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Schnupperflüge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... nachdem es in der Schweiz doch noch möglich ist, einen RPPL zu machen, möchte ich mal gerne wissen, warum einen JAR interessieren müsste, wenn man einen Schnupperflug macht.

Aber egal, haut euch die Köppe ein ;)

 

 

Edit Christian Thomann: Das Verschieben aus "Digitale ICAO Karte" hierher hat zwar geklappt, mir ist aber nicht klar, ob der jetzt der Thread des Starters hier in diesem Thread richtig ist. Er ist zwar bloss als Nummer 1 hier erschienen.Nummer 2 hier ist der Beginn.

Geschrieben

sind bei uns in OE striktest verboten, erst vor kurzem gab's wieder eine aussendung der nationale behörde die nochmals darauf hingewiesen hat - ohne, minimum = flugschülerausweis, geht nichts;

 

bei euch in der CH möglich:

 

" 2. Lernausweis

Zur Abklärung Ihrer Flugverträglichkeit können Sie auch ohne Lernausweis mit Ihrem Fluglehrer am Doppelsteuer 20 Starts und Landungen absolvieren, solche Flüge nennen wir "Schnupperflüge".

 

http://www.mfvs.ch/ausbildung.html

 

 

gibt es zum thema auch eine BAZL info/stellungnahme/veröffentlichung?

 

 

danke

wolfgang,VIE

Geschrieben

Servus Wolfgang,

 

könntest du mir vlt diese Aussendung zukommen lassen, bzw. den Link dazu schicken?

 

Danke, lg,

Clemens

Geschrieben

Wolfgang ich wäre auch an dem Link interessiert, falls online verfügbar!

Geschrieben

martin hat weiter oben einen link angegeben - mehr habe ich auch nicht.

 

mfg

wolfgang, VIE

Christian Thomann
Geschrieben
AFAIK nicht, aber es steht im relevanten luftrechtlichen Erlass: http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_222_1/a42.html

 

Martin

 

Hoi zäme

 

Es ist in der Tat auch so. Ich kann dies als FI auch bestätigen. Obiger ist der einzige Link zu dieser sonderbaren Eigenheit des BAZL. Die Schweizer müssen halt immer eine Extrawurst haben. :)

 

Spass beiseite! Dies ist wirklich ein sehr positiv zu wertendes Entgegenkommen des BAZL, zwecks absolut formlosen und unbürokratischen Abklärung der Eignung oder Fähigkeiten des Interessenten. Es ist nicht nur einfach ein Zückerchen, sondern eine sehr zu empfehlende Methode. Dadurch erspart man auch das Medical, die Lernlizenz und alle kostenpflichtigen Gebühren.

 

Ein Beispiel aus dem Birrfeld, wo ein Segelflugschüler im allerersten Einführungsflug mit erheblichen Ohrenschmerzen diesen Flug sofort abbrechen musste, weil bei ihm der Druckausgleich zum Innenohr nicht ausreichend funktionierte. Es muss also nicht kübelweise Unwohlsein in die Luft gesprayt werden. Hätte er obige Möglichkeit vorher erkannt, wären ihm alle Vorkosten erspart gewesen.

 

Der oben erwähnte Link zum BAZL steht im BAZL selbst leider etwas verloren da. Eben, ohne weitere Erklärung. Somit liegt es also eher in der Obhut der Flugschule, diese Möglichkeit hervor zu heben, wie dies die mfvs ja lobenswert auch tut. Dies hat mich nun auch in unserer Homepage zur Nachahmung motiviert. Danke!

 

Den Ausbildungswilligen viel Erfolg!

Chregel

Geschrieben

Soweit es mir bekannt ist, gibt es eine solche "Eignungsabklärungsregelung" in Österreich nicht. Dennoch sind mir mehrere Flugschulen (große und kleine) bekannt, die ganz offen mit "Schnupperflügen" werben.

Dabei wird meist explizit darauf hingewiesen, dass der Fluggast "fliegen" darf unter Aufsicht des FIs.

Ich selbst bin seinerzeit auch über einen solchen Schnupperflug in die kleine Fliegerei hineingekommen.

 

Es stellt sich mir jetzt die Fragen:

- Wenn es ein absolutes no-go ist, wieso werben doch einige Flugschulen damit?

- Was spricht (rechtlich) dagegen, dass ein FI auf dem rechten Platz sitzt und den Fluggast ein paar Kurven drehen lässt?

 

Ich denke jedem ist klar, dass es grundsätzlich kein großes Thema ist und tagtäglich Hobbypiloten ihren Fluggästen erlauben mal kurz ein paar Kurven zu fliegen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn Flugschulen damit werben, kann es doch wohl nicht ganz ganz voll arg verboten und schlimm sein, denn da käme man doch spätestens bei der nächsten FTO-Prüfung der Austrocontrol drauf, oder?

 

lg,

Clemens

Geschrieben

Hallo Wolfgang,

 

OE striktest verboten, erst vor kurzem gab's wieder eine aussendung der nationale behörde die nochmals darauf hingewiesen hat

ich meine einen Link zur OE Aussendung, nix CH.

Geschrieben

das steht in einem schreiben das flugschulen bekamen, einfach in deinem verein nachfragen, die sollten das schreiben haben.

 

mfg

wolfgang, VIE

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