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Grenzüberschreitende Privatflüge innerhalb von EU-Schengenstaaten


Ready for Takeoff

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nimmt mich nur wunder ob die das selber wissen, ist nämlich ein privater Platz in Kaposvar. Na ja ich habe ja noch etwa 3 Monate Zeit um ab zu klären.

..aber Danke für deine Mühe

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nimmt mich nur wunder ob die das selber wissen, ist nämlich ein privater Platz in Kaposvar. Na ja ich habe ja noch etwa 3 Monate Zeit um ab zu klären.

..aber Danke für deine Mühe

In diesem Fall wäre eine Option beim zuständigen ungarischen ARO (ATS Reporting Office) direkt nachzufragen

(hier würdest Du z.B Flugpläne aufgeben oder telefonisch schliessen, falls nötig).

Habe mit diesem Vorgehen (telefonischer Kontakt mit lokalem ARO) im Baltikum gute Erfahrungen gemacht.

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  • 3 Monate später...

In einem Notam habe ich heute folgendes gefunden:

 

Flüege innerhalb der Schengen-Staaten dürfen zu und von jedem genehmigten Flugplatz innerhalb der Bundesrebublik Deutschland ausgeführt werden. Für Flüge zu und von Staaten ausserhalb des Gebietes der Schengen-Staten besteht weiterhin die Pflicht einen Zollflugplatz zu nutzen.

 

Schön und gut.

 

Aber..... welche Plätze sind den genehmigt oder eben nicht?

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Ich war gerade gestern in Donaueschingen (EDTD) und habe diesen Notam auch gesehen. Auf der Webseite von EDTD steht ausserdem, dass PPR nur für Nicht-Schengen-Staaten gilt.

 

Sicherheitshalber hatten wir trotzdem angerufen und nach der Ankunft nochmals als Bestätigung nachgefragt: Aus der Schweiz ist eine telefonische Voranmeldung (2h) nach wie vor zwingend und ein Einflug mit Landung ohne Voranmeldung ausdrücklich nicht gestattet. Der Flugleiter sei weiterhin verpflichtet, solche Einflüge aus der Schweiz zwei Stunden vor der Landung dem Zollamt zu melden, wurde mir bestätigt. Auf diesen Notam angesprochen meinte er, die Leute beim Zollamt würden sich halt um Zollvorschriften kümmern und keine Notams lesen.

 

-- Hene

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Günter Reisner

 

Weiss jemand was "von Österreich nach Ungarn"??

 

 

Servus miteinander!

 

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich das in einem anderen Zusammenhang nicht ohnehin schon gepostet habe. Eh wurscht, doppelt hält besser

 

Dazu und auch zu anderen Fragen in dieser Hinsicht gibt es eine tolle Zusammenfassung auf Luftfahrtrecht.at, dieses Dokument beinhaltet eine Darstellung der österreichischen Rechtsnormen in Bezug auf grenzüberschreitendes Fliegen.

 

Abgehandelt werden die verschiedensten Konstellationen in Bezug auf den Abflug- bzw. Zielort (Flughafen / Flugfeld / Militärflugplatz / Außenlandung) bzw. auf Staaten (EU / Nicht-EU, Schengen / Nicht-Schengen).

 

Eine kostenlose Registrierung ist allerdings erforderlich.

 

Liebe Grüße

Günter :cool:

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Ready for Takeoff

Wenn man so durch all diese Beiträge liest, dann ist es doch sehr erstaunlich, welches Wirrwarr bei dieser Frage nach wie vor herrscht!

 

Wir Privatpiloten sind es ja gewohnt, uns über alle möglichen und unmöglichen Quellen unsere Infos zu holen. Aber dass diese vermeintlich einfache Frage doch noch so viel Unklarheit verursacht, das ist schon extrem! Und dass es keine verlässliche Informationsquelle gibt fast noch mehr!

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Karsten Sanders

Das Wirrwar ist eigentlich hausgemacht, weil das Forum sich sehr schwer damit tut zu begreifen, was Schengen und Zoll ist, wie sich beides unterscheidet und wie sich beides auf die GA auswirkt. Auch wenn ich nicht durchdringen werde:

 

Schengen ist PERSONEN-Freizügigkeit, bezieht sich also auf Identitätskontrollen und in dem akteullen Fall, dem Wegfall der Kontrolen.

 

CH ist aber nicht in der EU, also keine WAREN-Freizügigkeit. Wer also kontrolliert den WAREN-Verkehr? Richtig! Der Zoll. Das ist übrigens auch mit dem Auto so, allerdings werden da Kontrollen in das Hinterland verlegt. Mich als Deutscher können nun also CH-Zöllner auch tief im Hinterland anhalten und kontrollieren. Da Flugzeuge im "Hinterland" nur schwer zu fassen sind, gibt es die Regel der Zollkontrollen am 1. Einreiseflugplatz.

 

Ein Flugplan hat auch weder mit Zoll noch mit Schengen was zu tun, sondern ist ein Instrument der Flugsicherheit.

 

Man ruft also 2h vorher an. Dabei geht es nicht um einen netten Plausch, sondern um die Möglichkeit der Zöllner am Ziel zu entscheiden, ob sie können wollen oder nicht. Gleiches gilt in gleicher Weise übrigens auch für UK, Irland und Kanalinseln.

 

Bei dieser möglichen Kontrolle mit 2h Vorankündigung wir kontrolliert, ob anmeldepflichtige Waren mitgeführt werden. Das hat mit Schengen alles nichts zu tun, weil die Zöllner sich (in der Regel) nicht für den Reisepass interessieren (sollen). Stichproben sind natürlich bei der Gelegenheit möglich.

 

Das wird nun bestimmt wieder die übliche Diskussion über Sinn und Unsinn von Schengen und den Ganzen Kram hervorrufen. Das eigentlich Neue aber hat bisher noch niemand erkannt. Ich kann jetzt VON jedem ZU jedem CH/D Flugplatz und ich muss nicht mehr zwangsweise in Donaueschingen oder Friedrichshafen runtergehen. Ich könnte nun endlich nonstopp in die Schweiz!

 

Das Thema ist wirklich ein wenig müßig und es hätte auch deutlich weniger Wirrungen, wenn die Verwirrten sich etwas mehr mit obigen Begrifflichkeiten beschäftigen würden.

 

Gruß - Karsten

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Gast Hans Fuchs
Das Thema ist wirklich ein wenig müßig und es hätte auch deutlich weniger Wirrungen, wenn die Verwirrten sich etwas mehr mit obigen Begrifflichkeiten beschäftigen würden.
Sorry, aber damit haben wir uns nun wirklich ausgiebig beschäftigt. Bis ich ein amtliches Dokument gesehen habe, das verbindlich erklärt, was man bei Einflügen in DE darf und soll und was nicht, wage ich zu widersrechen.

 

Dass jeder Flugplatz je nach Gutdünken es grad macht, wie er Lust hat, kann ja wohl nicht sein. Welche Plätze werden Einflüge aus CH akzeptieren, welche nicht? Welche akzeptieren Einflüge aus OE und welche aus FR, welche tun das nicht?

 

Soll wirklich Ende März die Schweiz bei Einflügen das einzige Land sein, bei dem dann alles klar sein wird?

 

Hans

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Ready for Takeoff
Das Wirrwar ist eigentlich hausgemacht, weil das Forum sich sehr schwer damit tut zu begreifen, was Schengen und Zoll ist, wie sich beides unterscheidet und wie sich beides auf die GA auswirkt...

 

...Das Thema ist wirklich ein wenig müßig und es hätte auch deutlich weniger Wirrungen, wenn die Verwirrten sich etwas mehr mit obigen Begrifflichkeiten beschäftigen würden.

 

 

Lieber Karsten,

 

Der Thread behandelt eben genau NICHT die Frage CH-Europa, sondern grenzüberschreitende Flüge INNERHALB des Schengenraums.

 

Aber danke trotzdem für den konstruktiven Beitrag... :)

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Lieber Karsten,

 

Der Thread behandelt eben genau NICHT die Frage CH-Europa, sondern grenzüberschreitende Flüge INNERHALB des Schengenraums.

 

Jaaa, aber lieber Philipp, die Schweiz IST doch im Schengenraum!

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Und schon geht's wieder los! Hatte sich grad jemand über eine meiner Bermerkung gewundert?

 

Gruß - Karsten

 

Was soll das?

 

Du bist offenbar 1000km von unseren Problemen entfernt. Wir haben hier unsere Erfahrungen. Gesetzt hin oder her, wir müssen uns mit dem Filz hier unten auseinandersetzten.

 

Ich möchte lediglich wissen, muss ich von LSZG (Grenchen) nach EDXY (Wyk auf Föhr) vorher einen Zollflugplatz anfliegen oder nicht.

 

Gibt es eine Liste der genehmigten Flugplätze in der Bundesrepublik Deutschland die aus dem Schengenraum ohne Zoll angeflogen werden dürfen?

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Karsten Sanders

Was das soll? Wie gesagt, er herrscht hier offenbar schon eine gewisse Unkenntnis über die Zugehörigkeit zu Schengen, neben anderen Wirrungen. Zu der Frage der "genehmigten Flugplätzen" reicht üblicherweise ein Blick in die AIP, aber der Fliegertaschenkalender reicht meist auch. "Customs:

Siehe AD-Zeiten/See AD times, für ARR/DEP von Flugzeugen, die im nichtgewerblichen Verkehr oder im gewerblichen Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung in das Zollgebiet einfliegen oder aus dem Zollgebiet ausfliegen/for ARR/DEP of non commercial or commercial non-scheduled traffic transporting passengers into or out of the costums area." Im schlimmsten Fall einfach - wie in der Mitteilung bereits erwähnt, vorher anrufen und Fragen.

 

Im Übrigen bezieht sich bei "Genehmigter Flugplatz" das GENEHMIGT nicht auf etwas Drittes, z.B. Zoll, sondern auf den Flugplatz, um den "genehmigten Flugplatz z.B. den den nicht Segelflugfeldern oder anderen Start- und Landeeinrichtugen abzugrenzen.

 

Vor dem Hintergrund, dass schon andere Begrifflichkeiten eher unklar sind, wundert mich diese Interpretation aber auch nicht wirklich.

 

Gruß - Karsten

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Ready for Takeoff
Jaaa, aber lieber Philipp, die Schweiz IST doch im Schengenraum!

 

hehe... also gut :)

 

Ich korrigiere/präzisiere mich: Es geht um das, was im Titel vom Thread steht, also die Regelung für Flüge innerhalb von Schengen UND innerhalb der EU (Zollunion) aber OHNE Schweiz.

 

Zu den anderen Aussagen in meinem Posting stehe ich weiterhin uneingeschränkt.

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