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Bewilligung für Flüge unterhalb der gesetzlichen Mindestflughöhen


Markus Epp

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Sali zäme

 

Vor einiger Zeit wurde ja die "Bewilligung für Aussenlandungen für private Flüge" von CHF 140.- auf CHF 500.- erhöht (hier mehr). Dann im letzten September wieder auf CHF 250.- reduziert und man erhielt einen Check womit den Restbetrag der bereits bezahlte Gebühr wieder zurückerstatted bekam.

 

Im Begleitbrief steht unter Anderem folgendes:

Wie das BAZL Ende Juni 2008 bekannt gegeben hat, wurden folgende Gebührentarife gesenkt:

- Bewilligung für Aussenlandungen (...) auf 250 Franken für private Flüge

- (...)

- Bewilligung für Flüge unterhalb der gesetzlichen Mindestflughöhen von 400 auf 250 Franken für private Flüge.

- (...)

 

"Bewilligung für Flüge unterhalb der gesetzlichen Mindestflughöhen" für kommerzielle Betriebe ist mir bekannt... aber für private Flüge?? Gibt es das wirklich oder ist es wohl nur ein Schreibfehler. Habe drum auch noch nirgens ein entsprechendes Antragsformular gesehen.

 

Vielleicht weiss ja jemand mehr?

 

Und ach ja: ALLNE NO ES GUETS NEUS!!

 

Gruss Markus

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Hoi Markus

 

Dir zerscht au mol no ä guäts Neus... :)

 

Was deine Fragestellung angeht, ist mir beim Lesen von diesem Schreiben genau das Selbe durch den Kopf gegangen. Kommerziell absolut klar - aber privat?

 

Aber naja, vielleicht weiss doch jemand mehr als wir - wäre spannend!

 

Gruss

Jan

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Hallo Zusammen

 

Habt ihr einen Link zum Schreiben, das würd mich nähmlich auch noch interessieren und was versteht man denn unter Mindestflughöhe in der Schweiz?

 

Gruss

Alex

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Hoi zaeme!

 

Hier duerfte es sich um Bewilligungen wie zum Beispiel fuer Vorfuehrungen anlaesslich von airshows und Kunstflugwettbewerben handeln. Diese benoetigen alle eine Bewilligung zum Unterschreiten der Mindestflughoehen.

 

Mit besten Gruessen

Ruedi

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