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Scheinverlängerung im Ausland


sirdir

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Hallo Leute

 

Ich hab da mal wieder ne 'blöde' Frage. Ich bin ja zur Zeit viel in Spanien und möchte einen erheblichen Teil der Stunden die ich für die Scheinerneuerung brauche hier abfliegen. Ich muss nur noch schauen wie ich zu meinen PIC Stunden komme, da ich mir wegen dem spanischen Funk Flüge ohne FI noch nicht unbedingt zutraue.

Ich geh davon aus, dass PIC Flüge ohne weiteres angerechnet werden können, oder?

Wie ist es wohl mit den Flügen mit FI? Ich hab noch nicht abgeklärt, ob der nun ne spanische Lizenz hat oder nen JAR. Würde das einen Unterschied machen?

Dann, was mich am meisten interessiert: Auf der Lizenz hat es ein Feld 'Revalidation of Ratings' (wozu eigentlich, gibt doch eh immer ne neue Lizenz??)

Dort hat es ein Feld 'Berechtig.Nr des Sachverständigen', auf englisch. 'CH-Examiner authorisation no'. Wenn das CH für Schweiz stehen soll, heisst das, dass nur Examiner mit Schweizer Lizenz sowas machen können? Wobei, für ne einfache SEP Verlängerung braucht's ja eigentlich keinen 'Examiner'… Bezieht sich das wohl nur auf IR?

Naja kurz, weiss jemand, ob ich theoretisch das ganze Prozedere hier in Spanien abfliegen könnte?

Es ist ja nicht so, dass ich nie in der Schweiz wäre, aber gerade die letzte Woche war z.B. nicht sonderlich einladend zum fliegen ;) (und billiger käm's mich hier aus diversen Gründen auch).

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Hallo Patrick,

 

Deine SEP Stunden zählen, sowohl PIC als auch Dual.

Falls der FI eine JAR Lizenz hat (wovon ich überzeugt bin), kannst Du selbst den Trainingsflug mit ihm auf einem Spanisch immatrikulierten SEP Flugzeug in Spanien machen. Du brauchst dann allerdings

1.) das BAZL Formular 60.521, welches er unterschreiben muss

und

2.) Kopien der Fluglizenz des FI (damit man sieht, dass er eine JAR Lizenz hat)

 

Alles zusammen, inklusive Dein Flugbuch, schickst Du dann per Post an eine CH Flugplatzleitung welche überprüfen muss, dass Du die Stunden tatsächlich in Deinem Flugbuch aufweist.

Von dort Formular und Kopien der "relevant pages" des Flugbuchs ans BAZL, Flugbuch wieder zu Dir und

vom BAZL neu gedruckte Lizenz zu Dir (nehme an, an deine CH Adresse).

 

Fertig ist das Mondgesicht :)

 

Die andern Felder für "Revalidation of Ratings" ist nicht für ein VFR SEP sondern Ratings welche man nur mit einem Proficiency Check mit FE/TRE/CRE/IRE erneuern kann.

 

Hasta luego

 

Felipe

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Die andern Felder für "Revalidation of Ratings" ist nicht für ein VFR SEP sondern Ratings welche man nur mit einem Proficiency Check mit FE/TRE/CRE/IRE erneuern kann.

 

¡Muchísimas gracias!

Also etwa so wie ich's gehofft habe. Ausser der Sache mit dem Flugbuch einschicken, das geb ich echt nicht gern aus der Hand, schon nur das in der Schweiz abzugeben hat mich damals gestresst ;) Schicken ist schon gar nicht gut. Aber gut, vielleicht mach ich das dann mal persönlich.

Aber nur so aus Interessiere: diese Proficiency Checks kann man dann nur mit CH-Examiner machen?

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¡Muchísimas gracias!

Also etwa so wie ich's gehofft habe. Ausser der Sache mit dem Flugbuch einschicken, das geb ich echt nicht gern aus der Hand, schon nur das in der Schweiz abzugeben hat mich damals gestresst ;) Schicken ist schon gar nicht gut. Aber gut, vielleicht mach ich das dann mal persönlich.

Aber nur so aus Interessiere: diese Proficiency Checks kann man dann nur mit CH-Examiner machen?

Eigentlich genauso wie es Brufi beschrieben hat. Aus eigener Erfahrung noch:

Eventuell reichen sogar eingescannte Dokumente (spezifische Flugbuch-Seiten + die obenerwähnten Dokumente), sodass Du das Flugbuch nicht einzuschicken brauchst und alles per email abwickeln kannst. Und zwar direkt ans BAZL (falls du länger niocht mehr auf CH Flugplätzen unterwegs warst). Am besten zur Sicherheit beim BAZL bestätigen lassen, dass der Antrag per email mit eingescannten Dokumenten akzeptiert wird.

Mit der spanischen Post hast Du ja eine gute Begründung.

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Hi,

 

da ich nicht immer dazu komme, mit den Rasenmähern zu fliegen, mache ich alle zwei Jahre den SEP-Checkflug mit einem Examiner in Deutschland. Ich fülle mit dem Experten, wie von Brufi beschrieben, das BAZL-Formular aus und schicke es mit Kopie der Expertenlizenz direkt an das BAZL und nach wenigen Tagen liegt meine neue Lizenz mit verlängertem SEP-Eintrag im Briefkasten. Ich bin sicher, dass das BAZL auch Kopien aus Deinem Flugbuch akzeptiert, im Notfall beglaubigt, das geht ja in Spanien einfacher und günstiger als hierzulande.

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Steht denn nun das CH bei 'CH-Examiner' für etwas anderes als Confoederatio Helveticae ? Oder ist es ein Fehler?

 

In dieser Rubrik auf der Rückseite der Lizenz geht es um das "händische" verlängern der Lizenz durch einen Experten.

Das heisst in der Prasix, wenn Du per Prof-Check mit einem Examiner dein Rating verlängerst, kann dieser grundsätzlich sofort nach dem Check das Type-/Class-Rating via Handeintrag verlängern, und du kannst gleich nach bestandenem Check weiterfliegen und musst nicht auf die neue Lizenz warten.

Diese Handeinträge auf schweizerische Lizenzen dürfen aber nur schweizerische Examiner machen, ausländische Examiner sind dazu nicht berechtigt, deswegen das CH-Examiner.

 

Grüsse

Jim

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Gast Hans Fuchs
InDiese Handeinträge auf schweizerische Lizenzen dürfen aber nur schweizerische Examiner machen, ausländische Examiner sind dazu nicht berechtigt, deswegen das CH-Examiner.

Vermutung oder wirklich abgeklärte Tatsache?

 

Wäre es tatsächlich so, wäre das völlig unlogisch und würde der Idee von JAA widersprechen, und man würde eine solche Praxis sicher anfechten können.

 

Generell ist zu sagen, dass in solchen Fällen hier im Forum sowohl Vermutungen zu deklarieren sind, und dass bei Rückfragen bei Behörden hier ebenfalls anzugeben ist, wer exakt (Name und Behörde) gefragt wurde, und ob die Anwort nur informell oder ganz offiziell (in der Regel schriftlich) war.

 

Hans

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Vermutung oder wirklich abgeklärte Tatsache?

 

Wäre es tatsächlich so, wäre das völlig unlogisch und würde der Idee von JAA widersprechen, und man würde eine solche Praxis sicher anfechten können.

 

Generell ist zu sagen, dass in solchen Fällen hier im Forum sowohl Vermutungen zu deklarieren sind, und dass bei Rückfragen bei Behörden hier ebenfalls anzugeben ist, wer exakt (Name und Behörde) gefragt wurde, und ob die Anwort nur informell oder ganz offiziell (in der Regel schriftlich) war.

 

Hans

 

Die Tatsache ist abeklärt, wurde vom BAZL am Examinerkurs so mitgeteilt. JAR-FCL regelt diesen Tatbestand nicht, also bleibt es Sache der Behörde, dies zu Entscheiden. Die Tatsache, dass auf der Lizenz "CH-Examiner" steht, bestätigt dies.

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Gast Hans Fuchs

Stelle fest:

 

Also nur eine informelle Notiz am Rande eines Kurses eines nicht namentlich genannten Menschen.

 

Ich glaube durchaus, dass das die Praxis des BAZL ist. Es wäre aber nicht das erste mal, dass es sich nicht an JAR oder sogar an eigene RFP Prozeduren hält. Im konkreten Fall wird offenbar wieder einmal eine alte RFP Regel mit JAR Regulierungen vermischt. Das ist noch nie gut rausgekommen.

 

Hans

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(..)Die Tatsache, dass auf der Lizenz "CH-Examiner" steht, bestätigt dies.

Ah ja? Schon der Text an sich ist ja m.E. inkonsistent.

Englischer Text: "CH-Examiner signature"

Deutscher Text: "Unterschrift des Sachverständigen"

Wieso darf ein ausländischer JAR- FI z.B. denn einen Trainingsflug zur (JAR-CH-PPL) SEP-Revalidierung abnehmen und das BAZL Formular ausfüllen, aber den Handeintrag dürfte er dann nicht machen?

 

EDIT: hab beim LBA per Zufall folgendes Papier gefunden, was die Aussage von Jim stützt (falls das beim BAZL gleich gehandhabt wird).

 

Und die ganze hier diskutierte Problematik ist zum Glück eher theoretisch

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Markus "Tomcat"

Bin mir nicht sicher ob ich in den USA so einfach einen JAR FI finde ... werd' ich dann wohl rausfinden wenn's soweit ist. Werde auch sicherlich kein Logbuch in der Gegend rumschicken und Stömpfel gibt's an den dortigen Airports auch keine, nicht mal ein C Büro.

 

:008:

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Ah ja? Schon der Text an sich ist ja m.E. inkonsistent.

Englischer Text: "CH-Examiner signature"

Deutscher Text: "Unterschrift des Sachverständigen"

Wieso darf ein ausländischer JAR- FI z.B. denn einen Trainingsflug zur (JAR-CH-PPL) SEP-Revalidierung abnehmen und das BAZL Formular ausfüllen, aber den Handeintrag dürfte er dann nicht machen?

 

EDIT: hab beim LBA per Zufall folgendes Papier gefunden, was die Aussage von Jim stützt (falls das beim BAZL gleich gehandhabt wird).

 

Und die ganze hier diskutierte Problematik ist zum Glück eher theoretisch

 

Schön wärs, wenns vom BAZL auch so ein Papier gäbe. Bin gerade über eine BAZL-Checkliste gestossen, die meine Aussage bestätigt:

http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/00319/00757/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WcnojN14in3qSbnpWVZ26bl06p1rJgsYfhyt3NhqbdqIV+baqwbKbXrZ6lhuDZz8mMps2go6fo&.pdf

 

Der Passus ganz unten meine ich. Ob das so generell anwendbar ist, kann ich nicht sagen.

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  • 1 Monat später...

Ich nochmal: Bevor ich ewig suche und doch nicht die richtige Adresse finde: Weiss per Zufall jemand eine E-Mail Adresse des BAZLs, bei der ich die genaue Vorgehensweise 'letztinstanzlich' abklären kann? (Ob Flugbuch einschicken oder nicht etc.).

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Per Zufall kenn ich keine aber das BAZL hat ein Kontaktformular. Hab ich selber schon ausprobiert und hat funktioniert:

 

 

Danke, ich hab jetzt mal geschrieben. Schön zu hören, dass so ein Kontaktformular für einmal nicht in den elektronischen Rundeimer weitergeleitet wird :)

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Jetzt hab ich auch noch ne offizielle Antwort:

 

Sie können die Verlängerung SEP von Spanien aus vornehmen. Sie füllen unser Formular 60.521 aus, machen in Spanien den Trainingsflug nach JAR-FCL 1 mit einem JAR-FCL Fluglehrer und senden uns das Gesuch zusammen mit einer Kopie der JAR-Lizenz Ihres Fluglehrers und mit Kopien Ihrer entsprechenden Flugbuchseiten.

 

Supi einfach, nicht? Besser als wenn man's in der Schweiz machen müsste ;)

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