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Grenzüberschreitende Privatflüge innerhalb von EU-Schengenstaaten


Ready for Takeoff

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Hallo Zusammen,

 

ich habe 3 Fragen zum Thema:

 

1)

Darf man mittlerweile von allen Flugplätzen innerhalb eines EU-Schengenlandes grenzüberschreitende Flüge nach einem beliebigen anderen EU-Schengenland ohne Formalitäten durchführen?

 

2)

Gibt es eine offizielle Quelle dazu (Internetlink, Dokument, Publikation)?

 

3)

Wie sieht das konkret bei Slowenien-Italien aus?

 

Danke schon jetzt für eure Antworten

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Hallo ***

 

Soviel ich weiss sind in Schengen grenzüberschreitende Privatflüge von jedem beliebigen Flugplatz zu jedem beliebigen Flugplatz erlaubt. Es muss jedoch ein Flightplan aufgegeben werden!

 

Bei der Schweiz sieht es aber so aus, dass es wiedereinmal eine Extrawurst gibt.

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1)

Darf man mittlerweile von allen Flugplätzen innerhalb eines EU-Schengenlandes grenzüberschreitende Flüge nach einem beliebigen anderen EU-Schengenland ohne Formalitäten durchführen?

Im Prinzip ja, aber es kann Einschränkungen geben (z.B. in Dänemark, Plätze nur für Inlandverkehr / An-Abflug in die nordischen Staaten).

Am besten also für die konkreten Staaten abklären.

 

2)

Gibt es eine offizielle Quelle dazu (Internetlink, Dokument, Publikation)?

AIP/NOTAMs und Website der jeweiligen CAA

3)

Wie sieht das konkret bei Slowenien-Italien aus?

auf die Schnelle, für Slowenien

..und für Italien: Fliegen in Italien

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  • 2 Wochen später...
Ready for Takeoff

Aus der Praxis kann ich euch jetzt mitteilen, dass es mindestens von und nach Italien, Slowenien, Österreich und Deutschland ausser einer Flugplanpflicht beim Grenzübertritt keine weiteren formellen Pflichten gibt.

 

Und wie schon mehrfach erwähnt: zwischen Deutschland und Österreich gibt es auch die Flugplanpflicht nicht mehr. Aber dies gilt nicht, falls in Österreich von und nach kontrollierten Flugplätzen geflogen wird, denn dann muss man trotzdem einen Flugplan haben. Alles klar? :005:

 

Danke an alle in diesem Thread für euren Beitrag und die nützlichen Links.

 

Happy Landings und

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Hallo zusammen,

 

Aus der Praxis kann ich euch jetzt mitteilen, dass es mindestens von und nach Italien, Slowenien, Österreich und Deutschland ausser einer Flugplanpflicht beim Grenzübertritt keine weiteren formellen Pflichten gibt.

 

Was heisst das? Ich muss doch noch immer über einen Zollflughafen aus- und einreisen oder?

 

Grüsse

Giuseppe

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Ich muss doch noch immer über einen Zollflughafen aus- und einreisen oder?
Nur in der Schweiz muss man das bis auf weiteres.

 

Wir (AeCS, Motorflugverband) sind aber recht zuversichtlich, dass es bald eine Gleichbehandlung wie in allen andern Schengen Ländern geben wird.

 

Hans

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In diesem Zusammenhang diese Nebenfrage: wie gelangt man aus der Schweiz oder nach Landung in der Schweiz mit dem Ecolight legal nach Italien? Ultraleichte dürfen in Italien bekanntlich nicht in kontrollierte Bereiche (z.B. mit Flughafenverkehr) einfliegen, auch nicht mit RTF-Lizenz, aber gibt es in Italien nicht-kontrollierte Zollflugplätze, die für ULs zugelassen sind? (ja, ich weiss, über Basel mit dem "Doppelzoll", das ist aber etwas viel Aufwand, oder nicht?).

Gruss

Hannes

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In wie gelangt man aus der Schweiz oder nach Landung in der Schweiz mit dem Ecolight legal nach Italien?
Pragmatisch, sprich direkt zum x-beliebigen UL Platz.

 

Die Schweiz ist ja nun bei Schengen, also braucht man über keinen Zollplatz in Italien oder wo auch immer in Schengenland) einzufliegen.

 

Dass man davor noch immer Ausgangszoll in der Schweiz machen sollte, hat ja mit den italienern oder andern Schengenstaaten rein gar nichts zu tun.

 

Hans

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Danke, Hans.

Das hätten - die Story erfuhr ich kürzlich von Kollegen - jene Freaktaler auch tun müssen, die dummerweise mit korrekter Voice mit ihren Ikarössern Bozen anflogen, dort nach der Landung in einen Mega-Hammer liefen und vermutlich noch immer in einem norditalienischen Arbeitslager Zwangsarbeit verrichten :rolleyes:

Hannes

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Hallo zusammen

 

Wir (AeCS, Motorflugverband) sind aber recht zuversichtlich, dass es bald eine Gleichbehandlung wie in allen andern Schengen Ländern geben wird.

 

Wäre sehr zu begrüssen..... schliesslich ist das Schengenabkommen, welches wir unterzeichnet haben, zweiseitig, was heisst, dass wir nebst den Pflichten auch Rechte haben sollten :o.

 

Grüsse

Giuseppe

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Das Schengen-abkommen soll für die Schweiz [gemäss meinem Wissensstand] voraussichtlich ab 1.Nov 2008 in Kraft treten (ist also zurzeit noch nicht in Kraft). Oder hab ich da was verpasst?

Ob der Termin immer noch gilt? Anfang Jahr war ja die Rede, dass einige EU Staaten das Abkommen noch ratifizieren müssen, bevor es in Kraft tritt.

 

EDIT:

grad noch gefunden beim EJPD:

 

Am 30. Mai 2008 spricht sich der Bundesrat für einen gestaffelten Beginn der operationellen Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens aus. Er bevorzugt die Einführung des Schengener Grenzregimes an den Landgrenzen auf den 5./6. Dezember 2008 und für den Flugverkehr am 29. März 2009. Definitiv festgelegt werden die Termine für die Inkraftsetzung von Schengen durch den Rat der EU nach Abschluss der Evaluation
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Zur Klarstellung, weil da offenbar viel Verwirrung herrscht:

 

Schengen ist nicht das Problem. Systematische Personenkontrollen wird es an der Grenze keine mehr geben. Aber: Die Schweiz ist zwar bei Schengen dabei, aber nicht in der EU! Das heisst, der Personenverkehr ist zwar frei, nicht aber der Warenverkehr! Die Schweiz musste sich deshalb verpflichten, an den Grenzübergängen weiterhin stichprobeweise Warenkontrollen durchzuführen.

 

Theoretisch ist es also so, dass der Zöllner an der Grenze weiterhin verlangen darf, ja stichprobeweise sogar verlangen muss, dass Du den Kofferraum öffnest, er darf aber nicht verlangen, dass Du einen Ausweis zeigst... das darf er nur, wenn er auf Grund konkreter Anhaltspunkte (z.B. wenn er bei der Warenkontrolle Schmuggelgut findet) einen konkreten Verdacht hat. Wie das dann in der Praxis aussieht, wird sich zeigen, ich bin da echt gespannt.

 

Das war auch der Grund, weshalb die Zolldirektion auf ihren Flipp mit dem Aufheben der Zollberechtigung der Kleinflugplätze kam. Offenbar ist man jetzt aber daran, da eine vernünftige Lösung zu suchen und hoffentlich auch zu finden.

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Das Schengen-abkommen soll für die Schweiz [gemäss meinem Wissensstand] voraussichtlich ab 1.Nov 2008 in Kraft treten (ist also zurzeit noch nicht in Kraft). Oder hab ich da was verpasst?

Ob der Termin immer noch gilt? Anfang Jahr war ja die Rede, dass einige EU Staaten das Abkommen noch ratifizieren müssen, bevor es in Kraft tritt.

EDIT:

grad noch gefunden beim EJPD:

Natürlich hast Du Recht, die Schweiz ist nicht in der Lage (oder eher nicht Willens) die einst selbsgesetzten Termine einzuhalten.

 

Trotzdem würde ich bereits jetzt mit einem UL (Echopleit) niemals nach Bozen fliegen, um dort lediglich in Schwierigkeiten zu geraten.

 

Für alle Offizielle in allen Schengen Ländern, die mich auf einem Flugplatz anhielten und danach frügen, wäre die Schweiz ab September 08 ein Schengenland und ich befände mich daher schon immer innerhalb der innereuropäischen Grenzen.... Denjenigen möchte ich zuerst sehen, der mir z.B. ein Italiensches Reglement aufmacht und das Gegenteil beweist. Eher hat er noch ein paar Verfügungen in seinem Dossier, die von Mussolini persönlich unterschrieben wurden. :D

 

Hans

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Hallo Fritz

Dass die Hinterland(Stichproben)kontrollen machbar sind, habe ich mit ein paar Kollegen in Frankreich erlebt. Einflug mit mehreren Flugzeugen aus der Schweiz in Troyes, kein Zöllner da. Weiterflug nach St. Omer, plötzlich einschweben einer Cessna 206 mit 4 (!) Zöllnern. Kontrolle der Dokumente und kurze Befragung von 2 Piloten unserer Gruppe und weg waren sie. Alles fair und schmerzlos.

Vielleicht fehlts bei uns einfach am adäquaten Transportmittel für die Zöllner :-)

 

Viele Grüsse

Paul

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Off-Thema: Gäll Hans, Echo's göi Dir mächtig uf dr Keks, worum ou immer... ;)
Nein keineswegs, nur stelle ich fest, dass sich diese Art der Flugzeuge offenaber bei uns nicht durchsetzen kann.

 

Gründe gäbe es einige. Ich halte mich hier aber vornehm zurück, das zu erörtern.

 

Hans

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Aus der Praxis kann ich euch jetzt mitteilen, dass es mindestens von und nach Italien, Slowenien, Österreich und Deutschland ausser einer Flugplanpflicht beim Grenzübertritt keine weiteren formellen Pflichten gibt.

 

Nochmal zur Klarstellung und um Missverständnisse zu vermeiden: Meine Aussage bezieht sich nur für Flüge zwischen den obenerwähnten Staaten. Mit der Schweiz hat das nichts zu tun. Da bleibt vorerst alles beim Alten.

 

Aus der Schweiz oder in die Schweiz fliegen ohne Zollanmeldung oder auf einen Flugplatz ohne Zoll ist eine durchschnittlich gute Idee - ich kenne nun mittlerweile mehr als eine handvoll Piloten, welche das probiert haben und dann die entsprechende Busse von 300 CHF kassiert haben.

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  • 1 Monat später...
Danke, Hans.

Das hätten - die Story erfuhr ich kürzlich von Kollegen - jene Freaktaler auch tun müssen, die dummerweise mit korrekter Voice mit ihren Ikarössern Bozen anflogen, dort nach der Landung in einen Mega-Hammer liefen und vermutlich noch immer in einem norditalienischen Arbeitslager Zwangsarbeit verrichten :rolleyes:

Hannes

Ein Hallo aus der Zwangsarbeit in Italien!!

 

Ich war derjenige, welche... eben mit dem Freaktaler "Stoff-Hudel" via Samaden, über Bozen (!) nach einem kleinen UL Platz bei Udine gefleucht bin. Hat da irgend einer "dummerweise" gesagt? Mei mei!!!

 

Nach der Landung in Bozen fragte der TWR "What is your type of A/C?" Antwort unsererseits: "Ikarus C42, Ecolight, H-AE". Retour kam: "Confim: Ultralight?" Das liessen wir nicht auf uns sitzen: "Negativ Ultralight: This is an Ecolight of Switzerland, and normal treated as single engine piston A/C, H-AE". Stoisch kam über den Äääähhhter: "This is an Ultralight and you have to report to local airport authority after parking." "Rotscher, wilco, H-AE taxi to parking via blah blah blah, switching off, ariverderci, grazie". Ob er uns gemeint hatte, war nicht ganz klar: Callsigns kannte er in seiner Aufregung nicht mehr. Aber da wir der einzige Benutzer seines Luftraumes waren, nahm ich mal an, dass er eventuell und vielleicht doch uns gemeint haben könnte...

 

Zur A/P authority wollten wir eh (Zoll, Hunger Durst, Ummeschnuure etc.), somit war sein Befehl unser Wunsch.

 

Nun: In Bozen ist der TWR von Rom aus bemannt, ABER die Tiroler in Bozen sagen von sich, dass sie Wein nach Italien exportieren. (Die schauen solche Unabhängigkeitserklärungen unserem KT Jura ab) Und die airport-authority ist zusammen mit der dortigen Handelskammer der Betreiber dieses schönen Flugplatzes. Er begrüsste uns höflichst (auf deutsch, da dortige Landessprache), wollte mal Ausweise und so sehen und erklärte und gütlichst, dass halt Rom noch nicht begriffen habe, dass Ecolights ex CH was anderes als italienische UL seien. In Italien sind das reine Sportgeräte (in andern EU-Ländern je nach Klasse auch), sie haben null x-Ponder (wir haben einen Filser 800 Mode S, zugelassen damals noch), haben null Funk (hämmer au gha, und wie!), dürfen nicht hoch fliegen und in CTRs und so weiter schon gar nicht und überhaupt.

 

Tja. Ich wollte meinen Stoffhudel ja nicht demontieren, sondern weiter tuckern... und erst noch am andern Tag wieder via Bozen nach Samaden und LSZI zurück. Das begriff er sofort, logisch, und stellte uns gratis eine nachträgliche (für heute) und eine zukünftige (für morgen) Landebewilligung und grad noch zwei analoge Starbewilligungen aus. Wenn wir Probleme hätten: Das sei seine Handynummer und wir seien jederzeit willkommen!

 

SO GEHT DAS, würde Maloney sagen. Nix Zwangsarbeit, nix Bazl, nix Zollpuff: VIVA ITALIA !!!

 

Gruess Andreas Müller

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Hallo zäme

 

Nach der Landung in Bozen fragte der TWR "What is your type of A/C?" Antwort unsererseits: "Ikarus C42, Ecolight, H-AE". Retour kam: "Confim: Ultralight?" Das liessen wir nicht auf uns sitzen: "Negativ Ultralight: This is an Ecolight of Switzerland, and normal treated as single engine piston A/C, H-AE"....

 

Mir ist etwas ähnliches in Cannes (LFMD) passiert als wir jetzt im Juni mit dem CTSW (Ecolight) nach Frankreich geflogen sind.

Ich : "Cannes, Bonjour, HB-WAL, avec plan de vol VFR depuis la Suisse, position..." (Cannes, guten Tag, HB-WAL, mit Flugplan ab der Schweiz, Position..."

TWR : "Quel est le type d'avion? (Welcher Flugzeugtyp?)

Ich: "CTSW"

TWR : "Est-ce que c'est un ULM?" (Ist das ein UL?)

Ich : "Non, un avion 'Ecolight' de Suisse avec transpondeur mode S et radio à bord, pilote avec licence JAR-PPL" (Nein, ein Ecolight-Flugzeug aus der Schweiz mit Transponder mode S und Radio an bord, pilot mit JAR-PPL-Lizenz)

TWR: "Est-ce que c'est un avion léger?" (Ist das ein Leichtflugzeug?)

Ich : "Oui, on peut appeler celà comme ça" :009: (Ja, man könnte es so nennen)

 

Daraufhin durfte ich dort landen ;)

 

Laut Jeppesen-Karte sind in Cannes erlaubt :

 

  • Flugzeuge
  • Helikopter
  • Selbststartende Motorsegler

Ultraleicht-Luftfahrzeuge (ULM) sind nicht erlaubt.

 

In Frankreich gibt es 5 ULM-Klassen:

 

  1. paramoteur (motorisierter Gleitschirm)
  2. pendulaire (Trikes)
  3. multiaxe (entspricht ca. der Ecolight-Klasse)
  4. autogire ultra-léger (Gyrokopter)
  5. aérostat ultra-léger (kleines Luftschiff)

Unter "avion léger" versteht man eher ein Motorflugzeug <2000kg.

 

Also streng genommen hätte ich dort nicht landen dürfen, aber der Lotse war sich selbst wahrscheinlich nicht sicher und liess mich dann landen.

 

In Zukunft werde ich in solchen Fällen im Voraus sicherheitshalber lieber eine Genehmigung/Bestätigung vom Flugplatz vorher einholen.

 

PS: Ich hatte auch mal in Luxemburg (ELLX) nachgefragt. Die Antwort ein klares "Nein": ein Ecolight darf dort nicht landen. Transponder mode S, Radio und JAR-PPL-Lizenz hat die nicht interessiert.

 

Chart LFMD

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einfach losfliegen und aus der Luft fragen :009:

Die schiessen einen nicht ab. Genug Most dabei und einen "sicheren" UL Platz im Auge behalten.

 

Learning by doing: Die werden auch mal merken das ECOLIGHT aus der CH nicht gleich UL ist!

 

Gruess Andreas

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Wenn wir schon dabei sind und Einzelfälle fragen.

 

Weiss jemand was "von Österreich nach Ungarn"??

 

(meine jetzt Echo-Klasse, also nicht UL oder EL)

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Weiss jemand was "von Österreich nach Ungarn"??

 

Hab mal das ungarische AIP konsultiert und etwas gegoogelt. Das Ergebnis grosso modo hier.

  • Im AIP/AIP SUP, NOTAM keine Spur von Schengen, es wird offiziell beim Ein/Ausflug immer noch ein Zollflugplatz verlangt.
  • Gemäss dem Diskussions-Link wäre ein Direkteinflug möglich. Zur Sicherheit am Zielflugplatz anrufen und sich das bestätigen lassen, dürfte nicht schaden.

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... Learning by doing: Die werden auch mal merken das ECOLIGHT aus der CH nicht gleich UL ist!

 

Gruess Andreas ...

 

... und besonders nicht die aus dem Freakdaal :D:D:D

 

Hoi Andreas

 

Ja da ist ja noch ein Freakdaaler, wird langsam unheimlich :009:

 

Härzlig willkomme im Flightforum !

 

Grüess usem Freakdaal

 

- niggi

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