Flying-Andy Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Sooooo, :eek: Bei Swiss, fliegen also Fluggäste aus dem Ausland auf unsere Rechnung ! :004: Wer von Zürich nach Kairo fliegt, zahlt bei der Swiss massiv mehr als ein Deutscher, der von Frankfurt über Zürich nach Kairo fliegt. Die Unterschiede haben System. «Kassensturz» deckt auf, dass Schweizer bis zu viermal soviel bezahlen wie Deutsche und dass die Swiss gegen das Gesetz verstösst. Die Swiss schröpft Schweizer Kunden. Ein Beispiel: Zürich-Kairo retour, Abflug letzten Samstag. Günstigster Tarif mit Swiss ab Zürich: 1123.50 Franken. Zum Vergleich: Frankfurt-Kairo, via Zürich mit der gleichen Swiss-Maschine, gibt‘s für 461.50 Franken. Das sind 662 Franken weniger. Swiss verlangt von Schweizer Kunden über zweimal soviel wie von deutschen. Quelle Kassensturz vom 17.02.09 Link zur SF-TV - Homepage --> Klick me please :005: Dann müssen wir künftig also zuerst nach Frankfurt tippeln um dort dann unseren Flug unserer Begierde zu besteigen, im Wissen, dass wir in ein paar Stunden, wieder zu Hause vorbei kommen zum Umsteigen auf den eigentlich geplanten Flug :001: Es grüsst der jetzt etwas verwirrte Andy :confused: By the Way: Diese Flugtarife-Bestimmungen der Swiss im Kleingedruckten sind klar illegal ! Trotz des Basler Urteils hält Swiss an der ungültigen Bedingung fest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 By the Way: Diese Flugtarife-Bestimmungen der Swiss im Kleingedruckten sind klar illegal ! Womit aber immerhin jeder Kunde (wenn auch mit einem Prozessrisiko verbunden) einen günstigen Flug ab Deutschland buchen und erst in Zürich einsteigen kann. PS: Die Thematik der "feeder-Flüge" wurde vor einigen Monaten in der Presse schon aufgedeckt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast muc-md11 Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Das ist nicht nur bei SWISS so - vergleiche z.B. einen Lufthansa-Flug ab Zürich via FRA oder MUC - der wird in aller Regel ebenso günstiger sein als ein Direktflug ex FRA oder MUC. Der Grund: ein Umsteigeflug ist unattraktiver als ein Direktflug, entsprechend regelt der Preis die Nachfrage. Somit "benachteiligt" SWISS die Schweizer, Lufthansa die Deutschen, Air France die Franzosen, usw .... Aber gottseidank hat ja jeder Reisende die eigene Wahl ob er einen attraktiven, aber auch teureren Direktflug in Anspruch nimmt, oder eben die günstigere "via-"Variante beansprucht. Gruss aus MUC! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D-ERIK Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Hinter den unterschiedlichen Preisen steckt natürlich das System, Passagiere auf unterschiedliche Flieger zu verteilen. Also einerseits Zubringerflüge und Weiterflüge attratkiv zu machen (= zu füllen) und andererseits die Übernachfrage vom Direktflug so abzulenken, dass die Passagiere trotzdem mit der gleichen Airline fliegen. Das hat natürlich auch den Effekt, dass man bei der Slotvergabe auf einen bestimmten Bedarf beharren kann. Ich weiß nicht, ob diese Art der Preispolitik dem EU- oder (im Falle der Swiss) dem Schweizer Recht unterliegt. Doch was soll daran gesetzeswidrig sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Gesetzeswidrig daran ist nicht die Preisbestimmung an sich, sondern dass man laut Swiss nicht einen Flug Frankfurt-Zürich-Kairo buchen kann um dann erst in Zürich einzusteigen ohne vorher auf dem Flug Frankfurt-Zürich gewesen zu sein. Swiss behauptet, wenn man Frankfurt-Zürich nicht fliegt, verfällt der Flug Zürich-Kairo. Das Schweizerische Werksvertragsrecht sieht das anders und laut einem Gerichtsurteil (nicht vom Bundesgericht) kann man tatsächlich nur Zürich-Kairo fliegen. http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=57780&page=5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zonk Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ich bin doch überrascht, dass eine Person, die über 1000 Beiträge hier im Forum geschrieben hat, dies komisch oder sogar überraschend findet. Ich habe den Kassensturz-Bericht auch gesehen und mich schon ein bisschen gefragt, was der Kassensturz daran speziell findet. Es ist ja nur mehr als logisch, dass Umsteigeverbindungen massiv günstiger sind, alles andere wäre ja kompletter Unsinn. Swiss unterhält einen Hub, muss also die Flotte mit Umsteigepassagieren füllen. Da diese Verbindungen logischerweise weniger attraktiv sind als Direktflüge muss Swiss die ausländischen Passagiere über den Preis "locken". Beispiel: Ein Franzose aus Paris hat die Wahl. Entweder einen Direktflug mit Air France oder eine Umsteigeverbindung über Zürich mit Swiss. Wann nimmt er den Swiss-Flug? Logisch, wenn dieser deutlich günstiger ist als der Direktflug. Alles nur logisch. Dieses Vorgehen macht nicht nur Swiss sondern eigentlich jede Netzwerkairline. Macht mal Probebuchungen bei Lufthansa, Air France, Iberia usw. Ihr werdet nie ein anderes Ergebnis erhalten. Eigentlich ja nur logisch. Betreffend der Klausel, dass der gesamte Flug abgeflogen werden muss, sehe ich es anders. Diese Klausel muss klar beibehalten werden. Ich finde die gegenteiligen Gerichtsurteile absolute Fehlurteile. Airlines bieten gewisse Spezialangebote an, weil sie aus ökonomischen Gründen darauf angewiesen sind, gewisse Plätze günstig zu verkaufen (wie z.B. die genannten Umsteigeverbindungen). Das heisst die Passagiere profitieren schlussendlich von einem tieferen Preis, wenn sie bereit sind, umzusteigen. Kann nun jeder Passagier gewisse Flugsegmente verfallen lassen, führt das dazu, dass Passagiere einen Flug z.B. Frankfurt - JFK via Zürich buchen, das Segment Frankfurt - Zürich verfallen lassen und nur von Zürich nach JFK fliegen. Folglich fliegt der Flug Frankfurt - Zürich leer oder mit schlechterer Auslastung. Dies ist ökologischer Unsinn. Ich unterstüzte deshalb folglich die bisherige Praxis und hoffe, Swiss wird sich durch diese Gerichtsurteile nicht beeindrucken lassen und wird weiterhin so verfahren. Eine Änderung dieser Praxis ist nur möglich, wenn diese von der EU auf gesamteuropäischer Basis vorgeschrieben wird. Ansonsten wird Swiss hier einem klaren Wettbewerbsnachteil ausgesetzt. Die Kunden müssen dann einfach auf breiter Front mit höheren Preisen rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flying-Andy Geschrieben 17. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Schön für Dich, dass Du Swiss so gerne finanziell unterstützt. Im Beispiel ab Zürich: für 1'123.50 "Stutz", wenn ich mir aber die Mühe mache, mit nem kleinen Rundflug via Frankfurt, dann bekomme ich die genau gleiche Leistung ab ZRH für schlappe 461.50 "Stutz" Meine bescheidene Meinung dazu --> das ist ökolgischer Blödsinn und zwar im Quadrat :004: Gruäss Andy :009: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Das heisst die Passagiere profitieren schlussendlich von einem tieferen Preis, wenn sie bereit sind, umzusteigen. Kann nun jeder Passagier gewisse Flugsegmente verfallen lassen, führt das dazu, dass Passagiere einen Flug z.B. Frankfurt - JFK via Zürich buchen, das Segment Frankfurt - Zürich verfallen lassen und nur von Zürich nach JFK fliegen. Folglich fliegt der Flug Frankfurt - Zürich leer oder mit schlechterer Auslastung. Dies ist ökologischer Unsinn. Für mich ist es ökologisch (nicht aus Aviatik-Freude) einiges unsinniger, wenn jemand statt dem Direktflug einen zusätzlichen Flug als Umweg wählt. Übrigens: Auch ich bearbeite täglich Kundenanfragen vorsätzlich ungesetzlich - nur: wieviele Kunden nehmen sich die Mühe und Kosten auf sich, ein Gerichtsverfahren anzustrengen? Vorallem wenn der Streitwert gering ist? Hmm.. Schöne Firmenkultur und Einstellung, wenn man darauf stolz sein kann (verrätst du uns deinen wohl ebenso stolzen Arbeitgeber?), jemanden mit ungesetzlichem Vorgehen zu schikanieren. Immerhin gibst du entgegen deinen Ausführungen zu, dass das Urteil an sich kein Fehlurteil ist, sondern unserem Gesetz entspricht. Problemtisch für euch ist lediglich unsere Rechtsordnung, die euren ökonomischen Überlegungen widerspricht. PS: Ihr habt schon bemerkt, dass für solche Konsumententricks und anderen Machenschaften die Zeit gegen euch läuft? Das Urteil aus Basel ist in Europa nicht das erste und wohl kaum das letzte. Früher oder später wird auch dieses Verhalten aus der Mode kommen müssen, denn der Trend in Europa geht eher in Richtung Konsumentenschutz als Konsumentenausnutzung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zonk Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Schöne Firmenkultur und Einstellung, wenn man darauf stolz sein kann (verrätst du uns deinen wohl ebenso stolzen Arbeitgeber?), jemanden mit ungesetzlichem Vorgehen zu schikanieren. Immerhin gibst du entgegen deinen Ausführungen zu, dass das Urteil an sich kein Fehlurteil ist, sondern unserem Gesetz entspricht. Problemtisch für euch ist lediglich unsere Rechtsordnung, die euren ökonomischen Überlegungen widerspricht. PS: Ihr habt schon bemerkt, dass für solche Konsumententricks die Zeit gegen euch läuft? Das Urteil aus Basel ist in Europa nicht das erste und wohl kaum das letzte. Ich arbeite bei einer grossen Schweizer Versicherung in der Schadenabteilung. Und glaube mir: Als Versicherung findest du immer einen Grund die Leistungen zu verweigern. Beispiel: Gewisse Anfragen werden pauschal abgelehnt, ohne den Fall zu prüfen. Reklamationsquote davon ca. 50%, d.h. 50% der Kunden hat sich bereits damit abgefunden kein Geld zu erhalten, obwohl evtl. ein Anspruch darauf besteht. Bei den 50% die sich melden, nochmals die Zahlung zu verweigern. Usw. Und die wenigen die sich wirklich wehren erhalten dann nach langer Zeit mal ihr Geld...Und glaubt mir, dies ist nicht nur bei unserer Gesellschaft so, sondern bei den meisten Gesellschaften. Und ja: Es ist kein Fehlurteil, das stimmt. Die gesetzliche Grundlage ist einfach daneben. Wären die Gesetze anders, wäre auch das Urteil anders. Klar, oder? Zu deinem PS: Das wird sicherlich nicht das letzte Urteil sein. Aber: Nehmen wir einen Streitwert von z.B. CHf 300.00. Wieviele von 100 Kunden ziehen damit vor Gericht? Einer? Zwei? Und jetzt noch mein PS: Es ist nicht so, dass ich dies aus Konsumentensicht (und auch meiner Sicht) befürworte, finde aber eine weitergehende Lösung im Falle der Fluggesellschaften (wie gesagt auf gesamteuropäischer Ebene) sinnvoller. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus79 Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Folglich fliegt der Flug Frankfurt - Zürich leer oder mit schlechterer Auslastung. Dies ist ökologischer Unsinn. Ist dann etwa ein Flug Zürich-Hongkong z.B. über London ökologisch sinnvoller?? Betreffend der Klausel, dass der gesamte Flug abgeflogen werden muss, sehe ich es anders. Diese Klausel muss klar beibehalten werden. Ich finde die gegenteiligen Gerichtsurteile absolute Fehlurteile. Airlines bieten gewisse Spezialangebote an, weil sie aus ökonomischen Gründen darauf angewiesen sind, gewisse Plätze günstig zu verkaufen (wie z.B. die genannten Umsteigeverbindungen). Ist dieser absolut ruinöse Preiskampf denn wirklich ökonomisch notwendig? Wieviele Airlines sind auch in den wirtschaftlich besten Zeiten in den roten Zahlen geflogen? In unmittelbarer Nähe 2 Netzwerkairlines, bei denen der Staat noch mitfinanziert hat (Alitalia, Austrian) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zonk Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ist dann etwa ein Flug Zürich-Hongkong z.B. über London ökologisch sinnvoller?? Das hab ich nicht gesagt. Ich bin einfach der Meinung, dass man hier nicht nur auf Swiss rumhauen darf. Wie oben geschrieben ist dies bei allen Fluggesellschaften Gang und Gäbe. Um hier etwas zu ändern braucht es eine gesamteuropäische Lösung und keinen Schweizer Alleingang. Ansonsten wäre die Swiss einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt. Und hätte Swiss die ausländischen Passagiere nicht, welche mit tieferen Preisen die Swiss-Flüge füllen, so dürfte die Swiss einiges kleiner werden, die Destinationsvielfalt würde schrumpfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB-ZRH Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ach, wir Schweizer sind arm.. :009: Ein kleines Beispiel: kaufe ich ein bestimmtes Musikmagazin in England bezahle ich umgerechnet Euro 3.50. Kaufe ich nun das gleiche Magazin hier in der Slowakei bezahle ich Euro 18 (in Worten: ACHTZEHN!). Und jetzt soll mir mal noch einer kommen und sagen, dass die Preispolitik illegal ist?! Meiner Meinung nach darf die Firma doch verlangen was sie will. Auch hier gilt die Devise: man muss das Angebot ja nicht in Anspruch nehmen wenn man nicht möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Wie lange wird es noch dauern, bis auch die Verbraucher"schützer" erkennen, dass es eben genau dieser Tarifmix ist, der das Angebot von günstigen Flügen überhaupt möglich macht? Ein Blick in die Literatur zur frühen Deregulierung in den USA in den 70ern wäre hilfreich. Ein Nonstopflug ist nun mal ein höherwertiges Produkt, für das ein höherwertiger Preis gerechtfertigt ist. Dieser ist auch nötig, um die Zubringer mit zu subventionieren. Nun könnte der Direktflieger natürlich sagen "was interessieren mich die Umsteiger?". Doch in vielen Fällen, gerade bei einem so kleinen Markt wie der Schweiz, gäbe es ohne Umsteiger gar keine Nonstopverbindungen. Und wenn es die Zubringer nicht gäbe, bestünde auch weniger Wettbewerb. Dann fliegt ab ZRH eben nur noch die Swiss und ab Deutschland nur noch die LH. Ob die Preise damit günstiger werden? Warum fliegen denn jetzt so viele Schweizer mit Air France via Paris oder Deutsche mit KLM via Amsterdam oder Belgier mit Swiss über Zürich? Weil sie gerne 3-4 Stunden länger unterwegs sind zum gleichen Preis? Man kann natürlich auch das Rad der Zeit zurückdrehen bis in die 50er, 60er oder 70er Jahre, wo ein Flug von A über B nach C die Summe der Tarife A->B und B->C gekostet hat. Dabei sollte man aber dann auch nicht vergessen, was ein Flug damals kaufkraftbereinigt gekostet hat. Egal wohin, es werden mit Sicherheit mehr als 1123.50 CHF sein. Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ich arbeite bei einer grossen Schweizer Versicherung in der Schadenabteilung. Und glaube mir: Als Versicherung findest du immer einen Grund die Leistungen zu verweigern. Beispiel: Gewisse Anfragen werden pauschal abgelehnt, ohne den Fall zu prüfen. Reklamationsquote davon ca. 50%, d.h. 50% der Kunden hat sich bereits damit abgefunden kein Geld zu erhalten, obwohl evtl. ein Anspruch darauf besteht. Bei den 50% die sich melden, nochmals die Zahlung zu verweigern. Usw. Und die wenigen die sich wirklich wehren erhalten dann nach langer Zeit mal ihr Geld...Und glaubt mir, dies ist nicht nur bei unserer Gesellschaft so, sondern bei den meisten Gesellschaften. Und ja: Es ist kein Fehlurteil, das stimmt. Die gesetzliche Grundlage ist einfach daneben. Wären die Gesetze anders, wäre auch das Urteil anders. Klar, oder? Klar, ja. Aber die Gesetze sind halt momentan und in Zukunft wohl noch mehr (speziell in der Schweiz bei AGB) zugunsten der Kunden und nicht der Anbieter, egal ob das Fluggesellschaften oder Versicherungen sind. Mein Anstand sagt mir, dass sich Marktteilnehmer an die Regeln des Marktes halten sollten, an dem sie gerne teilnehmen würden. Auch wenn ich die ökonomischen Gründe der Gegenseite von der Überlegung nachvollziehen kann, finde ich sie nicht in Ordnung. Zu deinem PS: Das wird sicherlich nicht das letzte Urteil sein. Aber: Nehmen wir einen Streitwert von z.B. CHf 300.00. Wieviele von 100 Kunden ziehen damit vor Gericht? Einer? Zwei? Nicht viele mehr. Schade nur, dass das Recht durch mächtige Marktteilnehmer zu ihren Gunsten ausgenutzt wird. Angenommen du wärst in der Kundensituation und weisst genau, dass du Recht hast, dir aber als Durschnittsverdiener einen Prozess nicht leisten kannst. Wärst du nicht frustriert wenn dir der Zugang zu deinem Recht und somit die paar Tausend Franken deines Anspruchs wegenommen werden? Aber hier driften wird von der Ökonomie noch weiter Richtung Ethik und Moral ab. Und jetzt noch mein PS: Es ist nicht so, dass ich dies aus Konsumentensicht (und auch meiner Sicht) befürworte, finde aber eine weitergehende Lösung im Falle der Fluggesellschaften (wie gesagt auf gesamteuropäischer Ebene) sinnvoller. Eine gesamteuropäische Lösung wäre sicher sinnvoll. Vor allem wäre sie für alle Marktteilnehmer auf der Anbieterseite am fairsten. Swiss hat aber nicht den Nachteil, als einzige in Europa mit einem solchen Urteil konfrontiert zu sein. Andere Airlines haben ja ähnliche Probleme. Kunden sind auch Marktteilnehmer und sollten ebenso fair behandelt werden, nicht nur ihr auf der Anbieterseite. Statt bis zum letzten Moment auf eine europäische Regelung zu warten, könnte Swiss auch die bisher geltenden Gesetze einhalten. Meiner Meinung nach darf die Firma doch verlangen was sie will. Auch hier gilt die Devise: man muss das Angebot ja nicht in Anspruch nehmen wenn man nicht möchte. Dieser Satz könnte aus dem Basler Urteil stammen :) Ansonsten hat deine Zeitschrift aber nicht so viel gemeinsam mit dem Swiss-Urteil, schliesslich ist die Preispolitik legal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zonk Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Michael, deinen Beitrag kann ich so eigentlich unterschreiben, Aber um Ethik oder Moral geht es in der Wirtschaftswelt nicht mehr (vielleicht zukünftig wieder mehr). Es gilt die Macht des Stärkeren. Und ich als Mitarbeiter habe mich zu fügen. Ob ich dieses Vorgehen persönlich moralisch korrekt finde, steht hier ja auch gar nicht zur Diskussion. Und ja: Auch deutschte Gerichte haben in Lufthansa-Fällen schon gegen Lufthansa entschieden. Hat sich bei LH was geändert? Nein. Und bei anderen Airlines? Nicht das ich wüsste. Warum muss gerade Swiss als eher kleiner Marktteilnehmer hier eine Pionierrolle einnehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB-ZRH Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Dieser Satz könnte aus dem Basler Urteil stammen :) Ansonsten hat deine Zeitschrift aber nicht so viel gemeinsam mit dem Swiss-Urteil, schliesslich ist die Preispolitik legal. Und was genau ist daran illegal, wenn eine Firma verschiedene Preise anbietet? Verstehe es einfach nicht... :rolleyes: Oder erwartet wirklich jemand, dass Schweizer weniger oder gleich viel bezahlen wie Personen im Ausland? :rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB-ZRH Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Bei Swiss, fliegen also Fluggäste aus dem Ausland auf unsere Rechnung ! :004: Eine ganz simple Rechnung: Flugpreis Ausland = Flugpreis Schweiz = keine ausländischen Passagiere, welche mit Swiss fliegen = :009: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Und was genau ist daran illegal, wenn eine Firma verschiedene Preise anbietet? Verstehe es einfach nicht... :rolleyes: Oder erwartet wirklich jemand, dass Schweizer weniger oder gleich viel bezahlen wie Personen im Ausland? :rolleyes: Falls es nicht ironisch gemeint war: Gesetzeswidrig daran ist nicht die Preisbestimmung an sich, sondern dass man laut Swiss nicht einen Flug Frankfurt-Zürich-Kairo buchen kann um dann erst in Zürich einzusteigen ohne vorher auf dem Flug Frankfurt-Zürich gewesen zu sein. Swiss behauptet, wenn man Frankfurt-Zürich nicht fliegt, verfällt der Flug Zürich-Kairo. Das Schweizerische Werksvertragsrecht sieht das anders und laut einem Gerichtsurteil (nicht vom Bundesgericht) kann man tatsächlich nur Zürich-Kairo fliegen. http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=57780&page=5 Michael, deinen Beitrag kann ich so eigentlich unterschreiben, Aber um Ethik oder Moral geht es in der Wirtschaftswelt nicht mehr (vielleicht zukünftig wieder mehr). Es gilt die Macht des Stärkeren. Und ich als Mitarbeiter habe mich zu fügen. Ob ich dieses Vorgehen persönlich moralisch korrekt finde, steht hier ja auch gar nicht zur Diskussion. Und ja: Auch deutschte Gerichte haben in Lufthansa-Fällen schon gegen Lufthansa entschieden. Hat sich bei LH was geändert? Nein. Und bei anderen Airlines? Nicht das ich wüsste. Warum muss gerade Swiss als eher kleiner Marktteilnehmer hier eine Pionierrolle einnehmen? Wegen deiner Art, wie du den Standpunkt deines Arbeitgebers verteidigt hast, habe ich vermutet, dass du es auch persönlich als das Beste anschaust. Kann durchaus sein, dass ich mich geirrt habe. Einen Grund, dass Swiss eine Pionnierrole übernehmen MUSS, gibt es nicht. Die Frage ist nur, ob man angesichts der Entwicklung auf diesem Gebiet nicht über die eine oder andere Änderung nachdenken sollte. Dem LH-Konzern bringt es wenig, wenn ein LH-Kunde von Frankfurt via Zürich nach Hong Kong und ein LX-Kunde von Zürich via Frankfurt nach Hong Kong fliegt. Die trickreichen und versierten Kunden freuts jedoch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB-ZRH Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Gesetzeswidrig daran ist nicht die Preisbestimmung an sich, sondern dass man laut Swiss nicht einen Flug Frankfurt-Zürich-Kairo buchen kann um dann erst in Zürich einzusteigen ohne vorher auf dem Flug Frankfurt-Zürich gewesen zu sein. Swiss behauptet, wenn man Frankfurt-Zürich nicht fliegt, verfällt der Flug Zürich-Kairo. Das Schweizerische Werksvertragsrecht sieht das anders und laut einem Gerichtsurteil (nicht vom Bundesgericht) kann man tatsächlich nur Zürich-Kairo fliegen. Tja, man kann halt nicht immer den Fünfer und das Weggli haben... :rolleyes: Dann fährt man am besten mit der Eisenbahn nach Frankfurt und spart somit noch ein paar Euros... :009: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Dem LH-Konzern bringt es wenig, wenn ein LH-Kunde von Frankfurt via Zürich nach Hong Kong und ein LX-Kunde von Zürich via Frankfurt nach Hong Kong fliegt. Der Gedanke wäre richtig, wenn LH und LX die einzigen Anbieter auf der Strecke wären. Aber nimm mal an, ein Nonstopflug mit LH von FRA nach HKG kostet 1500EUR. Mit AF via Paris, KL via AMS, BA via LHR, LX via ZRH etc 900EUR. Was ist dem LH-Konzern lieber? Wenn die Kunden, die keine 1500EUR zahlen wollen, mit AF, KL oder BA fliegen (LH-Konzern-Einnahmen: 0) oder doch mit der Konzerntochter LX via Zürich (LH-Konzern-Einnahmen: 900EUR)? Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ich habe gehört, dass der Frankfurter Zoo wirklich einen Besuch wert ist! Also, bucht billig ab Frankfurt und nehmt den Zug! :) Diese "Dumpingpreise" auf Verbindungsflügen sind doch ein alter Hut. Entweder zahlt man mehr für den komfortablen Direktflug oder man nimmt halt den Umweg auf sich. Willkommen in der harten Realität. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fischer Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 Hallo miteinander Ich bin ja kein Jurist, aber zu den diversen Urteilen müsste man schon noch gewisse Sachen anfügen: - Das "Basler Urteil" bezieht sich auf einen "Härtefall": die klagende Person konnte den Hinflug wegen eines Todesfalls nicht antreten. - Auch das "Lufthansa"-Urteil bezieht sich auf einen "Härtefall" - Das "British Airways"-Urteil finde ich als Nichtjurist ziemlich vertrackt. Das Urteil ist doch für einen deutschen Verbraucher in der Praxis irrelevant; wird er doch kaum nach London schwimmen um dort seine Flugreise anzutreten. Kann nun ein Engländer sich aber umgekehrt auf das Urteil berufen? Oder ein deutscher Verbraucher, wenn er bei der Lufthansa ein Ticket bucht? Kann man die Argumentation "Wissen Sie, ich wollte die gängigen Tarifbestimmungen umgehen, um zu einer günstigen Flugreise zu kommen" als "persönlichen Grund" oder "Härtefall" für das Nichtantreten eines Feederfluges und das spätere Erscheinen beim Weiterflug anführen? Aufgrund der bislang gefällten Urteile (die in Deutschland ohnehin nicht bis zur letzten Instanz durchgekämpft sind) ist es für micht schleierhaft wie Verbraucherorganisationen und gewisse Personen in diesem Forum nun sagen die von der Swiss bei Feeder-Flügen angewandte Praxis sei illegal. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch... Gruss Paul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 Entweder zahlt man mehr für den komfortablen Direktflug oder man nimmt halt den Umweg auf sich. Na das wäre ja sogar noch logisch, aber es ist doch so: Entweder man möchte die heimische Wirtschaft fördern und fliegt mit einer Airline des Landes vom Startflughafen, oder man fliegt die selbe Strecke mit einer ausländischen Airline viel billiger, und fördert deren Wirtschaft.Für einen Toulouser ist es halb so teuer mit LH über MUC in die USA zu fliegen, als mit Air France über Paris. Für einen Hamburger ist es viel billiger mit KLM über AMS nach Asien zu fliegen, als mit Lufthansa über FRA. Es ist auch z.B. wenn ich partout mit Lufthansa nach Südamerika fliegen möchte billiger, erst mit dem Zug nach AMS, und dann von dort mit LH über FRA zu fliegen, als den Zug nach FRA zu nehmen, und dort zu starten. Dauert auch kaum länger, spart aber mehrere Tausender (!!!) (in drei Wochen z.B. € 2800.- statt € 6900.-) Das ist absolut unsinnig (ökologisch wie ökonomisch), verprellt genausoviele heimische Kunden wie es ausländische anzieht, und sorgt dafür dass man sich eine "patriotische" Einstellung nicht mehr leisten kann. Aber so war es doch schon immer, wer z.B. ein deutsches Auto in Deutschland oder ein französisches in Frankreich kauft, zahlt immer 20% mehr als der Kunde im Nachbarland. Patriotismus war schon immer etwas teurer. Die schlauen sparen, und die dummen zahlen drauf. Wenigstens DAS ist gerecht bei der Sache :005: Ich bezweifle allerdings zutiefst, das die Mischkalkualtion am Ende wirklich mehr Gewinn abwirft, kaum ein Kunde wird doch das teure Angebot nehmen, die meisten nehmen das billige. Wenn also das teure überteuert, und das billige Angebot subventioniert ist, aber alle Kunden nur das billige nehmen ("ich bin doch nicht blöd"), dann kann das betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Aber so mancher Erbsenzähler denkt sich halt, lieber selbst einen Verlust machen, als der Konkurrenz einen Gewinn zu gönnen. Da gab es mal einen excellenten Artikel irgendwo im Netz bezüglich der "Market Share is more important than Profit" Logik. Wo das alles langfristig hinführt, wenn nur noch Willkür und Marketing und nicht mehr Logik das Handeln bestimmt, zeigt uns gerade die Bankenbranche. Es gibt übrigens auch eine rühmliche Ausnahme: Wenn man bei Lufthansa einen heimischen Zug vor den Flug bucht ("AiRail"), dann wird es billiger als wenn man zum Flughafen läuft. Nur sind die Kontingente in den Zügen ständig ausgebucht, und man rutscht dadurch oft in die nächst teurere Buchungsklasse :mad: Aber dann nimt man halt an diesem Tag mal wieder einen anderen Carrier, es gibt mehr als einen Fisch im Ozean. Gruß Ralf (der dieses System seit Jahren zu seinem Vorteil ausnutzt, so einfach ein paar Flüge mehr für weniger Geld bekommt, und den ganzen Schwachsin lächelnd geniesst) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
willard Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 Zitat Kassensturz: Zürich-Warschau hin und zurück kostet 1'933 Franken. Wer ab Stuttgart fliegt und in Zürich in dieselbe Swiss Maschine umsteigt bezahlt 497 Franken. Das sind 1'436 Franken weniger. Passagiere ab Zürich zahlen nahezu das Vierfache. Ich glaube nicht, dass wir bei diesen wirklich unglaublichen Preisdifferenzen überhaupt noch diskutieren müssen. Der Fall liegt derart klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 Ich glaube nicht, dass wir bei diesen wirklich unglaublichen Preisdifferenzen überhaupt noch diskutieren müssen. Der Fall liegt derart klar. Was genau liegt derart klar? Dass sie Swiss ab der Schweiz wesentlich hoehere Tarife verlangen kann (denn sonst wurde sie es nicht tun) und demzufolge auch tut? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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