Christopher Charius Geschrieben 21. April 2009 Geschrieben 21. April 2009 gutan Tag, Kollegen, meine Familie und ich werden in der nächsten Zeit in den Raum Zürich ziehen. Ich selbst bin PPL-A Flieger mit eigener Commander 114 TC . Der deutsche PPL-A ist noch bis 2013 gültig, das Medical bis Ende d.J. Muß der deutsche PPL-A umgeschrieben werden ? Danke für Infos und denn bis bald.... Zitieren
Christian Thomann Geschrieben 21. April 2009 Geschrieben 21. April 2009 Sorry für die Kurzantwort...schau mal zuerst hier rein... Zitieren
Luftibus Geschrieben 21. April 2009 Geschrieben 21. April 2009 Falls Deine Lizenz ein "JAR-Lizenz" ist, brauchst Du nichts zu tun.:cool: Zitieren
Wile.E. Geschrieben 26. April 2009 Geschrieben 26. April 2009 Auch mit einer "alten", deutschen ICAO-Lizenz darfst du meines Wissens HB Flugzeuge fliegen, und das ohne irgendwelche Umschreibungen. Das trinationale Abkommen CH-D-A zur gegenseitigen Anerkennung der Lizenzen aus den 70er Jahren ist nie gekündigt worden. Markus Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 26. April 2009 Geschrieben 26. April 2009 Auch mit einer "alten", deutschen ICAO-Lizenz darfst du meines Wissens HB Flugzeuge fliegen, und das ohne irgendwelche Umschreibungen Vorsicht, das stimmt so nicht. Die Harmonisierung im Luftverkehr entstammt dem Jahr 2003. Seit damals sind deutsche und schweizer (und wohl auch oesterreichische) JAR-Lizenzen gegenseitig anerkannt und berechtigen ohne weitere Formalitäten zur Führung resp. Haltung eines Luftfahrzeugs des anderen Landes. Hatte ich für die Überfürung der D-EOQC im Jahr 2004 extra mit dem LBA/BAZL abgeklärt. Markus Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.