cx291 Geschrieben 26. April 2009 Geschrieben 26. April 2009 Hat jemand Erfahrung wie man bei den Berufsauslagen den Arbeitsweg deklariert wenn man nur mit dem Flugzeug hinkommt ? z.B. wenn man in CH wohnt aber in Brüssel arbeitet und jede Woche pendelt ? Auf der CH Steuererklärung ist ja nur OV oder Auto vorgesehen. Zitieren
Markus79 Geschrieben 26. April 2009 Geschrieben 26. April 2009 Hallo Andreas Ich kenne keinen solchen Fall detailliert, kann aber folgendes sagen: Für solche Sachen gibt es in der Steuererklärung ünter den Berufsauslage den Punkt "übrige für die Ausübung des Berufs erforderliche Kosten". Dort hat man normalerweise eine Pauschale, kann mit Belegen aber auch detailliert abrechnen. Ich empfehle bei den Steuern allgemein, so viel wie möglich abzuziehen, dies ist nämlich nicht verboten. Wenn dann dem Steuerkommissär etwas nicht passt, muss man entweder zusätzliche Belege einreichen (z.B. eine Bestätigung dass man in Brüssel arbeiten muss oder dass der Arbeitgeber die Flüge nicht bezahlt) oder er streicht den Abzug einfach und man muss Einsprache erheben. Also einfach mal abziehen und schauen was dann passiert, verlieren kann man nichts Zitieren
Dmonti82 Geschrieben 27. April 2009 Geschrieben 27. April 2009 Hallo Andreas, ich wäre etwas vorsichtig mit "allem absetzen was geht". Ich habe das auch mal versucht und es wurde einiges gestrichen. In den Folgejahren wurde dann meine Steuererklärung immer genauer unter die Lupe genommen. Dies ist aber meistens auch sehr stark kantonsabhängig (bei mir wars ZH). Was ich aber empfehlen kann, ruf einfach bei der Steuerbehörde an. Die sind meistens (bei mir bis jetzt immer), sehr hilfsbereit und dann kannst du auch auf die auskunftsgebende Person referenzieren. Grüsse, Dominik Zitieren
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