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Hirnfurz 406 MHz ELT....


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Geschrieben

So, jetzt schlägts definitiv dreizehn! Mit der Abschaltung der alten Notfrequenz (resp. der nicht mehr Überwachung) sind die alten ELT's (wo installiert) untauglich geworden. Entgegen den Aussagen und der Vereinbarungen mit der EASA hat nun Frankreich offenbar einen absoluten HIRNFURZ vom Stapel gelassen:

 

Flugzeuge welche nicht mit einem neuen 406 MHz ELT ausgestattet sind dürfen ab sofort nicht mehr in Frankreich landen oder französisches Gebiet überfliegen! Währenddessen kann sowohl in D als auch A als auch CH (und wohl überall sonst) weitergeflogen werden und der Einbau eines ELT bleibt für Privatflugzeuge fakultativ.

 

Es lebe die EASA, es lebe das geeinte Europa, wo alle sich lieb haben und alles ja soooo überall gleich ist! Und es sollen die Idioten bei der französischen Luftfahrtbehörde hoch leben, die damit wohl einigen tausend bis zehntausend französischen (und anderen) Flugzeugeignern die Freude am Fliegen vermiesen! :mad::mad::mad::mad:

 

Die Regelung gilt übrigens FÜR SÄMTLICHES FLUGGERÄT, inkl. Segelflugzeuge.

 

Markus

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Um das zu präzisieren: In Frankreich sind nebst 406 MHZ ELTs auch alte ELTs in Kombination mit einer PLB erlaubt. Viele Franzosen rüsten nicht auf neue ELTs um, sondern kaufen sich zusätzliche PLBs.

 

Man muss jetzt halt zur Kenntnis nehmen, dass nicht mehr in der Schweiz der Schnee weisser ist als sonstwo, sondern in der Grande Nation.

 

Hans

Geschrieben

Gibt es etwas schriftliches? Ich sollte morgen über Frankreich fliegen....

 

Schönen Abend

 

Claudia

Geschrieben
Ich sollte morgen über Frankreich fliegen....

 

Hast du das Wetter angeschaut!?!

Geschrieben
Währenddessen kann sowohl in D als auch A als auch CH (und wohl überall sonst) weitergeflogen werden und der Einbau eines ELT bleibt für Privatflugzeuge fakultativ.

Die Regelung gilt übrigens FÜR SÄMTLICHES FLUGGERÄT, inkl. Segelflugzeuge.

Hallo Markus

 

ich kann deinen Frust verstehen, aber in Österreich war das ELT schon vorher obligatorisch, sogar auf UL's.

 

Um das zu präzisieren: In Frankreich sind nebst 406 MHZ ELTs auch alte ELTs in Kombination mit einer PLB erlaubt. Viele Franzosen rüsten nicht auf neue ELTs um, sondern kaufen sich zusätzliche PLBs.

Stimmt, ein (günstiges) PLB reicht auch.

Aber! Es ist noch nicht sicher ob andere Länder nicht doch ELT verlangen werden. Immerhin wird in Frankreich ein ELT (momentan nur) empfohlen. (Link AIC N°10/08)

(RECOMMENDATION) ELT for Aeroplanes and helicopters

(RECOMMENDATION) ELT or PLB for gliders, restricted certificated aircrafts and ULM's]

 

Im Fliegermagazin 02/2009 war ein Bericht über die neuen ELT's 406MHz. Hierbei möchte ich auf folgenden Absatz aufmerksam machen:

Verpflichtend ist ein ELT, zumindest in der Privarluftfahrt, in Deutschland nicht. So bleibt die Risikoeinschätzung jedem selbst überlassen. Allerdings wird dies wohl nicht so bleiben, eine Neufassung der Betriebsvorschriften für die nicht gewerbliche Luftfahrt ist in Arbeit. Die zukünftigen ELT-Regelungen orientieren sich an den entsprechenden ICAO-Standards. Es wird wahrscheinlich eine stufenweise Einführung geben, wonach zunächst nur Flugzeuge und Hubschrauber, die Flüge ins Ausland durchführen, von diesen Bestimmungen betroffen sein werden. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen dann alle Flugzeuge und Hubschrauber mit einem 406-MHz-ELT ausgerüstet sein.

In den Nachbarländern sind die Vorschriften zum Teil schon jetzt anders. In Österreich zum Beispiel sind ELTs Pflicht, in der Schweiz und in Norwegen werden sie dringend empfohlen.

Also kauft man sich heute ein (günstigeres) PLB wegen der französischen Regelung, so muss man wahrscheinlich in den nächsten 1 bis 5 Jahre doch ein neues ELT einbauen.

 

Ausserdem muss man auch die Unterschiede zwischen PLB und ELT kennen:

1) Ein ELT ist einem Flugzeug zugeordnet (inklusiv Immatrikulation), während ein PLB einer Person zugeordnet wird.

Bei gemieteten Flugzeugen ohne ELT müsste also jeder Pilot der nach Frankreich fliegt ein PLB kaufen.

 

2) Ein ELT löst bei einem Schock automatisch aus. Ein PLB muss jedoch manuell ausgelöst werden.

Vorteil ELT: Ist der Pilot nach einem Crash nicht mehr in der Lage sein PLB auszulösen, so wird ein ELT automatisch ausgelöst.

Vorteil PLB: Bei einer Notwasserung ist das PLB beim Piloten (an der Schwimmweste) und kann ausgelöst werden, während das ELT nach kuzer Zeit mit dem Flieger versinkt und verstummt.

 

3) Wenn ein ELT auslöst weiss man sofort dass es sich um ein bestimmtes Flugzeug handelt. Die Art der Notlage kann vielleicht schneller erkannt werden, zB. anhand vom Flugplan ist bekannt ob auch Passagiere an Bord sind, usw...

Bei einem PLB weiss man nur dass eine bestimmte Person einen Notfall hat. Hierbei kann es sich auch um eine Bergwanderung oder ein Bootsausflug handeln.

Geschrieben

Tja, wie immer, im Dokument ist offenbar das Mitführen eines ELT mandatory und weiter unten ists eine Recommendation. Nichts desto trotz einmal mehr Beweis für das Nichtfunktionieren der europäischen Gemeinschaft auch in diesem Bereich.

 

Wie macht Ihr das beim Gletscherfliegen Hans?

 

Markus

Geschrieben
ich kann deinen Frust verstehen, aber in Österreich war das ELT schon vorher obligatorisch

 

Hast Du das schriftlich? Nach meiner Info war das Mitführen eines ELT im Privatflugzeug immer fakultativ.

 

 

nebst 406 MHZ ELTs auch alte ELTs in Kombination mit einer PLB erlaubt

 

Gemäss AIC aber nur in Segelflugzeugen und Experimental. Und alte ELT's offenbar nur wenn sie simultan auch auf der neuen Frequenz senden. Gemäss Aussage der Firma Christen Airtech in Grenchen (tel. heute) wird jedes Flugzeug ohne die entsprechenden ELT bis zum Einbau eines solchen gegroundet.

 

Markus

Geschrieben
Hast Du das schriftlich? Nach meiner Info war das Mitführen eines ELT im Privatflugzeug immer fakultativ.

 

Mindestens seit Juli 1990 ist es obligatorisch. Hier ist das Blatt aus dem Bottlang.

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Gemäss AIC aber nur in Segelflugzeugen und Experimental. Und alte ELT's offenbar nur wenn sie simultan auch auf der neuen Frequenz senden. Gemäss Aussage der Firma Christen Airtech in Grenchen (tel. heute) wird jedes Flugzeug ohne die entsprechenden ELT bis zum Einbau eines solchen gegroundet.
Verwirrung! Im AIC lese ich nämlich:
From 1st January 2009, all aeroplanes and helicopters shall be equipped with at least one ELT of any type, or failing that, one PLB with built-in GNSS receiver
Also wenn ich nur noch ein wenig Englisch kann, dann hatte selbst ich das falsch in Erinnerung. Es braucht irgend ein ELT (auch ein altes) oder ein PLB.

 

Richtig wäre daher gewesen, dass nun alle Franzosen, die kein ELT haben, sich eine PLB kaufen. Es gab grosse Sammelbestellungen.

Hans

Geschrieben
Definitiv falsch

 

Da wär ich nicht so sicher:

 

 

2.11.1 General

Carrying an emergency beacon (ELT or PLB(**)) is mandatory within the conditions provided in Paragraphs 2.11.2 et

seq., for any aeroplane and helicopter, except for CNRAs, CDNRs, CNRACs, CNSKs and ULMs(***), as well as aircraft

flying within aerodrome traffic

 

und Glider sind definitiv keine restricted certificate aircraft. In diesem Sinne ist das Dokument missverständlich formuliert. Man wird sehen inwiefern das überhaupt kontrolliert wird und wie gross der Zorn von Flugzeugeignern sein wird wenn deren Flugzeug von den Behörden gegroundet wurde...

 

Markus

Geschrieben

Hoi Markus,

 

rein vom Gesetzestext her wär ich auch nicht sicher...aber der DAEC hat es schliesslich mit der Französischen Luftfahrtbehörde abgeklärt. Siehe mein Link und Römisch II und III des Gesetzestextes. Daher denke ich dass es geklärt ist.

 

Gruss Ueli

Geschrieben

Hallo Ueli

 

Meinst Du, dass die Aussagen in dem DAEC-Statement auch für Motorflugzeuge mit 121.50 MHz ELT gilt? Oder muss ich damit rechnen gegroundet zu werden?

 

Gruss

 

Markus

Geschrieben

So... und jetzt wollen die Käsköppe auch auch bei den Grossen mitspielen.

 

In einem Land so flach, dass man selbst ein gecrashtes Modellflugzeug noch auch 50 km erkennt und ein in der Nordsee abgesoffenes Flugzeug nicht, weil sich die Luftfahrt ELTS im Gegensatz zu den EPIRP's der Seefahrt beim absaufen nicht lösen und aufschwimmen.

 

http://www.ivw.nl/Images/AIC-B%200708_tcm247-223162.pdf

 

Niederlande ab 1.02.2009 406MHZ ELT-Pflicht für grenzüberschreitende Flüge ohne Ausnahme. Kein PLB vorgesehen.

 

Was soll's... Borkum ist auch schön. Muss ja nicht Texel sein. Dämlicher Haufen!

 

Soviel zur Reisefreiheit in der EU......

 

Achim

Geschrieben

Jep, aber das ist keineswegs nur eine europäische Angelegenheit. Selbst bei uns in Afrika, wo dich eh keiner suchen kommt, müssen alle Flugzeuge ab diesem Jahr mit dem 406 MHz ELT ausgestattet sein. :001:

Geschrieben

... scheint die Amis sind (mal wieder?) die einzig vernünftigen?

 

:005:

Geschrieben

Als häufiger Frankreichflieger hat die Sache mich nicht in Ruhe gelassen.

 

Der Text ist eindeutig unklar und zwar in Englisch wie in Französisch.

"ELT of any kind" steht für "ELT d’un type quelconque" und heisst meiner Meinung nach sicher nicht, "406 welcher Marke auch immer."

 

Eigentlich lässt sich nur aus dem Titel wage schliessen, dass lediglich 406 ELT zugelassen sind. Dennoch bin ich unsicher, da so viele mir sagen, dass genau das gemeint sein soll.

 

Offenbar ist es aber so, dass Annex II Flieger und damit Super Cubs nicht betroffen sind. (CDNR - Restricted airworthiness certificate with no type certificate holder)

 

Also Halter der PPJ think twince! :005:

Ich jedenfalls kaufe jetzt nichts.

 

Hans

Geschrieben
Als häufiger Frankreichflieger hat die Sache mich nicht in Ruhe gelassen.

Kann ich gut verstehen, ich bin auch betroffen :(

 

Offenbar ist es aber so, dass Annex II Flieger und damit Super Cubs nicht betroffen sind. (CDNR - Restricted airworthiness certificate with no type certificate holder)

Blöde Frage:

Im französischen Text steht: "certificat de navigabilité restreint d’aéronef sans responsable de navigabilité (CDNR)"

"sans responsable de navigabilité" bedeutet soviel wie "ohne Navigationsverantwortlichen"

Ist damit nicht der Pilot gemeint? Ich habe es so verstanden dass CDNR eine Drohne beschreibt.

Geschrieben
"sans responsable de navigabilité" bedeutet soviel wie
Würde sagen, "ohne Verantwortlicher der Fliegbarkeit" (Schiffbarkeit), was auf Deutsch in etwa heisst, ohne einen Hersteller, der für die Lufttüchtigkeit verantwortlich ist.

 

Hans

Geschrieben
"ELT of any kind" steht für "ELT d’un type quelconque" und heisst meiner Meinung nach sicher nicht, "406 welcher Marke auch immer."

So wie ich das interpretieren würde:

SUBJECT: Carrying an emergency beacon transmitting on 406 MHz:

Emergency Locator Transmitter (ELT) / Personal Locator Beacon (PLB)

Der Text behandelt ganz klar die ELTs und PLBs mit 406MHz

 

2.11.2.1 : From 1st January 2009, all aeroplanes and helicopters shall be equipped with at least one ELT of any type
Of "any type" ist hier meiner Meinung nach ELT/S (manual acitvation) oder ELT/A (automatic activation) (oder PLB) gemeint.

 

2.11.2.3 All aeroplanes and helicopters for which the individual certificate of airworthiness is first issued after 1st July 2008 shall be equipped with at least one automatic ELT.
Also ein ELT/A ist nur bei neuen Flugzeugen obligatorisch, d.h. ältere Flugzeuge dürften ein ELT/S oder PLB nutzen.

 

2.11.5 Frequency, coding and registration

Any emergency beacon (ELT or PLB) shall be capable of transmitting simultaneously on the following frequencies: 121.5 MHz and 406 MHz...

Also egal welches ELT (A oder S) oder PLB man auch immer benutzt, es muss gleichzeitig auf 406 und 121.5 MHz senden.

 

II (RECOMMENDATION) - Automatic ELT for aeroplanes and helicopters
Für Flugis und Helis wird empfohlen ein ELT/A einzusetzen. Gemäss 2.11.2.3 ist ein ELT/A ja nur für neue Flieger obligatorisch.

 

III (RECOMMENDATION) - ELT or PLB for gliders, restricted certificate aircraft and ULMs
Hier wird es etwas schwieriger. Diese Flugzeugtypen werden unter 2.11.2 nicht speziell erwähnt, aber auch nicht ausgeschlossen.

 

III ...restricted certificate aircraft (CNRA, CDNR, CNRAC, CNSK) and ULMs, carrying at least one ELT of any type (or failing that, one PLB with built-in GNSS receiver, that received a COSPAS/SARSAT type approval number, except for series 700 of Cospas-Sarsat numbers identifying the special-use beacons not meeting all the technical requirements and all the tests specified by Cospas-Sarsat), transmitting simultaneously on the following frequencies: 121.5 MHz and 406 MHz, is recommended to fly in the French airspace.
Also hier wird ein ELT (121.5 + 406MHz) ganz klar nur empfohlen.
The emergency beacons (ELT or PLB) that are capable of transmitting on 406 MHz shall be coded...
Hier wird auch nochmals bestätigt, dass wenn das ELT oder PLB in der Lage ist auf 406MHz zu senden, muss es so und so codiert sein. Das heisst für mich dass hier auch ELT's alter Generation zum Einsatz kommen könnten.

 

Ich schliesse daraus, dass alle Flugzeuge und Helikopter welche nicht unter § III erwähnt werden ein neues ELT (ELT/A nur bei neuen Flugzeugen obligatorisch) oder ein PLB mit 406 und 121.5 MHz an Bord haben müssen.

Bei ULs, CDNR, Experimentals und Oldtimer ist es nicht ganz klar.

Geschrieben
Würde sagen, "ohne Verantwortlicher der Fliegbarkeit" (Schiffbarkeit), was auf Deutsch in etwa heisst, ohne einen Hersteller, der für die Lufttüchtigkeit verantwortlich ist.

 

Hans

 

Stimmt, ich habe noch ein bisschen nachgeforscht. Es betrifft also Flugzeuge deren Hersteller beispielsweise nicht mehr existieren.

Geschrieben

Hallo Ihr Zwei Philosophen :005:

 

Was soll man denn jetzt glauben? Der Text ist wirklich missverständlich, aber beim Amt in Frankreich zu fragen würde wohl dem Wecken blutrünstiger Kampfhunde gleichkommen, also lassen wir das lieber.....:009:

 

Dass Hans seine Cup wohl eher nicht auszurüsten braucht glaube ich gerne. Nur wie stehts mit Flugzeugen welche nicht in diese Klasse fallen? Man könnte ja gar interpretieren, dass bestehende Installationen auf 121.5 MHz vorderhand auch noch akzeptiert werden und nur neu zugelassene Flugzeuge ausgerüstet werden müssen.....

 

Verwirrung, verwirrung....

 

Markus

Geschrieben

Macht euch das doch nicht so schwer. 121er-ONLY Geräte sind nicht mehr erlaubt. Wer da was zwischen den Zeilen lesen will, muss schon ganz viel Text kreativ deuten - vor allem aber die Tatsache, dass deren großräumige Überwachung eingestellt wurde.

 

Für die Feinsemantiker: Sie sind auch nicht verboten. Sie dürfen aber bei den Pflicht-Flugzeugen nicht mehr verwendet werden. ULs, CDNR, Experimentals und Oldtimer dürfen sie haben, sind sind dann aber technisch wertlos. Warum man ein Gerät mit sich rumschleppen muss und damit Payload verschwendet und Wartungszeit blockiert, die ein weitgehend sinnloses Signal aussenden, müßte mir mal jemand erklären. Ja, ich weiß auch, dass das Signal bei der Nahsuche noch ganz nützlich ist, aber wem nützt das? Zunächst muss ein Rettungshubschrauber aus Irgendwo mal zu einem Terrain geführt werden, in dem dann Nahsuche sinnvoll ist und das geht mit den 121ern eben nicht mehr. Auch nicht aus nostalgischen Gründen.

 

ULs, CDNR, Experimentals und Oldtimer müssen nicht mit 406er Geräten ausgerüstet sein, es ist aber EMPFOHLEN.

 

Für mich stellt sich das Thema relativ schlang und deutlich dar. Auch für den Eigner eines Oldtimers. Der muss nur in seine Papiere sehen und weiß sofort, in welche Kategorie sein Flugzeug fällt.

 

Gruß - Karsten

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