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Aufgabenteilung - Rechtliche Frage


derfisch

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen

 

Diese Frage richtet sich vorallemm an Fluglehrer oder Cracks zu Rechtsfragen.

 

Auf längeren Auslandflügen hat es sich bei uns eingebürgert, dass wir Arbeitsteilung im Cockpit machen. Während der PIC das Flugzeug steuert, ist der CoPi für Funk und Navigation zuständig. Beide sind in Besitz einer gültigen JAR/FCL PPL Lizenz.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn der PIC aufgrund eines Navigationsfehlers des CoPi's eine Luftraumverletzung begeht? Hängt trotzdem der PIC, was als Folge heisst, dass er sich nicht auf den CoPi verlassen darf bzw. die Navigation auch jederzeit unter Kontrolle haben muss(wird aus meiner Sicht wohl so sein)? Oder gilt diese Arbeitsteilung auch rechtlich, was den PIC von der Schuld entlasten würde (glaub ich eher nicht).

 

Danke für eine klärende Antwort.

 

Timo

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Hallo Timo,

 

meiner Meinung nach müssten nach untenstehenden §§ der verantwortliche Pilot für Verletzungen der Luftverkehrsregeln gerade stehen, auch wenn sie z.B. der "Hilfspilot" aufgrund von z.B. Navigationsfehlern verursacht hat.

Wenn ihr mit einer kleinen Maschine fliegt, welche für 1 Piloten zugelassen ist, ist der vor dem Flug bestimmte verantwortliche Pilot für solche Fehler eben verantwortlich. Habt ihr einen Flugplan abgegeben, dann derjenige der dort als verantwortlicher Pilot eingetragen ist. Im Zweifelsfall (Siehe die Definition aus den österreichischen LVR §2(60)) ist derjenige verantwortlicher Pilot, der eben auch Pilot Flying ist. Das gilt allerdings nur in dem Fall, in dem ihr keinen Flugplan habt und nicht angegeben habt, wer verantwortlicher Pilot ist. (Habt ihr einen Flugplan aufgegeben, dann habt ihr ja auch einen verantwortlichen Piloten angegeben und es besteht kein Zweifelsfall mehr.)

 

So, langer rede kurzer Sinn: In der Privatfliegerei ist der verantwortliche Pilot zuständig, auch wenn der Fehler vom "Assistenzpiloten" produziert wurde.

Anbei die meiner Meinung nach relevanten Paragraphen. Ich denke, es wird in der CH und in D ähnliches gelten wie in Ö.

 

(Österreichisches) Luftfahrtgesetz

§ 125

(1) Im Bereich der Zivilluftfahrt ist verantwortlicher Pilot jener Luftfahrer, der das Luftfahrzeug befehligt.

(2) Der verantwortliche Pilot hat

a. alle zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit an Bord des Luftfahrzeugs notwendigen Maßnahmen zu treffen,

[…]

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Verpflichtungen treffen bei Ausfall des verantwortlichen Piloten dessen Stellvertreter.

 

(Österreichische) Luftverkehrsregeln

§ 2(60)

verantwortlicher Pilot: die für die Sicherheit und den Betrieb des Luftfahrzeuges während dessen Betriebsdauer verantwortliche Person; im Zweifel gilt als verantwortlicher Pilot, wer das Luftfahrzeug tatsächlich führt.

 

Lg, Clemens

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Hallo Timo,

 

Alle relevanten schweizer Gesetze findest du hier:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/74.html#748

 

Art. 64 ff. LfG (SR 748.0) dürfte allenfalls für dich interessant sein. Wie die Rechtslage aber wirklich genau aussieht weiss ich nicht. Würde aber vermuten, dass Primär der Halter des Luftfahrzeugs haftet und dann intern regress nimmt.

 

schöne tag

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