polar Geschrieben 5. Juni 2009 Geschrieben 5. Juni 2009 Hallo Vielleicht hab ich auch grad nur ein Brett vor dem Kopf, aber was ist mit "Veränderungen der Atomkernstruktur" bei Autoversicherungen gemeint? Ist unter den Schäden aufgelistet die nicht gedeckt sind. Ist mir nicht so ganz klar was das nun umschreiben soll. Rost? ;) Aber da ändert sich nix am Kern. Radioaktiv kontaminiert? Aber das muss ja nicht unbedingt eine Änderung der Atomkernstruktur nach sich ziehen? Evtl kann ja Wilko da weiterhelfen :) Gruss Philippe Zitieren
Stephan B Geschrieben 5. Juni 2009 Geschrieben 5. Juni 2009 Google hat das ausgespuckt: § 13 Veränderung der AtomkernstrukturAls nichtversicherte Schäden zufolge Veränderung der Atomkernstruktur (G § 16) gelten insbesondere,auch solche, die entstehen durch ionisierende Strahlen oder durch radioaktive Verseuchung als Folge der Verwendung, Lagerung und Beseitigung atomarer Stoffe aller Art. von hier. Ist zwar Gebäuderversicherung, könnte mir aber vorstellen, dass das i.e. das gleiche ist. Und nun Rechtsverdreher und Kernspalter vor!:D Zitieren
mds Geschrieben 5. Juni 2009 Geschrieben 5. Juni 2009 Und nun Rechtsverdreher und Kernspalter vor!:DErsteres spricht mich an! ;) Bei «Veränderung der Atomkernstruktur» handelt sich um eine veraltete Bezeichnung für Strahlenschäden. In Deutschland ist in Versicherungsbedingungen folgende Umschreibung für solche Schäden üblich: «Schäden, die unmittelbar oder mittelbar mit energetischen, ionisierenden Strahlen (beispielsweise radioaktive Strahlung oder Röntgenstrahlung) in Zusammenhang stehen.» Martin Zitieren
Wilko Wiedemann Geschrieben 6. Juni 2009 Geschrieben 6. Juni 2009 Die Versicherungen denken doch echt an alles :D Gruss Wilko Zitieren
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