Zum Inhalt springen

Jetzt besuchen wir schnell Amsterdam...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

unglaublich- einfach unglaublich......

 

 

Gruss Walti

Johan "Bigfoot"
Geschrieben
unglaublich- einfach unglaublich......

 

 

Gruss Walti

 

Hoezo?

 

Warum einfach unglaublich?

 

Groeten uit Holland, Bigfoot. :cool:

Geschrieben

Mich fasziniert die HD-Qualität immer wieder aufs Neue:cool:

 

Walti, wie wär's mit einem eigenen Vimeo-Thread?:)

Geschrieben

OK, das ist bei den noch zu erwartenden Werken ein guter Gedanke.

 

Gruss Walti

Geschrieben

Vielleicht auch bald hier auf VIMEO:

 

http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714

 

aber sicher vermelde ich hier einen "alten Hut".

 

Aber penibel, wie wir Schweizer mal sind, gelten hierzulande noch andere Gesetze.

Lest dies:

 

 

Einigung zwischen GEMA und YouTube wirft Fragen auf

12. November 2007 von bernhard

 

Auf Nachfrage bei der SUISA wurde uns mitgeteilt, dass die kürzlich getroffene Vereinbarung der GEMA mit YouTube für YouTube-Nutzer aus der Schweiz keine Gültigkeit habe. Die GEMA hat in ihrer Pressemitteilung geschrieben, dass sie sich mit YouTube geeinigt hat, dass deutsche YouTube-Nutzer für ihre Videos nun auf Werke von der GEMA zurückgreifen dürfen.

 

Poto Wegener, der Leiter von der Urheberabteilung bei der SUISA, bezweifelt jedoch, dass die GEMA berechtigt ist, eine Erlaubnis für die Nutzung des «Weltrepertoires» der GEMA den deutschen YouTube-Nutzern auszusprechen. Für Werke, die bei der SUISA angemeldet sind, wäre dies schon allein deshalb nicht möglich, weil die SUISA nicht über das so genannte «Synchronisationsrecht» verfügt. Solange dieses Recht bei den Autoren liegt, darf der Rechtsinhaber nicht selber bestimmen, ob ein Musikstück mit einem anderen Werk verbunden werden darf. Deshalb ist es deutschen YouTube-Nutzern nach wie vor nicht erlaubt, SUISA-Werke in ihren YouTube-Videos zu verwenden.

 

Von der Vereinbarung ausgenommen dürften auch die Rechte an Musikvideos sein, obwohl dies in der Medienmitteilung der GEMA nicht klar hervorgeht: «Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos». Fakt ist jedoch, dass die GEMA weder Leistungsrechte noch Urheberrechte aus anderen Bereichen als der Musik vergeben kann. Der Upload eines MTV-Clips würde deshalb zusätzlich der Abklärung dieser Rechte bei den MusikerInnen oder Tonträgerproduzenten bedürfen.

 

 

Gruss Walti

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...