Howard Hughes Geschrieben 25. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2008 Mahlzeit zusammen Hatte folgendes gebucht: DUS-CDG CDG-IKA IKA-AMS AMS-DUS Machte mich gestern auf dem weg nach DUS, angekommen am AF-KL Check-in dann das Problem es gab keine Buchung auf meinem Namen, der Buchungscode war nicht in eine Verbindung mit meinem Namen, also ging es zum Schalter um dort zu fragen, was da los war... Leider von dort auch nichts gutes, man sagte mir dort, man könne nichts machen, ausser neu buchen. Was ich nicht tat, der Wert der Reise war EUR 920, was noch der geringere Schaden wäre, der grössere Schden ist mein "Schaden" den ich in der Seele habe, denn meine 707 Reise zum fünfzig jährigen Jubiläum fällt demnach auch ins Wasser, der Wert der PTA Irantour betrug/beträgt bei mir knapp EUR 870, also einen Gesamtwert von EUR 1790. Jetzt die Frage, wäre eine Klage angemessen, und ist Euch schonmal ähnliches passiert ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ian Lienhard Geschrieben 25. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2008 Habe momentan das gleiche Problem mit der Swiss, buchte einen Wochenendtrip nach AMS (ex BSL), von der Kreditkarte wurde das ganze abgebucht, reserviert war jedoch nichts. Immerhin war man so freundlich und offerierte für eine last minute neubuchung einen billigeren Preis als die originalen 148 Sfr, wies aber jetz weiter geht weis ich noch nicht, eine Antwort von LX erhielt ich noch nicht, nachdem ich mal anfragte wie ich zu meinem geld kommen kann... Werde dich aber ansonsten auf dem laufenden halten, wenn es etwas neues gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WN TOS-KKN Geschrieben 26. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2008 Ich bin überrascht und schockiert. Ich hatte auch schon gehört, dass eine Reservation nicht auffindbar war aber normalerweise hat die Airline die Kunden trotzdem mitgenommen. Hast du nur den Buchungscode dabei gehabt oder die ganze Bestätigung? Wurde dir der Betrag belastet? Wenn ja musst du auf jedenfall klagen!!! Gruss Marcel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikaell Geschrieben 26. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2008 was ich nicht verstehe ist, dass der betrag ja abgebucht wurde, das heisst nachweislich hast du für eine leistung bezahlt und es wurde ja auch so verrechnet. somit hat doch die reisegesellschaft das problem, dass bei ihnen im system was falsch lief und nicht beim kunden. somit stellt sich für mich die frage: dürften die dann überhaupt einen erneuten preis bei einer "umbuchung", last minute buchung auf einen anderen flug/flieger etc. verlangen. das ist doch für mich ein kuhhandel. es ist ja ihr fehler und nicht deiner! so hast du noch mehr ausgaben auch wenn du nichts dafür kannst. also ich würde das anfechten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 26. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2008 Und was ich nicht verstehe: Man kriegt doch a) immer eine Mail mit dem e-Ticket und der e-Bestätigung und b) auf der Kreditkartenabrechnung den Buchungscode übermittelt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vortilon-x Geschrieben 26. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2008 Sollte kein Problem sein das Gelg zurückzukriegen. Ihr habt ja das Reservierungsbestätigungs E-Mail und die Kreditkartenabrechnung. Die Airline muss euch dies zurückerstatten. Wichtig ist natürlich dass ihr eine Bestätigung habet, dass ihr auch tatsächlich am Check-In wart.... Finanziell sollte kein Schaden entstehen. Was aber sehr mühsam ist, sich von Schalter zu Schalter zu hangeln bzw. der Abbruch der Reise. Das wirft kein gutes Licht auf die Airline. Ich würde erwarten das man mich zumindest mitnimmt zu einem gleichen oder günstigeren Preis und der Betrag zurückerstattet wird. Werden das obige nicht erfüllt würde ich einen freundlichen Beschwerdebrief an die Airline senden (..noch mehr Zeitaufwand...). Manchmal kommt erstaunliches dabei heraus.... Viel Glück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Howard Hughes Geschrieben 26. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 26. Oktober 2008 Mahlzeit Danke für eure Antworten. Eine mail mit dem Buchungscode habe ich auch erhalten. Leider ging der Flug, bzw. die Flüge dennoch ohne mich, sehr zu bedauern. Werde versuchen die gesammte Sache anzufechten, zudem versuche ich Schdensersatz zu bekommen, denn es geht wohl auch um Güterfolgeschaden sprich für die Irantour, welche demnach nicht statt fand. Werde euch auf dem laufenden halten, was passieren wird. Bleibt zudem zuhoffen, dass es dann ein Jahr später klappen wird, mit der Irantour. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 26. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2008 Finanziell sollte kein Schaden entstehen. Doch, denn durch den nicht stattgefundenen Flug konnte er seine bereits gebuchte Reise im Iran (870EUR) nicht antreten und wird auch vom dortigen Reiseveranstalter nichts zurückerhalten - schliesslich ist dieser an der Anreiseorganisation nicht beteiligt gewesen. Ein Jammer um den 707-Flug! Aber vielleicht legt Airevents im nächsten Jahr nochmals eine Reise auf... Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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