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Verantwortung des erfahreren Piloten


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Geschrieben

Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht der folgende Unfallbericht:

http://www.bfu.admin.ch/common/pdf/1777.pdf

Trainingsflug mit FI, Unfall bei Notlandeuebung.

Ich nehme an, hier ist der links sitzende Pilot PIC, jedoch nur oberhalb 150m/GND, darunter wird es dann wohl der FI sein, oder? Somit waere zum Unfallzeitpunkt der FI der PIC, auch wenn es vorher schriftlich anders festgehalten wird.

Hat jemand detailliertere Infos zu diesem Fall? Gab es ein juristisches Nachspiel?

 

Gruss

Dominik

Geschrieben

Finde das ziemlich phänomenal:

Ich habe s. o. einen gesetztestext gepostet, der die frage wer links sitzt ("Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen") genau beantwortet (inkl. Ausnahme Fluglehrer) aber z.B. Benno und Roger lesen endweder die vorherigen Posts nicht oder finden es viel lustiger einfach rumzuspekulieren :p

(bitte nicht persönliche nehmen)

 

Grüße

Kjeld

Geschrieben

Lieber Kjeld,

 

Da nun halt mal die absolute Union durch EASA in der Praxis absolutes Traumdenken ist, da jede Staatsorganisation ihren eigenen Pups da noch reinbringen muss, hab ich nicht nur Verständniss, sondern heisse es sogar gut, dass nach wie vor nach der schweizerischen Gesetzes-Grundlage geforscht wird.

 

Nennt mich Rassist oder Anti-deutscher oder sonstwelche rassistische Spitznamen. Emotionsloser Fakt ist nun mal, dass sich die Luftfahrtgesetze der Schweiz und Deutschland nun halt mal unterscheiden. Deutsche Gesetzestexte sind schön und gut - und durchaus auch zur Horizonterweiterung sehr interessant - aber nun halt mal an Bord eines HB-Fliegers nicht ausschlaggebend.

 

Ebenfalls bitte nicht persönlich nehmen... ;)

 

Antwort eines FE auf die Frage des Sessels in der HB-DBL:

Kannst du von rechts gleichwohls alles bedienen wie von links? Steht im AFM etwas? Dann gibts keine Vorschrift, alles was du brauchst ist eine Einweisung.

Soviel zu meinem Verständniss nach dem Sitzplatz des PIC.

 

Auch mir wurde beigebracht, dass wenn nichts definiert wurde (eben Fluganzeige, Flugplan, etc), derjenige Pilot mit dem gültigen Rating auf der Klasse des Fliegers PIC wird, der am meisten Flugerfahrungen auf dieser Fliegerklasse hat.

 

Dass Rechtsverdreher ihren Spass an der Fliegerei gefunden haben, dürfte wohl spätestens seit der Einführung der neuen Luftransportverordnung klar sein, wo der Grundsatz "unschuldig bis Schuld bewiesen" umgekehrt wurde und man erst mal schuldig ist und zahlen soll, bis man seine Unschuld beweisen konnte...

 

Cheers,

 

Dani

Urs Wildermuth
Geschrieben

Also wenn ich das richtig verstehe, ist es seitens eines Lizenzinhabers sozusagen grobfahrlässig, wenn er einem anderen Piloten von dem er weiss dass er weniger Erfahrung hat, als Passagier in ein Flugzeug sitzt, da er im Falle eines Falles für DESSEN Fehler automatisch mithaftet? Es sei denn, dass der Eigner des Fliegers dies durch Ernennung des PIC ausdrücklich ausschliesst?

 

Werde das mal berücksichtigen. Für mich heisst das klar, entweder ich fliege selber oder ich steige niemandem mehr ein, von dem ich nicht zuvor das Flugbuch kontrolliert habe und klar sehen kann, dass er mehr als meine Anzahl Stunden hat und dazu auch Lizenzstufenmässig mindestens ein ATPL besitzt.

 

Ehrlich, ich verstehe langsam, wieso so viele Piloten ihren Schein in die Tonne ballern oder als Erinnerungsstück einrahmen und statt dessen am PC fliegen....

Geschrieben
Also wenn ich das richtig verstehe, ist es seitens eines Lizenzinhabers sozusagen grobfahrlässig, wenn er einem anderen Piloten von dem er weiss dass er weniger Erfahrung hat, als Passagier in ein Flugzeug sitzt, da er im Falle eines Falles für DESSEN Fehler automatisch mithaftet? Es sei denn, dass der Eigner des Fliegers dies durch Ernennung des PIC ausdrücklich ausschliesst?

 

Werde das mal berücksichtigen. Für mich heisst das klar, entweder ich fliege selber oder ich steige niemandem mehr ein, von dem ich nicht zuvor das Flugbuch kontrolliert habe und klar sehen kann, dass er mehr als meine Anzahl Stunden hat und dazu auch Lizenzstufenmässig mindestens ein ATPL besitzt.

 

Nehmt das doch nicht so schwer. Es geht ja niemand mit der Absicht fliegen, dass es dann crasht. Zudem ist jeder Pilot, der mit einem anderen Piloten fliegen geht ein Idiot, wenn er dem PIC nicht hilft.

Teamplaying heisst das Zauberwort. Mein Kollege und ich fliegen häufig zusammen, wir teilen uns die Aufgaben: Der PIC fliegt, der andere funkt und hilft logischerweise bei der Luftraumüberwachung, das gehört sich einfach so.

"Ferien" hat man erst, wenn man zu dritt unterwegs ist und auf dem Rücksitz sitzt.

 

Gruss

Theo

Geschrieben

Ist doch vollkommen klar? Die Piloten werden ja wohl vorher drüber reden, wer dieses Leg fliegt, und der ist dann eben der PIC und sitzt links. Und der ist dann auch verantwortlich.

Geschrieben

Ich schätze, die Fälle, in denen ein erfahrener Pilot Fluggast ist, wird seine Mitschuld dann nicht nach Luftrecht, sondern eher nach allgemeinerem Recht anerkannt (z.B. Unterlassene Hilfeleistung).

 

Aber abgesehen davon: Welcher erfahrene Pilot würde seelenruhig zusehen, wie ein nicht so erfahrener die Kiste stallt (oder sonst einen Murks baut)?

Geschrieben
Ist doch vollkommen klar? Die Piloten werden ja wohl vorher drüber reden, wer dieses Leg fliegt, und der ist dann eben der PIC und sitzt links. Und der ist dann auch verantwortlich.

 

Ich würde sagen, dass das ja auch immer schriftlich in der Startliste auf dem Turm festgehalten wird wer links sitzt und somit PIC ist. Somit dürfte die Beweislage eindeutig sein und im Streitfall könnte man diese Liste heranziehen, da sie auch einen Urkundencharakter besitzt.

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Im schw. Recht ist das klar geregelt: Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten 748.225.1 Art. 3 Absatz 3;

 

Wurde kein Kommandant bezeichnet oder sind der Kommandant uns sein Stellvertreter verhindert, ihr Aufgabe zu erfüllen, so stehen die Rechte und Pflichten des Kommandanten dem ranghöchsten und rangältesten Mitglied der Besatzung an Bord zu.

 

Daraus lässt sich rechtlich enorm viel ableiten. Siehe Zitate Roland Müller.

 

Mit besten Grüssen

Ruedi

Geschrieben
Ist doch vollkommen klar? Die Piloten werden ja wohl vorher drüber reden, wer dieses Leg fliegt, und der ist dann eben der PIC und sitzt links. Und der ist dann auch verantwortlich.

Offenbar ist es das nicht. ;) Wie u.A. in Beitrag 8 bereits kompetent erläutert, bedarf es einer schriftlichen Festlegung, idealerweise mittels Flugplan oder -anzeige.

Geschrieben

Hoi zusammen

 

Es ist ja schon interessant, was nach einer so "einfachen" Frage so alles abgeht. Ich glaube ich lasse mich zum Rechtsanwalt umschulen:D

 

Grüsse

Giuseppe

Geschrieben
Offenbar ist es das nicht. ;) Wie u.A. in Beitrag 8 bereits kompetent erläutert, bedarf es einer schriftlichen Festlegung, idealerweise mittels Flugplan oder -anzeige.

Weis zwar nicht, was eine Fluganzeige soll, aber es würde doch schon reichen VOR dem Flug im Bordbuch den PIC einzutragen. Oder nicht?

Geschrieben

Dann steht irgendwo ein Name, ohne identifizierbare Angaben zum Flug, ich weiss nicht... Zudem ist das Dokument dann an Bord, was ja auch nicht sein sollte.

Man verzeihe mir, aber ich verstehe wirklich nicht ganz, was so schwer daran ist, auf dem Flugplatz eine (meist ohnehin vorgeschriebene) Fluganzeige auszufüllen.

 

Oder die noch einfachere Lösung des Problems: 'Die höchste Lizenz' im Flugzeug sitzt nicht hinten - punkt, fertig.

Mir käme es im Traum nicht in den Sinn, bei einem weniger erfahrenen Piloten hinten einzusteigen, bzw. auch mit einer 'höheren Kapazität' hinter mir zu fliegen. Tritt wirklich mal ein Problem(chen) ein, braucht man die Ressourcen, und zwar nicht auf dem Papier! Zudem möchte ich danach auch entsprechenden Rechtfertigungsbegehren nicht unbedingt gegenübertreten müssen. ;)

Geschrieben

Hallo Kjeld

 

Mit deinen Gesetzestexten bleibt die Frage offen, ob der PIC links oder rechts zu sitzen hat.

(2) Luftfahrzeuge sind während des Fluges vom Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im Falle des Abs. 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.

Ich habe das Fluglehrerbeispiel gebracht um aufzuzeigen, dass der PIC nicht immer links zu sitzen hat. (Ich habe damit deine Aussage bestätigt. Ich weiss.)

 

Letztendlich sagt uns das AFM ob ein PIC links, rechts, vorne oder hinten zu sitzen hat. In gewissen AFMs konnte ich diesbezüglich schon Vorschriften finden. Falls der Sitzplatz des PIC nicht geregelt ist, sehe ich keinen Grund warum ein PIC nicht auch z.B. rechts sitzen könnte. (Natürlich wenn ein Pilot für die rechte Seite - wie auch immer - qualifiziert ist: z.B. FI.)

 

L.G. Benno

Geschrieben
Wurde kein Kommandant bezeichnet oder sind der Kommandant uns sein Stellvertreter verhindert, ihr Aufgabe zu erfüllen, so stehen die Rechte und Pflichten des Kommandanten dem ranghöchsten und rangältesten Mitglied der Besatzung an Bord zu.

 

Bezieht sich das nicht eher auf Fälle, in denen beispielsweise bei einem Airliner beide Piloten unpäßlich sind und deshalb der Maitre de Cabin dann das Sagen hat (auch z.B. ob ein Pax, der behauptet eine Lizenz zu haben, ans Steuer darf oder nicht)?

Geschrieben

Hallo Benno,

sorry, hab vergessen den absatz zu zitieren, in dem beschrieben wird, dass der pic bei flächenflugzeugen links, bei helis rechts sitzt...

so stehts da sinngemäß - bin gerade zu faul es nochmal rauszusuchen :D

vg

Kjeld

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Die Frage könnte man noch etwas weiter ausbauen: Wer ist denn verantwortlich, wenn eine Formation von zwei Flugzeugen, so wie wir es des öfteren machen, zusammen fliegen? Von den vier Piloten auf die zwei Flugzeuge verteilt auch der, der am meisten Stunden hat? Oder wenn ein FLPN aufgegeben wurde, der, der unterzeichnet hat, für beide Flugzeuge?

Gruss

Chrigel

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