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Schengen in Kraft: wo genau sind die Vorteile für die GA?


beat_ch

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Stefan Allemann
THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH PASSPORT SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER SCHENGEN AREA STATES.

 

Interpretiere ich das richtig, dass man damit von/nach der Schweiz in Deutschland keinen Zollflugplatz mehr anfliegen muss? Ausnahme natürlich mit Waren dich ich verzollen muss. Also praktisch gleich wie in Frankreich und Österreich.

 

Gruss,

Stefan

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Und zu Schengen:

Ja, das schweizer Volk hat sich ein weiteres Mal mit geschickter Rethorik blenden lassen und im Glauben, dass es einfacher würde zugestimmt. Und ja, das nächste Argument unserer Politiker wird sein: dann müssen wir halt der EU beitreten, dann wird's einfacher. Und das schweizer Volk wird wieder so dumm sein und zustimmen. Zeitgeist.

 

Wäre es ja auch.

Hier in Spanien ist es so: Man kassiert viel Geld von der EU, bestimmt mit, setzt aber nur die Regelungen um, die einem passen.

In der Schweiz ist es so: Man zahlt viel Geld an die EU, hat nichts zu sagen, setzt aber jede Regelung sofort um.

Wer ist wohl besser dran? Der 'Alleingang' wäre eine Option gewesen, aber nicht so, wie das nun gehandhabt wird.

Die Schweiz wird sicher eines Tages beitreten. Dann, wenn Verfasssung etc. alles schon hoffnungslos verkorkst sind und man nur noch 'ja' dazu sagen kann. Schade eigentlich.

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Interpretiere ich das richtig, dass damit von/nach der Schweiz in Deutschland keinen Zollflugplatz mehr anfliegen muss? Ausnahme natürlich mit Waren dich ich verzollen muss. Also praktisch gleich wie in Frankreich und Österreich.

 

Gruss,

Stefan

Irgendwie finde ich das unglücklich formuliert. Denn Schengen heisst nur kein "PASSPORT SERVICE" - was ich nicht unbedingt mit Zoll übersetzen würde. Ohne "CUSTOMS SERVICE" gilt nur für EU. Ich frage mich, ob es überhaupt Plätze mit "CUSTOMS SERVICE" aber ohne "PASSPORT SERVICE" gibt und wie man die z.B. im Bottlang identifizieren kann...

 

Am Schluss wird es auch hier sein wie immer: Flug nach D nur über Zollflugplatz="Passflugplatz"

 

Thomas

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Stefan Allemann
Irgendwie finde ich das unglücklich formuliert. Denn Schengen heisst nur kein "PASSPORT SERVICE" - was ich nicht unbedingt mit Zoll übersetzen würde. Ohne "CUSTOMS SERVICE" gilt nur für EU. Ich frage mich, ob es überhaupt Plätze mit "CUSTOMS SERVICE" aber ohne "PASSPORT SERVICE" gibt und wie man die z.B. im Bottlang identifizieren kann...

 

Am Schluss wird es auch hier sein wie immer: Flug nach D nur über Zollflugplatz="Passflugplatz"

 

Thomas

 

Ja, ich glaube auch, dass sich nichts ändern wird. Denn es wird kaum Plätze ohne Passport Service, aber mit Zoll geben. Aber vielleicht gibt es dazu noch mal eine Präzisierung.

 

Hier noch der deutsche Text des Notams der DFS:

 

A0817/09 EDMM EDGG EDWW Grenzübergangsregelungen geändert

Munich Langen Bremen

16.03. 13:40 - PERM

EDWW EDGG EDWW: Der Einflug in oder der Ausflug aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland darf nur nach oder von den Verkehrsflughaefen sowie nach oder von den zollamtlich und grenzpolizeilich zugelassenen Landeplaetzen erfolgen. Fuer Fluege von/nach anderen EU-Mitgliedsstatten entfaellt die Verpflichtung zur Nutzung eines Flugplatzes mit Zollkontrolle. Fuer Fluege von/nach anderen Schengen-Staaten entfaellt die Verpflichtung zur Nutzung eines Flugplatzes mit Passkontrolle.

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Die Schweiz wird sicher eines Tages beitreten. Dann, wenn Verfasssung etc. alles schon hoffnungslos verkorkst sind und man nur noch 'ja' dazu sagen kann.

 

Diese Strategie hat einen Namen: Salamitaktik

 

Markus

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Ich war heute morgen in Mannheim. Nach der landung kamen zwei Personen zum Flugzeug und fragten uns, ob wir etwas zu verzollen hatten. Da wir keine Passagiere hatten, und auch nichts zu verzollen, sind sie wieder abgeflogen. Unsere ID's oder Pässe wollten sie nicht sehen.

In Egelsbach, am 1. April, mussten wir unsere ID's auch nicht mehr zeigen. Flugplan genügt.

Anders der Abflug oder Anflug in der CH. Jedes Mal das Zollformular ausfüllen, mit dem Häckchen, dass wir keine Waren mitführen. Echt mühsam..... Aber wengistens funktioniert es im Schengenraum endlich gut. Stichproben werden immer stattfinden, und das ist gut so.

 

Lasst doch auch mal etwas Zeit verstreichen, man muss sich an die neuen Sachen halt gewöhnen. Wenn wir uns an die Regeln halten, bestehen auch Chancen, dass wir an die "längere" Leine kommen. Jeder von uns dachte, es wird einfacher, aber die Schweizer brauchen halt Zeit, manchmal hat es Vor-, manchmal Nachteile. Positiv denken, und Vorschläge machen, meldet aber auch komische Dinge. Ich denke, AOPA und andere Organisationen können sicher noch einiges erreichen, aber man sollte positives und negatives mitteilen, wenn möglich mit Unterlagen, damit man diesen Dingen auf den Grund gehen kann.

 

Einen schönen Abend

 

Claudia

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Hallo

 

man muss sich an die neuen Sachen halt gewöhnen.

 

wie das? Hier geht es gar nicht darum, sich an etwas neues zu gewöhnen! Der Staat verlangt von uns, dass wir uns an seine Gesetze halten, also soll es der Staat auch tun.

 

Die Volksabstimmung über dieses Abkommen und damit die folgende Einführung ist klar definiert, seit Ende März auch für die Fliegerei. Es geht nicht an, dass die Definition in der Fliegerei anders ausgelegt wird, als beim Autofahrer oder Fussgänger über die Brücke. Wenn der Warenzoll kontrollieren will, darf und soll er das - aber nicht so, dass wir ihm 'automatisch' nach der Landung eine Deklaration ausfüllen und schon gar nicht mit unseren Personalien!

 

Alles andere ist schlicht verfassungswiedrig. Es wird wohl erst einen Provokationsflug geben müssen, damit ein Gericht über diese Gängelei im Ausnahmezustand urteilen kann. Erste Finanzzusagen für diesen Gerichtsprozess habe ich bereits erhalten. Wer sonst macht auch mit?

 

Gruss

Heinz

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Warum nicht einen Sternflug nach z.B. Freiburg i.Br.?

 

Markus

 

Gerüchten zu Folge gibt es solche öfters!

 

Ihr könnt Euch ja denken wie das geht...

 

In Deutschland habe ich aber schon von Piloten gehört, die von einem Grasplatz in der Schweiz direkt zurückgeflogen sind - ohne Flugplan - ohne Kontrolle und mit dem Risiko erwischt zu werden!

 

Die heutige Regelung verführt offenbar Einige, die Gesetze zu brechen...

Schade - es wäre so einfach eine gute Lösung zu implementieren....

 

Beat

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Moin,

 

In Deutschland habe ich aber schon von Piloten gehört, die von einem Grasplatz in der Schweiz direkt zurückgeflogen sind - ohne Flugplan - ohne Kontrolle und mit dem Risiko erwischt zu werden!

das ist sehr riskant. Wenn dieser Flug vom Zoll entdeckt wird (ohne Flugplan sicherlich mühsam), muss das Flugzeug (!) nachverzollt/versteuert werden. Zuzüglich noch ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung...

 

Ich verfolge eure Diskussion mit großem Interesse. Eigentlich wollten wir zum Sternflug kommen, haben aber in der letzten Woche abgesagt, da der Aufwand der notwendigen Bürokratie einen "Kaffeeflug" nicht rechtfertigt. Sehr schade, wir hoffen das sich im kommenden Jahr entweder die Bestimmungen in ein vertretbares Mass ändern, oder der Sternflug an einem Zollflugplatz stattfindet... :008:

 

Gruß, Markus

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Die heutige Regelung verführt offenbar Einige, die Gesetze zu brechen...

 

Wenn die 'Gesetzesbrüche' so zunehmen, müsste sich der Gesetzgeber vielleicht mal nach den Gründen fragen...

 

 

das ist sehr riskant. Wenn dieser Flug vom Zoll entdeckt wird

 

Mit Verlaub, wie soll der Zoll das merken? (Das ist eine Frage, kein Aufruf es zu tun)

 

Markus

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Warum nicht einen Sternflug nach z.B. Freiburg i.Br.?
Gerüchten zu Folge gibt es solche öfters!

Ihr könnt Euch ja denken wie das geht...

Wenn alle dabei legal (angemeldet) nach Freiburg i.Br. (ist Zollflugplatz) fliegen würden, jedoch könnten alle beim Rückflug in Grenchen verweigern die Deklaration (mit Personalien) auszuffüllen. Das wäre eigentlich (nach Schengener Abkommen) nicht illegal. Das ist wahrscheinlich das was Heinz mit dem Provokationsflug sagen wollte.

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In Deutschland habe ich aber schon von Piloten gehört, die von einem Grasplatz in der Schweiz direkt zurückgeflogen sind - ohne Flugplan - ohne Kontrolle und mit dem Risiko erwischt zu werden!
Mit Verlaub, wie soll der Zoll das merken? (Das ist eine Frage, kein Aufruf es zu tun)

Ein Pilot aus Lausanne (CH) hat mir von einem lokalen Piloten verzählt der ohne Voranmeldung nach Annemasse (F) geflogen ist. Leider ist er in eine Zollkontrolle geraten und hat eine Busse gezahlt (ca 150€). Es kann aber sein dass er zumindest einen Flugplan hatte.

 

Ein anderer Pilot ist für einen kurzen Testflug mit einem UL von Pontarlier (F) losgeflogen und ist dabei (ohne Flugplan) ein paar Minuten über die schweizer Grenze geflogen. Nach der Landung in Pontarlier hat eine Behörde sich telefonisch gemeldet und darauf hingewiesen dass angeblich bereits 2 Flugzeuge losgeschickt worden wären... wegen illegalem Einflug in den französischen Luftraum. Das Ganze hatte aber keine Folgen nachdem der Pilot darstellen konnte, dass er nur kurzeitig über der Grenze war.

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Hallo

 

Das ist wahrscheinlich das was Heinz mit dem Provokationsflug sagen wollte.

 

genau so muss es ablaufen. Sollte es darauf ein damit provoziertes Verfahren geben, wird gegen eine amtliche Verfügung Einsprache erhoben. Damit ist der Weg frei, zusammen mit einem qualifizierten Rechtsverdreher einen Richterspruch zu erwirken, der endlich Klarheit schafft. Schengen hat auf alle Beteiligten gleicherweise Anwendung zu finden, unabhängig dem Fortbewegungsmedium!

 

Gruss

Heinz

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Dieses Mail habe ich nach einer Anfrage bei der Oberzolldirektion in Bern gerade eben erhalten:

 

Sehr geehrter Herr Sollberger

 

Besten Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2009.

 

Unabhängig von der Schengenumsetzung haben die Zollvorschriften der Schweiz, als auch der Nachbarstaaten (bzw. EU) nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Zollverwaltung überwacht und kontrolliert gemäss Zollrecht (SR 631.0) den Personen- und Warenverkehr über die Zollgrenze. Daran ändert Schengen nichts.

 

Der ungehinderte Verkehr von Personen und Waren funktioniert nur im Binnenmarkt zwischen denjenigen EU-Mitgliedländern, die auch das Schengen/Dublin-Abkommen vollumfänglich umsetzten. Solange die Schweiz kein EU-Mitglied ist, bzw. keine Zollunion mit den EU-Staaten vereinbart hat, unterliegen alle grenzüberschreitenden Bewegungen von Privat- und Handelswaren der schweizerischen Zollgesetzgebung. Deshalb bleiben vorläufig sowohl die Zollmeldepflicht als auch stichprobenweise Kontrollen an der Schweizergrenze in allen Verkehrsarten weiterhin bestehen.

 

Eine Zollkontrolle ist mehr als nur eine Warenkontrolle: Es geht um die Wahrnehmung zollpolizeilicher Aufgaben sowie wirtschaftspolizeilicher, fiskalpolizeilicher, gesundheitspolizeilicher und anderer Aufgaben.

 

Diese Bereiche sind grundsätzlich nicht von Schengen tangiert. Die Gesetzesgrundlagen (Freimengen, usw.) bleiben unverändert und die Kontrolltätigkeit bleibt gleich.

 

Zu jedem Zeitpunkt der Zollkontrolle kann ein Ausweis verlangt werden, um notwendige Informationen für die Zollkontrolle zu entnehmen (z.B. Destination / Transit der Waren). Zollkontrollen können - auch mit Schengen - in der ganzen Schweiz (Binnengrenze / Aussengrenzen (Flughäfen) / Landesinnern) durchgeführt werden. Sie können an den Aussengrenzen und im rückwärtigen Raum mit Personenkontrollen kombiniert werden.

 

Am bestehenden Anmeldeverfahren mit den Formularen 11.33 und 11.50 wird dadurch vorläufig nichts geändert.

 

In der Beilage finden Sie den allgemeinen Flyer über die Umsetzung von Schengen in der Schweiz.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

 

Michael Marugg

Zollexperte

 

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Oberzolldirektion

Sektion Betrieb

 

Monbijoustrasse 40, 3003 Bern

Tel +41 (0)31 322 66 55

Fax +41 (0)31 325 74 40

michael.marugg@ezv.admin.ch

http://www.ezv.admin.ch

 

 

Der Satz:

Zu jedem Zeitpunkt der Zollkontrolle kann ein Ausweis verlangt werden

 

und der:

 

Anmeldeverfahren mit den Formularen 11.33 und 11.50 wird dadurch vorläufig nichts geändert

 

schliessen sich doch eigentlich aus. Ich habe den Eindruck, dass man bei der Zollverwaltung vor allem (und unabhängig vom Schengen-Abkommen) um Sicherung der Arbeitsplätze bemüht ist.

 

Markus

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Am bestehenden Anmeldeverfahren mit den Formularen 11.33 und 11.50 wird dadurch vorläufig nichts geändert.

Wieso diese Beamten immer so freude an Formularen haben...

 

Dabei wäre es doch ganz einfach. Wenn ich mit dem Segelboot über den Bodensee schippere, kann ich überall am deutschen Ufer anlegen, sofern ich keine zollpflichtigen Waren an Board habe. Sonst muss ich einen Zollhafen anfahren.

 

Bei den Flugzeugen könnte man es doch gleich handhaben. Flugplanpflicht herrscht sowieso beim grenzüberschreitenden Verkehr. Also weiss der Zoll auch wann ich wo lande. Wenn ich Zollpflichtige Waren an Board habe, muss ich halt zuerst auf einem Zollflugplatz landen.

 

In Frankreich kann ich von der Schweiz kommend, jeden Flugplatz direkt anfliegen. Umgekehrt aber nur Zollflugplätze. Wo bleibt da die Logik?

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schliessen sich doch eigentlich aus.

 

... halt nicht. 'zu jedem Zeitpunkt kann...' heisst für die halt: Wir nehmen dieses Recht immer in Anspruch.

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  • 2 Wochen später...

Danke für den wertvollen Hinweis...

 

Ich bin gerade wieder einmal in Deutschland und habe bei der Überquerung der Landesgrenze bemerkt, dass wir Schweizer diese Vorschriften auch bei der Überquerung der Landesgrenze am Boden umsetzen.

 

Einmal mehr war der deutsche Grenzposten verwaist, während die Schweizer Beamten zu sechst vor allem Schweizer, die in die Schweiz einreisten, kontrollierten. Der eidgenössische Eifer hat wohl dazu geführt, dass auch ausreisende CH-Fahrzeuge durch die CH-Beamten stichprobenweise angehalten wurden.

 

Es ist offensichtlich: Die EU beschränkt sich auf sporadische Personenkontrollen an den Grenzen die bei Bedarf (z.B. Weltgipfel) intensiviert werden. Die Warenkontrollen entfallen gänzlich.

Diese praktikable und kostenoptimierte Lösung scheidet offensichtlich für die Schweiz aus politischen und rechtlichen Gründen aus.

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Ich flog am letzten Samstag Schupfart - Chambéry-Aix-les-Bains - Schupfart.

Für die Aus- bzw. Einreise in Schupfart brauchte es jeweils das Formular mit allen Personen drauf (Name, Addresse, Pass-Nr), 2 h vor Abflug bzw. Landung.

 

In Chambéry: nix !

 

Gruss

 

Philipp

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War heute in Bozen (Bolzano). Auch hier interessiert niemanden wenn man aus der Schweiz kommt (im Gegensatz zu Grenchen).

 

Markus

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Gast Hans Fuchs
War heute in Bozen (Bolzano). Auch hier interessiert niemanden wenn man aus der Schweiz kommt
Wir sind halt beliebt und gelten als sauber in der EU. :D

 

Hans

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Karsten Sanders

"Schengen in Kraft: wo genau sind die Vorteile?"

 

Ich bin erstaunt, dass die Frage in der Form so diskutiert wird. Ich kann nun von jedem GA Platz in D zu einem GA Platz in der Schweiz. Das ist ein Vorteil.

 

Abgesehen davon gibt es noch Gesellschaft außerhalb der GA und die Erleichterungen im Bahn- und normalen Grenzverkehr sind schon dramatisch. EU, Schengen, das sind nun mal kleine Schritte. Rom soll auch nicht an einem Tag gebaut worden sein, hört man.

 

Gruß - Karsten

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Ich kann nun von jedem GA Platz in D zu einem GA Platz in der Schweiz.

 

Wenn's so wäre, schön. Nur stimmt das eben nicht. In D musst du einen Platz mit Zollabfertigung (nur Passkontrolle wäre nicht nötig - nur gibt es das eine ohne das andere nirgendwo...) wählen. In der CH musst du dich 2h vor Landung anmelden mit allen Personendaten - und nicht auf allen Plätzen läuft das gleich ...

 

Gruss

Thomas

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Karsten Sanders

Ich fürchte, da hast Du etwas noch nicht ganz durchschaut. Als EU/Schengen Bürger kann ich derzeit von jedem Schengen GA Platz direkt in die Schweiz. Ich brauche keinen Ausgangszoll zu machen. Und mit den 2h Zollanmeldung vorher habe ich auch kein Problem. Flieg mal nach England, auf die Kanalinseln oder nach Irland, da gibt es ähnliches. Sehr spaßig in dem Zusammenhang auch Dänemark mit dem sinnlosen Kopieren der halben LL Akte nebst Kopien des Scheins, der unsinnigen Sprit Regelung und dann auch nur für max 30 Tage in einem 90 Tage Fenster. Ich habe keine Probleme damit, mal eben ein kurzes Fax/Mail 2 h vorher, da meine Anreise schon meist 3-4 Stunden beträgt. Ich hole mir auch Wetter und drucke Karten aus, da macht das Fax keinen merklichen Aufwand.

 

Bei der Betrachtung Schengen/Schweiz sähe meine Bilanz so aus: Millionen Tagestouristen/Kurzeinreise/Transitreise haben Vorteile. Diese Vorteile sind für die GA nicht ganz so mächtig, haben aber aus meiner Sicht die sinnlose Zollflugplatz-Geschichte schon mal ausgedünnt und das ist ein echter Vorteil.

 

Wem das nicht einleuchtet, der mag mal meine Flugplanung letztes Jahr zu dem Ecolight Meeting in Mollis nachvollziehen: Hamburg - Donau-Eschingen wegen Zoll. Donau-Eschingen - Birrfeld - wegen Zoll! Birrfeld - Mollis wegem dem, warum ich eigentlich losgeflogen bin. Heute kann ich direkt Hamburg - Mollis und der Preis dafür ist ein Fax.

 

Auf der Nicht-GA-Seite meiner Bilanz steht die Tatsache, dass ich Gäste zu Messen z.B. in Friedrichshafen einfach in Zürich abholen kann und ohne Kontrollen (Stichproben heißt für mich "in den meisten Fällen geht es so durch") zur Messe bringen kann. Das ist einfach ein Gewinn am Komfort und ein Gefühl eines etwas besseren Europas.

 

Gruß

Karsten

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