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Air Berlin zieht gegen Ryanair vor Bundesgerichtshof


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MUSTERPROZESS WEGEN SUBVENTIONEN

 

LEIPZIG (dpa) - Die umstrittenen Subventionen für Billigflieger an deutschen Regionalflugplätzen werden erstmals ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Wie die "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag) schreibt, klagt die Fluggesellschaft Air Berlin in einem Musterprozess gegen Sonderkonditionen, die der Flughafen Lübeck dem irischen Konkurrenten Ryanair gewährt.

 

"Wir führen das Verfahren stellvertretend für die ganze Branche", sagte ein Air Berlin-Sprecher der Zeitung. Die Klage hat nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) richtungsweisende Bedeutung, weil sie die Subventionspraxis auf Flugplätzen in Frage stelle und sich gezielt gegen das auf Rabatten und Zuschüssen basierende Geschäftsmodell von Billigfliegern wie Ryanair und Easyjet richte.

 

Zuletzt war Air Berlin mit einer entsprechenden Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig Ende Mai gescheitert. Das Gericht gab als Begründung an, es sei nicht Sache privater Mitbewerber, Verstöße gegen das Subventionsverbot der Europäischen Union zu kontrollieren.

© dpa / 24.06.2008

 

Quelle: aero.de

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