trend91 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Hallo zusammen! Hier ist einem Händler wohl ein Fehler unterlofen:009: Leider habe ich es zuuu spät gesehen sonst hätte natürlich zu geschlagen:mad: :(!!!!! Was sagt ihr dazu? Zu beachten ist der nidriegste Preis! sry für die Bildgrösse! Zitieren
bleuair Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 http://www.preissuchmaschine.ch/chart_564794.html Hihi, das ist wirklich ein Held! Zitieren
alessiofauci Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 scheisse ich hätte mir 3 gakuft und alle wieder verkauft für 24000... immer zu spät :( Zitieren
sirdir Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Was sagt ihr dazu? Das du die Kamera kaum zu dem Preis gekriegt hättest ;) Zitieren
trend91 Geschrieben 10. März 2008 Autor Geschrieben 10. März 2008 Ja wenn der Verkäufer sie zu diesem Preis anbietet auch wenn es ein Fehler ist, MUSS ER SIE DOCH ZU DIESEM PREIS VERKAUFEN ODER? Zitieren
Hugi Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Ja wenn der Verkäufer sie zu diesem Preis anbietet auch wenn es ein Fehler ist, MUSS ER SIE DOCH ZU DIESEM PREIS VERKAUFEN ODER? Leider NEIN! Falls der Fehler so offensichtlich ist wie in diesem Fall (Kommafehler, riesiger Preisunterschied im Vergleich zu den anderen Anbietern), muss er die Kamera nicht zum zu tiefen Preis verkaufen. Gruss Hugi Zitieren
fm70 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Nichts leider, das ist durchaus sinnvoll so. Die Preisanschreibepflicht (Schweiz) und die Bindung an den angeschriebenen Preis soll den Kunden schützen. Also dem Kunden im Schaufenster mit 25.– den Mund wässrig machen und nach dem Kaufentscheid an der Kasse dann sagen April, April, kostet jetzt 30.– liegt nicht drin. Wenn der Preis aber offensichtlich falsch ist (also z.B. 1000.– statt 10'000.–), dann ist der Fehler für den Käufer offensichtlich und er bedarf keines Schutzes. Die Regelung soll den arglosen Käufer schützen und nicht den Verkäufer ruinieren. Zitieren
sirdir Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Nichts leider, das ist durchaus sinnvoll so. Die Ja und Preise in einem Katalog werden IIRC da sowieso anders gehandhabt (d.h. sind 'nie' verpflichtend), also wird das wohl auch für Internet gelten. Zitieren
Sebastian K. Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 hab mal im Radio gehört, jemand wollte seinen Porsche Chayenne auf ebay verkaufen, gab als Preis statt 59.000 aus Versehen 59,000 (Komma statt Punkt) an und musste ihn dann tatsächlich für 59 € verkaufen...der Preis war bindend:eek: Zitieren
CarstenB Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Hihi, das ist wirklich ein Held! Ist es so schwer vorstellbar, dass sich jemand mal vertippt? Ich bin garantiert nicht so heldenhaft veranlagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann. Der Vertrag kommt übrigens erst zustande, wenn der Verkäufer das Kaufangebot des Kundens auch annimmt, das gilt auch für fliegende Untersätze von Canon. Und zu dem 59€-Porsche würde mich das Aktenzeichen zum rechtskräftigen Urteil interessieren. Zitieren
fm70 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 statt 59.000 aus Versehen 59,000 (Komma statt Punkt) an und musste ihn dann tatsächlich für 59 € verkaufen... Das glaube ich schlicht nicht. Und zwar gleich aus mehreren Gründen: 1. Das Missverhältnis ist offensichtlich. 2. Drei Stellen hinter dem Komma sind offensichtlich. 3. Es ist gar kein eindeutiger Fehler: z.B. Zehntausend Euro werden geschrieben – in der Schweiz: 10'000.00 – in Deutschland: 10.000,00 – in den USA: 10,000.00 kleine, aber feine Unterschiede! Zitieren
bleuair Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Ist es so schwer vorstellbar, dass sich jemand mal vertippt? Das war eine schweizerische Redensart, die schulterzuckend, augenzwinkern einen offensichtlichen, folgenlosen Fauxpas kommentiert ;) alles wird gut! PS: Die Pfefferbüxe würde ich nicht mal für 59€ nehmen. OK, doch, wegen der Arbitrage :p Zitieren
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