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Sendeturm war im Weg!?


Empfohlene Beiträge

Wolfgang Lutz
Geschrieben

Hallo,

 

heute Mittag fand ich die Homepage vom Flugplatz Donzdorf und fand deren Piper PA28-181 super. Ich überlegte mir, ob ich mich dort über eine Vereinsmitgliedschaft informieren soll und fand keine eMail - Anschrift. Anrufen wollte ich nicht.

 

Eine Stunde später hörte ich Nachrichten, konnte es nicht glauben, surfte durch Netz und fand die Aussage mit diesem Text bestätigt:

 

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Sportflugzeug prallt gegen Sendeturm

 

 

Lauterbach: Ein Sportflugzeug aus Baden-Württemberg ist am Vormittag im oberhessischen Vogelsbergkreis gegen einen Sendeturm der Telekom geprallt und in Brand geraten. Dabei kamen nach Angaben der Polizei zwei Menschen ums Leben. Die Maschine war bei dichtem Nebel gegen den Sendeturm geflogen. In 98 Metern Höhe durchschlug die viersitzige Piper zwischen zwei Betonplatten die Außenmauer des insgesamt 140 Meter hohen Masts und explodierte. Das einmotorige Flugzeug war kurz nach fünf Uhr in Donzdorf im Kreis Göppingen gestartet.

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Das war die PA28-181. Was haltet ihr von so einem Unfall?

 

 

 

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Viele Grüße

Wolfgang

Heinz Richner
Geschrieben

Salü Wolfgang

 

irgenwie komisch, dass dieser Pilot so tief geflogen ist. Wenn die Sicht wegen Nebel nicht hinkommt, umkehren oder erst nicht starten. In unserem Luftrecht stehen Untergrenzen von Flughöhen 150 Meter über Wasser und 300 Meter über bewohntem Gebiet.

Damit wäre dieser Unfall vermeidbar gewesen.

Einmal mehr - Pilotenfehler !

 

Heinz

Wolfgang Lutz
Geschrieben

Hallo,

 

anbei noch ein Text von n-tv bzw. CNN und zwei Bilder:

 

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Samstag, 7. Juli 2001

Fernsehturm stark beschädigt

Zwei Tote bei Flugzeugabsturz

 

 

Ein Sportflugzeug ist am frühen Morgen in Hessen gegen einen Fernsehturm geprallt. Die Maschine durchschlug die Außenmauern und explodierte im Inneren des 140 Meter hohen Turms. Beide Insassen kamen dabei ums Leben. Der 47-jährige Pilot und sein 17-jähriger Sohn stammten aus dem Kreis Göppingen in Baden-Württemberg.

 

Das einmotorige Flugzeug vom Typ Piper PA 28 sei gegen 7.15 Uhr mit Ziel Lüdenscheid vom Flughafen in Donzdorf bei Stuttgart gestartet, so die Polizei. Im Dichten Nebel flog der Pilot gegen 8.30 Uhr gegen die Antennenplattform des Telekom-Sendeturms auf dem Hoherodskopf im Vogelsbergkreis.

 

Teile des Wracks drohten noch Stunden später herabzustürzen. Rund 150 Mitarbeiter der Feuerwehr, der Bergwart und des Rettungsdienstes waren im Einsatz. Der Betrieb des Fernsehturms wurde nicht beeinträchtigt. Die Polizei schätzt den Schaden auf rund eine Mio. DM. Voraussichtlich am Montag soll die Bergung abgeschlossen sein.

 

2409727_fernsehturm.jpg

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2409728_flugzeug.jpg

 

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Auch ich denke, daß der Unfall aufgrund eines Pilotenfehlers passiert ist.

Aber Das Abbrechen eines Flugs unter miesen Bedingungen kann auch ziemlich schwierig sein, da man sich gerne verrennt. Erst sucht man nur noch "helle Stellen", vor lauter Suchen und Fliegen denkt man nicht mehr an die Navigation und ist plötzlich Irgendwo, ohne zu wissen wo. Wenn man dann den Mut nicht aufbringt, um auf die nächste Radar - Frequenz zu gehen und sich den Fehler einzugestehen, dann krachts.

Also den Zeigefinger möchte ich nicht erheben, da es zumindest nach voll ziehbar ist.

 

 

Grüße

Wolfgang

 

[Dieser Beitrag wurde von Wolfgang Lutz am 08. Juli 2001 editiert.]

Geschrieben

Hallo Leute,

 

ich bin in Sachen Luftverkehrsordnung nicht mehr ganz fit.

 

Ist es noch zulässig, ein Nebelgebiet einfach zu überfliegen, wenn man zur Landung sicher wieder Bodensicht bekommt?

 

Ich denke, wenn man dann dabei Probleme mit dem Triebwerk bekommt, oder aus anderen Gründen dringend runter muss, hat man schlechte Karten.

 

Gruß!

 

Hans

Geschrieben

Hallo Hans

 

Unter 600 Meter AGL, Luftraum Golf ist Bodensicht zwingend, sowie 1.5 km Sicht horizontal und die Möglichkeit einer sicheren Umkehrkurve.

 

 

 

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Happy Landings

Tom

Geschrieben

Hallo,

 

Tom hat nicht ganz recht. Der luftraum Golf ist je nach dem unter 2500ft GND, 1000ft GND oder 500ft GND, je nach dem, wie es in der Karte verzeichnet ist. Dafür gibt es die bekannten Farben.

 

In Golf sind erforderlich für Flugzeuge:

 

=> 1,5 km Flugsicht

=> dauernde Erdsicht

=> Wolken dürfen nicht berührt werden.

 

Folglich überfliegt man eine Nebelbank etwas höher und ist legal. Einmotorig ist das jedoch ein "statistisches" Risiko.

 

- http://www.privat-flieger.de

_

 

 

 

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Viele Grüße

Wolfgang

Geschrieben

Hallo Wolfgang

 

Das hässliche Fach 10 Luftrecht ist bei mir noch nicht so lange her, darum habe ich den Ordner noch in Griffnähe. smile.gif

 

Zitat: der Luftraum G liegt wie ein Teppich über der Schweiz und reicht bis 2'000 ft bzw. 600 Meter über Grund.

 

Ist der Luftraum in Deutschland anders angelegt?

 

 

 

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Happy Landings

Tom

Geschrieben

Hallo,

 

dann ist die Sache bei uns anders. Ist in der Karte nichts eingetragen, sind es 2500ft GND. Ist das Gebiet blau umrandet, sind es 1700ft GND und ist es rot umrandet, sind es 1000ft GND.

 

Meine obigen Angaben vom letzten Beitrag waren in Bezug auf die Höhen falsch. Habe jetzt nach geschaut.

 

 

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Viele Grüße

Wolfgang

Geschrieben

Hi,

 

danke für die Auskünfte. Dann kann man ja ggf. Nebelbänke überfliegen. Ja, das ist auch so verführerisch. Unten eine graue Suppe, in einem gehörigen Abstand natürlich, und oben Sonnenschein. Wer denkt da an Böses?

Also, wenn man ein nebelfreies Gebiet nicht im Gleitflug erreichen kann, dann ist es genau so gefährlich wie nachts mit einer Einmot über Land.

Das Risiko ist nicht besonders hoch, aber wenn der Fall eintritt, fast 100% tödlich. Beide Sache läßt man lieber.

 

Gruß!

 

Hans

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