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NVFR in der Schweiz


far_away

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Hallo,

 

hätte da eine kurze Frage zu NVFR in der Schweiz.

 

NVFR ist ein kontrollierter VFR Flug. Also Flugplan und Flugverkehrskontrolle. Diese kann jedoch nur dort ausgeführt werden, wo auch kontrollierter Luftraum ist. In den Alpen also erst ab höheren Höhen.

 

Jetzt hab ich allerdings hier im Forum irgendwann mal gelesen, wie schön es sei, in der Nacht in den Alpen rumzufliegen.

 

Hmm.... irgendwas passt da jetzt aber nicht zusammen. In den Alpen (bedeuted für mich in niedrigeren Höhen) ist ja in der Regel kein kontrollierter Luftraum.

 

Was hab ich übersehen?

 

LG

Bernhard

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Hoi du

 

Nur kurz: NVFR findet im kontrollierten sowie im unkontrollierten Luftraum statt. Ausserhalb einer CTR ist ein NVFR-Flug allerdings immer flugplanpflichtig.

 

Die Ausführungen sind nicht abschliessend. Weitere Infos werden sicherlich noch durch andere erfolgen.

 

PS: NVFR ist meiner Meinung nach sehr empfehlenswert! :)

 

Gruss

Tobi

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Also Flugplan und Flugverkehrskontrolle.
Hallo Bernhard

 

Flugplan: Ja.

Flugverkehrskontrolle: würde ich sagen: nein. Du musst dich bei ZRH/GVA Information melden, die haben meiner Meinung nach allerdings keinen kontrollierenden Charakter; sie vergeben einfach einen XPDR Code. Wenn Info jedoch Feierabend hat, musst du dich bei Swiss Rader o.ä. melden. Ich würde aber behaupten, auch dann ist es kein kontrollierter Flug, lediglich ein überwachter.

 

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

 

Betreffend kontrolliertem Luftraum: Auch Airspace E gilt als kontrollierter Luftraum.

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Hallo,

 

wenn ich mich nicht täusche ist ATC-Kontakt (oder FIC) für NVFR im Luftraum E und G seit ein paar Jahren nicht mehr obligatorisch.

 

Der einzige Unterschied zu Tag-VFR ist die Flugplanpflicht, der Ablauf des Fluges ist aber der Gleiche. Wenn jemand NVFR unterwegs ist ist FIC idR sowieso geschlossen. Und auch die Delta-Frequenz ist zwar jedenfalls in Genf bemannt aber am Lower ACC-Sektor aufgeschaltet wo wir meistens Anderes zu tun haben als NVFR zu 'managen' ;).

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NVFR ist immer noch ein unkontrollierter Flug.

 

Flugplanpflicht sollte ja klar sein (wurde schon erwähnt) und es besteht keine Pflicht Flugverkehrsleitung oder Flugverkehrsinformationdienst in Anspruch zu nehmen.

 

Ausnahme: VFR Manual RAC 4-0-3 Punkt 2.5

 

Zwischen 2200 und 0600 LT (HR* in gewissen Situationen) ist Funkkontakt Pflicht und zwar wegen allfälligen unbegleiteten Drohnenflügen in der Nacht.

(See and avoid wäre bei unbegleiteten Drohnen nicht machbar).

 

Diese Regelung gilt nur in der Schweiz. Deutschland beispielsweise ist ständiger Funkkontakt obligatorisch.

 

Gruss Simon

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Also um die ursprüngliche Frage zu beantworten!:008:

 

NVFR ist theoretisch auch in den Alpen in niedrigen Höhen legal.

 

Gruss Simon

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Hallo,

 

schade dass es anscheinend schon wieder so unterschiedlich ist in CH,D und AUT, wodurch ein Vergleich (was ich eigentlich mit diesem Thread bezwecken wollte) eigentlich unmöglich wird.

 

Betreffend kontrolliertem Luftraum: Auch Airspace E gilt als kontrollierter Luftraum.

In dem Zusammenhang kann ich damit jetzt gar nichts anfangen. Nur im Vergleich - in AUT beginnt Airspace E im Alpinen Bereich so irgendwo ab 8500ft, teilweise höher. Daher meine Frage mit IN den Alpen, da darunter ja Golf (und somit unkontrolliert).

 

Hm, NVFR ist schon ein kontrollierter Flug. Höhenmäßig gehts in Österreich ab der jeweiligen MRVA.

 

Danke, das erklärt dann für AUT eigentlich eh alles. Woher hast du die Info mit der MRVA wenn ich fragen darf?

 

Ja in AUT ist NVFR defninitiv ein kontrollierter Flug. Und Merkmal für einen kontrollierten Flug ist unter anderem "Obtain an ATC Clearance". Daher wäre mein Schluss daraus gewesen, dass dies nur im kontrollieren Luftraum möglich ist, weil sonst nicht sichergestellt werden kann, dass Radar und Funkabdeckung passt.

 

LG

Bernhard

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Hm, das mit MRVA wurde bei mir in der NVFR Ausbildung so gelehrt und dann eben auch praktiziert. Wir sind gestartet, haben in 3000 Fuß bei Wien-Info NVFR requested. Die haben uns dann an Graz Radar verwiesen: "NVFR starts passing MRVA,5000 feet." Bei allen anderen Flügen war das auch so. Wir durfen dann auch erst beim Eintritt in die Kontrollzone tiefer sinken.

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Hm, das mit MRVA wurde bei mir in der NVFR Ausbildung so gelehrt und dann eben auch praktiziert. Wir sind gestartet, haben in 3000 Fuß bei Wien-Info NVFR requested. Die haben uns dann an Graz Radar verwiesen: "NVFR starts passing MRVA,5000 feet." Bei allen anderen Flügen war das auch so. Wir durfen dann auch erst beim Eintritt in die Kontrollzone tiefer sinken.

 

Habe erst einen NVFR Flug hinter mir und da war es auch so ähnlich wie du beschrieben hast. "Cleared NVFR blabla FL75 or below".

Nur das "Or Below" hat mich jetzt stutzig gemacht und eben die Tatsache dass ich hier mal gelesen habe, mit Flug in den Alpen etc. Aber gut das hat sich bereits als Gesetzesunterschied herausgestellt.

 

EDIT: Evtl. könnte ja Peter alias Panzi ein paar Worte dazu verlieren, falls Du das liest. Würde mich freuen!

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Hi,

 

NVFR is immer noch wie es der Name schon sagt ein VFR Flug, das heißt man muss nach Sicht fliegen.

 

In AUT ist ein Nachtsichtflug auch grundsätzlich wie schon erwähnt, ein Kontrollierter Flug und in der AIP steht dann unter anderem

 

"Der Pilot eines Nacht-Sichtfluges hat den Flug so zu planen und durchzuführen, dass auf seiner Flugstrecke die Hindernisfreiheit und das Verbleiben im kontrollierten Luftraum gewährleistet sind."

 

Das heißt jetzt aber nicht zwingend, dass man bei NVFR ausschließlich nur im kontrollierten Luftraum unterwegs sein muss.

 

Von ATC-Seite her schauts ganz einfach so aus dass ich dem NVFR die Mindestradarhöhe ermöglichen muss und dann sag ich ihm eigentlich nur mehr dazu or below und die Gschichte is erledigt.

Or below deswegen, weil ich niemals einen VFR zwingen kann in einer Höhe zu bleiben weil er ja nicht in Wolken einfliegen darf - er muss in VMC bleiben und wie wir ja wissen bei NVFR ständig "visual reference to ground" haben.

 

Ich glaub ich hab alles gesagt oder??

 

lg Peter

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Erstmal danke Peter für die schnell Antwort!

 

"Der Pilot eines Nacht-Sichtfluges hat den Flug so zu planen und durchzuführen, dass auf seiner Flugstrecke die Hindernisfreiheit und das Verbleiben im kontrollierten Luftraum gewährleistet sind."

 

Das heißt jetzt aber nicht zwingend, dass man bei NVFR ausschließlich nur im kontrollierten Luftraum unterwegs sein muss.

 

Da komm ich leider jetzt nicht mit. Kannst du evtl. ein Bsp nennen abgesehen von Flügen im Flugplatzbereich?

 

Gruß

Bernhard

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Ganz einfach - wie wir wissen und ich oben schon geschrieben habe, muss man in VMC bleiben bzw. den Boden sehen.

Wenn das aber im kontrollierten Luftraum net geht (Wolken,..), musst du weiter runter.

 

Das "or below" ist sozusagen die Absicherung von ATC weil wenn du sagst "at FL xx" und du fliegst "at FL xx" in a Wolke und stürzt ab dann möcht ich net vorm Richter stehn.

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Ganz einfach - wie wir wissen und ich oben schon geschrieben habe, muss man in VMC bleiben bzw. den Boden sehen.

Wenn das aber im kontrollierten Luftraum net geht (Wolken,..), musst du weiter runter.

Achso das meintest du. In the interessts of safty is "alles" erlaubt. Dachte du meinst vielleicht irgend eine normale andere Situation.

 

Super danke!

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