Zum Inhalt springen

Max. Passagierzahl in einer PA-28 (Archer)


Marcel Steinmann

Empfohlene Beiträge

Marcel Steinmann

Ich hätte da mal eine Frage zur 'max. Passagierzahl' aufgrund einer Beobachtung von heute Mittag in Grenchen.

 

Da sitzen meine Frau und ich im Flughafenrestauren Grenchen und hören am Nebentisch einer Familie (Vater, Mutter und 3 Kinder) zu, die sich mit einem Piloten über den bevorstehenden Alpen-Flug unterhält. Nicht zuletzt wegen der lauthals geäusserten Vorfreude über den Flug verfolgen wir den 'Abflug' der Reisegruppe.

 

Beim Einsteigen in das Flugzeug (PA-28 Archer) sind folgende Personen eingestiegen: Zuerst alle 3 Kinder, dann der Pilot plus die Mutter, d.h. im gesamten sind 5 Personen eingestiegen. Am Tisch hat der Pilot noch erwähnt, er hätte nur '4 Steckplätze für die Headsets', d.h. man müsse dann eben etwas 'abwechseln'.

 

Nun zu meinen Fragen: Wieviele Personen dürfen max. in eine Archer (soweit ich weiss, sind dies alles 4-Plätzer) einsteigen? Gibt es, ähnlich wie bei der Boots-Zulassung, ein Spezialregel, wonach 2 Kinder unter einem gewissen Alter als 1 Erwachsener gelten? Wie sieht das Haftungsmässig aus? Fehlender Sicherheitsgurt, etc.

 

Besten Dank für Eure Info's. Ich war heute doch ziemlich erstaunt.....

 

Fliegergruss

Marcel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Marcel

 

Gemäss BAZL (wir haben da mal nachgefragt), sind zwei Faktoren entscheidend.

 

1. Die im AFM aufgeführte Anzahl PAx darf nicht überschritten werden. Fraglich ist, ob diese überhaupt erwähnt wird. In unserem Fall (EcoLight C42) wird diese nicht erwähnt.

 

2. W&B müssen natürlich im grünen bereich liegen.

 

Ob die Angurtmöglichkeit auch ein Kriterium ist, kann ich nicht mehr sagen. Bei unserer Anfrage ging es um ein Kleinkind welches mit einem spez. Gurt auf dem Schoss des Paxes plaziert war.

 

Gruss

 

Timo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine "normale" Weight & Balance Berechnung kriege ich mit imaginaeren Sitzplaetzen auch nicht hin

 

Eine normale W&B-Berechnung ist sehr wohl möglich, sie erfolgt unter Berücksichtigung der Hebel und Gewichte, nicht der Anzahl Sitzplätze :rolleyes:

 

Ansonsten gehe ich 100%ig mit Dir einig.

 

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich machte das vor über 10 jahren auch einmal, damals galt folgendes:

 

Max Pax-Anzahl gibts nicht, es muss die M&B stimmen und Kinder < 12 Jahren dürfen auf einem Sitz Platz nehmen und sich so einen Gurt teilen!

 

Es müssen also alle angegurtet sein.

 

Vielleicht gelten heute andere Regeln, aber damals wars so.

 

Theo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Markus "Tomcat"

... und im FAA Land zumindest dürfen Kids < 2 Jahre auf Mamis Schoss sitzen, brauchen also weder Platz noch Gurt.

 

Nur weil's legal ist muss es aber noch lange nicht schlau sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

juliett bravo

VBR Art. 4.10.2.2 sagt folgendes:

 

"Ausnahmsweise können zwei Kinder von zwei bis zwölf Jahren zusammen auf einem Sitz reisen, wenn die Ausmasse des Sitzes und der Anschnallgurte dies zulassen und die Vertreter der Kinder zugestimmt haben. Es dürfen jedoch höchstens auf der Hälfte der zulässigen Anzahl Fluggastsitze je zwei Kinder befördert werden. Die Kinder müssen wenigstens von einer erwachsenen Person , die nicht der Flugbesatzung angehören darf, beaufsichtigt werden."

 

Gruss Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Günter Reisner
Ich machte das vor über 10 jahren auch einmal, damals galt folgendes:

 

Max Pax-Anzahl gibts nicht, es muss die M&B stimmen und Kinder < 12 Jahren dürfen auf einem Sitz Platz nehmen und sich so einen Gurt teilen!

 

 

Servus!

 

Vor nicht mal ganz 8 Jahren hat ein am Flugplatz zufällig anwesender Mitarbeiter der Austro Control (unser privatisiertes BAZL) den Start unseres Motorflugzeuges abbrechen lassen, weil diese Art der Beförderung nach seiner Rechtsauffassung nicht zulässig war. Auch damals hatte der Pilot zwei Kinder unter 12 Jahren auf einem Sitzplatz mit einem gemeinsamen Gurt gesichert. W&B passten.

 

Damals hieß es: max 1 Passagier pro einem mit Sitzgurt ausgestattetem Sitzplatz.

 

Siehe für Österreich auch

 

LTH 44A Punkt 4.730

 

Sitze, Anschnallgurte und Rückhaltesysteme für Kleinkinder

Ein Flugzeug darf nur betrieben werden, wenn es ausgerüstet ist mit:

(a) einem Sitz oder einer Liege für jede Person, die zwei Jahre oder älter ist,

(b) einem Anschnallgurt (Bauchgurt mit oder ohne Diagonalschultergurt oder Bauchgurt

mit Schultergurten) für jeden Sitz oder einer Liege und

© einem zusätzlichen Schlaufengurt oder einem anderen luftfahrtbehördlich

akzeptierten Rückhaltesystem für jedes Kleinkind.

 

 

LG

Günter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

VBR Art. 4.10.2.2 sagt folgendes:

Wobei die VBR nur die gewerblichen Fliegerei regelt, für die Privatfliegerei existiert meines Wissens keine gesetzliche Regelung. Das lässt dann zwei Interpretationen zu:

– Das Fehlen der Regelung ist gewollt, dann ist die Anzahl Personen nur durch das AFM limitiert.

– Das Fehlen einer Regelung ist ein Versehen, dann wird die Regelung der VBR sinngemäss angewandt.

Ich hoffe nicht, dass jemals ein Gericht über diese Frage entscheiden muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Peter Kuhnert

Finde diese Frage interessant, da ich mit meinen 5 Kindern häufig eines enttäuschen muss, wenn ich fliegen gehe (4-Plätzer). Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass W&B massgeblich sind und wenn ich alle angurten kann, die Anzahl Personen keine Rolle spielen sollte. Allerdings habe ich es (wohl eher wegen dem Gemecker, welche zwei nun zusammen angegurtet werden sollen) noch nie gewagt.

 

Also meine Meinung: solange die Sicherheit gewährleistet ist (W&B und alle angegurtet, usw.) sollte dies kein Problem sein.

 

Gruss, Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich machte das vor über 10 jahren auch einmal, damals galt folgendes:

 

Max Pax-Anzahl gibts nicht, es muss die M&B stimmen und Kinder < 12 Jahren dürfen auf einem Sitz Platz nehmen und sich so einen Gurt teilen!

 

Es müssen also alle angegurtet sein.

 

Vielleicht gelten heute andere Regeln, aber damals wars so.

 

Theo

Mist, das war ne PPL Frage...leider weiss ich es nicht mehr 100 prozentig aber ich meine, dass es diese Reglung (in Dland) immernoch gibt...

 

VG

Kjeld

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Jahre später...

Jahre später... :007:

Aber ich habe es jetzt mal gegooglet und das hier gefunden:

 

http://www.google.ch/url?url=http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19730333/201402010000/748.127.1.pdf&rct=j&frm=1&q=&esrc=s&sa=U&ei=FTWQU7GAHM-I7AaypIGIBQ&ved=0CCMQFjAB&usg=AFQjCNEhfsCLdHV93ChUsMqmMclvUeR9tA

 

Siehe Seite 15 bzw. 4.10.2.2 

 

 

Bearbeitet von papazulu
Präzisierung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...