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Flugzeugkauf...


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Geschrieben

Hallo zusammen

 

Ich stehe kurz vor der Unterschrift zu einem Flugzeugkauf. Ich möchte für den Vertrag nicht unbedingt einen RA einschalten müssen. Weiss jemand, wo man einen Mustervertrag findet?

 

Noch eine andere Frage: Habe gehört, dass bei einem Halterwechsel teilweise höhere Kosten auf mich zukommen. Weiss hier allenfalls jemand Bescheid?

 

Danke im voraus für die Antworten

 

Gruss

Urs

Heinz Richner
Geschrieben

Hallo Urs

 

 

Ich stehe kurz vor der Unterschrift zu einem Flugzeugkauf. Ich möchte für den Vertrag nicht unbedingt einen RA einschalten müssen. Weiss jemand, wo man einen Mustervertrag findet?

 

ich habe schon einige Flugzeuge gekauft und nie hat es ein richtig tolles Juristenwerk gegeben. Denn, je mehr in einem Vertrag geregelt ist, umso mehr kostet dann seine juristische Beurteilung durch Gerichte und Parteivertreter. Meine Vorgabe war immer, schaue zu, dass das was zu kaufst, in Ordnung und damit seinen Preis wert ist. Dann reicht ein ganz einfacher Kaufvertrag, indem sich beide Handelspartner einig sind.

 

 

Noch eine andere Frage: Habe gehört, dass bei einem Halterwechsel teilweise höhere Kosten auf mich zukommen. Weiss hier allenfalls jemand Bescheid?

 

die höheren Kosten haben rein gar nichts mit dem Halterwechsel zu tun und geben allen Eignern langsam du denken. Mit dem Kauf tritts du in ein Fass ohne Boden - aber das wirst du erst nach dem Kauf richtig begreifen.

 

Viel Glück und Gruss

HB-UBS

Urs Wildermuth
Geschrieben

Hallo Heinz,

 

da Du ja Routine hast: Wie geht zur Zeit die Prozedur? Bei mir war's damals noch einfach, Versicherungsnachweis machen, Halteränderungsformular ausfüllen, alles mit blauem Ordner einschicken und das war's dann? Wie transferiert man ein Maintenance Program, oder macht man das neu?

 

Im Moment rein Interessehalber.

 

LG

 

Urs

Heinz Richner
Geschrieben

Hallo

 

@Urs: dein Muster hat heute dieselbe Gültigkeit, falls das Flugzeug bereits HB registriert ist.

 

Das Maintenanceprogramm hat ja an sich mit der Handänderung nichts zu tun und ist flugzeugseitig an die Lufttüchtigkeit an sich gebunden. Sollten schriftliche Verträge mit einem CAMO-Betrieb bestehen, wären diese separat zu regeln/übernehmen. Bei meinem Unterhaltsbetrieb gilt noch ein Handschlag, die werden sonst schon von Papierkram geflutet.

 

Gruss

Heinz

Geschrieben

Heinz und Urs,

 

Danke Euch mal für die Antworten

 

Gruss

Urs

Geschrieben

Hi Urs

 

mag wie ein Detail erscheinen, aber zusätzlich zur Halteränderung müssen noch die BAKOM Konzessionen für Funk, ELT etc. übertragen werden. Das kostet auch noch was, ist aber formularfrei per Email möglich.

 

Gruss Ueli

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