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Bazl-Direktor Raymond Cron tritt zurück


Bananenbär

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Allerdings wäre ein Pilot an der BAZL-Spitze genau so passend wie ein Militärfreak als VBS-Chef oder ein Autoimporteur als UVEK-Vorsteher. Hallo, ein Departement oder Bundesamt soll doch kein Fanclub sein.

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Andi Rotorchopf

Salü zäme,

 

Wieso sollte dann eine Abgangsentschädigung fällig werden??
Ich denke doch der Herr Cron wird für seine Verdienste um die Förderung der schweizer Zivilluftfahrt grosszügig belohnt. (Wofür man ja wieder eine Gebühr erfinden kann; z. B. Beanspruchung des Luftvolumen eines Luftfahrzeugs pro Stunde...:009:
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Mein lieber Schwan Hampi, wo treibst Du dich denn da rum!? :rolleyes:
Der Autor "Winkelried" dürfte der im FF allseits bekannte /Name entfernt/ sein.
Echt :D ? Keine Ahnung, hab einfach mal in Google nach "Cron geht" gesucht und das kam dann schon an der zweiten Stelle :005:. Der Titel hat mir halt gefallen, der Rest, na ja, hat einige grobe "Böcke" drin ;).
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Allerdings wäre ein Pilot an der BAZL-Spitze genau so passend wie ein Militärfreak als VBS-Chef oder ein Autoimporteur als UVEK-Vorsteher. Hallo, ein Departement oder Bundesamt soll doch kein Fanclub sein.

 

Mit Fanclub hat das eigentlich nichts zu tun, eher mit "von der Pike auf" erlerntem Fachwissen. Ein ehemaliger Pilot, der sich nachträglich Erfahrungen im Management geholt und sich z.B. in Richtung Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften weitergebildet hat, könnte ich mir sehr gut in einer solchen Position vorstellen. Genauso wie Du für eine Firma, die Gasturbinen herstellt, ziemlich sicher einen Ingenieur als Geschäftsführer holen würdest.

Manchmal muss man halt auch im Detail wissen, wie die eigenen Produkte funktionieren.

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  • 2 Wochen später...

Wer sich für die Nachfolge von Raymond Cron interessiert, ist ab sofort eingeladen, sich zu bewerben …

Direktorin / Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL

 

Die Zivilluftfahrt ist für unser Land von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Europäisierung des Luftfahrtsektors steht die schweizerische Luftfahrtpolitik vor grossen Herausforderungen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist dabei die zentrale Schaltstelle zwischen Politik, Verwaltung und Luftfahrt. Die Spitzenfunktion des Amtes ist neu zu besetzen. Wir suchen deshalb eine Direktorin / einen Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

 

Das Amt bereitet die Entscheide des Departements, des Bundesrats und des Parlaments im Bereich Zivilluftfahrt vor und vollzieht sie. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen insbesondere die vorbereitende Gestaltung der Luftfahrtpolitik, die Durchsetzung einer wirksamen Sicherheitsaufsicht sowie die Positionierung der Schweiz innerhalb der europäischen Luftfahrt. Als Direktor/in leiten Sie ein dynamisches und exponiertes Bundesamt. Sie vertreten die Anliegen der Luftfahrtpolitik in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen, wichtigen Gremien der Verwaltung, internationalen Organisationen und gegenüber Unternehmen der Luftfahrt.

 

Wir haben folgende Erwartungen an Sie: Sie sind aufgrund Ihrer Berufserfahrung befähigt, ein modernes Bundesamt unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und in Kenntnis aktueller Managementmethoden erfolgreich zu führen. Sie verfügen über politisches Verständnis und Geschick im Umgang mit ausländischen Behörden, mit Kantonen auf Regierungsstufe, Parlament, Luftfahrtunternehmen und Öffentlichkeit. Sie sind in der Lage, eine wirksame Sicherheitsaufsicht für die Schweizer Luftfahrt durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Sie verfügen über ein hohes Durchsetzungsvermögen und soziale Kompetenz, sind belastbar, arbeiten effizient und unabhängig. Sie verstehen es, strategisch und konzeptionell zu denken. Sie können sich insbesondere über eine mehrjährige Führungserfahrung ausweisen, verfügen über einen Hochschulabschluss, beherrschen zwei Amtssprachen und haben sehr gute Kenntnisse des Englischen. Kenntnisse der Luftfahrt, Verwaltungs- und Verhandlungserfahrung sind von Vorteil.

 

Arbeitsort : Bern

Lohnklasse : 36

Beschäftigungsgrad : Vollzeit

Referenzcode : 801_2008_10029427-1_extern_D

 

Anmeldestelle : Bewerbungen sind an das Generalsekretariat des UVEK, Personaldienst, Bundeshaus Nord, 3003 Bern, zu richten. Für weitere Auskünfte können Sie sich an Herrn Dr. Hans Werder, Generalsekretär UVEK, Tel. 031 / 322 55 06 wenden.

Gruss,

Martin

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Lohnklasse 36
Bei guter "Führung" bedeutet das ca. CHF 260'000-270'000.-, zuzüglich div. "Vergütungen", d.h., eigentlich gerade so richtig "angemessen" für mich... und vorbestraft bin ich auch (noch) nicht :rolleyes::p.
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  • 3 Monate später...
Die Frage ist halt, was für ein Nachfolger auf den Stuhl gesetzt wird...
Moritz Leuenberger war nicht in der Lage, einen direkten Nachfolger für Raymond Cron zu finden, gemäss heutiger Medienmitteilung aus dem UVEK übernimmt Matthias Suhr aus dem BAZL-Direktionsstab interimistisch die Direktion des BAZL:
Der bisherige Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Raymond Cron, wechselt Ende November in die Privatwirtschaft. Da seine Nachfolge bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt sein wird, übernimmt Matthias Suhr Anfang Dezember interimistisch die Leitung des BAZL. Suhr ist derzeit Leiter des Direktionsstabes und Stellvertreter von BAZL-Direktor Cron.

 

Das UVEK beabsichtigt, dem Bundesrat noch dieses Jahr die Wahl des neuen BAZL-Direktors zu beantragen.

(via http://www.airlaw.ch/2008/11/25/matthias-suhr-uebernimmt-interimistisch-die-leitung-des-bundesamtes-fuer-zivilluftfahrt/)

 

Gruss,

Martin

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Was ist eingentlich da los, in Bern ? :confused:

 

Erst hat das EMD keinen "Häuptling" mehr und jetzt noch das BAZL !

 

Wenn ich nur schon dran denke, was uns Steuerzahler all diese Umbesetzungen wieder kosten werden ! :009:

 

Gruss

Andy :006:

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Moritz Leuenberger war nicht in der Lage, einen direkten Nachfolger für Raymond Cron zu finden

 

Es findet sich also Niemanden, der unter Leuenberger arbeiten möchte. Dann ist die Welt für mich wieder in Ordnung.

 

Mit Fliegergruss

Adrian.

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  • 2 Wochen später...

Moritz Leuenberger beantwortete in der heutigen Fragestunde im Nationalrat Fragen zum Thema von Thomas Hurter (ursprünglich eingereicht Mitte August 2008):

Wie man den Medien entnehmen konnte, sei man immer noch mit dem Auswahlverfahren der Nachfolgerin oder des Nachfolgers des Direktors des Bundesamtes für Zivilluftfahrt beschäftigt und es werde eine Interimslösung geschaffen. Verschiedene wichtige luftfahrtpolitische Themen müssen behandelt werden. Eine rasche, definitive Lösung wäre daher angezeigt.

 

- Weshalb ist bis heute noch kein Nachfolger gefunden worden?

- Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens (Ausschreibung im August 2008)

Der bisherige Direktor des Bazl hat Mitte August seine Kündigung auf den 30. November eingegeben. Das ist die kürzestmögliche, ihm zustehende Frist von drei Monaten. Die Stelle wurde umgehend an den beiden darauffolgenden Wochenenden ausgeschrieben. Anmeldefrist für die Bewerbungen war der 15. September. Die Durchführung eines solchen Auswahlverfahrens erfolgt in mehreren, mit Sorgfalt vorzubereitenden und durchzuführenden Schritten und ist entsprechend aufwendig. Neben persönlichen Gesprächen mit einer grösseren Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten gehört auch ein Assessmentverfahren dazu, und das alles erfordert eine gewisse Zeit. Ein Abschluss innert bloss drei Monaten ist auch in Anbetracht der Bedeutung dieser Funktion nicht möglich und wäre nicht seriös gewesen. Das Verfahren sollte nun jedoch in den kommenden Wochen abgeschlossen werden können.
Eine ganz kurze Frage noch: Hat diese Vakanz Einflüsse auf die Verhandlungen mit Deutschland im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich?
Nein, nein, niemals; sie dauert ohnehin nur eine kurze Zeit. Es kommt noch darauf an, wann der neue Direktor sein Amt effektiv antreten kann - vielleicht hat er auch irgendwelche Kündigungsfristen, weil er anderswo arbeitet. Aber die Stellvertretung ist in allen Ämtern stets garantiert. Zudem gibt es oberhalb des Amtes auch noch das UVEK mit seinem Vorsteher, der gerade auch in diesen Verhandlungen selbst tätig ist.
Gruss,

Martin

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An dieser Stelle besteht vermutlich Potential für Verbesserungen. Normalerweise ist der Zweck einer Kündigungsfrist ja der, daß man innerhalb dieser Frist Ersatz beschaffen und eine ordentliche Übergabe durchführen kann.

Wenn drei Monate nicht reichen, dann darf man eben keine 3 Monate Kündigungsfrist einräumen, sondern muß auf längeren Fristen bestehen. Jemand in solcher Position muß langfristig planen können, also kann ich das auch für seine private Planung verlangen. Es ist ja kein Problem, jemanden vorzeitig gehen zu lassen, wenn denn geeigneter Ersatz schnell gefunden ist (beispielsweise ein Stellvertreter der aufrückt), also in beiderseitigem Einvernehmen vom Vertrag abzuweichen.

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