EDLD_glider Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 Hallo alle zusammen. Ich hab am 26.1.2009 mein BZF in Mülheim, Deutschland gemacht, falle also nicht mehr in die Ausnahmeregelung hinein die es gibt. Jetzt steht in meinem BZF folgender Satz drin: "Der Inhaber dieses Zeugnisses hat seine Befähigung zur Ausübung des Sprechfunks im Flugfunkdienst nach den geltenden Bestimmungen für das BZF I nachgewiesen." Schließt das jetzt eine Sprachüberprüfung aus, oder muss ich erst in 4 Jahren zur Sprachüberprüfung? Oder muss ich da überhaupt hin? Zweite Frage: Wo kann ich das machen? Ich hab ne Menge gelesen, überall steht was andres, ein Vereinskollege meinte letztens es stünde noch garnicht fest ob das überhaupt erhalten bleibt. Hoffe auf helfende Antworten, Tim Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 Schließt das jetzt eine Sprachüberprüfung aus, oder muss ich erst in 4 Jahren zur Sprachüberprüfung? Oder muss ich da überhaupt hin? Tim Meinst Du den ICAO Level 4? Wenn ja, dann ersiehst Du ja aus dem Text deines Ausweises, dass Du ihn mit dieser Prüfung nicht erhalten hast.... Andere Baustelle! Das BZF I verfällt dagegegen meines Wissen nicht, deshalb wirst Du also in 4 Jahren nicht wieder eine neue Prüfung ablegen. Hans Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 6. März 2009 Geschrieben 6. März 2009 Kopiere dein BZF-1 und sende es an die Stelle, die deine PPL verwaltet mit der Bitte, eine Übergangsbescheinigung Language Proficiency auszustellen. Umgehend flattert dir dann ein Brief ins Haus, in dem die Behörde ICAO Level 4 bescheinigt. Diese Bescheinigung ist bis auf weiteres mit der PPL mitzuführen. Die Crux: In D brauchst du BZF 1 für "die Teilnahme am Sprechfunkverkehr in englischer Sprache" - z.B. in einigen Kontrollzonen und wenn man von D aus ins Ausland will. D-Piloten werden also auch weiterhin bis zur Neuregelung BZF1 machen müssen, kriegen dann aber automatisch ICAO Level 4 auf dem Extra-Dokument. Die "Teilnahme am Sprechfunkverkehr" ist derzeit noch anderweitig gesetzlich geregelt und läßt sich von ICAO und Luftfahrt noch nicht beeindrucken. Gruß - Karsten Zitieren
EDLD_glider Geschrieben 6. März 2009 Autor Geschrieben 6. März 2009 Moin! 1. Sie haben bereits ein BZF1 oder AZF das vor dem 12.09.2008 ausgestellt wurde. Hier gilt die Übergangsfrist bis 31.12.2010. Das heißt das eine Nachprüfung erst nach dem 31.12.2010 fällig wird. Zwischenzeitlich müssen Sie bei Ihrem zuständigen Luftfahrtbehörde eine Übergangsbescheinigung beantragen. Diese wird in der Regel ohne Prüfung auf Level 4 ausgestellt. EIn Anruf bei Ihrer Luftfahrtbehörde sollte für die Beantragung ausreichen. Sie bekommen dann eine Attestation of ICAO-Language proficienty based on Annex 1, Chapter 1.2.9 to the Convention on International Civil Aviation zugesandt die bis 31.12.2010 gültig ist. Diese Bescheinigung ist bei Auslandsflügen stets mitzuführen. 2. Piloten die ein BZF1 oder AZF Funkzeugnis besitzen das nach dem 12.09.2008 ausgestellt wurde bzw. wird müssen diesen Nachweis in einer gesonderten Prüfung absolvieren (RTLP-Test). Auch hier muß der Nachweis, zusätzlich zum Funkzeugnis BZF1 bzw. AZF, bei Flügen im Ausland stets mitgeführt werden. Das kommt von http://www.flugschule-grade.de/bzf-sprachtest-icao.php . Demnach würde ich mit meinem BZF von 26.1.2009 nicht in diese Ausnahmeregelung fallen. Bin grad nen bischen verwirrt. Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 6. März 2009 Geschrieben 6. März 2009 Demnach würde ich mit meinem BZF von 26.1.2009 nicht in diese Ausnahmeregelung fallen.Das wird schon stimmen. Irgend ein Stichtag musste ja gewählt werden, damit zu beginnen, die Piloten zu piesacken. "Muss auf Ausslandflügen mitgeführt werden" Das wollte unser BAZL auch so vorschreiben, musste dann aber auf Druck des AeCS wieder zurück krebsen. Logischerweise muss man nämlich den ICAO level 4 in Englisch nur für jenen Länder haben, die ihn auch von ihren eigenen Piloten verlangen. Meines Wissens ist das noch auf lange Sicht hinaus lediglich in der Niederlanden der Fall. Hans Zitieren
EDLD_glider Geschrieben 6. März 2009 Autor Geschrieben 6. März 2009 Tag! Erstmal danke für die Antworten. Ich habe noch was vom LBA gefunden: http://www.lba.de/nn_323402/SharedDocs/download/L/L2/ICAO-Sprachanforderung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ICAO-Sprachanforderung.pdf Habe aber auch eine mail an meine prüferin vom BZF geschickt. Wenn die antwortet werde ich mich noch mal melden. Soweit schönen Dank Tim Zitieren
EDLD_glider Geschrieben 6. März 2009 Autor Geschrieben 6. März 2009 Tag noch mal! Nach durchlesen des von mir verlinkten Dokuments kann ich sagen, dass ich als Segelflieger diese Sprachbescheinigung nicht brauche. Ohne Garantie fasse ich mal für alle zusammen: Man weiss noch nichts und will viel machen, weiss aber noch nicht genau wie. Also man braucht keine Sprachbescheinigung wenn man Segelflieger, Luftsportgeräteführer oder Ballonführer ist. Diese Regelung übertrifft die die besagt, dass man eine Bescheinigung braucht wenn man im Ausland fliegt oder Funkverkehr in englischer Sprache durchführt. Auf jeden Fall braucht man eine Überprüfung, wenn man Funkverkehr in englischer Sprache urchführen MUSS, zum beispiel bei IFR Flügen. Für genauere Informationen bitte auf jeden Fall das Dokument vom LBA lesen. Ich übernehm keine Garantie für das von mir Geschriebene. Schönen Abend noch Tim Zitieren
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