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Sechseläutenmarsch: Copyright?


Tis

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Hallo allerseits,

 

mal wieder eine etwas abstruse Frage, wie sie nur das Flightforum lösen kann (mal schauen, ob es das packt :)):

 

Für ein kostenpflichtiges Audioprojekt, das der Öffentlichkeit zugänglich sein wird und daher auch seriös sein soll, würde ich gerne (irgendeine) Aufnahme des Sechseläutenmarsches verwenden.

 

Wie sieht es da rechtlich aus? Das Ding wurde immerhin vor über 300 Jahren komponiert. Ist das Stück daher copyright-frei? Geht das Copyright einer Aufnahme auf diejenige Kapelle/Zunftmusik über, die ihn spielt?

 

Anders gefragt: Kann ich mir Ärger einhandeln, wenn ich bspw. frei zugängliche, gar in Wikipedia verlinkte Aufnahmen (>1< >2<) ungefragt verwende? Wohl schon, aber wer weiss...

 

Grüessli,

 

Tis

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Das Copyright ist nicht auf die Komposition anwendbar aber sicher auf die Interpretation/Orchester und Plattenlabel.

Copyright gibt es in Kontinentaleuropa nicht.

 

Hier in Deutschland dürfen Konzertmitschnitte nichteinmal kostenlos veröffentlicht werden ohne Zustimmung des Interpreten. Dabei spielt das Urheberrecht des Komponisten erstmal keine Rolle (welches laut Gesetz 70 Jahre nach seinem Tod eh erlischt).

Die Frage wäre weiterhin, ob schon die Aufzeichnung rechtswidrig war, das hängt in der Regel vom Veranstaltungsort, dort geltenden Hausregeln sowie den Vorgaben der Interpreten ab. Ungefragt würde ich so etwas keinesfalls veröffentlichen, erst recht nicht ohne schriftliche Genehmigung der Interpreten UND des Veranstalters, falls es einen gab.

 

(Das ist keine Rechtsberatung.)

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Gelesen auf der DVD von Canon, die mit der 40D geliefert wurde:

©2007 Canon Europe N.V. All rights reserved. Printed in EU.

© --> Copyright

Das liegt schlicht daran, dass Canon u.a. in den USA ein Copyright auf diesen Datenträger bzw. den Inhalt angemeldet hat (der Hinweis "all rights reserved" ist hierzulande ebenfalls vollkommen überflüssig). Hast du meinen Link zum Copyright gelesen? Dort steht es eigentlich ausführlich erklärt drin.

Der Punkt ist, dass EU-Ware auch in Großbritannien verkauft wird, wo das Copyright eine Rolle spielt.

 

Wenn du aber in der Schweiz ein Orchester aufnimmst, das eine Schweizer Melodie von Schweizer Interpreten darstellt, gilt für dich ausschließlich das Urheberrecht, ein ggf. anzumeldendes Copyright für USA/UK/etc. ist da vollkommen irrelevant.

 

EDIT: Sehe gerade, dass der Sechseläutenmarsch in Paris komponiert wurde. Da aber Frankreich bei der Berner Übereinkunft beteiligt ist und ebenfalls ein Urheberrechtsgesetz hat, gilt oben Gesagtes trotzdem.

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Hallo zusammen,

 

vielen herzlichen Dank für die raschen und kompetenten Antworten!

 

Per PM hat sich schon ein nettes Zunftmitglied gemeldet, das mir die Version seiner Zunftmusik angeboten hat. Wer sich nicht alles hier tummelt :)

 

Grüessli,

 

Tis

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