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Schengen in Kraft: wo genau sind die Vorteile für die GA?


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Geschrieben

→ Verständnisfrage – keine politische Diskussion – bitte.

 

Letztes Wochenende haben sich CH Flieger in Colmar zum Mittagessen getroffen. Es war wieder einmal eine tolle Reise mit vielen schönen Erlebnissen....

 

Wie immer bei einem Auslandflug habe ich in Grenchen ein Zollformular ausgefüllt, auf dem eigentlich jedesmal das gleiche steht mit Ausnahme der Kenndaten der Passagiere.

 

In Colmar, Frankreich, habe ich dann nach der Landung die Landetaxe < 10 Euro bezahlt und das war’s!

(Aus eigener Erfahrung kenne ich das Vorgehen aus Detschland, Belgien, Spanien und Italien)...

 

Beim Rückflug benötigte ich lediglich einen Flugplan um Frankreich legal zu verlassen. Dafür entstehen hier keine Kosten für Zoll oder Polizeikontrollen.

 

Das ist auch gut so!

 

Zurück in Grenchen habe ich pflichtbewusst erneut das gleiche Zollfformular ausgefüllt – im Wissen, dass mich diese Aktion auch wieder ca. 20 CHF kostet.

 

Das Schenenabkommen regelt ausschliesslich den „freien“ Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU und hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Warenverkehr.

 

Mit anderen Worten, die Grenzer kontrollieren auch weiterhin sporadisch und an den unterschiedlichsten Orten und Zeiten um sicherzustellen, dass der Fiskus nicht vergessen wird.

Lediglich die systematische Personenkontrolle entfällt.

 

Kann mir jemand erklären, wieso in der EU gänzlich auf das Ausfüllen von Zollformularen verzichtet werden kann und in der Schweiz nicht?

 

In Friedrichshafen hat mir ein Zollbeamter erklärt, EU-weit würde die Schweiz wie ein EU Mitglied behandelt mit dem kleinen Unterschied, dass bei der Einreise eine unangemeldete Kontrolle stattfinden könne.

 

Wenn ich mit dem PW ins Ausland fahre, sehe ich eigentlich fast nie einen Schweizer - Zöllner. Daraus lässt sich ableiten, dass GA Flüge offensichtlich aus der Sicht des Staates ein höheres Risikopotential darstellen als der Verkehr, der die Grenze auf der Strasse überquert.

 

Ich frage mich wirklich ernsthaft, was die echten Beweggründe für die Auflagen des Schweizer Staates sind, uns GA Piloten derart zu kontrollieren.

 

Für mich macht die Sache schlicht keinen Sinn und ich tue mich schwer, für die ungewollte Leistung auch nich bezahlen zu müssen.

 

Gruss

 

Beat :mad:

 

(Jetzt fühle ich mich schon viel besser)

Geschrieben

Hallo Beat,

 

die Sache ist eigentlich ganz einfach, die EU hat untereinander eine sog. Zollunion, d.h. es finden weder Waren- noch Personenkontrollen statt.

 

Die Schweiz ist lediglich Schengen Mitglied, aber NICHT in der Zollunion, d.h. Warenkontrollen gibt es nach wie vor, jedoch fallen die systematischen Personenkontrollen weg, mit dem kleinen Unterschied, wenn nach Waren kontrolliert wird, so wird aus Eigensicherung auch eine Personenkontrolle durchgeführt.

 

Gruss

Chrigel

Geschrieben
........., jedoch fallen die systematischen Personenkontrollen weg, mit dem kleinen Unterschied, wenn nach Waren kontrolliert wird, so wird aus Eigensicherung auch eine Personenkontrolle durchgeführt.
Ich sehe das genau gleich wie Beat: Nach meinem (möglicherweise bzw. offensichtlich falschen) Verständnis heisst Schengen für die CH: Freier Personenverkehr.

So habe ich das verstanden und auch mal in diesem Sinne abgestimmt.

 

Was machen die CH Behörden draus für die GA, waseliwas?

Zuerst wollten sie grad mal allen kleinen Flugplätzen die Möglichkeit wegnehmen, direkte Flüge vom oder ins Ausland abzuwickeln. Es brauchte einen heftigen Aufstand der Verbände um dies zu verhindern.

 

Nun füllen wir gehorsam für jeden Flug vom oder ins Ausland diese Zollformulare aus mit Namen, Addressen und Ausweis-Nr. für jeden Flugzeuginsassen. Genau wie vorher. Und wir bezahlen dafür, genau wie vorher. Für meine Begriffe ist das überhaupt nicht in Übereinstimmung mit dem Schengen -Abkommen. Das hat doch mit freiem Personenverkehr nichts zu tun, wenn man jedesmal eine Liste mit allen Details ausfüllen muss und dann auch noch bezahlt für die Verwaltung dieser Listen. Völlig daneben.

 

Gruss

 

Philipp

Geschrieben
Hallo Beat,

 

die Sache ist eigentlich ganz einfach, die EU hat untereinander eine sog. Zollunion, d.h. es finden weder Waren- noch Personenkontrollen statt.

 

Die Schweiz ist lediglich Schengen Mitglied, aber NICHT in der Zollunion, d.h. Warenkontrollen gibt es nach wie vor, jedoch fallen die systematischen Personenkontrollen weg, mit dem kleinen Unterschied, wenn nach Waren kontrolliert wird, so wird aus Eigensicherung auch eine Personenkontrolle durchgeführt.

 

Gruss

Chrigel

 

Das ist ja alles bekannt! Meine Frage ist damit leider nicht beantwortet.... :confused:

Geschrieben

Hoi Beat

 

ich habe schon lange kein Zollformular mehr ausgefüllt, aber kann es sein, dass nebst den einreisenden Personen und deren Pass/ID Nummern (das müsste meiner Meinung nach nicht mehr ausgefüllt werden), auch allfällige Warengüter deklariert werden müssen?

Geschrieben

Hallo,

 

weiss jemand wie das jetzt von Deutschland aus funktioniert.

Bisher bin ich, wenn ich von einem Flugplatz (ohne Zoll) in die Schweiz geflogen bin, zuerst auf einem Zollflugplatz in Deutschland gelandet und dann erst in die Schweiz. Ist das noch notwendig oder kann jetzt ich von einem deutschen Flugplatz (ohne Zoll) direkt in die Schweiz fliegen (z.B. nach Samedan)? Und retour genauso?

 

Danke

 

Richie

Geschrieben
Meine Frage ist damit leider nicht beantwortet.... :confused:

Was ist denn Deine Frage? Chrigel hat ja den Unterschied zwischen Zollunion und Schengenabkommen erwähnt.

Ich frage mich wirklich ernsthaft, was die echten Beweggründe für die Auflagen des Schweizer Staates sind, uns GA Piloten derart zu kontrollieren. Für mich macht die Sache schlicht keinen Sinn und ich tue mich schwer, für die ungewollte Leistung auch nich bezahlen zu müssen.

Ist es nicht vielmehr so, dass mit Schengen etwas wegfiel was ohne Schengen einfach noch wie früher wäre?

 

Eine mögliche (!) Erklärung für den wogenden Ärger: Wer gemeint hat, mit Schengen falle ALLES weg, sieht sich jetzt auf dem Holzweg. Denn: Die Warenkontrolle findet nach dieser Logik auch an jedem Grenzposten zu Lande bei der Heimreise (aus der wein-reichen Toskana :cool: ) statt. Nun zeigt sich, dass man sich unter Umständen in eine Idealvorstellung verrannt hat - wie Beat sagt, mangels individuellem Verständnis und Aufklärung durch die beteiligten Stellen (sowohl seitens Verwaltung als auch GA-Lobby). Das ist zwar eine Unterstellung, aber so genau blicken wir ja nicht durch, habe ich zumindest das Gefühl, wenn ich die zustimmenden Reaktionen auf Beat's Posting ansehe!

 

Der GA wurden nicht Klötze zwischen die Beine gelegt, von den beiden Klötzen, die sie vorher zwischen den Beinen hatte, wurde nun einer rausgezogen - uuuund: *pädäng* :D man fliegt genau gleich auf die Fre55e wie vorher: Papierkrieg und zahlen. :002:

Geschrieben

Eine "Erleichterung" ist mir aufgefallen: Im GAC in LSZH will der Herr von der Kantonspolizei keine Ausweise mehr sehen für Schengen-Destinationen. Die Fluganmeldung oder den Flugplan natürlich schon immer noch. Zeitersparnis: 2sec ! Ist doch ein Fortschritt, oder?

 

Thomas

Geschrieben

Ja Mirko,

 

Die Zollkontrolle im Sinne der Warenverzollung und -be-MWSt-euerung fällt nicht weg, gemäss dem Schengenabkommen zwischen EU und CH. Das wissen wir alle und akzeptiert auch jeder.

 

Aber was müssen wir uns gefallen lassen? Routinemässiges Ausfüllen einer Liste mit den Personendaten. Genau das, was ja eben gerade wegfallen müsste.

 

Wenn ja noch ein Zöllner antanzen und mal nach dem Wein und sonstigen Waren schauen würde. Das passiert aber ultraselten (und nur mir, wenn ich mit mehr Wein als Fuel mit dem LEU alleine an Bord von Avignon komme). Üblich ist nur ausfüllen der Liste mit den Personendaten. Der Rest ist offenbar egal.

 

Gruss

 

Philipp

Geschrieben
Aber was müssen wir uns gefallen lassen? Routinemässiges Ausfüllen einer Liste mit den Personendaten. Genau das, was ja eben gerade wegfallen müsste.

Hat schon ein Pilot seit Ende März im C-Büro gesagt, dass er die Personen an Bord nicht deklarieren und nach der Zolldeklaration jetzt heimgehen werde? So viel Mut braucht das nun auch wieder nicht.

 

Wer mir jetzt entgegnet, "das chasch doch nid mache", kennt die Vorgaben besser als ich und den bitte um Dokumentation, auch für meine Mit-Nichtwisser. Oder er kennt sie genau so wenig wie ich und verhält sich schlicht angepasst.

 

Probieren geht am besten nach dem Studieren. :005: und ja, mich interessiert der Ausgang der Rebellion auch, vielen Dank im Voraus!

Geschrieben

Servus

Kürzlich kreuzten in LSZV zwei Zöllner auf. Kurz umgeschaut, keine Waren gefunden weil auch keine eingeführt, Rechnung erstellt: Fr. 465.00. Toll wie !!! Da frage ich mich schon, warum wir als Kleinflieger so geschröpft werden. Die Einbrecher fahren mit Diebesgut frisch fröhlich über unsere Grenzen. Die brauchen keinen Fahrplan einzureichen. Wir aber füllen getreu noch einen Flugplan aus. Also weiss der Zoll, wann wer wo ankommt. Auf der Strasse führen sie die Kontrollen ja auch gratis aus. Warum kostet es Geld, wenn sie auf einen Flugplatz fahren ??? So viel zu Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Abzockerei....:mad:

Erzürnte Grüsse

Noldi

Geschrieben

Noldi

Das ist aber nicht dein Ernst. Die Zöllner mussten doch diese Gebühr irgendwie begründen?

 

Das ist aber höchst Interessant und schreit nach einer Beurteilung durch ein Gericht.

Geschrieben
Hoi Beat

 

ich habe schon lange kein Zollformular mehr ausgefüllt, aber kann es sein, dass nebst den einreisenden Personen und deren Pass/ID Nummern (das müsste meiner Meinung nach nicht mehr ausgefüllt werden), auch allfällige Warengüter deklariert werden müssen?

 

Ja bei der Einreise musst Du allfällige warengüter deklarieren. Die Frage bleibt aber bestehen: Wieso kann die EU auf diesen Papierkram verzichten und die Schweiz nicht?

Geschrieben
Was ist denn Deine Frage? Chrigel hat ja den Unterschied zwischen Zollunion und Schengenabkommen erwähnt.

 

Ist es nicht vielmehr so, dass mit Schengen etwas wegfiel was ohne Schengen einfach noch wie früher wäre?

 

Eine mögliche (!) Erklärung für den wogenden Ärger: Wer gemeint hat, mit Schengen falle ALLES weg, sieht sich jetzt auf dem Holzweg. Denn: Die Warenkontrolle findet nach dieser Logik auch an jedem Grenzposten zu Lande bei der Heimreise (aus der wein-reichen Toskana :cool: ) statt. Nun zeigt sich, dass man sich unter Umständen in eine Idealvorstellung verrannt hat - wie Beat sagt, mangels individuellem Verständnis und Aufklärung durch die beteiligten Stellen (sowohl seitens Verwaltung als auch GA-Lobby). Das ist zwar eine Unterstellung, aber so genau blicken wir ja nicht durch, habe ich zumindest das Gefühl, wenn ich die zustimmenden Reaktionen auf Beat's Posting ansehe!

 

Der GA wurden nicht Klötze zwischen die Beine gelegt, von den beiden Klötzen, die sie vorher zwischen den Beinen hatte, wurde nun einer rausgezogen - uuuund: *pädäng* :D man fliegt genau gleich auf die Fre55e wie vorher: Papierkrieg und zahlen. :002:

 

Die Frage ist einfach: Wieso kann die EU auf sämtlichen Papierkram verzichten und die Schweiz nicht?

Hier bezahlen wir ja noch jedesmal bei der Ein- und Ausreise für diese "Dienstleistung"

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Auf der Strasse führen sie die Kontrollen ja auch gratis aus. Warum kostet es Geld, wenn sie auf einen Flugplatz fahren ??? So viel zu Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Abzockerei
Das ist bekannt.

 

Darum werden die meisten Flugplätze auch weiterhin für jeden, der Zoll macht, Gebühren erheben. Diese kommen dann in ein Kässeli, und der der kontrolliert wird, bezahlt genau gleich viel, wie jene die es nicht werden. Aus dem Kässeli werden dann allfällige Kontrollen entschädigt.

 

Selbstverständlich sind wir mit der jetzigen Regelung noch nicht am Ende unserer Ziele. Die Kontrollen sind Hoheitliche Aufgaben und natürlich kann es nicht sein, dass wir dafür extra bezahlen.

 

Die Verbände werden sich der Sache schon annehmen. Erst mal musste man aber abwarten, dass wenigstens die jetzige Regelung umgesetzt wird, und nicht der Kahlschlag, den die OZD zunächst geplant hatte.

 

Hans

Geschrieben

Es gibt schon gewisse Vorteile durch Schengen-Beitritt der Schweiz. Z.B:

 

Gemäß dem französischen AIC 06/09 von 19.März muss auf französicher Seite nun bei Flügen F/CH sowie CH/F kein Zollplatz mehr genutzt werden. In diesem Fall muss (entgegen aller Logik zwar, aber egal) nun nicht mal mehr keine Zollkontrolle mehr stattfinden. Wie gesagt: auf französischer Seite.

 

Gruß

Philipp

Geschrieben
Hallo,

 

weiss jemand wie das jetzt von Deutschland aus funktioniert.

Bisher bin ich, wenn ich von einem Flugplatz (ohne Zoll) in die Schweiz geflogen bin, zuerst auf einem Zollflugplatz in Deutschland gelandet und dann erst in die Schweiz. Ist das noch notwendig oder kann jetzt ich von einem deutschen Flugplatz (ohne Zoll) direkt in die Schweiz fliegen (z.B. nach Samedan)? Und retour genauso?

 

Danke

 

Richie

 

In Deutschland auf einem Zollflughafen landen, den Flugplan aufgeben und dann auf einem Zollflughafen in der Schweiz landen. Hier darfst Du dann mit grosser Warscheinlichkeit ein Zollformular ausfüllen auf den die Identitäten aller Reisenden aufgenommen werden. Dafür drückst Du ca. 20.CHF ab.

 

Bei der Rückreise wiederholt sich der Vorgang: Formular - bezahlen - Flugplan - landen und ein Bier trinken gehen, natürlich nach Bezahlung der Landetaxe und ohne einen Beamten je gesehen zu haben oder auch nur in die Nähe eines Formulars gekommen zu sein... Danke EU - wir Schweizer beneiden Euch Jungs da drüben....

Geschrieben
this is void

 

Michael - Du hasst es geschnallt!

 

Ich will ja nicht nur murren sondern meinem Lebensgrundsatz nach kreativ sein:

 

Im Strassenverkehr kennen wir das grüne "Nichts zu verzollen" Zeichen, das Grenzgänger die jeden Tag über die Grenze pendeln sehr oft verwenden. Wehe wenn ein Zöllner Waren findet wenn der grüne Kleber an der Scheibe hängt!!!

Auf die GA umgesetzt könnte dies so aussehen:

 

Auf den grünen Kleber können wir getrost verzichten...

 

Der Pilot ist verantwortlich, dass alle Passagiere gültige Reisepapiere (ID/ Pässe, wenn nötig mit den entsprechenden EU Visa) besitzen. Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist grundsätzlich verboten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, genügt die Aufgabe eines Flugplans.

 

Ist einer dieser Faktoren nicht erfüllt wird eine kostenpflichtige Kontrolle, wie bei Flügen ausserhalb der EU, durch die Polizei oder den Zoll durchgeführt. Der Zoll und die Polizei führen unregelmässige Stichproben durch und kontrollieren so die Einhaltung der Vorschriften.

 

Ich hätte kein Problem damit, wenn harte Strafen im Gesetzbuch vorgesehen werden für Verstösse des Piloten...

 

Vorteile:

- GA Flüge ins Ausland kosten nicht mehr als ein Inlandflug

- Es gibt keinen Papierkrieg mehr

- Da kommt wieder richtig Flugfreude auf...

Geschrieben
Noldi

Das ist aber nicht dein Ernst. Die Zöllner mussten doch diese Gebühr irgendwie begründen?

 

Das ist aber höchst Interessant und schreit nach einer Beurteilung durch ein Gericht.

 

Hoi Beat

Du kannst gerne unseren Flugplatzchef fragen. Er hat sich diese Frage auch gestellt. Die Kosten setzten sich ganz einfach aus Anfahrt mit einem kleinen Bus, zwei Mann "Arbeit" und Rückfahrt nach "irgendwo" zusammen. Das ist alles !! Nun hat also die Flugbetriebs AG die Kosten erst Mal übernommen. Jeder der nun aus dem Ausland anfliegt, bezahlt Fr. 30.00 in eine Kasse. Mit diesem Geld werden dann in Zukunft die "vermeintlichen" Kontrollen bezahlt. Wenn die Zöllner nun den Braten riechen und sich bei uns einnisten, reichen die Fr. 30.00 nie und nimmer. Dann wäre der Flugweg für uns über den Zollflugplatz St. Gallen wieder günstiger, obwohl dort auch eine Anfluggebühr, der Zoll und die Landetaxe zu bezahlen sind. Macht unter dem Strich allemal über Fr. 100.00, wenn man die unnötigen Flugminuten für den "Umweg" dazurechnet.... und einen Zöllner habe ich dort noch nie gesehen !!

Na ja, zum Glück sind wir immer noch vom Flugvirus besessen, denn der NMVS (normale Menschenverstand) sagt mir schon längst, sooooooo nicht mehr.

Gruss: Noldi

Geschrieben
Michael - Du hasst es geschnallt!

 

Ich will ja nicht nur murren sondern meinem Lebensgrundsatz nach kreativ sein:

 

Im Strassenverkehr kennen wir das grüne "Nichts zu verzollen" Zeichen, das Grenzgänger die jeden Tag über die Grenze pendeln sehr oft verwenden. Wehe wenn ein Zöllner Waren findet wenn der grüne Kleber an der Scheibe hängt!!!

Auf die GA umgesetzt könnte dies so aussehen:

 

Auf den grünen Kleber können wir getrost verzichten...

 

Der Pilot ist verantwortlich, dass alle Passagiere gültige Reisepapiere (ID/ Pässe, wenn nötig mit den entsprechenden EU Visa) besitzen. Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist grundsätzlich verboten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, genügt die Aufgabe eines Flugplans.

 

Ist einer dieser Faktoren nicht erfüllt wird eine kostenpflichtige Kontrolle, wie bei Flügen ausserhalb der EU, durch die Polizei oder den Zoll durchgeführt. Der Zoll und die Polizei führen unregelmässige Stichproben durch und kontrollieren so die Einhaltung der Vorschriften.

 

Ich hätte kein Problem damit, wenn harte Strafen im Gesetzbuch vorgesehen werden für Verstösse des Piloten...

 

Vorteile:

- GA Flüge ins Ausland kosten nicht mehr als ein Inlandflug

- Es gibt keinen Papierkrieg mehr

- Da kommt wieder richtig Flugfreude auf...

 

Hallo Beat

Du sprichst mir aus der Seele. Genau so müsste es laufen !!!

Vielen Dank und Gruss:

Noldi

Geschrieben
Der Pilot ist verantwortlich, dass alle Passagiere gültige Reisepapiere (ID/ Pässe, wenn nötig mit den entsprechenden EU Visa) besitzen. Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist grundsätzlich verboten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, genügt die Aufgabe eines Flugplans.

 

Ist einer dieser Faktoren nicht erfüllt wird eine kostenpflichtige Kontrolle, wie bei Flügen ausserhalb der EU, durch die Polizei oder den Zoll durchgeführt. Der Zoll und die Polizei führen unregelmässige Stichproben durch und kontrollieren so die Einhaltung der Vorschriften.

Ganz genau, das wäre die ideale Lösung. Im Gegensatz zum Autofahrer wüssten die Zöllner sogar anhand vom Flugplan wo der Flieger herkommt, wann er landet und wieviele Passagiere an Bord sind.

 

Eine Stichprobenkontrolle dürfte ausserdem wie beim Autofahrer keinen Rappen kosten, vorausgesetzt die Vorschriften wurden beachtet.

Geschrieben
Ganz genau, das wäre die ideale Lösung. Im Gegensatz zum Autofahrer wüssten die Zöllner sogar anhand vom Flugplan wo der Flieger herkommt, wann er landet und wieviele Passagiere an Bord sind.

 

Eine Stichprobenkontrolle dürfte ausserdem wie beim Autofahrer keinen Rappen kosten, vorausgesetzt die Vorschriften wurden beachtet.

 

Diese vorgeschlagene Lösung scheint zu anzukommen. Wer weiss wie man die Idee in die Praxis umsetzen kann? Sollte sich die AOPA dafür stark machen?

 

Gruss Beat

Geschrieben
Hat schon ein Pilot seit Ende März im C-Büro gesagt, dass er die Personen an Bord nicht deklarieren und nach der Zolldeklaration jetzt heimgehen werde

 

Hab' ich, im AIS Grenchen. Reaktion: verlegenes Lächeln und Schulterzucken hinter dem Tresen (wie sollte es sonst sein, die Person fürhrt ja nur Weisungen aus und vom Zoll ist in so Fällen sowieso nie jemand zur Hand...)

 

Und zu Schengen:

Ja, das schweizer Volk hat sich ein weiteres Mal mit geschickter Rethorik blenden lassen und im Glauben, dass es einfacher würde zugestimmt. Und ja, das nächste Argument unserer Politiker wird sein: dann müssen wir halt der EU beitreten, dann wird's einfacher. Und das schweizer Volk wird wieder so dumm sein und zustimmen. Zeitgeist.

 

 

Markus

Geschrieben

weiss jemand wie das jetzt von Deutschland aus funktioniert.

Bisher bin ich, wenn ich von einem Flugplatz (ohne Zoll) in die Schweiz geflogen bin, zuerst auf einem Zollflugplatz in Deutschland gelandet und dann erst in die Schweiz. Ist das noch notwendig oder kann jetzt ich von einem deutschen Flugplatz (ohne Zoll) direkt in die Schweiz fliegen (z.B. nach Samedan)? Und retour genauso?

 

Für Deutschland gilt zur Zeit das folgende NOTAM:

 

E) ENTRY INTO OR EXIT FROM THE TERITORY OF THE FEDERAL REPUBLIK OF GERMANY IS ONLY PERMITTED VIA THE INTERNATIONAL AIRPORTS AND VIA THE AERODROMES AUTHORIZED BY CUSTOMS AND FEDERAL POLICE. THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH CUSTOMS SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER EUROPEAN UNION MEMBER STATES. THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH PASSPORT SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER SCHENGEN AREA STATES.

 

Für Frankreich das bereits weiter oben erwähnte AIC (direkter Ein-/Ausflug erlaubt).

 

Fliegergruss

Flavio

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