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Gerichtsurteil: kein Geld bei verpassten Anschlussflügen


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Hallo zusammen,

 

wie bereits in einigen Threads leidenschaftlich diskutiert erwähnt die EU-Vorschrift bezüglich Passagierrechten zwar eine Zahlungspflicht der Airline bei größeren Verspätungen, Flugausfällen oder "denied Boarding" (durch Überbuchung), spart den Fall einer mittleren Verspätung (z.B. 2 Stunden) und in dessen Folge das Verpassen von Anschlußflügen aus.

 

Wie z.B. Hier berichtet hat der Bundesgerichtshof heute Nachmittag in letzter Instanz diese Ansicht geteilt, und zwei betreffende Klagen gegen Air France abgewiesen.

 

Die Urteilsbegründung ist allerdings mal wieder klar von Juristen erdacht, die ganz offensichlich keine Vielflieger sind. Sie urteilten, der Kläger hätte sich nicht rechtzeitig zum Check-In für den Weiterflug (in Paris) begeben. Das ist natürlich völliger Unfug, der Check-In war ja völlig rechtzeitig bereits in Deutschland erfolgt, die Airline hatte einen Boarding-Pass für Paris ausgestellt. Er ist nicht rechzeitig zum Boarding erschienen, aber das war ja aussehalb seiner Einflußmöglichkeiten, wenn der Zubringerflug verspätet war.

 

Nun ist "Check-In" und "boarding" natürlich kein in Gesetzen oder Verordnungen geregelter Begriff, vielmehr ist das eine traditionell entstandene Verfahrensweise, die betreffenden Begriffe werden zwar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzt, sind aber "unklare Rechtsbegriffe".

In diesem Zusammenhang passen natürlich auch die Entwicklungen der jüngsten Zeit ins Bild, mehr und mehr Airlines verzichten auf das traditionelle "Check-In" am Flughafen, incl. Pass- und Visumkontrolle bei betreffenden Reisezielen. Bisher hatte man als Kunde seine Pflicht getan, wenn man rechtzeitig (d.h. vor offiziellem und veröffentlichtem Check-In Schluß) am Schalter auftauchte und ein gültiges Ticket sowie geforderte Reisedokumente vorweisen konnte. Wenn ab da etwas schief lief, war die Airline verantwortlich.

Es fing an damit, das an mehr und mehr Flughäfen das Ausrufen von Flügen eingestellt wurde, man war jetzt also als Passagier dafür verantwortlich, alle paar Minuten zu einer Anzeigetafel zu rennen und den Zeitpunkt des Boardings/Gatewechsel etc. herauszufinden. Der nächste Schritt war das e-ticket, ab sofort hatte man nichts mehr in der Hand, sondern konnte nur darauf hoffen, das etwas im Computer war (was auch schon mal schief geht...). Im nächsten Schritt wird gerade das Check-In abgeschafft, es wird nun den Kunden zuhause am Computer aufgebürded, ist man zu blöd das Programm zu bedienen (und manche sind wirklich grottenschlecht!), dann ist man selbst schuld wenn man nicht (oder falsch) eingecheckt ist. Das selbe gilt am Check-In Automaten, ist man zu blöd die Geräte zu bedienen, dann sollte man eben nicht fliegen wollen. Im nächsten Schritt werden wir warscheinlich langsam alle zum Mobile-Checkin (in nichtenglisch: Handy-Checkin) genötigt. Damit weiss nun die Airline auch nicht mehr, dass man bereits am Flughafen in offensichtlicher Flugabsicht eingetroffen ist, und braucht einen folglich auch nicht auszurufen oder zu suchen... Der gesamte Vorgang ist damit ausserdem unverbindlich (da vom Kunden nicht nachprüf- und im Zweifelsfalle erstrecht nicht nachweisbar), erst wenn man das Boardinggate passiert, fängt die Airline an irgendwelche Verantwortung zu übernehmen. Wie man sieht, sind das tatsächlich für Gerichte die Knackpunkte. Und für Gerichte ist ja offensichtlich Check-In und boarding inzwischen ohnehin dasselbe.

 

Ich kapiere auch nicht, wie man so eine EU-Vorschrift zu Fluggastrechten erlassen kann. Anstatt es kurz und einfach zu machen: wenn ich gar nicht oder später als x-Stunden am Zielort ankomme, gibt es eine Entschädigung. Punkt. Es ist mir sowas von egal ob das nun wegen Verspätung, Flugausfall, verweigertem Boarding oder verpasstem Anschlußflug passiert. Aber das wäre ja schon wieder zu einfach gewesen, da hat man lieber eine Vorschrift voller Einzelschicksale mit wenn und aber und reichlich Ausnahmen gestrickt, so dass die Luftfahrtbehörden Beschwerdestellen einrichten und Gerichte sich austoben können. Nach einiger Zeit hat dann auch der letzte Passagier kapiert, dass die Vorschrift so gestrickt ist, dass es am Ende immer NICHTS gibt, und hört auf seine "Rechte" auch durchsetzen zu wollen.

 

Ich bin nun wirklich Vielflieger, habe schon so manche Nacht auf meine Rechnung in irgendeinem Airporthotel oder auf der Bank im Terminal verbracht, bin schon so manche Stunde zu spät, oder am falschen Ziel angekommen (mit Stundenlangem Bustranfer). Nur Geld hat es nie gegeben, bestenfalls noch Cateringgutscheine die keines der nach 23:00 Uhr noch offenen Bars & Restaurants annimt. Und nach 24 Uhr verfallen die um 22:30 ausgestellten Gutscheine sowieso... Schon für das Frühstück am nächsten Morgen bezahlt man wieder selbst.

 

Es kotzt mich an, wie einem tatsächlich alle Verbraucherrechte nach und nach beschnitten werden, zusätzlich aber die Werbung oder bunte Plakate suggerieren, wir Fluggäste hätten Rechte. Wir sind nur Einnahmequellen, nichts sonst.

 

Gruß

Ralf

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wenn ich gar nicht oder später als x-Stunden am Zielort ankomme, gibt es eine Entschädigung. Punkt. Es ist mir sowas von egal ob das nun wegen Verspätung, Flugausfall, verweigertem Boarding oder verpasstem Anschlußflug passiert

 

Da bin ich anderer Meinung, vor allem was verpasste Anschlussflüge angeht. Du kannst heute relativ "knappe" Anschlüsse buchen, die sagen wir mal in 80-95% der Fälle je nach Airline und Flughafen auch gut gehen. Wenns nicht gut geht ist die Chance gross, dass das dann in die 2.5-Stunden-Regelung fallen würde, v.a. bei Anschlüssen auf die Langstrecke.

 

Wenn eine Fluggesellschaft auch noch bei Anschlussflügen Entschädigungen zahlen müsste, würde dies bedeuten, dass man wegen des Risikos nur noch Umsteigeverbindungen mit grösseren Transferzeiten buchen könnte, und das würde ich auch nicht wollen.

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