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Frecher Bilderklau


Pascal S.

Empfohlene Beiträge

So wie ich das an anderer Stelle verstanden habe, kommt er noch glimpflich davon, mit einer Unterlassungserklärung und einer Spende für eine allgemeinnützige Organisation.

 

Ja hab ich gesehen. Ist aber in jedem Fall IMHO nochmal ein himmelweiter Unterschied, ob man mit der Klum für seine kommerzielle Veranstaltung wirbt oder ob man sich denkt: Ach da ist ja noch ein Schnappschuss von 'meinem' Flieger und den neben x anderen auch noch auf seine Page packt.

Aber wie man sieht, die Klum ist weniger 'erbarmungslos' als so mancher Spotter ,)

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Ach da ist ja noch ein Schnappschuss von 'meinem' Flieger

Dass ausgerechnet du immer das Wort Schnappschuss in den Mund nimmst... Naja, dann sind eben Rechnungen nötig, um die Wertschätzung von Fotos der Realität anzupassen, that's life. Neben wievielen anderen geklauten Bildern das eigene Auftaucht spielt hierbei übrigens auch keine Rolle.

Laut MfM sprechen wir bei einer 1-jährigen Nutzung von einem Honorar von 195€ + anfallende Zuschläge für fehlende Nennung des Fotografen und unerlaubte Nutzung. Eine Firma reissen solche Kosten in der Regel nicht in den Ruin und wenn man vorher höflich anfragt, wird kein Hobbyist wirklich den MfM-Satz verlangen. Und wenn das, was der Fotograf verlangt, zu viel für die Firma ist, steht es ihr immernoch frei, das Foto nicht zu verwenden. Ganz einfach.

Bei kommerzieller Nutzung sehe ich schlicht keinen Grund für Mitleid. Hat der Staat bei selbigen Personen auch nicht wenn sie vergessen, Steuern zu zahlen.

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Dass ausgerechnet du immer das Wort Schnappschuss in den Mund nimmst...

 

Oh, Entschuldigung! Darf ich noch die gleiche Luft atmen wie der grosse Künstler?

Jetzt wird's mir langsam wirklich zu doof.

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Nur zur Info: Schnappschuss ist leider umgangssprachlich mit einer negativen Assoziation verbunden. Vom Sinn her sind Schnappschüsse lediglich Momentaufnahmen, bei denen der Fotograf sich zuvor nicht lange Gedanken gemacht hat, wie das Resultat sein wird.

 

Ich kenne zahlreiche wirklich hervorragende Schnappschüsse.

Spotteraufnahmen gehören in der Regel nicht dazu, weil allein die Anfahrt zum Flughafen und angestellte Gedanken über Lichtposition/Wetter für mich einen Großteil der Spontanität nehmen.

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Nur zur Info: Schnappschuss ist leider umgangssprachlich mit einer negativen Assoziation verbunden. Vom Sinn her sind Schnappschüsse lediglich Momentaufnahmen, bei denen der Fotograf sich zuvor nicht lange Gedanken gemacht hat, wie das Resultat sein wird.

 

Ich verwende ja den Begriff Schnappschuss absichtlich, weil dieser eben nicht geschützt ist.

Für mich sind viele Spotterbilder Schnappschüsse. Es gibt teilweise auch handwerklich wirklich fantastisches (aus meiner Sicht), aber nur weil ein Bild gut aussieht, ist es noch lange kein Schnappschuss.

Flugzeuge werden jedenfalls soweit ich weiss weder aufwendig geschminkt, noch passend im Bild drapiert. Es werden keine Lampen und keine Diffusoren aufgestelltIm richtigen Moment wird abgedrückt, exakt meine Definition von Schappschuss. Vielleicht wird auch schon 10 Sekunden vorher und 10 Sekunden Nachher abgedrückt, die schnelle Cam machts möglich.

Mag auch daran liegen, dass ich in menem Leben vielleicht 3 mal 'spotten' war (an Flugschauen) und schon gleich einer meiner Schnappschüsse doppelseitig in nem Fliegerheft gelandet ist. Trotzdem war's ein Schnappschuss - und ich seh mich nicht als Künstler.

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Man mag mich da 'Kleingeistig' nennen, aber eigentlich passt das doch eher auf die Gegenseite ;)

 

Man ist also kleingeistig, wenn man einem kommerziellen Unternehmen gegenüber seine Rechte wahrnimmt? Man soll gar Mitleid mit ihnen haben, weil sie eventuell unprofessionell organisiert (oder auch einfach dreist) sind? Haben diese Unternehmen "Mitleid" mit einem, wenn man selbst deren Leistungen mal gratis, ohne vorher zu fragen, in Anspruch nehmen möchte?

 

Gruss,

Thomas

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Man ist also kleingeistig, wenn man einem kommerziellen Unternehmen gegenüber seine Rechte wahrnimmt? Man soll gar Mitleid mit ihnen haben, weil sie eventuell unprofessionell organisiert (oder auch einfach dreist) sind? Haben diese Unternehmen "Mitleid" mit einem, wenn man selbst deren Leistungen mal gratis, ohne vorher zu fragen, in Anspruch nehmen möchte?

 

Ich sag dazu nichts mehr. Kannst ja mal die Klum fragen - aber die ist halt auch ne Dilettantin im Vergleich zu so manchem Künsler hier ;)

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Alles klar, ich fahre demnächst schwarz mit der Bahn - der Zug fährt ja sowieso - und verweise beim Schaffner dann auf die Klum :008:

 

Edit: Habe mir mal die Klum-Story durchgelesen. Das Management von Heidi Klum hat grosszügig auf die Zahlung von 142,000EUR von einem mittellosen Arbeitslosen verzichtet, der ein Bild von Heidi unbeabsichtigt als Werbung für eine Veranstaltung des Kulturhauses Grüna (bei Chemnitz) verwendet hat - freilich nach vorheriger Androhung einer Haftstrafe.

 

Dementsprechend soll man als Privatperson also auch Mitleid mit millionenschweren Unternehmen haben, die mit gestohlenen Fotos kommerzielle Ziele verfolgen? Und wenn man einem solchen Unternehmen eine Rechnung über 50, 100 oder 200EUR schickt, ist es unethisch und Nötigung?

 

Finde ich eine spannende Logik...

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Ich verwende ja den Begriff Schnappschuss absichtlich, weil dieser eben nicht geschützt ist.
Schnappschüsse sind im Schweizer Urheberrecht grundsätzlich geschützt. Hingegen scheitert der urheberrechtliche Schutz von Fotos häufig an der fehlenden Individualität – diese muss sich aus dem jeweiligen Foto selbst ergeben, die Umstände von Entstehung und Planung spielen diesbezüglich keine Rolle. Der Grad der Individualität bemisst sich am möglichen Gestaltungsspielraum, insbesondere bezüglich Motivwahl und Gestaltungsmittel (beispielsweise verwendeter Filter oder gewählter Bildausschnitt). Viele typische Spotterbilder lassen leider ein Mindestmass an Individualität vermissen und geniessen entsprechend keinen urheberrechtlichen Schutz in der Schweiz …

 

Fotografen, die einer Verbreitung ihrer Fotos nicht abgeneigt sind, empfehle ich grundsätzlich die klare Kommunikation der damit verbundenen Bedingungen sowie die Verwendung von positiven Anreizen. Rechtssicherheit schaffen diesbezüglich die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons, die «Attribution-Noncommercial-No Derivative Works»-Lizenz beispielsweise erlaubt eine nicht-kommerzielle Verwendung und der Fotograf kann sich auf die Verwertung der kommerziellen Nutzung beschränken.

 

Gruss,

Martin

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Schnappschüsse sind im Schweizer Urheberrecht grundsätzlich geschützt. Hingegen scheitert der urheberrechtliche Schutz von

 

Ja du hast recht. Es ist ja eben nicht ganz so einfach, die Grenze zu ziehen.

 

Viele typische Spotterbilder lassen leider ein Mindestmass an Individualität vermissen und geniessen entsprechend keinen urheberrechtlichen Schutz in der Schweiz …

 

eben:

... wenn man aber dann liest, dass selbst die Bilddatenbanken keine Lust mehr haben den 300sten Schuss vom gleichen Vogel im gleichen Winkel beim gleichen Licht an der gleichen Stelle auch noch aufzunehmen, dann frage ich mich schon, wer da noch auf die Idee kommen kann, er habe da nun ein einmaliges Werk geschaffen mit seinem Bild.

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Ja du hast recht. Es ist ja eben nicht ganz so einfach, die Grenze zu ziehen.
… richtig, und deshalb frage ich für fremde Fotos, die ich öffentlich nutzen möchte, jeweils beim Fotografen um Erlaubnis nach, zumal das Fotografieren von Flugzeugen und die anschliessende Präsentation im Internet unabhängig von der urheberrechtlichen Beurteilung mit viel Aufwand und Einsatz verbunden ist. Dafür verdienen Fotografen, deren Fotos ich verwenden darf, Anerkennung, und deshalb sollte die Bitte um Erlaubnis eine Selbstverständlichkeit darstellen. Bislang übrigens lehnte noch kein angefragter Fotograf eine nicht-kommerzielle Nutzung ab, im Gegenteil, viele Fotografen weisen auf zum Teil noch bessere Fotos aus ihrem Fundus hin oder leisten sonstige wertvolle Unterstützung.

 

Gruss,

Martin

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… richtig, und deshalb frage ich für fremde Fotos, die ich öffentlich nutzen möchte, jeweils beim Fotografen um Erlaubnis nach, zumal das Fotografieren von Flugzeugen und die anschliessende Präsentation im Internet unabhängig von der urheberrechtlichen Beurteilung mit viel Aufwand und Einsatz verbunden ist. Dafür verdienen Fotografen, deren Fotos ich verwenden darf, Anerkennung, und deshalb sollte die Bitte um Erlaubnis eine Selbstverständlichkeit darstellen. Bislang übrigens lehnte noch kein angefragter Fotograf eine nicht-kommerzielle Nutzung ab, im Gegenteil, viele Fotografen weisen auf zum Teil noch bessere Fotos aus ihrem Fundus hin oder leisten sonstige wertvolle Unterstützung.

 

Gruss,

Martin

 

Dass wir uns richtig verstehe: Das wäre für mich auch selbstverständlich und ich finde auch dass der Anstand das Gebietet. Ich habe aber auch schon so manches Video nicht veröffentlicht, weil ich z.B. keine passende Hintergrundmusik, die frei von Rechten anderer wäre gefunden habe. Wieviele machen sich da keinen Kopf drum? Ich würd auch keinen Apfel von einem fremden Baum pflücken, auch wenn das nicht verboten ist.

Warum dann ausgerechnet die Nutzung so eines Bildes dermassen teuer werden sollte, statt einem 'Finger weg', das werd ich nie einsehen. Das ist IMHO (Ja, IMHO !) mindestens ebenso unanständig. Auf nix anderes wollte ich ja von Anfang an hinaus.

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dann frage ich mich schon, wer da noch auf die Idee kommen kann, er habe da nun ein einmaliges Werk geschaffen mit seinem Bild.

Bitte um Kenntnisnahme:

- Es geht um Bildnisse mit individuellem Charakter, "einmalig" ist etwas anderes. Es kann auch zwei nahezu identische Bilder geben, die individuellen Charakter haben und geschützt sind (Bspw. Bilder aus der "Wisi-Perspektive" - wenn ich die nun selbst nachstellen würde, wäre Wisis Bild nicht plötzlich weniger ein Werk als es vorher war).

- Werk i.S.d.G. ist ein festes Wort und hat nicht direkt etwas mit dem "Werk" wie man es Umgangssprachlich benutzt zu tun. Die Umgangssprache bindet daran eine hohe Qualität, die aber wie Martin bzgl. des Schnappschusses erläutert hat nicht maßgeblich für den Werksbegriff im Gesetz.

 

Unser Privatrecht-Dozent hat eine Lieblingsfloskel auf jegliche rechtliche Frage, die unter Juristen weit verbreitet ist und im Grunde alles aussagt: "Es kommt drauf an". Entsprechend kann man nicht pauschal sagen, dass banal aussehende Spotterfotos keine Werke laut Gesetz sind, wenn man es drauf anlegt müsste das Gericht entscheiden und dort könnte auch schon eine lange Belichtungszeit entscheidend für eben diesen individuellen Charakter sein. Man weiß es eben nicht 100%.

 

 

Vielleicht habe ich auch ein anderes Wertgefühl meiner Bilder weil ich durch die deutsche Gesetzgebung "verwöhnt" bin, mit dem Bewusstsein dass jedes meiner Fotos urheberrechtlich geschützt ist. Und vielleicht erwarte ich auch wegen dieser Eindeutigkeit den entsprechenden Respekt einer Firma, die Bilder verwenden will, dem Fotografen gegenüber.

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Man weiß es eben nicht 100%.

Ja. Das gilt aber eben in beide Richtungen. Ich kann mich da durchaus an Beispiele in meinem Rechtsunterricht erinnern (CH halt) wo ich gedacht habe: Das müsste doch jetzt eigentlich geschützt sein.

 

Und vielleicht erwarte ich auch wegen dieser Eindeutigkeit den entsprechenden Respekt einer Firma, die Bilder verwenden will, dem Fotografen gegenüber.

 

Wie gesagt - vielleicht habe ich mich da auch etwas zu verkürzt ausgedrückt: Respekt würde ich mir auch wünschen. Fehlender Respekt rechtfertigt meiner Meinung nach jedoch noch lange keine (IMHO!) übertriebenen Forderungen.

Ich wurde z.B. auch schon mal darauf aufmerksam gemacht, dass jemand meine E-Bay Aution 1:1 kopiert hat. Vom Bild über den Text - alles 1:1.

Klar, das ist eine ziemliche Unverfohrenheit. Ich hätte den jetzt zusammenstauchen können, ihm melden können, was auch immer - aber ginge es mir denn wirklich besser, wenn der jetzt die Arbeit auch nochmal machen muss?

Ich bin zum Schluss gekommen: Nein, soll er sich an meinem 'Werk' freuen. Ich hab ihm dann eine kleine Nachricht geschickt im Stil von 'viel Spass mit meinem Text', damit er merkt, dass ich's gemerkt hab ;) und gut war's.

Wenn's nach dir geht hätte ich dem ja direkt ne €1000 Rechnung schicken können, immerhin ging's ja nicht nur um Bilder (mehrere), sondern auch noch um Text.

Ich könnte sowas aber mir selbst gegenüber nicht rechtfertigen. Davon abgesehen, dass mir logischerweise unter anderen Umständen niemand so viel für diese Arbeit gezahlt hätte kommt ja noch dazu, dass sie meinen Zweck weiterhin genau so gut erfüllt hat (Versteigerung war mitlerweilen dann auch abgelaufen) und ich den Text ja geschrieben habe um ein Ziel zu erreichen, nämlich um einen Artikel zu verkaufen.

So ähnlich seh ich das halt bei den Spotterbildern: Das Ziel ist's ja offensichtlich, die Bilder rumzuzeigen - sonst würde man sie nicht veröffentlichen. Wenn nun jemand so ein Bild für einen anderen Zweck verwendet (wenn er sich nun als Spotter ausgeben würde und deine Bilder verwendet, dann würd ich den Unmut allerdings schon verstehen ;) ) verlieren die Bilder für dich in keiner Art und weise ihren Wert.

Meine Meinung.

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Wenn's nach dir geht hätte ich dem ja direkt ne €1000 Rechnung schicken können, immerhin ging's ja nicht nur um Bilder (mehrere), sondern auch noch um Text.

Wenn es eine Privatperson war sehe ich ebenso keine Probleme, da weise ich denjenigen darauf hin, dass es ein Urheberrecht gilt und er eigentlich meine Bilder nicht verwenden dürfte (Texte schreibe ich bei Ebay eh nicht selbst, die Datenblätter kann man sich ja direkt von ebay füllen lassen).

 

Wenn aber eine Firma dort regelmäßig etwas verkauft und mein Bild verwendet, würde ich sicherlich nicht ganz so lasch reagieren. Ebay-Auktion ca. 1 Woche laufzeit, Größe des Bildes vllt. 100x100 Pixel: Laut MfM 45€.

Wohlgemerkt nach deutschem Urheberrecht. Ob Ebay-Produktfotos in der Schweiz geschützt sind, ist wieder eine andere Geschichte.

 

Nur damit wir uns richtig verstehen: Ich würde sicher niemanden dadurch ausbeuten wollen, Privatpersonen, die sich dessen meist gar nicht bewusst sind, schon gar nicht. Aber wenn eine Firma über mein Bild ggf. den Gewinn steigert (du glaubst gar nicht, wie hoch der Einfluss der Bilder bei Ebay-Auktionen ist!), dann sollen sie so fair sein, vorher zu fragen - im Beispiel eines Ebay-Bildes, das mich 5 Minuten Arbeit kostet, würde ich da gar nichts verlangen.

Wie gesagt, hier in Deutschland gehe ich schlicht davon aus, dass der Bilddieb wissen muss, dass es urheberrechtlich geschützt ist - da gibt es keinen Fall, wo man sagt "Die Firma hat das Bild verwendet, weil sie davon ausging, dass es keinen individuellen Charakter hat". Es ist eindeutig und wenn sie es eben nicht machen, werden sie darauf hingewiesen. Das Honorar, das man dann verlangt (oder andere Gegenleistung) dient nicht dazu, sich zu bereichern (mein Geld verdiene ich ganz woanders), sondern der Firma zu zeigen, dass es so einfach nicht geht - man klaut keine Bilder. Wenn ich sie nur drauf hinweise und sage "aber ist schon ok", dann werden sie das nächste mal wieder klauen. Dann vielleicht von einem Fotografen, der von den Einnahmen lebt (der wird aber dann noch zusätzliche Aufschläge berechnen oder es direkt über den Anwalt machen, was mit Sicherheit teurer kommen würde).

 

Wenn ein Kind sich mal am Herd verbrannt hat, wird es das nächste mal von sich aus aufpassen.

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Wenn es eine Privatperson war sehe ich ebenso keine Probleme

 

Ja aber ging's denn im OP nicht um ein Flugzeug, das verkauft werden sollte? (der Link funktioniert nicht mehr). Den grossen Unterschied zu E-Bay seh ich nun nicht.

Ansonsten seh ich das so, dass es für mich einen Unterschied macht, wie ein Bild eingesetzt wird. Eyecatcher ist etwas anderes als 'ach ja, hier noch 20 Fotos von dem Flugzeug in unterschiedlichen Situationen'...

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Von mir wurde auch wieder ein Foto von jetphotos.net gestohlen (DANKE FÜR DEN HINWEIS)

 

Es hat eine Firma mit Watermark einfach auf ihre Homepage gestehlt wo sie genau dieses Flugzeug verkaufen

 

Ich weiss nicht was ich jetzt tun soll, weil die Firma scheint wirlich nicht klein zu sein, total dreist!!!

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Von mir wurde auch wieder ein Foto von jetphotos.net gestohlen (DANKE FÜR DEN HINWEIS)

 

Es hat eine Firma mit Watermark einfach auf ihre Homepage gestehlt wo sie genau dieses Flugzeug verkaufen

 

Ich weiss nicht was ich jetzt tun soll, weil die Firma scheint wirlich nicht klein zu sein, total dreist!!!

Dein Watermark oder deren?

 

Nimm die entsprechende Passage aus den JP-AGB, dann ein vergleichbares Honorar raussuchen http://www.djv.de/Honorare.517.0.html und schick eine Rechnung hin.

 

Natürlich freundlich bedanken, darauf hinweisen dass Du bei gütlicher Einigung auf Honorarverdopplung und Anwalt verzichtest und "... gerne mehr ..." aus Deinem umfangreichen Bilderpool anbietest. Qualität scheint ja zu gefallen.

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