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PPL Flüge ins Ausland oder vom Ausland


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Geschrieben

Eine Frage als Laie...

 

Wenn ein Pilot von Deutschland etc. in die Schweiz fliegt, dann muss er irgendwo den Zoll machen... (so nennt Ihr PPL-er glaube ich, wenn ich mich nicht irre) Kann man diese Zoll Sache auf irgendeinem Airport machen oder sind das ganz spezielle ausgerüstete Airport?

 

Wie ist das umgekehrt wenn man als schweizer Pilot ins Ausland fliegt. Gibt es da unterschiede. Was muss man beachten und auf welche Probleme kann man stossen? Ich denke da auch an die östlichen Länder etc.

 

Viele Grüsse Markus

Geschrieben

Hoi Markus,

 

ausnahmsweise bin ich schneller als Hans ;-)

 

Macht man einen grenzüberschreitenden Flug, so MUSS der Start und die Landung auf einem Zollflugplatz sein (z.T. nur auf 'Vorbestellung', z.T. wie Buttwil nur für Abflug). Der Schengener-Raum gilt dabei nicht als grenzüberschreitend (z.B. Lyon-München: kein Zoll nötig).

Ein Beispiel: ich will von Buttwil (Zoll nur für Abflug) nach Lyon und zurück.

Buttwil-Lyon direkt kein Problem. Bei der Rückkehr muss ich aber auf einem 'inbound'-Zollflugplatz (normalerweise öffentliche Plätze plus häufig grenznahe, Les Eplatures, Grenchen, Bern usw) zwischenlanden.

 

Speziell ist Genf: da kann ich den Schweizer UND den Franzosen-Zoll machen. Technisch ist also der Marsch zum Flugzeug Grenzüberschreitend, der Flug selber aber nicht.

 

Uebrigens: ein VFR-Flug muss nach Gesetz einen Flugplan aufgeben UND den Grenzüberflug melden - normalerweise dem FIC.

 

Gruss

Urs

Geschrieben

Urs

 

Ich gönn Dir den Sieg und hänge grad noch zwei Fragen an.

 

1. Frankreich hat lange Zeit das Schengener Abkommen auf den Flugverkehr nicht anwenden wollen und trotzdem auf den alten Zollformaltitäten plus Flugplan bestanden. Ist das noch immer so?

 

2. Stimmt es, dass man nach dem 11. September als Schweizer auch dann einen Flugplan machen muss, wenn man ausländisches Gebiet überfliegt ohne dort zu landen? Typisches Beispiel: Flug zum Matterhorn mit dortiger Umrundung.

 

Hans

 

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Gletscherfliegen

Geschrieben

Hallo Hans Fuchs,

 

zu deinem ersten Punkt:

 

Die Problematik mit Frankreich besteht immer noch, das Sie eine Anmeldung 48 Std. vor Abflug verlangen bei den dortigen Zollbehörden. Es gibt zwar immer wieder Piloten die das nicht machen, die jedoch teilweise dafür in Rechenschaft gezogen werden (vor allem wenn man auf grössere Plätze in Frankreich geht). Es empfiehlt sich auf jeden Fall um Ärger zu vermeiden sich anzumelden und einen Flugplan auszufüllen.

 

Zum zweiten Punkt:

 

Ja es stimmt man muss z.B. Flug Zürich-Feldberg-Zürich oder Samedan-Lugano (man überfliegt einen kleines Stück Italien) einen Flugplan aufgeben, auch wenn man keine Landung ausserhalb der Schweiz ausführt, also das Land nur überfliegt. Es ist vor allem dringend empfohlen für Ostdeutschland wo eine Identifizierungszone zu den Oststaaten besteht, dort wurde gerade erst ein Pilot in Rechenschaft gezogen da er Polen teilweise durchflogen hat, jedoch ohne Flugplan (was nach der alten Regelung auch zulässig war, da er eine Speed von IAS 150kt nicht fliegen konnte, da er sonst verpflichtet wäre einen Flugplan für diese Zone aufzugeben.

Es gibt auf der Homepage des BAZL, Bern ein AIC (PDF-Format) in dem auf die Regelung aufmerksam gemacht wird.

 

Mfg. J.D. Flak

 

Geschrieben

Hallo,

 

soviel ich weiss, war das immer schon Pflicht, einen Flugplan aufzugeben, sobald man eine Grenze überfliegt - egal, wo man danach landet.

Während einer gewissen Zeit wurde für einen Flug Genf-Lausanne ein Flugplan verlangt, da man nach dem Abflug kurz Frankreich überfliege. Nach dieser Logik müsste sogar für das 'Völtelen' ein Flugplan da sein, da die ganze Volte über Frankreich liegt. Das wurde aber mittlerweile aufgehoben.

 

Frankreich ist da recht speziell. Die haben Militärcontroller in Mt. Verdun, welche nur da sind, um Flüge zu identifizieren. Können sie das nicht (VFR Code 7000, oder sie haben unsere automatisch übermittelten Informationen 'verhüeneret'), so wird ins ACC angerufen, an einen Sektor, der davon normalerweise nicht betroffen ist. Dann muss das Callsign angegeben werden - wissen wir es nicht, geben wird ein Phantasiecallsign (z.B. I-DIOT) an, und die Sache ist erledigt biggrin.gif

 

Gruss

Urs

Geschrieben

Vielen dank an alle für die guten Ausführungen smile.gif und herzlich wilkommen Mr. Flak hier im Forum, es freut mich sehr wieder einen weiteren real Pilot hier begrüssen zu dürfen. Auf viele tolle Diskussionen.

 

Etwas interessiert mich aber trotzdem noch betreff Zoll...

 

Wie läuft das Zoll-Verfahren da so ab.. Hat es auf diesen Airport echte Zöllner, also eine dauernd besetzte Zollstelle? Wie muss man sich das vorstellen. Kann es da einem auch passieren das man gefilzt wird?

 

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Webmaster www.Flugsimulation.ch

 

[Dieser Beitrag wurde von markus am 19. November 2001 editiert.]

Geschrieben

hallo markus

 

beides. es gibt plätze welche einen fixen zoll haben. zürich logischerweise, altenrhein, bern. dann gibt es plätze bei denen man die ankunft avisieren muss. dann steht dann einer da, wenn du landest und dann gibt es solche plätze bei denen du nicht landen darfst, da überhaupt nichts angeboten wird. z.b. speck-fehraltorf. wenn ich einen auslandsflug mache und zurück in die schweiz komme, muss ich zuerst bei einem anderen platz, für die zollformalitäten, zwischenlanden.

und man unterscheidet noch zwischen arr und dep. speck zu beispiel bietet für den abflug an, nicht aber für den anflug.

dass aber plötzlich ein grenzpolizist irgendwo auf einem buschplatz steht und dich filzt, von dem habe ich auch schon gehört, weiss aber nicht ob's das oft gibt.

 

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Happy Landings

Tom - Rundflüge mit Tom

 

[Dieser Beitrag wurde von teedoubleyou am 19. November 2001 editiert.]

Geschrieben

Hallo J.D.

 

Ein neues Gesicht. Herzlich willkommen bei uns im Forum!

 

Du hast Recht: der Link zum entsprechendnen AIC lautet: http://www.aviation.admin.ch/d/themen/infrastr/aic/20_01d.pdf

 

Dort ist auch gesagt, dass dies NICHT den bisher gültigen Schweizerischen Vorschriften entspricht, und von den umliegenden Staaten einseitig verhängt worden ist. Einmal mehr kümmern sich unsere Nachbarn nicht um alte Abmachungen. Und einmal mehr hat die Schweiz wiederum nicht (nach meinem Wissen) zu Retorsionsmassnahmen gegriffen, was in diesem konkreten Fall ja auch kindisch wäre. Genauso kindisch wie sich die grossen Europäer benehmen, wollen wir ja schliesslich nicht werden. Man möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmen sollte.

 

Hans der grosse Europäer, der über den Wolken noch nie Grenzen gesehn hat

 

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Gletscherfliegen

Geschrieben

Hallo Markus,

 

der Zoll läuft normalerweise folgendermassen ab: Auf Plätzen ohne Zöllner (z.B. auch Grenchen) wird aufgrund der aufgegebenen Flugpläne ein Fax and die zuständige Zollbehörde geschickt. Die entscheidet dann, ob sie einen Zöllner vorbeischicken.

Auf kleineren Plätzen klappt das ganze nur, wenn man nichts zu verzollen hat - hat man etwas zum verzollen, so sind besondere Formalitäten nötig, die ich auch nicht kenne.

 

Sogar im GAC von Genf - wo ständig viel Zoll gemacht wird - ist die Zöllnerkabine meistens unbesetzt. Man geht dann pro forma schauen, ob einer da ist - nötig ist's trotzdem, denn sollte mal einer die Formulare ausgefüllt haben wollen, so gibt's sonst Probleme.

 

Eine Spezialregelung gibt's für Segelflieger - die ja nur unplanmässig im Ausland landen. Da ist vor Abflug ein Formular auszufüllen. Dieses ist dann bei einer Aussenlandung im Ausland sofort der nächsten Zollbehörde oder dem Polizeiposten zu präsentieren - und die ganzen Formalitäten erübrigen sich.

 

Uebrigens: zum Thema gehört auch das zollfreie Tanken (Zoll macht ca. 50 Rp. pro Liter aus, soviel ich weiss) - das ist natürlich sehr attraktiv. Starte ich aber für einen Flug Genf-Chambéry, mit zollfreiem Treibstoff - und muss z.B. aus Wettergründen wieder in der Schweiz landen, dann fangen die Probleme an - man muss nämlich den Zoll nachzahlen.

 

Gruss

Urs

Geschrieben

Ein absolut komlexes Thema.... Jetzt mal die Frage an Mr. Flak. (wie heisst du eigentlich mit Vornamen??) Du fliegst ja Buisiness Jets... Werden solche Jets bevorzugt behandelt? oder sogar strenger unter die Lupe genommen. Wer ist eigentlich verantwortlich wenn was unerlaubtes in der Kabine gefunden wird? Es kann ja auch sein das man mal was unerlaubtes dabei hat und sich dessen nicht bewust war... Ist da der Cpt. voll verantwortlich??

 

Geschrieben

Hi,

 

also die Sache mit Frankreich ist grad ins Rollen gekommen. Es gab dieses Jahr einen grossen Protestflug von deutschen und französischen Piloten von Colmar nach Bremgarten und Lahr. Es nahmen um die 50 Flugzeuge teil, die demonstrativ ohne Anmeldung flogen und inzwischen wurde die EU darauf aufmerksam. Man will Frankreich beklagen falls sie nicht dieses Verfahren abschaffen! Gut, gell?

 

Gruss, Andreas

Geschrieben

Ich habe ein französisches/englischsprachiges Dokument in die Hände bekommen, in dem Frankreich von der EU aufgefordert wird die 48h Voranmeldung (Zoll) inkl. ICAO Flugplanaufgabe innerhalb von 2 Monaten abzuschaffen, ansonsten wird Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben.

Der Protestflug hat also was gebracht, da die Franzosen nachgedacht haben, wie Sie die Piloten belangen könnten die diesen Flug nach Colmar gemacht haben, wurde die EU aufmerksam auf die Misstände. Mal schauen wie sich Frankreich verhält.

 

[Dieser Beitrag wurde von J.D. Flak am 20. November 2001 editiert.]

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Wie weit gilt oben gesagtes für Motorsegler?

 

A) wenn es eine Erweiterung des schweizer Segelflugscheins ist, also TMG national

 

B) wenn es ein PPL ist (TMG nach JAR)

 

ich möchte z.B. mit einem Motorsegler regelmässig von Schweiz in die EU (Frankreich, Deutschland) und zurück fliegen, mit Landung im Ausland.

 

Muss man mit dem Motorsegler auch zunächst einen Zollflughafen anfliegen, z.B. Grenchen? Das ist bei Segelfliegern ja nicht so, oder?

Geschrieben

Urs:

 

Zollfrei betanken: Das war einmal für die GA! Heute nur noch für a) gewerbsmässige Flüge ins Ausland oder b)für Schulungsflüge ins Ausland.

Moritz Mont-du-Lion sei Dank.:004:

 

 

Gruss

 

Philipp

Geschrieben

Hallo,

 

@Brufi: ich weiss, diese Regelungen änderten schon während meiner aktiven PPL-Phase (meine Aussagen sind ja auch 7 Jahre alt ;)).

 

@Dierk: Ein Flug mit TMG ist meiner Meinung nach wie ein Motorflug zu behandeln. Die Ausnahmeregelung für Segelflug kommt ja daher, dass z.T. ausserplanmässig im Ausland gelandet werden muss. Fliegst Du geplant mit Motor ins ausland, müssen die Regeln für Zoll befolgt werden.

Geschrieben
....(meine Aussagen sind ja auch 7 Jahre alt ;))..
Oooops,

Datum lesen würde definitiv etwas bringen! Tschuldigung! :o

 

Gruess nach Genève

 

Philipp

Geschrieben
Urs:

 

Zollfrei betanken: Das war einmal für die GA! Heute nur noch für a) gewerbsmässige Flüge ins Ausland oder b)für Schulungsflüge ins Ausland.

Moritz Mont-du-Lion sei Dank.:004:

 

Auf der anderen Seite kann man das auch verstehen. Denn mit dem Auto kannste ja auch nicht zollfrei tanken! Aber was solls, die Abzockerei geht weiter.

 

Gruss

Theo

Geschrieben

fliege ab edsb und wollte die tage ein kurzes stück über frankreich schneiden (wir sind ja hier direkt an der grenze) - nix da - ohne flugplan...

und das bei nem vereinten europa!!!

 

grüße

Kjeld

Geschrieben

Flugplan ist klar. Die wollen ja trotzdem noch wissen, wer in ihrem Luftraum rumgurkt. Allerdings kannst Du auf Zoll verzichten.

Geschrieben
Flugplan ist klar. Die wollen ja trotzdem noch wissen, wer in ihrem Luftraum rumgurkt. Allerdings kannst Du auf Zoll verzichten.

 

Wenn er in Frankreich startet und landet, wissen sie es auch nicht ! Vereinte Unterschiede......

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