Zum Inhalt springen

In der Schweiz mit einem FAA-PPL fliegen?


Mike_SwissFIR

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute

 

Wie sieht es aus, kann man in der Schweiz mit einer FAA-PPL fliegen? Bzw. darf man zB ein N-Registriertes Flugzeug mieten und damit legal in die Luft oder muss man die PPL zuerst durch das BAZL validieren lassen?

 

Ausserdem habe ich mich gefragt, ob ich mit einer FAA Lizenz (oder validierter JAA) überhaupt ein Flugzeug mieten kann. Also ich zwar fliegen dürfte aber mir niemand ein Flugzeug vermieten will da ich keine Alpeneinweisung habe...

 

Ich hoffe, dass jemand bereits Erfahrungen damit hat und mir ein paar hilfreiche Antworten/Tipps geben kann.

 

Vielen Dank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Theroretisch kann man mit US PPL auf N registrierten Fliegern in der Schweiz fliegen, doch wie auch schon festgestellt, gibts kaum welche (höchstens von Privat) zu vermieten.

 

HB Flugzeuge darf man "gelegentlich" auch ohne Validierung in der Schweiz mit US PPL fliegen. Aber auch hier wird sich kaum ein Vermieter finden, der darauf einsteigt, es sei denn man verfügt über tausende von Stunden und fliegt wirklich nur mal in seinen Ferien hier. (kenne Einzelfälle)

 

By the way: Offenbar ist es so, dass die EASA nun versucht, künftig all dem einen Riegel vorzuschieben, insbesondere will man auch verhindern, dass weiterhin in den USA Flugausbildung nach JAA (rsp. EASA) betrieben werden kann. Der Weg dazu: FAA Fluglehrer müssen dafür volle EASA FI Lizenzen haben, was drüben wohl kaum jemand auf sich nehmen wird. Man kann gespannt sein ....

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mike,

 

es ist völlig legal und problemlos, mit einer FAA-Lizenz in der Schweiz zu fliegen; du wärest damit nicht der einzige. Da es aber doch einige Unterschiede gibt, ist auf jeden Fall eine Einweisung von einem erfahrenen Kollegen oder einem Fluglehrer sinnvoll. Eine Alpeneinweisung brauchst du von Gesetzes wegen nicht, aber wenn du noch keine Gebirgserfahrung hast, dann ist auch das seeehr empfehlenswert. Die "Pflege" einer FAA-Lizenz ist kein Problem, da es genügend FAA-Instruktoren gibt.

 

Du darfst also ein N-registriertes Flugzeug mieten und damit fliegen, aber wie schon erwähnt musst du zuerst ein solches finden. N-Flugzeuge gibts zwar so ziemlich auf jedem Flugplatz und es gibt tatsächlich auch Mietmöglichkeiten; die Flugzeuge sind aber typischerweise im Privatbesitz und da gibt es folgenden zu bedenken:

  • Die Versicherung ist normalerweise nur für den Besitzer/Eigentümer abgeschlossen. Ein zusätzlicher Pilot lässt die Versicherungsprämie zunächst mal steigen, wenn er nicht einen Rucksack an Erfahrung (z.B. >300 Std.), ein CPL oder IFR-Rating mitbringt.
  • Miete von privat ist nicht dasselbe wie Miete von einem kommerziellen Anbieter. Der Vermieter stellt dir sein geliebtes Privateigentum zur Verfügung und erwartet von dir in der Regel etwas mehr Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen als ein "Massenvermieter".
  • Miete von privat ist schlicht nicht geeignet für Leute, die alles genau geregelt haben wollen oder nur ein eher anonymes Mietverhältnis suchen.

 

Wenn du noch nicht allzu viel Flugerfahrung hast und künftig viel in der Schweiz fliegen willst, dann solltest du dir eine Konvertierung überlegen, was leider mit einigen Kosten verbunden wein wird. Wenn du aber schon einige Erfahrung (z.B. >200 Std.) oder CPL/IFR hast, dann hast du eine Chance, einen privaten Vermieter für ein N-Flugzeug zu finden.

 

Viel Spass also,

Hene

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hene,

 

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.

Ich habe ein wenig mehr als 70h Flugerfahrung, stehe also noch am Anfang meiner Privatpilotenkarriere. So wie ich dich verstanden habe dürfte ich nur N-Registrierte jedoch keine HB-Flugzeuge fliegen, richtig?

 

Somit kann ich - unter dem Strich gesagt - zwar fliegen und mieten jedoch werde ich zu 99.99999% niemanden finden der mir ein Flugzeug vermietet (was ich dummerweise sogar noch verstehen kann bei der Anzahl Flugstunden... :009:).

 

Was meinst du, hätte ich mit einer Vallidierung mehr chancen?

(An einer Konvertierung habe ich im Moment kein Interesse, da ich in ca. 1 Jahr eine MPL Lizenz haben sollte welches ja die theoretische Prüfung der JAR-PPL bereits enthält.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mike

 

Ich würde jetzt 2 Gebirgseinweisungen fliegen. Eine in relativ schönem, eine in relativ schlechtem Wetter. Fliegerisch profitierst Du dabei ohenhin gewaltig.

 

Die beiden Flüge können bei deinem eventuell künftigen Vermieter als Checkout für's spätere Chartern gewertet werden.

 

Dann mit Validierung Zeit überbrücken, wobei natürlich noch zu sagen ist, dass eine MPL dich nicht zu mehr ermächtigt, als Du schon bisher darfst.

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wobei natürlich noch zu sagen ist, dass eine MPL dich nicht zu mehr ermächtigt, als Du schon bisher darfst.

 

Hallo Hans,

Danke für deinen Vorschlag.

 

Zu dem Zitat von oben: Die MPL beinhaltet den theoretischen Teil der PPL ( Airlaw etc..) den ich jetzt noch zusätzlich bei einer Konvertierung machen müsste.

 

Aber ich glaub ich mal, wie du es geschrieben hast, die Gebirgseinweisungen und schaue dann weiter.

 

Nur noch eine Frage, HB Flugzeuge... Darf ich die nun fliegen oder nicht? :)

Will nur sicher gehen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur noch eine Frage, HB Flugzeuge... Darf ich die nun fliegen oder nicht?

Leider nein, jedenfalls nicht als verantwortlicher Pilot (PIC). Zusammen mit einem anderen Piloten oder Fluglehrer, der die gesetzliche Verantwortung trägt, darfst du natürlich schon fliegen. Nach amerikanischem Luftrecht darfst du die Zeit, während der du das Flugzeug fliegst, sogar als PIC-Zeit ins Logbuch eintragen, wenn das Flugzeug deinem Lizenz-Rating entspricht.

 

Zur Information: BAZL-Checklisten für Konvertierung oder Validierung findest du hier.

 

Also dann, auf zu neuen Taten!

Hene

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...