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Aufsichtsgebühr trotz Stillegung?


Maerku C

Empfohlene Beiträge

Hi all...

 

echt gestaunt als vor wenigen Tagen eine Kostenverfügung meines 'Lieblingsamtes' im Briefkasten lag: Jährliche Aufsichtsgebühr obwohl der Flieger unbefristet stillgelegt ist und die Papiere beim Amt hinterlegt sind.

 

Nach telefonischer Rückfrage die Antwort dass das '...mit der neuen GebV egal sei ob ein Flugzeug eingelöst ist oder nicht, die Aufsichtsgebühr wird ohne jeden Nachlass vollumfänglich fällig'

 

und weiter: '...die Stillegung des Flugzeugs ist für uns (das Amt) nicht relevant, es genügt dies der Versicherung mitzuteilen um diese zu sistieren.'

 

Vollends gestaunt hab ich nach der mündlichen Auskunft dass - falls der Flieger aus dem Register gelöscht würde um die Aufsichtsgebühr zu umgehen - bei einer allfälligen Neueintragung auch ohne Handänderung '...alle erforderlichen Formulare und Unterlagen erneut eingereicht werden müssen OBWOHL WIR (das Amt) DIESE ANGABEN JA ONEHIN SCHON HABEN' (????).... und kosten würde dieser Blödsinn sicher auch noch

 

 

Ein weiterer saurer Apfel zum reinbeissen...

 

Gruss, Markus

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Christian Thomann

Hoi Märku

 

Ich kann deine Frust sehr nachvollziehen. Der Apparat BAZL scheint sich langsam selbst zu überorganisieren. Es ist jetzt schon unerträglich, wie der Verwaltungsstaat Italien.

 

Als vor wenigen Jahren im BAZL sieben weitere Arbeitsplätze bewilligt wurden, wurde welche angestellt, die nicht wissen, weshalb ein Flugzeug fliegt. Juristen brachen das ja auch nicht!

 

Es ist einfacher, einen Pudding an die Wand zu nageln, als mit dem BAZL ein einfaches Prozedere anzustreben!

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