Walter Fischer Geschrieben 1. August 2008 Geschrieben 1. August 2008 unglaublich- einfach unglaublich...... Gruss Walti Zitieren
Johan "Bigfoot" Geschrieben 2. August 2008 Geschrieben 2. August 2008 unglaublich- einfach unglaublich...... Gruss Walti Hoezo? Warum einfach unglaublich? Groeten uit Holland, Bigfoot. :cool: Zitieren
Marco K. Geschrieben 2. August 2008 Geschrieben 2. August 2008 Mich fasziniert die HD-Qualität immer wieder aufs Neue:cool: Walti, wie wär's mit einem eigenen Vimeo-Thread?:) Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 2. August 2008 Autor Geschrieben 2. August 2008 OK, das ist bei den noch zu erwartenden Werken ein guter Gedanke. Gruss Walti Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 5. August 2008 Autor Geschrieben 5. August 2008 Vielleicht auch bald hier auf VIMEO: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714 aber sicher vermelde ich hier einen "alten Hut". Aber penibel, wie wir Schweizer mal sind, gelten hierzulande noch andere Gesetze. Lest dies: Einigung zwischen GEMA und YouTube wirft Fragen auf 12. November 2007 von bernhard Auf Nachfrage bei der SUISA wurde uns mitgeteilt, dass die kürzlich getroffene Vereinbarung der GEMA mit YouTube für YouTube-Nutzer aus der Schweiz keine Gültigkeit habe. Die GEMA hat in ihrer Pressemitteilung geschrieben, dass sie sich mit YouTube geeinigt hat, dass deutsche YouTube-Nutzer für ihre Videos nun auf Werke von der GEMA zurückgreifen dürfen. Poto Wegener, der Leiter von der Urheberabteilung bei der SUISA, bezweifelt jedoch, dass die GEMA berechtigt ist, eine Erlaubnis für die Nutzung des «Weltrepertoires» der GEMA den deutschen YouTube-Nutzern auszusprechen. Für Werke, die bei der SUISA angemeldet sind, wäre dies schon allein deshalb nicht möglich, weil die SUISA nicht über das so genannte «Synchronisationsrecht» verfügt. Solange dieses Recht bei den Autoren liegt, darf der Rechtsinhaber nicht selber bestimmen, ob ein Musikstück mit einem anderen Werk verbunden werden darf. Deshalb ist es deutschen YouTube-Nutzern nach wie vor nicht erlaubt, SUISA-Werke in ihren YouTube-Videos zu verwenden. Von der Vereinbarung ausgenommen dürften auch die Rechte an Musikvideos sein, obwohl dies in der Medienmitteilung der GEMA nicht klar hervorgeht: «Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos». Fakt ist jedoch, dass die GEMA weder Leistungsrechte noch Urheberrechte aus anderen Bereichen als der Musik vergeben kann. Der Upload eines MTV-Clips würde deshalb zusätzlich der Abklärung dieser Rechte bei den MusikerInnen oder Tonträgerproduzenten bedürfen. Gruss Walti Zitieren
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