Tristan Wegner Geschrieben 8. Juli 2001 Teilen Geschrieben 8. Juli 2001 Segelfliegen kann man schon ab 14. Aber wie ist das mit Motorfliegen? So hab ich mich zu einem Schnupperflug einer Flugschule angemeldet, bei der der Schnupperflug mit dem ersten Einweisungsflug gleichgesetzt wurde, den man ja macht, wenn man die PPL-A Ausbildungs beginnt. Und in einem Einweisungsflug ist ja auch enthalten, dass man die meißte Zeit selber steuern darf. Also Leute: An alle die das dringende Bedürfnis haben mal eine Cessna selber zu steuern: Geht zu der nächsten Flugschule und erkundigt euch nach solchen Flügen!!! Den ausführlichen Bericht gibts auf meiner Homepage unter der Rubrik "Fliegen" Gruß, ------------------ Tristan Wegner, EDHE http://www.cadavre.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
petersutch Geschrieben 8. Juli 2001 Teilen Geschrieben 8. Juli 2001 Hallo Tristan, viel Spass beim "Einweisungsflug". Allerdings möchte ich hier doch darauf hinweisen (ohne Oberlehrerhaft sein zu wollen) das solche "Einweisungsflüge nach geltendem deutschen Recht illegal sind. Solange kein Ausbildunsgvertrag geschlossen ist, und die Anmeldung zur Ausbildung beim zuständigen Luftfahrtamt gestellt wurde, ist das Fliegen eines Flugzeuges vom linken Sitz verboten. Die Realität in Vereinen und gewerblichen Schulen sieht zwar ganz anders aus - aber jeder der einen solchen Flug bucht sollte sich über evt. Konsequenzen bezogen auf die Versicherung im Klaren sein. Bzw. sich ausführlich über die Versicherungen aufklären lassen. Gruss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolfgang Lutz Geschrieben 8. Juli 2001 Teilen Geschrieben 8. Juli 2001 Hallo, Peter hat Recht. Ich an Deiner Stelle würde das gleiche Verhalten an den Tag legen, wie bei einer hübschen Frau: "Geniesen und schweigen." - http://www.privat-flieger.de - ------------------ Viele Grüße Wolfgang Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 9. Juli 2001 Teilen Geschrieben 9. Juli 2001 Hallo zusammen In der Schweiz sind solche "Einweisungsflüge" zwecks Abklärung der Flugtauglichkeit erlaubt. ------------------ Happy Landings Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tristan Wegner Geschrieben 9. Juli 2001 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2001 Das hätte ich nicht gedacht.... :( tja, man lernt halt nie aus. danke für den Hinweis!! gruß, ------------------ Tristan Wegner, EDHE http://www.cadavre.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 9. Juli 2001 Teilen Geschrieben 9. Juli 2001 Kann es mir nicht verkneifen, unsere grosse eidgenössische Freiheit noch mit einem weiteren Beispiel aufzuzeigen: Bei uns darf man mit einem Nummernschild gleich mehrere Autos fahren, sog "Wechselnummern", also Versicherung und Steuern müssen nur für den grössten Wagen darunter bezahlt werden. Echt cool, nicht wahr! Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tristan Wegner Geschrieben 9. Juli 2001 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2001 jajajaja.... was ihr so alles dürft... dafür fahre ich mein auto mit drei nummernschildern: Vorne, hinten und unten - falls man doch mal jemanden überfährt gruß, ------------------ Tristan Wegner, EDHE http://www.cadavre.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.