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Flug CH > DE > CH / "längere" Flugzeugmiete


hightower

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Hallo Zusammen,

 

 

hier eine Frage, die mich schon immer brennend interessierte, aber mangels Fachwissen für mich unbeantwortet blieb.

 

Trotz Suchen noch nichts richtiges gefunden, daher:

 

Wenn ein PPL(A)-Inhaber gerne nach DE fliegen möchte, dort landen und wieder zurück nach CH, was gibt es zu beachten ?

 

Ich habe gelesen, dass es ein Zollflugplatz sein muss; konkret:

reicht da ein kleiner, kontrollierter Flugplatz aus, welcher Zoll anbietet (bei Bedarf), dann nach DE fliegen - dort auch Zollflugplatz nötig ?

 

Und Dito für den Rückflug ?

 

Oder gibt es Möglichkeiten nach Anmeldung einfach den Flug vornehmen zu können bzw nur einmal Zoll etc. bei Abflug und Ankunft in CH oder DE, nicht beiden Flugplätzen 2x.

 

 

Weiter hierzu:

kennt jemand Raum ZH + 50/100km eine Möglichkeit, wo nicht per Stunde im allgemeinen, sondern nach Flugzeit & Mietdauer bezahlt wird, z.B. wenn man einen Eintagesaufenthalt machen möchte.

 

Hoffe mir Unwissendem kann geholfen werden,

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Hallo Stephan

 

Wenn Du von CH nach D und umgekehrt fliegen willst musst Du von einem sogenannten Zollflugplatz abfliegen und in D auch wieder auf einem solchen Landen. Leider sind nicht alle kleinen Flugplätze Zollflugplätze.

 

Wichtig: Du brauchst dann auch einen ATC-Flugplan und musst Die EET wo Du die Grenze zu Deutschland überfliegst vermerken. Auch muss der Dest. Airport informiert werden, damit die Zollformalitäten in die Wege geleitet werden können.

 

 

kennt jemand Raum ZH + 50/100km eine Möglichkeit, wo nicht per Stunde im allgemeinen, sondern nach Flugzeit & Mietdauer bezahlt wird, z.B. wenn man einen Eintagesaufenthalt machen möchte.

http://www.mfgz.ch/club.html

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Hallo Stephan

 

Wenn Du von CH nach D und umgekehrt fliegen willst musst Du von einem sogenannten Zollflugplatz abfliegen und in D auch wieder auf einem solchen Landen. Leider sind nicht alle kleinen Flugplätze Zollflugplätze.

 

Wichtig: Du brauchst dann auch einen ATC-Flugplan und musst Die EET wo Du die Grenze zu Deutschland überfliegst vermerken. Auch muss der Dest. Airport informiert werden, damit die Zollformalitäten in die Wege geleitet werden können.

 

Hi,

 

danke für die Infos.

Gibt es eigentlich eine Art "Zentralregister" der Flugplätze, wo so etwas einsehbar ist ?

 

Klar, sonst Websites abklappern, anrufen etc der gewünschten Location.

 

Das mit Flugplan einreichen habe ich auch schon in Erfahrung gebracht.

 

Hmm, d.h. wenn man nen wirklich "kleinen" Flugplatz in DE anfliegen möchte, wäre - abgesehen von Landegebühren - ja quasi Hopping das Beste ala:

 

CH "mini" ohne Zoll >> CH mit Zoll >> DE mit Zoll >> DE "mini" ohne Zoll.

 

Aber doch eher umständlich.... hmm.....

Die Schengen-Thematik Ende 2008 bringt ja nur etwas bzgl Personenkontrolle, nicht aber wg Waren etc, weshalb die ja auch kontrollieren, richtig ?

 

Hast Du Erfahrungen, was diese Formalitäten ca. kosten ?

Auch Zoll und Co. sind ja nimmer kostenfrei i.d. Regel.

(abgesehen von zu verzollenden Gütern, klar. Die kosten immer)

 

Ich hab da ja noch Zeit, da ich ja gerade erst die Lizenz erwerbe / fliegen lerne.

 

Will mich schon im Vorfeld da schlau machen, da ich das gerne öfters machen möchte, wenn praktikabel.

 

Eltern und viele Freunde in DE.

 

Oder Kurztrip nach Bella Italia für einen Tag.

 

 

 

Hast Du Erfahrungen, ob die bzgl Verhältnis von Flug- vs Blockzeit da Auflagen haben.

 

Z.B wollen die Bestimmt nicht, dass man z.B. 4h Flugzeit hat, der Vogel aber 24h...48h... x Stunden weg ist - da könnten die den ja auch anderweitig vermieten.

 

Klar, Absprache ist das halbe Leben - wenn gerade keiner Bedarf hat, machen die da sicher mit.

 

Noch eine Frage, welche sich auftut, und ich noch bei keinem Flugplatz gefunden habe:

 

Haben manche eine Art "Parking-Fee", wenn der Vogel "länger steht" - klar, wg 2-3h sagt keiner was, aber z.B. Samtag früh bis Sonntag abend.

 

D.h. Destination, nicht Homebase.

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Stephan,

Jedes Land veröffentlich seine Vorschriften in Luftfahrt Handbuch (AIP). Darin sind auch die Informationen über Zollflugplätze drin. Z.t gibt es das im Internet auf den pages der Luftfahrbehörden, sonst als Papierversion. Als weit verebreitete Alternative gibt die Firma Jeppesen eine Sammlung heraus, in der sie versuchen, alles in einem einheitlichen Format darzustellen, denn jedes Land macht alles ein bischen anders.

Bezüglich Mietdauer vs. Flugzeit (i.d.R muss nur die Zeit in der Luft bezahlt werden, nicht Block und Block ist vom ersten wegrollen zum Start bis zum erreichen der Parkposition nach der Landung) haben sehr viele Vercharterer Regeln definiert. Konkret bei der MFGZ sind das Mindestflugzeiten:

Die Flugzeit muss mindestens 30% der Reservationszeit betragen. Für Reservationen von mehr als 6 Stunden pro Tag (SR-SS) gelten die folgenden, maximalen Grenzen der Mindestflugzeiten:

Kat. A: 2.0h, Kat B: 2.5h, Kat. C: 3.0h. Die Differenz zwischen der kalkulatorischen Mindestflugzeit und der effektiven Flugzeit wird zum Mindestflugzeiten-Tarif in Rechnung gestellt.

Parkgebühren sind für Übernachtungen üblich und vom Preis her sehr unterschiedlich (von 10.- bis unerschwinglich, bei einigen Plätzen, wie Samedan schon ab z.B. der 3. Stunde).

Gruss

Thomas

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Karsten Sanders

Die Art, wie ein Flug abgerechnet wird, regelt der individuelle Chartervertrag. Die Dinger sind so unterschiedlich wie die Anzahl der beteiligten Firmen und Vereine.

 

Ganz grob nur mal so als Anhaltspunkt:

 

Losfliegen um 14:00, nach 45 Min ankommen, Kaffee wegstellen, Kaffe trinken, klönen, 60 Min., zurückfliegen 45 Min. Das Flugzeug ist also 150 Minuten blockiert = 2,5 Stunden, aber auf der Charterrechnung werden 90 Minuten Flugzeit abgerechnet. Ob nun Block oder reine Flugzeut hängt wiederrum vom Charterer ab.

 

Samstag Mittag losfliegen und Sonntag abend zurückkommen, dabei aber nur 90 Minuten Flugzeit, ist ein anderer Fall. Einige Firmen rechnen in dem Fall z.B. mindestens 4 Stunden pro Tag ab oder wie oben angeführt 33% der Zeit. In Vereinen hat man es häufig, dass dennoch nur die reine Flugzeit berechnet wird. Hängt vom Verein und der Buchungssituation ab.

 

Thema AIP: Auch hier wurde schon alles Wichtige gesagt. Will man sich dennoch nur des Interesse halbers informieren, gibt es auch Online interessante Quellen.

 

Übersicht verfügbarer Online AIPs - zum Beispiel Chile und Afghanistan. Immer gerne gebraucht.

Wenn man weiß, wohin man will, ist das hier eine interessante Erstquelle. Wenn man das nicht so genau weiß, also nur die Region kennt und nicht weiß, wo welche Flugplätze sind, geben diese beiden Quellen (Quelle2) über die Kartenansicht Auskunft. Interessant würfte auch Google Earth sein, denn dort haben viele Spezies Daten und Overlays zu Lizensierten und nichtlizensierten Flugplätzen und -feldern angelegt. Ist schon recht beeindruckend, wieviele Plätze es dann doch so gibt.

 

Karsten

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kennt jemand Raum ZH + 50/100km eine Möglichkeit, wo nicht per Stunde im allgemeinen, sondern nach Flugzeit & Mietdauer bezahlt wird, z.B. wenn man einen Eintagesaufenthalt machen möchte.

In LSPV (Wangen/Lachen) wird z.B. nur verlangt, dass Du mindestens 2 Stunden Flugzeit pro voll reserviertem Tag verbuchst.

Nachtrag: in Wangen/Lachen kannst Du auch den Zoll machen...

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Hallo Stephan,

 

wenn Du aus ZH oder Umgebung kommst und nach D willst, bietet sich Donaueschingen (EDTD) an (hat Zoll, 1200 Meter Asphalt, Kraftstoff, ein Kaffee und die Gegend ist auch recht schön - also alles, was man so braucht).

 

Von dort aus kann man bspw. auch schöne (Aus-) Flüge im Süddeutschen Raum unternehmen.

 

Alles weitere hier:

 

http://www.flugplatz-donaueschingen.de/

 

Noch ein Tip: der Platz einen einen Luftraum Fox (nur HX, also temporär).

Der ist aber selten aktiv.

Falls dies der Fall sein sollte, sagt Dir der Türmer das, das ganze hat sich dann nach ein paar Minuten wieder erledigt (die schalten nur aktiv, wenn ein Flieger nach Instrumenten landet).

 

Grüsse Matthias

 

PS: viele kleinere Plätze habe in der Tat keinen Zoll. Infos in der AIP oder bei EDDH.de

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Hallo,

 

war am Weekend genau eine solche Tour mitfliegen:

 

CH >> DE >> CH

 

Grundsätzlich:

Grenzüberflug = Flugplan aufgeben

 

Man muss - je nach Platz - prüfen, ob Zoll, wenn ja = Go, aber:

- checken wegen Voranmeldefristen etc (1 - 2 h).

Die entscheiden dann, ob die jemanden schicken - in CH kam keiner.

 

In Freiburg i.B. wurden wir dann vom Zoll erwartet - zum Testen perfekt - wollten wissen wg Waren usw - hatten aber nix dabei. War für meinen PIC aus Premiere dort.

 

Rückflug nach CH auf einem kontrollierten Platz - Zollliste vor Ort im C ausgefüllt - fertig.

 

An beiden Flugplätzen war dann mit der Landegebühr gleich die Zollgebühr zu entrichten - war aber minimal - ist separat in Rechnung nicht aufgeführt.

z.B. Motorsegler + 2 Mann:

- Freiburg 11,70 Euro

- Les Eplatures 22 CHF

 

Jetzt muss ich mal schauen, wo ich Nähe Ulm + Biberach und Heidenheim a.d.Brenz + Steinheim a.Albuch einen Zollplatz finde - deutsches AIP leider net zur Hand ;(

Plätze wüsste ich ja, aber ob Zoll ?!

Z.B. Biberach/Weissenhorn/Elchingen/Heubach/Messelberg

 

Dann auch mal Kölner Ecke.

Hab aber ja noch genuuuug Zeit :)

 

 

Fazit:

Zoll mit dem Flieger ist kein Hexenwerk - sollte aber passender Platz in der Nähe sein, sonst Zwischenlandung auf Platz mit Zollmöglichkeit.

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Wo ihr's grade vom Zoll habt: Wenn man von Österreich (Schengen, EU Zollunion) nach Deutschland fliegt - muß mann dann auch zu Zolls? Mit dem PKW fahre ich ja auch über die Grenze und da steht häufig nicht mal eine Kamera zur Überwachung.

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.... Mit dem PKW fahre ich ja auch über die Grenze und da steht häufig nicht mal eine Kamera zur Überwachung.

 

"Cam nicht sichtbar" wäre richtig ;)

 

Bundes-Schäuble und Stasi-Maroden gibts mehr oder weniger in jedem Staat ;)

 

Ich verweise auf die "Maut-Brücken" in DE - tja, plötzlich werden da auch von Nicht-LKW Bewegungsprofile erstellt...." - siehe exemplarisch:

http://www.bwl-bote.de/20041217.htm

 

Aber ich will hier nicht das Thema wechseln ;)

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