.

 

Aber ja, ich bin kein Jurist. :)

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Sali zämä

 

Falls sich jemand gut auskennt mit Arbeitsrecht, wäre ich ihn dankbar auf die Beantwortung meiner Fragen:

 

- Kann ein Vorgesetzter ohne Weiteres eine Kündigung aussprechen? Der Grund liegt bei einer Email, die ihm nicht in den Kragen passt. Es sind aber keine Beleidigungen oder sonstige Aussagen enthalten. in der Email handelt es sich lediglich um Fragen, auf die man Antworten ersuchte.

- Muss in einem Kündigungsschreiben (seitens Arbeitgeber) der Kündigungsgrund mitangegeben werden?

- Würdet ihr euch an das Arbeitsgericht wenden, wenn man euch ohne einleuchtenden Grund kündigt?

- Falls ja, wäre es besser, sich einen eigenen Anwalt zu organisieren, oder ist das Erscheinen vor Gericht "alleine" eher besser?

 

Danke für eure Ratschläge!

 

Gruss, Omar.

 

 

Hoi Omar,

 

ich bin nur Student (4. Semester abgeschlossen), habe aber Arbeitsrecht im letzten Semester belegt. Auch wenn es zugegebenermassen nicht mein Lieblingsfach ist. Ich berufe mich auf Angaben aus dem Buch "Wolfgang Portmann und Jean-Fritz Stöckli, Schweizerisches Arbeitsrecht, 2. Auflage, Zürich/St. Gallen 2007" sowie auf das OR, welches auch das Arbeitsrecht regelt.

Falls du das ganze wirklich würdest vor Gericht ziehen wollen, darfst du dich keinesfalls auf meine untenstehenden Aussagen verlassen. Ich übernehme keine Haftung dafür, im übrigen soll dies auch keine Rechtsberatung darstellen sondern eine reine erste und oberflächliche Information

 

Im folgenden beziehe ich mich auf die ordentliche Kündigung, also eine Kündigung welche die Kündigungstermine und Kündigungsfristen einhalten soll. (Das "Gegenteil" wäre eine ausserordentliche Kündigung bei welcher man jemanden ohne die gesetzlichen Fristen und Termine, also meist "sofort" los werden will. Aber ich denke darum geht es hier nicht?)

 

- Muss in einem Kündigungsschreiben (seitens Arbeitgeber) der Kündigungsgrund mitangegeben werden?

 

OR335II: Nein. Die Kündigung muss aber auf Verlangen der gekündigten Partei schriftlich begründet werden. Kommt der Arbeitgeber dem nicht innert angemessener Frist nach oder tut es nicht schriftlich, bleibt die Kündigung übrigens wirksam und ist auch nicht missbräuchlich. Den Arbeitgeber könnten aber folgende Sanktionen treffen

  • Du hast einen gerichtlich durchsetzbaren und mit Androhung von Strafrecht (Bussen, etc.) vollstreckbaren Anspruch auf die Begründung
  • Ihm könnte ein grösserer Teil der Prozesskosten als üblich auferlegt werden
  • Evtl. könnte deine Frist zur Geltendmachung einer Entschädigung wegen einer missbräuchlichen Kündigung (siehe in rot, unten) verlängert werden
  • Die Tatsache könnte bei der Beweiswürdigung der Kündigung berücksichtigt werden, also bei der Behandlung der Tatsache, ob die Kündigung missbräuchlich war

 

 

 

- Kann ein Vorgesetzter ohne Weiteres eine Kündigung aussprechen? Der Grund liegt bei einer Email, die ihm nicht in den Kragen passt. Es sind aber keine Beleidigungen oder sonstige Aussagen enthalten. in der Email handelt es sich lediglich um Fragen, auf die man Antworten ersuchte.

 

Grundsätzlich darf er (wenn er sich an die Kündigungsfristen hält), immer kündigen. Allerdings könnte die Kündigung nach OR336 missbräuchlich sein, wenn einer der folgenden Missbrauchstatbestände der ausschlaggebende Grund für die Kündigung ist:

  • Kündigung wegen Eigenschaft, die anderer Person zusteht: Alter, Nationalität, Gesundheitszustand, ausser wenn diese Eigenschaft relevant für (schlechtere Erfüllung der) Arbeit od. Betriebsgefährdung ist
  • Kündigung weil andere Person verfassungsmässiges Recht ausübt (hier kaum der Fall)
  • Kündigung geschieht mehrheitlich, um einen Anspruch aus Arbeitsverhältnis zu vereiteln (z.B. Abgangsentschädigung; Vorsorgeleistungen)
  • Rachekündigung: Kündigung wegen Geltendmachen eines berechtigten Anspruches: Wenn du zum Beispiel deinen Anspruch auf Ferien geltend machst und dir deswegen gekündigt wird. Das gilt sogar, wenn dieser Anspruch (also bspw. auf Ferien) eigentlich nicht bestanden hätte, du aber von seinem Bestand ausgehen durftest. Die Gerichte gehen von einem sehr weiten Begriff des "Anspruchs" aus, er umfasst also viel.
  • Bei Militär-/Schutz-/Zivildienst, anderer unfreiwillig übernommener gesetzlicher Pflicht

 

Auch wenn aber eine solche missbräuchliche Kündigung vorliegt, wirkt die Kündigung weiter. Gem. OR336c hast du einfach Anspruch auf eine Entschädigung, die der Richter festsetzt. Diese darf aber höchstens 6 Monatslöhne betragen.

 

OR336bI: Wenn du eine solche Entschädigung geltend machen willst, musst du spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben

 

Um dzu beurteilen, ob allenfalls eine Rachekündigung vorliegt (ich glaube eher nicht daran), wäre dann wichtig, um was es in der E-Mail genau ging; genauer Wortlaut, etc. Das ganze solltest du dann aber mit jemandem klären, der das ganze professionell betreibt und sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Sicherlich nicht in einem öffentlichen Forum :)

 

 

- Falls ja, wäre es besser, sich einen eigenen Anwalt zu organisieren, oder ist das Erscheinen vor Gericht "alleine" eher besser?

 

Die Frage geht in Richtung Prozessrecht, von welchem uns noch nicht viel verabreicht wurde. Grundsätzlich ist es in der Schweiz möglich, ohne Beistand bei Gericht aufzutreten. Die Richter sind im Rahmen ihrer Fragepflicht gehalten, diesen Personen notfalls etwas unter die Arme zu greifen. Gerade wenn du gegen eine Firma antrittst, die sicherlich über (mehrere?) Anwälte verfügt, weiss ich aber nicht, ob das Auftreten ohne Anwalt wirklich ratsam ist.

 

 

 

Wie gesagt, für die Aussagen übernehme ich keine Gewähr.

 

Grüessli,

 

Tis

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kann man jemanden aus irgendeinem Grund kündigen.

Ich hoffe (und sehe auch an Tis' Erläuterungen), dass bei euch in der Schweiz der Kündigungsschutz nicht so lasch ist...

Hier in Deutschland muss der Arbeitgeber schon sehr gute Gründe haben, um einen Arbeitsvertrag außerhalb einer Probezeit zu kündigen. Wir sind hier ja nicht in Amerika, wo Hire&Fire gelebt wird :)

 

Aber sei es wie es ist, ein Forum ist hierfür eine denkbar ungünstige Anlaufstelle, zumal man bei solchen Dingen nicht zögern darf. Schnellstmöglich Rat einholen bei Personen, die diesen auch verlässlich geben dürfen und können. Ein Blick in das Gesetzbuch (hier in Deutschland ist das Arbeitsrecht leider in zig verschiedenen Gesetzbüchern verteilt, aber da gibt es auch Sammelwerke) kann auch einige Fragen beantworten.

 

Ein Widerspruch ist übrigens das erste, was ich machen würde, sonst könnte es unter Umständen (wenn man zu spät kommt) als akzeptierte Kündigung angenommen werden - so wie der Arbeitgeber, hat auch der Arbeitnehmer in dieser Angelegenheit Fristen einzuhalten (siehe Tis' Beitrag).

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Hallo Omar

 

Davon ausgehend, dass das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde, müsstest du noch genauere Angaben darüber machen, aus welchem Grund der Arbeitgeber gekündigt hat. Der Arbeitgeber darf nur fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis nicht mehr zugemutet werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine E-Mail dafür ausreichend ist. Der Grund muss so schwerwiegend sein, dass er keinen anderen Ausweg als die Kündigung offen lässt; falls möglich und sinnvoll müssen zuerst mildere Massnahmen wie Verwarnungen, Versetzungen oder Ordnungsstrafen ergriffen werden.

 

Sofern eine ordentliche Kündigung vorliegt (d.h. unter Einhaltung der Kündigungsfristen) hat dir Tis die Antworten bereits zutreffend beschrieben.

 

Ist der Gekündigte in einer Gewerkschaft oder rechtsschutzversichert? Gewerkschaften decken normalerweise arbeitsrechtlichen Interessen ab und bei Rechtsschutzversicherungen ist Arbeitsrecht oftmals inbegriffen.

 

 

Gruss

Thomas

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Walter Fischer

Für einige Firmen ausserhalb der Hochkonjunktur ist schon die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ein ausreichender Kündigungsgrund. Vor allem, wenn der zu Feuernde noch in fortgeschrittenem Alter sich erlaubt, mehr als die "obligatorische Grippe" "einzuziehen".

 

Gruss Walti

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Für einige Firmen ausserhalb der Hochkonjunktur ist schon die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ein ausreichender Kündigungsgrund. Vor allem, wenn der zu Feuernde noch in fortgeschrittenem Alter sich erlaubt, mehr als die "obligatorische Grippe" "einzuziehen".

 

Gruss Walti

 

Das wiederum wäre dann aber sicherlich nicht rechtens und ein solcher angetönter missbräuchlicher Kündigungsgrund :D

 

OR336IIa sagt explizit:

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird: Weil der Arbeitnehmer einem Arbeitnehmerverband angehört oder nicht angehört oder weil er eine gewerkschaftliche Tätigkeit rechtmässig ausübt.

 

Dieser Passus ist gem. OR362 übrigens "einseitig zwingend", d.h. er darf auch durch einen (Arbeits-)Vertrag niemals zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Diesen Schutz kann der Arbeitnehmer also niemals verlieren.

 

Wie aber oben angetönt, auf der Strasse steht man deshalb trotzdem. Nur hat man eine Entschädigung zu gute ;)

 

 

Grüessli,

 

Tis

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Ich hoffe (und sehe auch an Tis' Erläuterungen), dass bei euch in der Schweiz der Kündigungsschutz nicht so lasch ist...

In der ersten Vorlesung zum Thema Arbeitsrecht während meines Studiums fragte der Dozent, ob wir in der Schweiz einen guten Grund brauchen für eine Kündigung. Unsere Antwort natürlich "ja", seine ein trockenes "nein". Damit war unser Interesse natürlich geweckt und hat uns allen einmal kurz die Augen geöffnet.

Ergo: das ist so "lasch" in der Schweiz, aber viele sind sich dessen gar nicht bewusst und denken, dass eine Kündigung immer einen guten Grund haben muss.

Normalerweise hat eine Kündigung ja auch einen mehr oder minder guten Grund (wirtschaftliche Lage, ungenügende Leistungen, Diebstahl im Betrieb usw.)

Aber theoretisch kann ich einen MA, der mir nicht in den Kram passt, mit der fadenscheinigen Begründung "er konnte sich nicht ins Team integrieren" entlassen. Einen "Grund" findet der Arbeitgeber, wenns denn sein muss, immer.

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