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Instandhaltungsprogramm AMP (EASA Part M)


Flavio

Empfohlene Beiträge

Walter Herrmann
Es stimmt schon, Annex II-Flugzeuge sind von der EASA-Regelung ausgenommen.

 

Sorry :o, es sind zwei verschiedene Themen (1. Maintenanceprogramm und 2. Eigenunterhalt).

 

Auf der Aopa-Seite (http://www.aopa.ch/index.php?page=1005) steht:

Für Flugzeuge, die durch den Piloten oder Halter/Eigentümer gewartet werden (Pilot/Owner Maintenance), muss das Formular II verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass nur Flugzeuge bis zu einem MTOM von 2'730 kg selbst unterhalten werden dürfen.

 

Wir haben das Maintenanceprogramm zusammen mit dem Gesuch für Eigenunterhalt eingereicht und aufgrund dessen eine telefonische Vorabinformation erhalten, dass keine Bewilligungen für Eigenunterhalt mehr erteilt werden. Bis jetzt hatte ein anderes Mitglied unserer Haltergemeinschaft die Bewilligung die 50h- und 100h-Kontrollen durchführen zu dürfen und diese Bewilligung sollte auf mich übertragen werden.

 

Scheinbar müssen wir uns mit dem Gedanken anfreunden, dass wir die 50h- und 100h-Kontrollen nicht mehr selber durchführen dürfen.

Aber wie gesagt, das ist ein anderes Thema.

 

Gruss

Eugen

 

Hoi mitenand

 

Da seit diesem Beitrag nun schon 3 Jahre vergangen sind frage ich mal nach, ob jemand positives darüber berichten kann.

 

Frage, wer hat die Pilot Owner Maintenance Bewilligung vom BAZL erhalten und wartet seine Maschine (nicht Annex 2) weiterhin selber.

 

Ev. auch per private Nachricht.

 

Ich bin gespannt!

 

Gruss

 

Walter

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  • 4 Wochen später...
Walter Herrmann
Hoi mitenand

 

Da seit diesem Beitrag nun schon 3 Jahre vergangen sind frage ich mal nach, ob jemand positives darüber berichten kann.

 

Frage, wer hat die Pilot Owner Maintenance Bewilligung vom BAZL erhalten und wartet seine Maschine (nicht Annex 2) weiterhin selber.

 

Ev. auch per private Nachricht.

 

Ich bin gespannt!

 

Gruss

 

Walter

 

Nochmals schüchtern nachgefragt...

hat da wirklich niemand zwischenzeitig Erfahrungen gemacht?

 

Gruss

 

Walter :002:

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Hallo Walter

 

ich habe die POM Bewilligung für ein privates und 5 Vereins-Segelflugzeuge. Ausser die im Rahmen dieser POM erlaubten Arbeiten sehe ich im Gesetzestext keinen Unterschied zu Motorflugzeugen, und auch keinen Grund wieso ein entsprechendes AMP nicht genehmigt werden sollte.

 

Gruss Ueli

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Hallo Ueli

 

Das mit der POM-Bewilligung scheint nicht ganz so einfach zu sein.

 

Das erste IHP habe ich eingereicht mit einem Eintrag in der Tabelle 3, dass wir die 50 und 100h Kontrollen durchführen möchten. Als Anhang habe ich die POM-Tasks beigelegt die wir selber durchführen wollen plus Skillnachweis plus Werkzeugliste etc.

 

Dieser Antrag wurde nicht bewilligt. Begründung: Es ist nicht vorgesehen, dass ein Owner diese Unterhaltsarbeiten durchführen dürfe. Da habe ich aus heutiger Sicht ein bisschen Verständnis dafür, da ich mittlerweile weiss (seit Anfang Juni 2011), dass sich unser Ansprechpartner an der Bezeichnung "50 und 100h Kontrolle" stört. Eine Angabe der Periodizität wird zwar gefordert aber scheinbar nicht so.

 

Ich habe mich weiter umgehört und mitbekommen, dass POM Bewilligungen erteilt wurden.

 

Mein zweiter Anlauf war ein E-Mail an meinen Ansprechpartner vom BAZL:

>>Ich hätte gehört, dass betreffend POM Änderungen vorgenommen wurden und die Chance auf eine Bewilligung vorhanden seien. Welche Unterlagen muss ich einreichen damit die Chance für eine Bewilligung besteht.<<

 

Antwort: Er wisse nichts von einer Änderung und könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf den Antrag zurückkommen.

 

Ich habe dann trotzdem das IHP eingereicht (war ja eine Anforderung des BAZL) und in der Tabelle 3 auf zwei Beilagen verwiesen, da ein Ausfüllen der Tabelle 3 gemäss Anforderung nicht möglich ist (Aufstellung der EASA ATA Annex VIII Tasks die wir ausführen wollen).

 

Daraufhin habe ich einen Telefonanruf erhalten. Erste Frage meines Partners:

Darf ich deutsch mit Ihnen sprechen - ich: Ja - er: Sie nerven mich!! - :eek:uups.

Er könne das Programm nicht bewilligen und wenn er weiter dermassen grosse Aufwände mit unserem IHP hätte, müsse er CHF 180 pro Stunde verrechnen.

Nach einem längeren Gespräch hat sich dann herausgestellt, dass er sich an der Bezeichnung 50 und 100h stört.

 

Also; was muss ich abliefern?

Eine Liste aus der hervorgeht, welche Tasks wir selber durchführen möchten und diese dem ATA Task gegenüberstellen.

 

Nun bin ich unsicher, in welchem Format diese abzuliefern ist, da ich alles ja bereits eingereicht hatte und Tabelle 3 dafür nicht zu verwenden ist. Ich schreibe ihm also nochmals ein E-Mail mit der Bitte um einen Beispiel-Record, damit ich nicht wieder das falsche einreiche.

Antwort - Zitat:

Sie müssen ein aktuelles AMM nehmen welches Sie uns für die Genehmigung des AMP auch einreichen müssen. Nun müssen Sie jeden einzelnen Task den Sie unter POM durchführen wollen auflisten und anhand des Anhang 8 nachweisen das Sie den entsprechenden Task unter POM abzeichnen dürfen.

 

Hää:confused: - Jetzt noch ein AMM (keine Problem damit, aber was kommt als nächstes?) aber einen Beispiel-Record habe ich nicht erhalten.

Gemäss Schreiben vom BAZL muss ich bis Ende Juni das geänderte IHP eigereicht haben, sonst wird der Flieger gegroundet.

 

Irgendwie komme ich mit der Amtssprache und den Forderungen nicht zurecht. Bin ich der der wiehert und nichts versteht? - Wahrscheinlich schon, wenn ich sehe, dass Andere ihre POM bewilligt bekommen.

 

Feedback (auch über direkte Nachricht senden) jederzeit willkommen

 

Gruss

Eugen

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Hallo Eugen,

 

ich bin auch kein Experte, aber ein paar Hinweise:

 

AMM ist das Aircraft Maintenance Manual - also das Wartungshandbuch, was du ja sicher hast. Mit dem Anhang 8 ist der Anhang 8 im Part M gemeint, also "Limited Pilot Owner Maintenance".

 

Da die 50h und 100h Kontrolle je nach Flugzeugtyp spezielle Kenntnisse und spezielle Werkzeuge braucht, ist sie nicht per se in der POM machbar. Darum will der BAZL-Mensch von dir die genaue Auflistung der in diesen Kontrollen bei deinem Flugzeug auszuführenden Aufgaben, und die Quelle dieser Auflistung ist eben das Wartungshandbuch. Jede dieser einzelnen Aufgaben muss im Part M Anhang 8 Teil A ("PILOT OWNER MAINTENANCE TASKS for POWERED AIRCRAFT (AEROPLANES)") aufgeführt sein. Wenn das aber nicht der Fall ist, musst du diese Arbeiten von jemand anderem ausführen lassen.

 

In welcher Tabelle deines Formulars du das eintragen musst kann ich dir aber auch nicht sagen. Bei "meinen" Segelflugzeugen musste ich die geplanten Instandhaltungsarbeiten nicht auflisten, es steht nur folgender Passus drin:

 

"Die beantragte eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer ist auf den Umfang der Analage VIII, Part C Anhang I (Part-M) limitiert. "

 

Ich kann also alles machen, was im Part M unter der POM erlaubt ist.

 

Ich hoffe das bringt dich alles ein wenig weiter.

 

Gruss Ueli

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