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Fotodruck ohne Erlaubnis


Mikel24

Empfohlene Beiträge

Hallo Jungs,

 

wie ich bemerkt habe hat man mein Bild in der Aeromarkt (Ausgabe März & April) veröffentlich, ohne mich zu fragen. Der Verkäufer hatte mein Bild schon bei planecheck.com eingefügt gehabt, ohne meine Zustimmung, darauf hatten wir uns dann aber geeinigt. Jedoch war nicht die Rede vom Aeromarkt.

 

Ein wenig verärgert bin ich darüber schon. Was haltet Ihr davon?

 

Gruß Mike

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Hi,

 

was sollen wir davon halten? Ist natuerlich nicht nett und ich wuerde, da Du in Deutschland bist, mit dem Typen in Kontakt treten und sehen was er da gemacht hat.

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Enthält die Einigung eine Regelung zur Verwertung? Normalerweise wird honoriert für diesen oder jenen Zweck (bei Zeitungen nach Auflage, Bildgröße, Anzahl der Veröffentlichungen etc., bei "Online" geht es um die Größe, die Dauer der Veröffentlichung, Anzahl der Pagehits der Webseite o.ä.).

 

Leider wird heutzutage "Lizensierung" gerne mit "Haut und Haaren" verstanden, wenn überhaupt. Deshalb sollte immer ein "Beipackzettel" dabei sein.

 

Ich würde anrufen, mich freundlich bedanken für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung, viel Erfolg beim Abschluss der kommerziellen Aktion in der Zeitung wünschen und fragen, wo man die Rechnung hinschicken darf.

 

Die Honorarhöhe ergibt sich aus den Mediadaten der Zeitung und der MFM-Honorarpreisliste von Mediafon.

 

Viele Erfolg!

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Danke Ihr Zwei,

 

mit dem Vertragspartner war ausgemacht, das er das Bild NUR für sein Verkaufsangebot auf der Website "PlaneCheck.com" veröffentlichen darf. Mehr nicht.

 

So teilte ich es ihm in der Erlaubnis mit.

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Hallo Jungs,

 

so ich habe den Verwender meines Bildes erneut angeschrieben und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er das Bild nicht für weitere Verkaufsangebote verwenden durfte.

 

Gleichzeitig stellte ich ihm die Frage, ob es noch mehr Angebote in anderen Magazinen gäbe womit er mit meinem Bild werbe...

 

Hier die Antwort welche ich auf meine Email bekommen habe, ich zitiere:

 

"Nein gibt es nicht

 

Gruß"

 

Das war alles. Ich bekam absolut keine Stellungsnahme darüber wieso er mein Bild für andere Angebote weiter verwendet ohne Erlaubnis....

 

Bin gerade am pberlegen ob ich ihm jetzt nicht die volle Kosten laut MfM aufbrumme...

 

Gruß Mike

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Hallo

 

"Nein gibt es nicht

 

Gruß"

 

Scheint ein freundlicher Herr zu sein:001:

Ich würd ihn mal anrufen und das mal telefonisch klären, dass geht besser als per Mail.

Ansonsten solltest du die von dir angesprochene Möglichkeit in Betracht ziehen.

 

Gruss

 

Roman

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Nein, nicht anrufen. Rechnung schicken, fertig! Solche Leute hängen mir zum Hals heraus. Und mit Moskau Inkasso drohen, Connections hast Du ja hier über das Forum.

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Rechnung schicken:

Preis für das Bild + 100% wegen unerlaubter Verwendung. Im Begleitbrief hinzuschreiben, dass bei Nichteingang des Geldes innerhalb von xx Tagen rechtliche Schritte "geprüft" werden.

 

Hat bei mir schon mal geklappt :) Das Geld kam ziemlich schnell.

Allerdings sollte man nicht leer drohen. Wenn du einen Anwalt hast gut, sonst such dir einen. Sonst kann das auch nach hinten losgehen, bezw. wenn die dann nicht zahlen und es passiert nichts machen sie es wieder.

 

Falls kein Geld kommt wäre ein Mahnbrief, der von einem Anwalt kommt ebenfalls ein Schritt, der gegangen werden kann. Der wird dann vielleicht ernster genommen.

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Rechnung schicken:

Preis für das Bild + 100% wegen unerlaubter Verwendung. Im Begleitbrief hinzuschreiben, dass bei Nichteingang des Geldes innerhalb von xx Tagen rechtliche Schritte "geprüft" werden.

Bitte per Einschreiben für den Fall, dass sich der werte Herr nicht meldet und man tatsächlich rechtliche Schritte einleiten müsste.

In Deutschland ist die Rechtslage recht eindeutig - hast du das Bild gemacht, hast du ein Urheberrecht daran. Wird es verwendet, musst du dieser (speziell dieser!) Veröffentlichung bzw. Nutzung zustimmen. Liegt diese nicht vor, steigt eben das Honorar.

 

Im Urheberrechtsgesetz kannst du dich auch mal über deine Rechte informieren:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Die §§ 12, 31, 32 und 97 sind hierbei besonders interessant (ggf. auch andere, ich hab sie nicht alle im Kopf).

 

Es ist übrigens zu überlegen, ob du nicht zunächst die zuständige Redaktion der Zeitschrift anschreibst, schließlich sind sie diejenigen, die das Foto veröffentlicht haben. Ob du nun ansprüche gegenüber der Zeitschrift hast oder gegenüber demjenigen, der das Bild dort veröffentlichen ließ, kann man so einfach nicht sagen. Der erste Weg wäre, selbst wenn du bereits Kontakt mit dieser Person hattest, erstmal über die Redaktion. Diese müsst dann klären, ob sie die Ansprüche an den Inserenten (sagt man das so? :D) weiterreichen kann (sicherlich gibt es in AGB der Inserate einen Abschnitt, wo die Person zustimmt, dass sie alle nötigen Rechte an dem eingesandten Material hat).

 

Das ist aber keine Rechtsberatung, also verlass dich nicht auf diese Annahmen von mir (keine Gewähr). Ist nur das, was ich aus Jura mitgenommen hab.

Es klingt erstmal so als wäre der direkte Weg zur Person einfach, aber veröffentlicht hat das Foto immernoch die Zeitschrift (genauso wie du dich eigentlich hättest zuerst an den Seitenbetreiber von pl*n*ch*ck.com wenden müssen, rein rechtlich gesehen).

 

Und bleib bitte dran, es kann einfach nicht sein dass sich Leute des Urheberrechts nicht bewusst sind. Und wenn die Musikindustrie Raubkopiermörderwerbespots zeigt, sollte man sich als Fotograf und somit als "kleiner Fisch" nicht damit abfinden.

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Hallo Jungs,

 

ich hatte Heute den Verlag angeschrieben und ihm diese Sache geschildert, darauf bekam ich folgende Reaktion:

 

Leider können wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein. Unsere Kunden stellen ihre Inserate selber ein und sind auch ausschließlich selber für deren Inhalt verantwortlich. Diese Regelung ist auch Bestandteil unserer AGB. Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, müßten Sie also bitte direkt mit dem Inserenten Kontakt aufnehmen.

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Hallo Jungs,

 

nun habe ich die Nase voll. Nach erneuter Nachfrage, erhalte ich absolut keine Reaktion vom Verkäufer. Daher habe ich mich nun entschlossen ihm per Einschreiben eine Rechung zu übersenden.

 

Noch mal eine kurze Frage an die Leuten die schon Erfahrung mit solchen Dingen haben und sich mit der Kostenaufstellung von MfM auskennen.

 

Bei der Preisliste (MfM) spricht man von einem Kleinformat bis 100 x 100 Pixel, jedoch verwendet der Verkäufer mein Bild in voller Größe also 1200x916 Pixel.

 

Frage wie wird diese Größe berechnet? Desweiteren stelle ich mir die Frage, auf welchem Zeitraum stelle ich die Rechung aus? Denn dieses Flugzeug kann morgen verkauft werden oder erst im Herbst 2009......hmmmm.

 

Gruß Mike

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Hallo Jungs,

 

wie ich bemerkt habe hat man mein Bild in der Aeromarkt (Ausgabe März & April) veröffentlich, ohne mich zu fragen. Der Verkäufer hatte mein Bild schon bei planecheck.com eingefügt gehabt, ohne meine Zustimmung, darauf hatten wir uns dann aber geeinigt. Jedoch war nicht die Rede vom Aeromarkt.

 

Ein wenig verärgert bin ich darüber schon. Was haltet Ihr davon?

 

Gruß Mike

 

in deutschland sieht das ja sicher anders aus als in der schweiz, aber meine grundlegende frage ist WAS hast du ihm genau gesagt? er dürfe dein bild BRAUCHEN? solche sachen müssen zwingend IMMER schriftlich abgesegnet werden. in deinem fall hast du ja keine beweise was genau besprochen wurde? :( rechtlich gesehen hast du also eingentlich überhaupt nichts in der hand!?

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"...meine grundlegende frage ist WAS hast du ihm genau gesagt? .....in deinem fall hast du ja keine beweise was genau besprochen wurde? :( rechtlich gesehen hast du also eingentlich überhaupt nichts in der hand!?"

 

Hallo Mamo,

 

Hier ein Teil aus dem Schreiben welches ich ihm zugesendet habe:

 

"Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Genehmigung das Bildmaterial nur für Ihr Verkaufsangebot, ID: 123456, im Zeitraum der Veröffentlichung Ihres Angebots im Internet auf der Seite hansimeier.com zu veröffentlichen. Nach Ablauf des Angebots verfällt diese Genehmigung!!!"

 

Meiner Meinung nach wurde hier genau festgelegt für was der Verkäufer das Bildmaterial verwenden darf. Oder sehe ich das falsch???

 

Gruß Mike

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in deutschland sieht das ja sicher anders aus als in der schweiz, aber meine grundlegende frage ist WAS hast du ihm genau gesagt? er dürfe dein bild BRAUCHEN? solche sachen müssen zwingend IMMER schriftlich abgesegnet werden. in deinem fall hast du ja keine beweise was genau besprochen wurde? :( rechtlich gesehen hast du also eingentlich überhaupt nichts in der hand!?

Schriftlich ist sowas natürlich immer besser und je genauer man die Erlaubnis definiert, desto besser.

Wenn man allerdings nichts in der Hand hat, dann ist das für den Fotografen gar kein Problem. Liegt dem Verwender des Bildes keine ausdrückliche Erlaubnis für den entsprechenden Verwendungszweck des Fotografen vor bzw. kann er nichts nachweisen, so gilt das eben als fehlendes Nutzungsrecht.

Fehlende Nutzungsrechte -> Verstoß Gegen Urheberrecht -> Rechnung mit Strafaufschlag (-> Abmahnung/Unterlassungserklärung).

 

@Mikel:

Pixel spielen beim Print von Fotos keine Rolle, es zählt die tatsächliche Größe (man kann ja Bilder mit unterschiedlichen Pixelmaßen auf die gleiche Druckgröße skalieren). Vermutlich hast du also an einer falschen Stelle nachgesehen. Normalerweise misst man Printerzeugnisse entweder anhand der Seitenbedeckung (1/8 Seite zum Beispiel) oder bei Spaltenlayout in Zeitungen anhand der Spaltenmaße (2 Spalten zum Beispiel).

 

Denk dran, dass du ohen entsprechendes Gewerbe keine Mehrwertsteuer ausweisen darfst... Und ich würde eine Zahlungsfrist (2 Wochen oder so) setzen, sowie auf die Prüfung rechtlicher Schritte bei Nichteinhaltung hinweisen.

 

(Keine Rechtsberatung, ich übernehme keine Haftung für das Geschriebene ;))

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Hallo Jungs,

 

ich wollte Euch nur auf dem Laufenden halten. Denn jetzt geht die Schlammschlacht los.

 

Ich schrieb Heute dem Herren (ich nenne ihn mal "den Makler" da er wohl für andere Flugzeuge verkauft), die Rechnung inkl. 100% Aufschlag bezüglich des Verstoßes gegen das Urheberrecht, so laut MfM.

 

Potz Blitz bekam ich seine Reaktion zurück, wie immer zitiere ich:

 

 

So jetzt bin ich aber richtig Sauer, was bilden sie sich eigentlich ein?

 

Ich habe die Bildnutzung wie tel. besprochen bezahlt obwohl sie frei zugänglich im Internet steht.

 

Sie verdienen ihr Geld mit Abzocke im Internet, etwas unseriöseres gibt es wohl kaum.

 

 

Leider verwechselt der Herr Makler hier was, da ich mit ihm bisher keinen telefonischen Kontakt hatte, weiß ich nicht wie er darauf kommt!

 

Wie gehabt, keine Begrüßung oder Anrede.

 

Bisher hatte ich noch keine Zeit um ihn zu antworten, das wird wohl Heute Abend erst was werdn da ich noch unterwegs bin.

 

Ist nur die Frage, wer hier richtig sauer bist, wenn ein Bild in zwei verschiedenen Verkaufsangeboten ohne Erlaubnis verwendet wird plus ein Abdruck in iner höhe von 50.000 Exemplaren, obwohl auf das Copyright drauf hingewiesen wird!

 

So und nun einen schönen Feierabend an Alle.

 

gruß, Mike

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das ist ein fall für einen anwalt.. und dann verreichne ihm eine schöne summe..

 

Und wenn er verliert?

Na dann viel Spass, dann darf er die Anwaltskosten selber bezahlen und überhaupt: Lohnt sich so ein Aufwand wegen einem Bild?

Ich fotografiere nicht, deshalb kann ich nicht beurteilen was in so einem Moment im Kopf eines Fotografen abgeht aber mir wäre das entschieden zuviel aufwand sogar noch vor Gericht gehen wegen einem Foto.

 

Gruss

 

Roman

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Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte die in diesem Fall ja einspringen können. Eine Abmahnung sollte jeder Anwalt ohne Gebühren erstellen können - dazu sollte man sich eben einfach nur zu einem bewegen.

 

Mike, so wie ich das verstehe hast du die Rechnung per E-Mail verschickt, stimmt das? Falls ja, warum nicht endlich mal Tatsachen schaffen, die auch rechtlich Hand und Fuß haben und das ganze per Einschreiben mit Rückschein erledigen? Wenn die in der Rechnung angegebene Frist nicht eingehalten wurde, mit den Unterlagen zum Anwalt und gar nicht groß mit dem Typen diskutieren. Der Anwalt sollte sich dann darum kümmern.

 

Und sich durch solche Diebe (in der Werbung sogar Raubkopierer genannt) nicht verunsichern lassen, nur weil sie meinen persönlich werden zu müssen.

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Uhh, der Herr ist ja wirklich guter Stimmung! :)

Viktors Idee ist natürlich eine Möglichkeit. Falls dir der Mehraufwand dafür nicht zu viel ist, kannst du ihn auch nochmals per Mail anschreiben, auf die rechtlichen Regelungen verweisen und schauen, ob er dann bezahlt. Ansonsten ja, ab zum Anwalt.

 

 

Im Folgenden mal meine Gedanken dazu. Es bleibt anzumerken, dass ich selber noch kein Urheberrecht hatte, mich bisher bloss mit Schweizer Recht auseinandergesetzt habe, dies keine Rechtsberatung darstellt und ich für das Geschriebene keine Haftung übernehme.

 

Wie ich die Situation nach dem (deutschen) UrhG (danke Viktor für die Verlinkung der Artikel) interpretieren würde:

 

 

1) Bei deiner Fotografie handelt es sich um ein Werk im Sinne von (iSv) §2 Abs.1 Ziff. 5 (Lichtbildwerk oder [hier] lichtbildähnliches Werk [da digital]. Damit fällt es in den Schutzbereich des UrhG (nochmals erwähnt in §72, der nochmals Lichtbilder behandelt)

 

2) Als Schöpfer (Fotograf) des Werkes bist du sein Urheber iSv UrhG 7 resp. der "Lichtbildner" iSv §72

 

3) Damit hast du gem. UrhG 12I das Recht zu bestimmen, wie dein Werk zu veröffentlichen ist und verfügst auch als Lichtbildner iSv §72 über die Rechte an deinem Werk

 

4) Ebenfalls kannst du gem. UrhG 31I Nutzungsrechte an diesem Werk einräumen (hier käme deine Erlaubnis ins Spiel, die du hoffentlich noch hast). Wenn du die Erlaubnis wie du gesagt hast nur auf dieses Online-Inserat ausgesprochen hast (und dies schriftlich vermerkt hast), ist die Erlaubnis eine beschränkte, wie in UrhG 31I ausdrücklich erwähnt.

 

Selbst wenn du die Nutzungsart nicht ausdrücklich bezeichnet hättest, wäre die Situation der Einschränkungen gem. UrhG 31 zu beurteilen. Hier wird nach dem ursprünglichen Zweck eures Vertrages entschieden. Wenn also bei eurem Vertragsschluss immer nur die Rede davon war, dass es um das Online-Bild geht, und eine weitergehende Nutzung nie zur Diskussion stand, kann man wohl sagen, dass sich der Vertragszweck auch nur auf die Online-Nutzung beschränkte. (Dieser Grundsatz [falsa demonstratio non nocet] gilt zumindest in der Schweiz sogar ohne, dass er im Gesetzestext festgehalten würde)

 

 

5) Folglich hat er gegen das UrhG verstossen. Damit kannst du ihn gem. UrhG97II zu Schadenersatz verpflichten. Zwar hast du keinen finanziellen Schaden [eine Vermögensverringerung] erlitten. Als Lichtbildner iSv §72 (wohl Altdeutsch für Fotograf *g*) kannst du jedoch auch für diesen Nicht-Vermögensschaden Ersatz fordern.

 

(Da könntest du sogar den durch dein Werk erwirtschafteten Gewinn mit berücksichtigen. Eigentlich ist das wohl im Bezug auf Zeitungen gemeint (Umsatzsteigerung durch Paparazzifotos :)), ggf. könntest du aber auch begründen, dass er sein Flugzeug nur/auch des Bildes wegen verkauft hat. Ob das geht, weiss ich nicht.)

 

 

 

Bzgl. des behaupteten Telefongespräches würde ich auf die allgemein gültige Beweislastregel im Zivilrecht verweisen: Derjenige, der aus einer Tatsache Rechte ableitet (d.h. er aus dem angeblich geführten Telefongespräch), muss diese auch beweisen. D.h. er müsste bspw. die Einzelverbindungsnachweise anfordern um zu beweisen, dass ihr ein Gespräch geführt habt. Zudem müsste er beweisen, dass er zusätzlich zu dem für die (wohl per e-mail vereinbarte) eigentliche Nutzung damals, nochmals etwas bezahlt hat.

 

 

 

Dass das Bild wie von ihm angemerkt "frei zugänglich im Internet steht" erlaubt natürlich noch lange nicht irgendeine Nutzung :D :D

 

Meines Erachtens nach bist du rechtlich also ziemlich auf der sicheren Seite. Die Profis (bin ja auch erst im 4. Semester) mögen mich gerne korrigieren!

 

 

 

Grüessli,

 

Tis

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offtopic

"Rechtsberatung Tis. Da werden sie geholfen*.:cool:

 

Sehen wir dann *g*

Kann ja nicht nur immer Reiseberichte schreiben...;)

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Hallo Tis,

 

danke für die Infos.

 

Habe nun meinen Anwalt für Urheberrecht kontaktiert.

 

@Viktor: Rechtsschutz ist vorhanden, Danke!

 

Gruß Mike

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Ich lese das ganze hier bisher nur interessiert mit, aber nach dem Zitat von Mike kam mir sofort folgender Gedanke in den Sinn:

 

"Der scheint nicht nur wg eines Bildes Ärger an den Haken zu haben..."

 

Den Eindruck erweckt es jedenfalls...

 

Ich kenne solche Geschichten nur von Mietern, aber da gibt es ganz ähnliche "Spezialisten".

 

Gruß Florian

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