Zum Inhalt springen

ILS 28 nun "legal"


Staubsauger

Empfohlene Beiträge

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/843994.html

 

Die Flugzeuge auf der Piste 28 landen in Zürich-Kloten ab sofort mit dem Segen des Bundesverwaltungsgerichts.

 

Ob es jetzt wohl noch ans Bundesgericht weitergeht?

 

Wobei der 3. letzte Absatz gerade in Bezug auf das ILS 28 auch etwas gewagt ist, die Minimas sind ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, die selben wie beim VOR 28 Anflug.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei der 3. letzte Absatz gerade in Bezug auf das ILS 28 auch etwas gewagt ist, die Minimas sind ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, die selben wie beim VOR 28 Anflug.

 

Ich denke auch die Aussage im Tagi ist falsch. Denn aus politischen Gründen wurden die Minimas nach dem Wechsel vom VOR28 auf's ILS28 nicht nach unten angepasst. Technisch wären tiefere Minimas möglich.

 

Gruss

Hugi

 

P.S: @Tobi, gemäss deinem Nickname fliegst du Jumbolino?:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke auch die Aussage im Tagi ist falsch. Denn aus politischen Gründen wurden die Minimas nach dem Wechsel vom VOR28 auf's ILS28 nicht nach unten angepasst. Technisch wären tiefere Minimas möglich.

 

Gruss

Hugi

 

P.S: @Tobi, gemäss deinem Nickname fliegst du Jumbolino?:D

 

Klar kannsman die Minimas tiefer setzten, das kannst Du auch bei einem VOR APP machen, nur dann fliegst du falsch. Die 28 ist schlicht und einfach nicht eine ''Instrumental Runway'', ob das wegen den Hindernissen ist oder sonst was, weiss ich nicht. Die Mininas werden nicht einfach so nach oben gesetzt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Morgen :)

 

Die ILS ist soviel ich weiss ja nur durch den Anflugwinkel von 3.5° nicht categorised, und der Anflugwinkel ist so "hoch" wegen Hügeligem Gelände im Anflug. Technisch wären tiefere Minimas ohne wirklich grosse Risiken einzugehen möglich.

 

 

Freundliche Grüsse

 

Marc Läderach

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die ILS ist soviel ich weiss ja nur durch den Anflugwinkel von 3.5° nicht categorised, und der Anflugwinkel ist so "hoch" wegen Hügeligem Gelände im Anflug. Technisch wären tiefere Minimas ohne wirklich grosse Risiken einzugehen möglich.

 

Hm, wenn ich mich recht entsinne steht das Dock Midfield im Instrument Strip, daher ist RWY 28 auch ein Non-Instrument RWY, zudem sind noch einige Hindernisse im Anflug, eine Kategorisierung wird es darum wohl nie geben. Aber mit dme Anflugwinkel hat es nichts zu tun, Bern zum Bleistift hat 4°, London City 5.5°, alle sind aber kategorisiert.

 

Falls ich soeben Mist erzählt habe kann man dies gern korigieren, einfach nicht zu fest eins auf den Deckel geben :005: :D

 

P.S: @Tobi, gemäss deinem Nickname fliegst du Jumbolino?:D

Nein, (noch) nicht, bald weiss ich es aber :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, vielleicht kann ich weiterhelfen, obwohl ich den konkreten Fall der 28 nicht auf dem CAD habe. Bei den Vorschriften gilt ICAO Annex 14, die "Bibel" für das Design von Flughäfen. Eine sehr interessante Lektüre, die auch sehr schön die Entwicklung der Luftfahrt widerspiegelt. Die Sicherheitsstreifen z.B. für den Start oder den GoAround (one engine off) sind z.T. noch aus den frühen 50-er Jahren und berücksichtigen das Ausbrechverhalten von Spornradflugzeuge (DC-3). :008:

 

Hier die Liste der Regelungen

http://en.wikipedia.org/wiki/Convention_on_International_Civil_Aviation

 

Für Deutschland ist die Bemessung bei IFR-Betriebsregime umgesetzt in der NfL I-328/01 (die Schweiz wird was ähnliches haben, oder sich die Übersetzung sparen und gleich das Original verbindlich festschreiben).

 

Nachzulesen ist die dt. Umsetzung der Vorschrift hier:

http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/inhalt/aviation_services_business/primaernavigation/richtlinien/rilis_bund/

 

Dann gibt es noch detaillierte Regelungen in den (ergänzenden) PANS-OPS

http://en.wikipedia.org/wiki/PANS-OPS

 

Grundsätzlich ist es so, dass wenn irgendwas nicht Standard ist, das Minimum hochgesetzt wird, wie bereits hier beschrieben für Oberpfaffenhofen

http://flightforum.ch/forum/showpost.php?p=496838&postcount=39

 

Viele Grüße, Torsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Piste 28 selbst wäre für ein ILS CAT I tauglich. Die Ursache für die Nutzung als Sichtanflugpiste mit dem Vermerk «uncategorized» im AIP rührt daher, dass die für ein ILS erforderliche Hindernisfreiheit nicht gegeben ist. Die Hindernisfreiheit für Piste 28 beträgt einerseits lediglich 150 m und nicht wie erforderlich 300 m, andererseits verunmöglichen darüber hinaus einige Hochbauten in den Hindernisfreihalteflächen vor Piste 28 einen eigentlichen ILS-Anflug.

 

Die relevanten Regelungen in diesem Zusammenhang hat Torsten Meier oben aufgeführt.

 

Tiefere Sichtminima als die vorgesehenen (4'000 m Mindestsichtweite und 762 ft Wolkenuntergrenze für den ILS-Anflug, 4'300 m Mindestsichtweite und 944 ft Wolkenuntergrenze für den Anflug per LLZ oder VOR) sind denkbar. Dafür müsste aber voraussichtlich die Anflugbefeuerung von Piste 28 verlängert werden.

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...