HB-YAN Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Hallo zusammen, habe mal ne Frage an alle Juristinnen und Juristen. (Amateur oder Prof.) Jemand eine Natur-Waldhütte (ohne Baubewilligung, Privat). Diese Waldhütte steht auf öffentlichem Waldboden. Durch einen herausstehenden Nagel (ROSTIG) wird jemand verletzt. 1. Wer hat die Schuld? Der Erbauer der Hütte oder der ''Hineinsteher''? 2. Darf man ohne Erlaubnis des Erbauers die Hütte ohne Baubewilligung ''Betreten''? 3. Ab wann braucht es eine Baubewilligung? Danke für die Antworten auf die sehr speziellen Fragen, Yannick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Hallo Yannick, hier etwas in die Richtung: Beitrag Nr. 4 anklicken http://www.sf.tv/sf1/schweizaktuell/index.php?docid=20080716 Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.