Dominic Windisch Geschrieben 30. September 2002 Geschrieben 30. September 2002 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Da ich mich an meine Zusage erinnert habe, bestätige ich hiermit, dass es diesen Vorfall mit einem Experimental Flugzeug auf ... gegeben hat. ... und es wird auch keinen Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchenung geben, da der Pilot, der sich alleine an Bord befand, völlig unverletzt blieb. Hans Frage dazu meinerseits: Wird nicht jedesmal, wenn ein Flugzeug zu einem erheblichen Schaden gekommen ist (ungeachtet der Tatsache, dass es noch flugtauglich wäre), also jedes Mal wenn eine Kontrolle durch eine vom BAZL autorisierte Person notwendig wird, ein Flugunfallbericht erstellt? Dies ebenfalls ungeachtet der Tatsache, ob irgendwelche Personenschäden zu verzeichnen sind oder nicht. D.h. wenn ich am Boden beim tolpatschig Rumtschalpen auf dem Flugfeld einem Flieger dermassen auf den Flügel trete, dass ein Experte die Flugtauglichkeit neu beurteilen muss, dass dann ein Flugunfallbericht erstellt wird!? und dieser nach Abschluss auch öffentlich gemacht wird? (sorry Hans, wenn das Beispiel herhalten muss, möchte nicht den Unfall aufwärmen, sondern diese Frage betrifft jede Art von Unfall!) viele Grüsse Dominic [Dieser Beitrag wurde von Dominic Windisch am 30. September 2002 editiert.] Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 30. September 2002 Geschrieben 30. September 2002 Natürlich lasse ich auch jeden andern gerne zu Wort kommen, doch meine Antwort ist "Nein". Sonst hätt ichs ja auch nicht so geschrieben. Allenfalls tauchen solche Fälle in der sogenannten summarischn Zusammenfassung gemeldeter Zwischenfälle auf. Ein (einzel) Fall ist mir sogar bekannt, wo bei einem Unfall mit Todesfolge, dieser Fall summarisch behandelt wurde. Herausgeber ist dann auch nie das BAZL, sondern das Büro für Flugunfall Untersuchung BFU. Wie die Flugtüchtigkeit eines lädierten Flugzeuges wieder erlangt werden kann, dafür gibt es genaue Vorschrtiften. Ich bitte mal einen unserer Mechaniker dazu Stellung zu nehmen. Keineswegs ist dabei immer eine Überprüfung durch einen Experten des Luftamtes vorgeschrieben. Hans Zitieren
Dominic Windisch Geschrieben 30. September 2002 Autor Geschrieben 30. September 2002 Vielen Dank für die Antwort, vielleicht verwechsle ich das auch mit der "Meldepflicht" die man erfüllen muss. D.h. man muss jeden solchen Fall (wie von mir beschrieben) am BAZL melden, aber dann kommt das (wie Du beschreibst) in eine solche Sammelbox... viele Grüsse Dominic Zitieren
Christian Thomann Geschrieben 2. Oktober 2002 Geschrieben 2. Oktober 2002 Hallo zusammen Ich komme mal wieder wie die alte Fasnacht hintendrein. Ich möchte lediglich noch die Tatsache bestätigen, dass gewisse "Unfälle" in den "summarischen" Suppentopf gelangen. Damals hatte ein Segelflugpilot sein Flugzeug buchstäblich am Berg gelandet. Es wurde etwa zu 50 % zerstört, rechter Flügel gebrochen, Rumpfröhre gebrochen, Capot zerstört. Das Flugzeug fliegt heute wieder. Der Pilot wurde leicht verletzt. Er verliess im Schock das Flugzeug und wurde einige hundert Meter hangabwärts auf einem Bergweg vom Heli aufgnommen. Am nächsten Morgen begleitete ich den BFU-Beamten im Heli zur Unfallstelle. Er machte einige Übersichtsfotos und gab das Wrack frei zu privaten Bergung. Seit 1999 sind die Unfallberichte des BFU auf Internet abrufbar. Mehr kann ich leider auch nicht sagen. Der Betreff deines Zizat kenne ich auch nicht. Tschüss Christian Zitieren
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