L@@p Geschrieben 2. April 2008 Teilen Geschrieben 2. April 2008 Hallo Ich habe mal eine Frage. Ich fliege noch nicht so lange auf IVAO doch finde ich folgendes Verhalten komisch. Einige Controller von SwissRadar (LSAG+LSAZ+LSAS) sagen mir wenn ich mich bei ihnen Melde als VFR Flug ich solle auf Unicom wechseln. Also mache ich dies. Kaum steige ich über 3500ft rufen sie mich und sagen VFR Flüge seien nur unter 3500ft erlaubt. Ich frage mich nur wie ich mit 3500ft Max Altitude über die Alpen kommen soll? Aber wie gesagt, das ist nicht bei allen Controllern der Fall. Teilweise kann ich auch ohne Probleme mit der Hornet VFR auf FL300 fliegen und sie haben Freude daran... ??? Danke für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kjeld Geschrieben 2. April 2008 Teilen Geschrieben 2. April 2008 Hi, also mal der Versuch einer Erklärung von einem PPL Anfänger ;) - allerdings wie es in Dland ist - ich weiss nicht ob es in der Schweiz groß anders ist! Du hast normalerweise von GND bis 2500 ft über GND Luftraum G. Dieser Luftraum ist nicht kontrolliert. Darüber beginnt (normalerweise) Luftraum E. In diesem sind IFR Flüge kontrolliert - VFR muss hörtbereit sein und kann Verkehrsinfos bekommen - einfach den Controller nach Verkehrsinfos fragen. Ab FL 100 beginnt Luftraum C - sollte man als VFRler wenn möglich meiden. Ich meine gelesen zu haben, dass in den Alpen C erst ab FL 130 beginnt.... Leider haben die Controller bei IVAO nicht immer soooo viel Ahnung von VFR, vll daher die Missverständnisse... Ach nochwas: Rund um die Kontrollzonen von Flughäfen geht ab und zu der Luftraum C bis auf die Kontrollzone runter. Hier ein Bild was das ganze etwas anschaulicher macht: Wie gesagt, so ist die Situation in Dland - aber das sind ja ICAO standarts und daher sollte das bei euch nicht viel anders sein. VG Kjeld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philippe Seiler Geschrieben 2. April 2008 Teilen Geschrieben 2. April 2008 Hallo Lucien, ich hoffe deine Frage beantworten zu können. Die Einteilung des Luftraums sieht folgendermasen aus: Prinzipiell gilt, Du kannst dich in allen vier Lufträumen als VFR Flieger bewegen. Für die Lufträume D und C benötigst Du jedoch eine Freigabe von der jeweiligen ATC Station. Der Luftraum G ist prinzipiell unkontrollliert, sprich bei IVAO Unicom 122.800 Der Luftraum E ist unkontrolliert, Du kannst jedoch Informationen betreffend anderem Verkehr anfordern. (Sofern der Controller Zeit hat wird er dies auch bieten) Der Luftraum D ist kontrolliert, deshalb Freigabe erforderlich. (ATC bietet Hinweise auf IFR und VFR Verkehr, sowie auf Wunsch eine Ausweichempfehlung) Der Luftraum C ist kontrolliert, deshalb Freigabe erforderlich. (ATC ist verantwortlich für die Staffelung von VFR zu IFR Verkehr und bietet Hinweise auf anderen VFR Verkehr) Bei Flugplätzen welche eine Kontrollzone (D oder C) haben, benötigst Du ebenfalls eine Einflugerlaubnis. Diese sollte 5 Minuten vor dem Einflug, beim Entsprechenden Controller eingeholt werden. (TWR, wenn nicht online APP/DEP, wenn nicht online CTR, wenn nicht online Meldung auf Unicom das man einfliegt.) Hoffe ich konnte helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.