Zum Inhalt springen

"Voicer" als Nichtpilot


Aviaticus

Empfohlene Beiträge

Kann Jemand mir sagen, ob es möglich ist, als oft Mitfliegende® den Voicekurs zu machen, um dann nach bestandener Prüfung dem Piloten "zu assistieren"? Ich dächte da z. B. an die Ehefrau oder Lebenspartnerin eines Piloten, die nicht Fliegen lernen, aber - zum Spass - ab und zu funken möchte. Bedarf es zusätzlich zur Voice-Prüfung des Medicals II? Das Gehör dieses Pax muss in dem Fall doch genau so gut sein, wie jenes des Piloten, nehme ich mal an.

Fritz S.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Fritz

 

Ich antworte jetzt einfach mal aus dem Stegreif ohne nachgeschlagen zu haben. Soviel ich weiss, ist man tatsächlich alleine durch das Ablegen der Prüfung und Erlangen der Radiotelefonie-Lizenz berechtigt, an Bord eines Flugzeuges den Funk zu bedienen und gegenüber ATC als "Vertreter" des PIC's aufzutreten. Dies gilt selbst dann, wenn es einem selber nicht erlaubt ist, das entsprechende Muster zu fliegen, oder man im Extremfall sogar gar nicht fliegen kann.

 

Natürlich gilt die Einschränkung, dass nur gefunkt werden darf, wenn man unter der Flight-Rule (VFR/IFR) unterwegs ist, für welche die RTF-Lizenz gilt.

 

Ich hoffe, ich hab jetzt keinen "Seich" erzählt, sonst soll bitte rasch ein Fluglehrer oder Fluglotse intervenieren :cool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man braucht z.B. zum IFR fliegen entweder einen 2-Achs Autopilot oder einen 2. Piloten.

Der 2. Pilot gilt als erfüllt, wenn nur eine Person mit absolviertem AZF nebendran sitzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Wissen ist diese nicht möglich.

 

Ich finde um die Voice im Flieger machen zu können sollte mindestens der PPL-Theoriekurs besucht werden. Den nur mit dem Voice-Kurs alleine kommt man schnell an sein Grenzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Roger für diesen Aufschluss. Bin jetzt auch deiner Meinung, dass es der PP-Theorie-Prüfung bedarf. Und kann diese nur ablegen, wer im Besitze eines gültigen Medicals ist? Ich kann deshalb nicht selber fliegen, weil gemäss BAZL-HNO-Arzt mein Gehör nicht mehr ganz ausreicht, bin halt schon 62.

Fritz S.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was sollte dagegen sprechen, mit absolviertem Voicekurs (BZF / AZF) den Flugfunk zu machen?

Natürlich geht das, dazu gibt es diesen Kurs schliesslich. Wozu mache ich diesen sonst gerade?

Verstehe nicht was die PPL-Theorie mit dem Sprechfunkzeugnis zu tun haben soll.

Kann hier evtl. mal ein Fluglehrer für Aufklärung sorgen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf meinem AFZ steht:

"Der Inhaber dieses Zeugnisses ist berechtigt, den Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache (in Verbindung mit der zivilluftfahrtbehördlichen Erlaubnis) auszuüben."

 

Und das in der Klammer ist der entscheidende Punkt,oder? Denn diese Erlaubnis muss eingeholt werden, bei Piloten ist sie afaik die Pilotenlizenz. Ein Anruf bei der Austrocontrol, oder eben der in der Schweiz zuständigen Behörde dürfte da für Klarheit sorgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe nun doch noch mal recherchiert und bleibe vorerst bei meiner spontan geäusserten Aussage.

 

Art. 169

I. Ausweis für Bordradiotelefonisten

1. Bedingungen für den Erwerb

1 Für den Erwerb des Ausweises für Bordradiotelefonisten muss der Bewerber den allgemeinen Erfordernissen der Artikel 2–5 genügen und ausserdem folgende Prüfungen bestanden haben:

a. die theoretische Prüfung nach Artikel 170;b. die praktische Prüfung nach Artikel 171 in englischer Sprache.

2 Der Ausweis für Bordradiotelefonisten hat den Normen des Internationalen Fernmeldevereins (UIT) zu entsprechen.

Art. 172

4. Rechte des Trägers

Der Träger eines Ausweises für Bordradiotelefonisten ist berechtigt, die Radiotelefonie an Bord von Luftfahrzeugen für die Verbindungen mit den Verkehrsdiensten der Flugsicherung anzuwenden.

Quelle: Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal RFP

 

Es bedarf somit keiner gültigen Piloten-Lizenz um den Funk bedienen zu dürfen, eine reine RTF-Lizenz genügt. Soweit die Theorie, in der Praxis gebe ich Roger Recht. Ohne selber zu fliegen wird man vermutlich wirklich rasch an die Grenzen stossen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbstverständlich darf man mit "nur" der Voice funken! Nirgens steht, dass man darüber hinaus noch irgendeine andere Prüfung bräuchte. Und es ist mir auch nicht klar, warum man damit "nicht weit kommen" soll. Natürlich muss man die Abläufe kennen, so z.B. ist die Kenntnis der Lufträume ein sehr zentraler Punkt bei der Voice-Prüfung, aber dazu muss man doch kein Pilot sein. Meines Wissens braucht es auch kein Medical, aber in diesem Punkt lasse ich mich belehren, falls das jemand besser wissen sollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

Laut Gesetz glaube ich schon.

Mir haben das schon mehrere Fluglehrer bestätigt...

Dazu kommt noch, dass im Gesetz steht, dass man eine Ausbildung zum

BORDRADIOTELEFONISTEN macht.

Was ich auch weiss, ist, dass das früher ein Vollzeitjob war...

Da gabs nen Piloten, CO-Piloten und einen Bordradiotelefonist...

Von dem her glaube ich ja...

 

Viele Grüsse,

Yannick

 

PS: Soweit ich weiss braucht man dafür kein Medical, weil man ja selber nicht fliegt... Ist aber auch nur spontant. Aber bin mir ziemlich sicher...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es bedarf somit keiner gültigen Piloten-Lizenz um den Funk bedienen zu dürfen.
So ist es.

 

Auch in der Praxis gibt es das gelegentlich. z.B. Ein Eherpaar, das immer gemeinsam fliegt, er bediente das Steuerhorn, sie den Funk oder umgekehrt.

 

Man darf in der Fliegerei halt doch noch einiges mehr, als manche Masochisten es gerne hätten. :rolleyes:

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jaja,

 

gerade in der heutigen Zeit muss man doch eingefleischter monetärer Masochist sein um überhaupt noch selbststeuernd und funkend in den Flieger zu steigen...

 

*DUCKUNDWEG*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werter Hans,

auf die Frage, ob ein Medical II erforderlich ist, gehst aber auch Du nicht ein. In der fliegerärztlichen Untersuchung wird u. a. geprüft, ob der Kandidat, die Kandidatin genügend gut hört. Und da sind die Anforderungen nicht gering! Wenn jemand "nur" die Voice-Prüfung macht und besteht, bleibt es doch unentdeckt, falls er/sie nur mangelhaft hört. Als Kandidat für ein PPL kann/muss jemandem z. B. wegen ungenügenden Hörens das Medical II verweigert werden, als "nur Voicer" erhält er/sie nach bestandener Voice-Prüfung aber in jedem Fall die Erlaubnis zum Voicen. Welche Logik?

Fritz S.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hans, auf die Frage, ob ein Medical II erforderlich ist, gehst aber auch Du nicht ein..... Welche Logik?
Logisch oder nicht. Es braucht offenbar tatsächlich kein Medical für die Voice Berechtigung.

 

Es ist aber auch so, dass wer nicht IFR oder einen höherne Ausweis und damit ein Medical Klasse l hat, inzwischen schon ziemlich taub sein muss, damit ihm via Entzug des Medicals das Fliegen untersagt werden kann. Wahrscheinlich ist das aber auch OK so, denn exzellente Headsets können da sicher viel kompensieren.

 

Ich hatte mal einen schwerhörigen Passagier, der sich beklagt hat, dass es im Kopfhörer viel zu laut sei. Ich habe ihn dann sein Hörgerät entfernen lassen und das Volum in seinen Kopfhörer noch etwas lauter gedreht. Nach dem Flug meinte er, so klar uns deutlich habe er seit Jahren nie mehr mit jemandem plaudern können, wie währen dieses Fluges. :D

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessante Frage.

In Österreich ist anscheinend ein Medical nötig (Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006, §5).

In der Schweiz (wie Hans schon gesagt hat) ist gemäss RFP, Absatz F.Ausweis für Bordradiotelefonisten (schon von Thomas gepostet) kein Medical nötig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Andi Beisswenger
Kann Jemand mir sagen, ob es möglich ist, als oft Mitfliegende® den Voicekurs zu machen, um dann nach bestandener Prüfung dem Piloten "zu assistieren"? Ich dächte da z. B. an die Ehefrau oder Lebenspartnerin eines Piloten, die nicht Fliegen lernen, aber - zum Spass - ab und zu funken möchte. Bedarf es zusätzlich zur Voice-Prüfung des Medicals II? Das Gehör dieses Pax muss in dem Fall doch genau so gut sein, wie jenes des Piloten, nehme ich mal an.

Fritz S.

 

Anbei der Link zur Auflösung der Frage: http://www.gesetze-im-internet.de/luftbo/__32.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...