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Canon EOS-1Ds Mark III wohl ein Fehler?


trend91

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Hallo zusammen!

 

Hier ist einem Händler wohl ein Fehler unterlofen:009: Leider habe ich es zuuu spät gesehen sonst hätte natürlich zu geschlagen:mad: :(!!!!!

Was sagt ihr dazu?

 

Zu beachten ist der nidriegste Preis!

 

preisjj9.jpg

 

sry für die Bildgrösse!

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Ja wenn der Verkäufer sie zu diesem Preis anbietet auch wenn es ein Fehler ist, MUSS ER SIE DOCH ZU DIESEM PREIS VERKAUFEN ODER?

 

Leider NEIN!

Falls der Fehler so offensichtlich ist wie in diesem Fall (Kommafehler, riesiger Preisunterschied im Vergleich zu den anderen Anbietern), muss er die Kamera nicht zum zu tiefen Preis verkaufen.

 

Gruss

Hugi

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Nichts leider, das ist durchaus sinnvoll so. Die Preisanschreibepflicht (Schweiz) und die Bindung an den angeschriebenen Preis soll den Kunden schützen. Also dem Kunden im Schaufenster mit 25.– den Mund wässrig machen und nach dem Kaufentscheid an der Kasse dann sagen April, April, kostet jetzt 30.– liegt nicht drin. Wenn der Preis aber offensichtlich falsch ist (also z.B. 1000.– statt 10'000.–), dann ist der Fehler für den Käufer offensichtlich und er bedarf keines Schutzes.

 

Die Regelung soll den arglosen Käufer schützen und nicht den Verkäufer ruinieren.

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Nichts leider, das ist durchaus sinnvoll so. Die

 

Ja und Preise in einem Katalog werden IIRC da sowieso anders gehandhabt (d.h. sind 'nie' verpflichtend), also wird das wohl auch für Internet gelten.

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hab mal im Radio gehört, jemand wollte seinen Porsche Chayenne auf ebay verkaufen, gab als Preis statt 59.000 aus Versehen 59,000 (Komma statt Punkt) an und musste ihn dann tatsächlich für 59 € verkaufen...der Preis war bindend:eek:

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Hihi, das ist wirklich ein Held!
Ist es so schwer vorstellbar, dass sich jemand mal vertippt? Ich bin garantiert nicht so heldenhaft veranlagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann.

 

Der Vertrag kommt übrigens erst zustande, wenn der Verkäufer das Kaufangebot des Kundens auch annimmt, das gilt auch für fliegende Untersätze von Canon. Und zu dem 59€-Porsche würde mich das Aktenzeichen zum rechtskräftigen Urteil interessieren.

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statt 59.000 aus Versehen 59,000 (Komma statt Punkt) an und musste ihn dann tatsächlich für 59 € verkaufen...

Das glaube ich schlicht nicht. Und zwar gleich aus mehreren Gründen:

1. Das Missverhältnis ist offensichtlich.

2. Drei Stellen hinter dem Komma sind offensichtlich.

3. Es ist gar kein eindeutiger Fehler: z.B. Zehntausend Euro werden geschrieben

– in der Schweiz: 10'000.00

– in Deutschland: 10.000,00

– in den USA: 10,000.00

kleine, aber feine Unterschiede!

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Ist es so schwer vorstellbar, dass sich jemand mal vertippt?

 

Das war eine schweizerische Redensart, die schulterzuckend, augenzwinkern einen offensichtlichen, folgenlosen Fauxpas kommentiert ;) alles wird gut!

 

PS: Die Pfefferbüxe würde ich nicht mal für 59€ nehmen. OK, doch, wegen der Arbitrage :p

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