PC-pilot Geschrieben 15. April 2009 Teilen Geschrieben 15. April 2009 Hallo Leute! Ist ein Funkscanner in Österreich erlaubt? Bisher weiß ich nur, dass Funkscanner in Deutschland nicht erlaubt sind, aber für Österreich ist mir die Gesetzgebung unklar. Vielleicht kann mir jemand der sich mit der aktuellen Österreichischen Gesetzgebung auskennt eine Information geben. Mit bestem Dank im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eric1108 Geschrieben 16. April 2009 Teilen Geschrieben 16. April 2009 z.B : http://www.radiocheck.at/ Edit: Als grundsätzlich anzusehen ist dieses Dokument: http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/blaetter/downloads/news0101.pdf Basierend u.a. auf diesem Gesetz: Fernmeldegesetz von 1993, BGBI.NR. 908, am 1.April 1994 Einfuhr, Vertrieb und Besitz von Funkanlagen § 7. (1) Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funksendeanlagen ist nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Verwahrung gilt als Besitz. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn Grund zur Annahme besteht, daß die technischen Anforderungen gemäß § 3 erfüllt werden, insbesondere wenn Störungen anderer Fernmeldeanlagen nicht zu erwarten sind und sonst kein Grund für eine Ablehnung gemäß § 11 vorliegt. Als Endgerät zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Funksendeanlage bedürfen keiner derartigen Bewilligung. (2) Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkempfangsanlagen ist grundsätzlich bewilligungsfrei. (3) Durch Verordnung kann der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr die Einfuhr, den Vertrieb und den Besitz von Funkempfangsanlagen für bewilligungspflichtig erklären, wenn die Verwendung dieser Anlagen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bewirken kann oder sonst der Erfüllung behördlicher Aufgaben entgegensteht. Geheimhaltungspflicht § 4.(2) Werden mittels einer Funkanlage Nachrichten empfangen, die für diese Funkanlage nicht bestimmt sind, so dürfen der Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder für irgendwelche Zwecke verwertet werden. Aufgezeichnete Nachrichten sind zu löschen oder auf andere Art zu vernichten. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_908_0/1993_908_0.pdf Zu guter letzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Funkscanner http://de.wikipedia.org/wiki/Flugfunk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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