Tristan Wegner Geschrieben 8. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich es nicht schaffe meinen PPL-A zu erhalten (aus welchen Gründen auch immer). Wie sieht es danach aus, wenn ich ein paar Jahre später wieder fliegen möchte? Ich muss doch nicht die gesamte Ausbildung noch einmal machen, oder? Wenn das in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich ist, würde mich primär interessieren, wie es in Deutschland ausschaut. Gruß, Tristan ------------------ Tristan Wegner, EDHE www.cadavre.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
petersutch Geschrieben 8. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 Hi, also, solltest Du es nicht schaffen in 24 Monaten 24 Flugstunden mittels Flugbuch nachzuweisen (inkl. 3 x 100km Überlandflug mit je einer Landung sowie 25 Starts/Landungen)passiert folgendes: Die Gültigkeit der Lizenz läuft ab! Um die Lizenz wieder "zum Leben" zu erwecken muss der Bewerber auch die o.g. Voraussetzungen innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung erfüllen (dann eben mit Flugauftrag) + zusätzlich den Navigationsdreiecksflug aus dem normalen PPL Ausbildung. Die zust. Behörde kann zusätzlich einen Prüfungsflug verlangen (Standard PPL Check.) Ist die Lizenz länger als 3 Jahre abgelaufen ist zusätzlich die Theorieprüfung zu wiederholen. Soviel zur Theorie ! >> In der Praxis steht alles im Ermessen der Erlaubnisbehörde, in der fliegerischen Praxis bekommt man gute & schlechte Willkür seitens der Behörden oft genug mit. Oftmals sind die lokalen Landesluftbehörden sehr nett - das LBA ist eine einzige Katastrophe. Hier auf "Gnade" zu stossen ist eigentlich ausgeschlossen. Gruss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 8. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 hallo tristan ich glaube nichts ist komplexer als lizenzen, bestimmungen usw. in der fliegerei. man muss wohl die sache von fall zu fall anschauen. erstmal müsste man wissen wie lange genau und wann du welche scheine und prüfungen gemacht. denn es spielen zu viele faktoren mit. es ist nicht wie beim autofahren, wo der lernausweis verfällt. es muss alles zusammen passen. verfalldatum medical, verfalldatum lernausweis, wann die theorie gemacht wurde etc. am besten würde ich mich mal bei eurem luftfahrtbundesam oder wie das heisst erkundigen. regards tom ps: übrigens, wenn du den schein hast, hört das theater nicht auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 8. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 hallo nochmal naja, oder man fragt den peter... tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tristan Wegner Geschrieben 8. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2001 Hallo Peter, hallo Tom! Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das war genau das, was ich wissen wollte. Gruß, Tristan ------------------ Tristan Wegner, EDHE www.cadavre.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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