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Anforderungen JAR-Checkflug


Lionel

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Hallo Zusammen

 

Kann mir jemand sagen, was man beim JAR-Checkflug machen muss, kann und nicht darf? Kann ich z.B. auswählen zwischen 1h-Landetraining oder 1h-Streckenflug? Was geht überhaupt nicht?

 

Ich habe im Internet nichts gefunden zu den Vorschriften.

 

Danke!

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Hallo Lionel

 

soweit ich weiss sind die einzigen Anforderungen für einen Trainingsflug:

mnm. 1h Blockzeit innerhalb 12 Monate vor Ablauf des Class Ratings mit einem Fluglehrer.

Ob Du dabei 1h Volten fliegst oder 1h Streckenflug machst ist dir und deinem Fluglehrer überlassen. Je nach dem, was für Bedürfnisse Du hast.

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Lionel, ich glaube nicht, dass es konkrete "gesetzlich" Vorschriften gibt. Es kann sein, dass dein Club auf gewisse Dinge besonderen Wert legt und die FI entsprechend instruiert. Mein Tipp: Besprich mit deinem FI, was du machen willst. Die Idee ist natürlich, dass du nicht etwas machst, von dem du sicher bist, dass du es absolut im Griff hast. Mach etwas, wo du dich unsicher fühlst, wo du von der Erfahrung des FI profitieren kannst. Beliebt sind immer NoLa-Übung, simulierte IMC-Umkehrkurven, Stall in allen möglichen Konfigurationen, Landungen ohne Flaps und auf sehr kurzen Pisten - halt alles, was man in der Grundausbildung übt und nie mehr macht mit der Grossmutter auf dem rechten Sitz...

Gruss

 

Thomas

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Hallo Michel

 

Danke für deine Antwort. Ich bin auch davon ausgegangen, dass es eigentlich keine Vorschriften gibt (ausser 1h Blockzeit).

 

Mein "Fluglehrer" meint aber, dass "nur" Landetraining nicht möglich ist und "eher" ein Streckenflug gemacht werden sollte. Er ist sich aber selbst nicht ganz sicher.

 

Gibt es da irgendwelche schriftlichen Richtlinien?

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Hallo Lionel

 

Landetraining als Schwerpunkt, wenn da ein Bedürfnis besteht, geht natürlich und ist dann auch sinnvoll. Nur dies, und gar nicht vom Platz weg, würde ich als FI jedoch auch nicht akzeptieren, da es doch so das Eine und Andere gibt, was man bei einem Check-Flug einbauen können sollte, und im Circuit nicht möglich ist (z.B. NOLA).

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Sali Johannes

 

Ich möchte den Checkflug mit dem zweiten Teil einer Typenumschulung zusammenlegen. Dabei mache ich ja sowieso sinnvolle Übungen.

 

Schön wären jedoch schriftliche Vorgaben, die ich meine Fluglehrer zeigen könnte.

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Ich möchte den Checkflug mit dem zweiten Teil einer Typenumschulung zusammenlegen.

Da sehe ich überhaupt kein Problem.

 

Schön wären jedoch schriftliche Vorgaben, die ich meine Fluglehrer zeigen könnte.

Noch mehr Regeln und Vorschriften durch JAR, als wir jetzt schon haben? Nein danke...

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Hallo,

 

sofern ich da jetzt nichts verwechsle handelt es sich um einen übungsflug zur Verlängerung der Jar Lizenz oder?

 

In österreich muss dabei vom Fluglehrer folgendes Formular ausgefüllt werden. http://www.austrocontrol.at/Images/FO_LFA_PEL_127_tcm586-58766.pdf

Auf der zweiten Seite sind die übungen, die geflogen werden müssen. (Sollen...)

 

Sofern es so etwas in der Schweiz nicht gibt, kannst du es vielleicht trotzdem als Vorlage verwenden.

 

Beste Grüsse,

Clemens

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In der Schweiz gibt es (noch) keine Vorschriften, wie dieser Uebungsflug durchzuführen ist, der Fluglehrer ist verantwortlich dafür, dass sinnvoll geübt wird.

Das Formular von Austro Control ist interessant, allerdings wird der Uebungsflug damit effektiv eben zu einem Checkflug mit starrem Programm

Ich frage den betreffenden Piloten, was er üben möchte, vielleicht kurze Pisten oder Notlandeübungen, beim nächsten Mal vielleicht ein Gebirgsrefresher. Theoretisch kann er auch einfach einen Rundflug machen, der Zweck des Uebungsfluges ist dies aber sicher nicht und falls solche Flüge üblich würden, wäre auch bei uns die Einführung eines starren Programmes sicher nicht mehr weit weg.

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