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Wie heisst dieses Recht richtig?????


Tom CV-990A

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Hallo zäme

Wenn Fluggesellschaften von ausländischen Flughäfen aus Passagiere oder Fracht zu einem anderem ausländischen Flughafen transportieren (zum Beispiel Swiss von Habmurg nach Frankfurt), so würde es sich doch um ein gewisses "Luftrecht / Lufthoheit" (sofern ich das noch richtig im Kopf habe gibt es deren sieben) handeln. Wie ist der richtige Ausdruck für dieses Recht, wo kann ich dieses Nachlesen und welche Rechte haben dabei Schweizer Fluggesellschaften???

 

Danke für Eure Infos!

 

Gruess

Thomas

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Hallo Thomas - Was Du hier präzise ansprichst, heisst "Kabotage" und ist innerhalb der EU vollständig liberalisiert, das heisst die Binnenmärkte aller EU-Länder sind allen offen. Aber auch die Schweiz hat im Rahmen der Bilateralen Abkommen die gleichen Rechte - und natürlich vice versa, sprich wenn es die Lufthansa als opportun erachten würde, eine Linie von Genf nach Zürich zu betreiben, würde ihr das aufgrund der Abkommen nicht verwehrt.

 

Griessli, Margie

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Wenn jemand mit Swiss von Hamburg nach Frankfurt fliegen würde, wäre dies entweder eine Kombination aus 4. und 3. Freiheit (Transfer in ZRH: HAM-ZRH 4. Freiheit, ZRH-FRA 3. Freiheit) oder im Falle eines (fiktiven) Direktflugs die 8. Freiheit (Kabotage).

 

Innerhalb der EEA (European Economic Area = EU plus EFTA ohne die Schweiz) ist der Luftverkehr dereguliert. Das heisst, dass z.B. Ryanair als irische Airline auch Flüge innerhalb Grossbritanniens oder Deutschlands durchführen darf (8. Freiheit). Dies betrifft allerdings nur Flüge innerhalb der EEA, nicht von EEA-Staaten in Drittländer - ausser natürlich, dass diese mit dem jeweiligen EEA-Staat ein entsprechendes Luftverkehrsabkommen ("ASA" = Air Service Agreement) vereinbart haben (z.B. Marokko). Die Schweiz ist meines Erachtens auch als Nicht-EEA-Mitglied mit diesem Abkommen assoziiert, aber ich bin mir nicht sicher, wie weit.

 

Grundsätzlich ist zu beachten, dass ASAs stets zwischen Staaten geschlossen werden, nicht zwischen Airlines. Fluggesellschaften können als "designated carrier" genannt und ihnen gewisse Frequenzen, Routen, Flugzeuggrößen, Verkehrstage, usw zugeteilt werden. Im Rahmen der Deregulierung wird davon jedoch immer mehr abgerückt (innerhalb der EEA wie oben gesagt vollständig). Es gehören jedoch immer zwei Staaten dazu. Wenn eine Partei deregulierungswillig ist (was oftmals im Interesse von deren nationaler Fluggesellschaft ist, z.B. arabische Emirate) können andere Staaten wiederum versuchen, durch restriktive Abkommen ihre nationale(n) Fluggesellschaft(en) zu schützen.

 

Gruss,

Thomas

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Das ging aber flott. Danke Euch allen für die prompte Antwort!

Geniesst den sonnigen Pfingstmontag noch!:008:

 

Gruess

Thomas

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Innerhalb der EEA (European Economic Area = EU plus EFTA ohne die Schweiz) ist der Luftverkehr dereguliert. Das heisst, dass z.B. Ryanair als irische Airline auch Flüge innerhalb Grossbritanniens oder Deutschlands durchführen darf (8. Freiheit). Dies betrifft allerdings nur Flüge innerhalb der EEA, nicht von EEA-Staaten in Drittländer - ausser natürlich, dass diese mit dem jeweiligen EEA-Staat ein entsprechendes Luftverkehrsabkommen ("ASA" = Air Service Agreement) vereinbart haben (z.B. Marokko). Die Schweiz ist meines Erachtens auch als Nicht-EEA-Mitglied mit diesem Abkommen assoziiert, aber ich bin mir nicht sicher, wie weit.
Im europäisch-schweizerischen Luftverkehr bestehen bislang die ersten sieben Freiheiten. Über die Gewährung der Kabotage soll in diesem Jahr verhandelt werden.

 

Martin

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