Sash74 Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 Hi zusammen! Ich bin neu im Forum und das ist mein 1. Eintrag. Ich hab da eine Frage die mir vielleicht Jemand beantworten kann. Wir (Freundin + Ich) haben für Feb. 09 online über Qatar.com einen Qatarflug von Genf über Doha nach Mahe (Seychellen) gebucht. Jetzt kommt per Mail eine Flugplanänderung. Die haben nun den Hinflug um praktisch 24 Std vorverlegt. :003: Wer hat sowas auch schon mal erlebt und was hat man für Rechte? Möchte mich zuerst bischen schlauer machen, bevor ich da anruf. Danke für Tip's LG Sacha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 Meines Erachtens kannst du versuchen, etwas bei Qatar rauszuholen, evtl. umbuchen auf andere Flüge oder Erstattung der zusätzlichen Kosten. Einen rechtlichen Anspruch hast du nach meiner Ansicht nicht, da die EU-Verordnung (die auch in der Schweiz gilt) nicht greift. Grund: "Liegt der Anlass der Annullierung eines Fluges im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe wie bei Nichtbeförderung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihnen die Annullierung mindestens zwei Wochen zuvor mitgeteilt oder ihnen alternative Flüge im Rahmen der ursprünglichen Flugzeiten angeboten. Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist (Wetter, Sicherheit usw)." (EU-Verordnung). Du könntest auch mit Vertragsbruch seitens von Qatar argumentieren, allerdings übernimmt Qatar in den allgemeinen Vertragsbestimmungen keine Gewähr für Flugpläne, Reservationen usw. Conditions of carriage: http://www.qatarairways.com/global/en/carriageconditions.html Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bastian B. Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 Hallo Sacha Unter diesem Link findest du Infos des BAZL zum Fluggastrecht. http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte Grüsse, Bastian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ueli Zwingli Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 Gehst Du einen Tag früher zum Flughafen und geniesst einen zusätzlichen Ferientag! Vergewissere Dich, dass die Qatar die 1. Übernachtung organisiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 Vergewissere Dich, dass die Qatar die 1. Übernachtung organisiert. Und warum? Der Flug soll im Februar 2009 stattfinden. Bei monatelanger Online-Vorausbuchung unterstelle ich jetzt mal, dass es sich um einen relativ günstigen Tarif handelt. Eine Airline muss auch planen und ihre Kapazität dem Bedarf anpassen dürfen, sonst wären günstige Tarife überhaupt nicht möglich. Eine Benachrichtigung 5-6 Monate (!) vor Abflug stellt meines Erachtens keine unzumutbare Beeinträchtigung dar... Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Phil Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 Versuch doch eventuell auf ZRH-DOH umzubuchen, analog zu GVA-DOH fliegt Qatar diese Strecke ebenfalls 4 mal wöchentlich, allerdings teilweise an anderen Wochentagen. Vielleicht lässt sich so etwas erreichen... Viel Glück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 2. September 2008 Teilen Geschrieben 2. September 2008 Die EU-VO kann hier angewandt werden, da Flug aus/in EU-VO Land stattfindet. Dass die Verordnung in der Schweiz angewandt wird ist richtig. Aber er kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung, weil Flugzeitenverschiebungen respektive Annullationen nur unter diese Verordnungen fallen, wenn sie nicht mindestens 2 Wochen vor Abflug dem Passagier bekanntgegeben werden. Die zwischen dem Reisenden und dem Luftfrachtführer vertraglich vereinbarte zeitlich bestimmte Beförderung ist ein Fixgeschäft. Es ist meiner Meinung nach eben gerade kein Fixgeschäft, weil die allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls Vertragsinhalt geworden sind. Der Wortlaut der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist klar und Qatar gibt ausdrücklich zu verstehen, dass das Geschäft kein Fixgeschäft sein soll (keine Bindung an Flugzeiten). Es gibt Urteile der Landgerichte Köln und Frankfurt/Main, wonach Klauseln in einer AGB/ABB, wonach Flugzeitenänderungen einseitig möglich sind, für unwirksam erklärt wurden. Derlei Klauseln unterliegen den §§ 305 ff. BGB und somit auch einer Inhaltskontrolle. Dies hat auch der BGH klargestellt. Diese Urteile gibt es bestimmt, müssen aber nicht unbedingt auf den vorliegenden Fall zutreffen. Es gibt da auch verschiedene Faktoren, die eine Rolle spielen (z. B. Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Passagier oder auch die Art, wie die AGBs dem Passagier mitgeteilt wurden). Dazu möchte ich auch noch anmerken, dass die Inhaltskontrolle von AGBs in der Schweiz wenig ausgebaut ist und im Gegensatz zu Deutschland wenig konsumentenfreundlich ist. Hier ein kleiner Auszug aus "Die Behandlung missbräuchlicher AGB-Klauseln in der Schweiz und der EU" (von Simone Burri und Marcel Küchler, Universität Bern): "In der Schweiz beschränkt sich die AGB-Kontrolle auf eine verdeckte Inhaltskontrolle, weil unser System die materielle Inhaltskontrolle von AGB im Gegensatz zum Ausland nicht kennt. Deshalb muss die Rechtsprechung die AGB-Kontrolle mit Hilfe der Geltungs-und Auslegungsregeln vornehmen. Das Bundesgericht ist offenbar der Meinung, dass eine gesetzliche Grundlage für eine materielle Inhaltskontrolle fehle. Der Art. 8 UWG hat bisher kaum Anwendung gefunden, auch wenn er eigentlich als Antwort auf diejenigen Stimmen eingeführt wurde, die einen besseren Schutz vor unbilligen AGB forderten. Das Schutzdefizit vor unbilligen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt also weiterhin bestehen." Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marcel_Schlatter Geschrieben 2. September 2008 Teilen Geschrieben 2. September 2008 Ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit der Airline zu suchen, bevor du irgendwelche AGBs auswendig lernst oder gar an rechtliche Schritte denkst. Leg doch einfach mal deine Situation dar und die Chancen stehen gut, dass man dir entgegen kommt. Gruss Marcel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sash74 Geschrieben 2. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. September 2008 @ all Zuerst einmal Merci für die vielen nützlichen und hilfreichen Antworten. Jetzt bin ich besser informiert, aber kenne meine Rechte immer noch nicht ganz genau. ;-) Werde sicher mal mit der Airline Kontakt aufnehmen um die Lage zu klären. Einen Tag früher fliegen ist möglich, müsste natürlich einen Ferientag mehr nehmen (bei 22 Tagen im Jahr muss ich halt spitz rechnen). ;-) Wie schon erwähnt müsste auch meiner Meinung nach die Airline für Unterkunft und Transfer in diesem Fall aufkommen. Also, ich lass euch wissen wie die Situation ist sobald ich weiter bin. Allenfalls sehe ich noch den Weg übers BAZL als Hilfe. Merci! LG Sacha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sash74 Geschrieben 2. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. September 2008 Versuch doch eventuell auf ZRH-DOH umzubuchen, analog zu GVA-DOH fliegt Qatar diese Strecke ebenfalls 4 mal wöchentlich, allerdings teilweise an anderen Wochentagen. Vielleicht lässt sich so etwas erreichen...Viel Glück! Die haben auch den Samstagsflug von ZRH aus dem Plan gestrichen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sash74 Geschrieben 2. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. September 2008 3. off topic: :D Buche dir auf den Seychellen einen Tagesausflug nach Praslin, Mahe hat man nämlich spätestens nach 2 Tagen mit dem Mietwagen komplett gesehen. Ich habe es leider nicht gemacht und im nachhinein bereut. Werden alle drei Hauptinseln bereisen. ;-) Danke trotzdem! :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sash74 Geschrieben 6. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2008 Hallo zusammen Nur kurz zur Info meines Threads die es interessiert. ;-) Unser Flug wird jetzt an gebuchtem Datum Sa. 7.2.09 von ZRH mit LH nach FRA, dann mit QR von FRA nach Doha und weiter nach Mahe stattfinden. Einen kleinen Vorteil unsererseits hat der neue Flugplan, wir fliegen jetzt nicht mehr von Mahe über Doha (mit 1 Übernachtung) nach GVA, sondern direkt nach ZRH ohne Stopover in Doha. Danke nochmals an alle für die hilfreichen Antworten und Tip's! LG und schönes Weekend Sacha PS. Ein tolles Forum in dem ich mich jetzt sicher öfters aufhalten werde. :) PPS. In 14 Tagen gehts mit LH von FRA mit A340-600 nach ORD (Chicago) *freu* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 6. September 2008 Teilen Geschrieben 6. September 2008 Moien Sacha, schön zu hören! Ich nehme an, dass das ganze durch ein nettes Gespräch mit der Airline, ohne Drohung mit Anwalt, Verweis auf Fluggastrechte, etc ging? Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sash74 Geschrieben 6. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2008 Moien Sacha, schön zu hören! Ich nehme an, dass das ganze durch ein nettes Gespräch mit der Airline, ohne Drohung mit Anwalt, Verweis auf Fluggastrechte, etc ging? Gruss, Thomas Hallo Thomas Genau so war's. Ausgesprochen sehr netter Herr am Tel gehabt der sich auch für die Flugplanänderung entschuldigt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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