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Aktien als Sicherheit


deltamike89

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

mein Chef hat mit den Auftrag gegeben, herauszufinden, ob man bei einer Hypothek der Bank Aktien als Sicherheit hinterlegen kann.

 

Hoffentlich kann mir jemand diese Frage beantworten.

 

Danke schon im Voraus

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mein Chef hat mit den Auftrag gegeben, herauszufinden, ob man bei einer Hypothek der Bank Aktien als Sicherheit hinterlegen kann.
In der Schweiz ist «Hypothek» die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Grundpfandrecht (Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief) – Grundpfandrecht bedeutet die Sicherung einer Forderung durch ein Grundstück, das heisst für eine «Hypothek» können keine Aktien als Sicherheit hinterlegt werden.

 

Aktien per se können selbstverständlich zur Sicherung von Darlehen oder sonstigen Forderungen verwendet werden, doch spricht man in solchen Fällen nicht von einer «Hypothek» beziehungsweise einem Grundpfand.

 

Gruss,

Martin

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Ich bin zwar kein Bankfachmann. Aber ich denke, dass Aktien sehr wohl zur absicherung einer Hypothek hinterlegt werden können. (Wenn es nicht gerade UBS- oder Alitalia-Aktien sind:cool:).

 

Mann läuft halt gefahr, dass die Bank nach einem Kurssturz kurzfristig zusätliche Sicherheiten oder Geld sehen will.

 

Bernie

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Martin

 

als Jurist kennst du zwar alle Papiertiger dieser Welt, in der Praxis siehts aber oft anders aus. Banken gelüsten des öftern sehr wohl nach Ergänzungs-Sicherheiten in Form von Wertpapieren oder auch Lebensversicherungen, obwohl die Hypothek durch das Grundpfand gesichert wäre. Genauso wird es sich beim Thread-Ersteller auch verhalten, womöglich noch gravierender.

 

Gruss

Heinz

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Hallo Daniel,

 

ich denke es ist durchaus möglich, Aktien bei verschiedenen Geldgeschäften als Sicherheit zu hinterlegen. Aber die Frage ist, wie viel mehr Aktien muss ich hinterlegen, bis die Bank den Sicherheitsbetrag erhalten hat, den sie "benötigt"?

Ich denke andere Geldformen als Aktien bringen hier einen besseren Nutzen/ Nutzwert, es sei denn, dein Chef möchte das Geschäft mit Aktien des eigenen Unternehmens absichern.

 

Gruß

Martin

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  • 4 Wochen später...
mein Chef hat mit den Auftrag gegeben, herauszufinden, ob man bei einer Hypothek der Bank Aktien als Sicherheit hinterlegen kann.
… gemäss Deinem Benutzerprofil absolvierst Du momentan ein Praktikum bei einer Zürcher Privatbank. Ich hoffe, der Auftrag stammt nicht von Deinem Chef bei diesem Praktikum! :009:
Ich bin zwar kein Bankfachmann. Aber ich denke, dass Aktien sehr wohl zur absicherung einer Hypothek hinterlegt werden können.
ich denke es ist durchaus möglich, Aktien bei verschiedenen Geldgeschäften als Sicherheit zu hinterlegen.
… selbstverständlich können Darlehen mit Aktien abgesichert werden, aber eben nicht im Rahmen einer Hypothek, deren Eigenheit in der Absicherung durch ein Grundstück besteht.

 

Gruss,

Martin

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Aktien können (genauso wie z.B. eine Lebensversicherung) als ZUSATZ-Sicherheit unter gewissen Bedingungen hinterlegt werden. Grundsätzlich ist eine Hypothek aber natürlich mit dem Grundstück respektive der Immobilie abgesichert.

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Ich beschäftige mich im Moment mit dem Kauf einer Liegenschaft. Die von mir angesprochenen Banken offerieren mir folgendes: Eine Hypothek, welche wie oben bereits erwähnt, durch ein Grundpfandrecht (Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief) gesichert ist. Parallel dazu wurde mir aber auch die Frage gestellt, ob Aktiven in Form von Aktien usw. vorhanden sind. Wie weit dies die Institute bei der Berechnung des Zinses usw. beeinflusst, weiss ich noch nicht.

Dann ist aber auch (ebenfalls oben erwähnt) ein Lombardkredit möglich. Hier können Aktien und andere Wertpapiere (z.B. Einmaleinlagenpolicen usw.) bei der kreditgebenden Bank deponiert werde. Allerdings werde die Papiere je nach deren Sicherheit nur mit einem Prozentsatz ihres gegenwärtigen Wertes belehnt. Und zudem müssen Aktien, welche im Depot einer anderen Bank liegen, für viel Geld transferiert werden. Aber nicht nur dies kostet, denn die Lombardkreditkosten liegen über denjenigen einer "normalen" Hypothek (die Quartalskommissionen beachten).

 

Gruess Jakob

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