Walter Fischer Geschrieben 13. Juli 2002 Teilen Geschrieben 13. Juli 2002 Also, ich muss immer wieder staunen, mit was für hier im Forum noch unbehandelten Fragen mich mein in Sachen Fliegerei ziemlich unbeleckter Schwager in Verlegenheit bringen kann. Er sagt dann jeweils, ich soll doch mal im Forum fragen. Was ich hiermit tue. Also er möchte (und ich natürlich auch) wissen, wie die GARANTIE- BEDINGUNGEN bei einem neuen Verkehrsflugzeug aussehen. Und ob da zwecks besserem Verkaufserfolg auch mal Sonderkonditionen eingeräumt werden, um so den Mitbewerber auszubooten? Dann lasst mal schön klickern, Werner wartet gespannt auf eine Antwort! Gruss Walti [Dieser Beitrag wurde von Walter Fischer am 13. Juli 2002 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amiga4000 Geschrieben 13. Juli 2002 Teilen Geschrieben 13. Juli 2002 hallo Walter, ich glaub eine garantie (gewährleistung) wie wir konsumenten sie kennen gibt es für verkehrsflugzeuge nicht, mit dem kauf/miete des flugzeugs wird auch ein wartungs und ersatzteilservicevertrag abgeschlossen, der alles inkludiert was zu warten, auszutauschen oder zu richten ist, ------------------ karl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 13. Juli 2002 Teilen Geschrieben 13. Juli 2002 Nun, was ich da beitragen kann: Grundsätzlich gibts keine Garantie, es sei denn, man kann eindeutig eine fehlerhafte Konstruktion oder Produktion nachweisen. Doch auch dann wird meist nur der Support geliefert, die Änderung muss der Kunde selber zahlen. In den seltensten Fällen übernimmt der Hersteller ein Teil der Arbeitskosten. Doch halt, ein Flugzeug ist nicht wie ein Auto von einem Hersteller. Es gilt eher, dass das Chassis von einem Hersteller ist, und all die zusätzlichen Geräte (zB Hydraulikpumpe) von einem Zulieferer stammen. Geht nun ein solches Gerät kaputt, so geht das ebenfalls voll auf Kosten des Betreibers. Auch hier mit der Ausnahme eines Nachweisbaren Herstellungs- oder Konstruktionsfehlers. Beispiel: Ölstandsensor im Triebwerk eines Saab2000. Zu Beginn "lausige" Qualität, gingen regelmässig kaputt. Nach langem hin und her konnte mit dem Hersteller verhandelt werden, dass all diese Fälle auf Garantie gehen bis selbiger eine neuere und verbesserte Variante entwickelt hat. Also alles im Butter, oder? Weit gefehlt: Passt ein Mechaniker bei der Demontage dieser ca 40cm langen Stange nicht auf und beschädigt diese à la Kratzer oder Beule, so weigerte sich der Hersteller zu zahlen. Das Bauteil sei, wie man am ausgebauten Stück sehen könne, nicht fachmännisch behandelt worden und daher schon beim Einbau beschädigt, worauf auch die Fehlfunktion zu führen sei. Danke. Hoffe geholfen zu haben... ------------------ Einen guten Start, 'nen ruhigen Flug und eine elegante Landung wünscht euch Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flyermans Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Hallo! Eine Garantie gibt es und die ist sogar sehr Umfangreich! Nur unterscheidet sich das ganze Procedere zum gemeinen Auto ein bischen. Der Otto Normal Verbraucher bringt sein Auto in die Vertragswerkstatt. Ein Flieger wird von der Airline selber gewartet, nach den vorgegebenen Wartungsvorschriften. Hier besteht also eine Nachweispflicht über fehlerhafte Teile. Bei der Airline, wo ich arbeite, sieht das so aus: Alle TLB(Technikal Log Book) CLB(Cabin Log Book)GLB(Ground Log Book) und SFB(Sammelblatt für Beanstandungen) haben ein dickes graues "G" für Garantie aufgedruckt. Nun weis jeder Techniker, dieses Flugzeug steht "Under Warranty". An jedes gewechselte Teil, sogar einer Buchse kommt ein Garantieteilanhänger und wird zurück geschickt. Diese Teile gehen an eine Garantie Abteilung, die das dann klärt mit dem Hersteller. Die Garantie beträgt glaube ich 5 Jahre. Gruß Ronald! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 14. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Zunächst vielen Dank Euch beiden für die schnellen Antworten. Aus den beiden unterschiedlichen Aussagen kann ich nur darauf schliessen, dass es vom Liefervertrag abhängig ist (verschiedene Konditionen), ob ein Flugzeug einen minimalen oder einen ausgedehnteren Garantie- Anspruch beinhaltet. Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amiga4000 Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 vollkommener unsinn ! KEINE fluglinie kauft ein flugzeug und bezahlt auch noch die wartung, MIT dem einkauf wird IMMER ein wartungs und ersatzteilaustauschvertrag mitgeliefert, eine "garantie" = gewähleistung ! gibt es NICHT ! wo habt ihr diese weisheiten her ? ich staune wirklich ------------------ karl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flyermans Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Hallo Karl! Ich arbeite für eine Airline und da haben die neuen Flugzeuge von Boeing und Airbus Garantie! Woher hast du den deine Weisheit Gruß Ronald! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 14. Juli 2002 Teilen Geschrieben 14. Juli 2002 Ebenfalls Hallo Karl! Ich arbeite bei der Swiss Line Maintenance in Zürich. Zuvor bei der SRTechnics, ebenfalls in Zürich. Da hab ich meine Weisheiten her. Und du? *grins* Seriös: Dass ist das, soviel ich weiss, und wie ich es im täglichen Leben erlebe. Es sei vielleicht noch erwähnt, und darauf läuft der Beitrag von Karl wahrscheinlich auch hinaus, dass der Grossteil der Arbeiten an einem Flugzeug tatsächlich Unterhaltsarbeiten sind, bei denen entweder Kontrollen ausgeführt werden, oder Teile aufgrund eines vorgegebenen Wartungsintervalles (vorgegeben vom Wartungsplan, welcher in Zusammenarbeit mit dem Hersteller, auf den Kunden zugeschnitten, erarbeitet wird, vom Hersteller gekauft ist) ausgewechselt werden, obwohl keine Schäden vorliegen. Bei den Kontrollen entfällt wohl die Frage nach Garantie. Die ausgebauten Teile hingegen gehen in die jeweilige Werkstatt, wo sie dann nach Vorschrift aufgearbeitet werden. Um aufs Beispiel der Hydraulikpumpe zurückzukommen. Wird da zB in der Werkstatt entdeckt, dass da ein Kugellager futsch ist, so wird da nicht automatisch ein Garantiefall draus. Stellt man jedoch fest, dass bei mehreren Pumpen am exakt gleichen Ort das Gehäuse gerissen ist, so wird das Engineering aufmerksam gemacht, welches dann seinerseits Abklärungen trifft. So zB auch mit dem Hersteller Kontakt aufnimmt. In den meisten Fällen sagt der Hersteller "Danke für den Hinweis, verbessern wir..." Und damit hat es sich. Ein Garantiefall ist, in Relation mit dem Gesamtaufwand, der in einer Technik betrieben wird, fast schon verschwindend klein und verdammt selten. Gibts jedoch einer, so trifft meist das Beispiel des Öllevelsensors des Saab2000 typischerweise zu. So läufts zumindest bei uns. Gehandhabt wird das jedoch von Flugzeug zu Flugzeug, von Betreiber zu Betreiber und von Land zu Land anders... Greetings! ------------------ Einen guten Start, 'nen ruhigen Flug und eine elegante Landung wünscht euch Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flyermans Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Hallo Dani! Es läuft, nun sage ich es bei LH-Technik anders. Hier wird jedes Teil an einem Garantieflugzeug als Garantie betrachtet. Sei es nur eine kleine Buchse! Dafür gibt es nun mal ne Garantieabteilung und die soll das klären. Lieber die Leute mit Teilen zu machen, als das die Schreiben kommen. Die lauten dann: Die Wartungskosten sind zu hoch an diesem Flieger. Wenn ich mir die Garantieberichte ansehe, die sind nicht Ohne! Da kommen kosten zurück, die sind nicht von schlechten Eltern. Übrigens, was du meinst sind AD Notes, die sind keine Garantie. Gruß Ronald! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amiga4000 Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 meine weisheiten stammen von jemanden der nicht nur tausende flugstunden an erfahrung auf dem linken sitz mitbringt, sondern auch besitzer einer fluglinie war, Niki Lauda hat mehrmals erwähnt daß die firmenleitung mit der wartung und den ersatzteilen nichts zutun hat, der neukauf eines flugzeugs beinhaltet auch einen ersatzteil und wartungsvertrag der die verantwortung bezüglich defekter teile und schlechter wartung auf die, nach dem vertrag festgelegten ausführenden dienstleister überträgt, anscheinend gibt es auf diesem globus, was die wartung der flieger betrifft, mehrere weisheiten die ich ohne widerspruch akzeptiere, korrektur: ich meine "NICHT ohne widerspruch akzeptiere" ------------------ karl [Dieser Beitrag wurde von amiga4000 am 15. Juli 2002 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flyermans Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Hallo Karl! Ich glaube deinen Denkfehler bei der Aussage von Nicki Lauda erkannt zu haben. Lauda Air hat alle größeren Checks extern machen lassen. Gerade bei diesen werden Garantiefälle aufgedeckt. Nun gibt es sogenannte Total Technical Support Verträge. Diese schließen auch die Garantie bearbeitung ein. Gruß Ronald! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.